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Aufstellung von Halteverbotszeichen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Aufstellung von Halteverbotszeichen
By pan2001 (217.80.126.52) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 23:11:

Kann ein mobiles Verkehrszeichen (in iesem Falle eingeschränktes Halteverbot Zeichen 286) beliebig aufgestellt werden oder ist es nicht üblich ein Zusatz anzubringen z. B. ab Montag gültig.

Gibt es ein Bestimmungen Darüber wann so ein Schild zu stehen hat bzw. ob dieses angekündigt werden muss?

Mfg

Ein Steuerzahler

By farendil (217.80.147.73) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 23:29:

es ist zulässig, ein verkehrsschild ohne vorherige ankündigung aufzustellen.

allerdings muß eine gewisse rechtssicherheit gewährleistet sein.

soll soviel heißen wie:
jemand, der ein gebot oder verbot zur zeit der begehung der zuwiederhandlung noch nicht kennen mußte, darf nicht bestraft werden.

verständlich ausgedrückt:
wird z.b. ein parkverbot eingerichtet, so dürfen die fahrzeuge, welche nach der aufstellung schon dort parken, erst nach 3 werktagen wegen diese delikts zur verantwortung gezogen werden.

By garfield (129.143.4.35) on Montag, den 12. März, 2001 - 08:42:

Beim Halteverbot ist es etwas anders. Ein Halteverbot, z.B. wegen einer Baustelle, muß mindestens drei Werktage vor der Gültigkeit durch Aufstellen der Schilder angekündigt werden. Dann kann aber auch am Tag der ersten Gültigkeit ohne weiteres abgeschleppt werden. Ich habe mich da letztes Jahr mal beim Ordnungsamt erkundigt, als ich wegen eines größeren LKW (neuer Rollenprüfstand) die Straße zum Rangieren frei haben mußte.

By farendil (217.0.226.210) on Montag, den 12. März, 2001 - 09:56:

@garfield: so wie du es beschrieben hast, wird es zumeist gehandhabt.

es ist aber zulässig, wenn nach dem aufstellen alle pkw aufgeschrieben werden, die dort schon stehen, und am nächsten tag alle abkassiert werden, die nicht auf der "liste" stehen.


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