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38 zu schnell, Frontfoto, Bestätigung Alberto Methode...Bitte anschauen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 38 zu schnell, Frontfoto, Bestätigung Alberto Methode...Bitte anschauen
By D-A-F-F-Y (62.157.62.37) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 20:59:

Hallo..erstmal danke an die ganzen Altprofis dieses Forums...Hat echt geholfen und ist eine spannende Lektüre...

Ich beschreibe mal die Situation:
Auto von Vater, Altbekannte Radarfalle, gerade Strecke 50 kmh Beschränkung. Die Radarfalle zeigte seit 3 Jahren in Richtung Ortseingang. Leider ist sie gedreht worden und damit war die Beschleunigung auf die Landstrasse raus, nicht so perfekt...

Vorfall war am 24.02.2001

Das Foto ist nicht sonderlich gut, jedoch wage ich zu bezweifeln, das dieses bei einer gegenüberstellung als beweismittel passt.

Bitte sagt mir mal ob ich mit der Alberto Methode Erfolg haben werde...

1.Vater schickt Anhörungsbogen und angabe meines Kumpels "Andy" an die Stadt zurück.
(1.Frage ...Wortlaut"Zur angegeben Zeit befand sich das Fahrzeug in der obhut von...Adresse von kumpel a",...reicht das.)

2.Andy bekommt auch einen Anhörungsbogen auf dem er das vergehn zugibt.

3. Andy bekommt einen B..G..B... gegen den er einspruch einlegt....Wortlaut"Es wird um aufschub wg kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt gebeten"

4.Er bekommt einen Termin für eine eroeffnung des Verfahrens wird wohl hoffentlich nach den drei monaten sein...

5.Nach der Frist wird er zugeben sich geirrt zu haben...

6.Ich denke die Behörden werden sich dann wohl wieder an meinen Dad wenden...

Wie verhalte ich mich dann wenn die nach 3 monaten wieder bei mir stehen...lebe im selben Haushalt/selben Haus...

Vielen Dank jetzt schonmal für die guten beschreibungen in den vorangegangen Threads...
Geiles Board/Geile Site

Gruss
DIRK

By garfield (129.143.4.35) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 22:32:

6. entfällt zu 95%, weil die dann selber wissen, daß die Sache verjährt ist.

Sollten die restlichen 5% eintreten, kannst Du es ruhig zugeben. Es muß sich halt so anhören, als sei es Dir eben erst eingefallen, daß Du doch gefahren bist. Kommt dann noch ein Bußgeldbescheid, widersprichst Du mit der Begründung, daß der Vorfall bereits verjährt ist. Sollte ein Fahrtenbuch angedroht werden, darfst Dui dreckig grinsen. Wird es doch angeordnet (sehr unwahrscheinlich), widersprichst Du mit der Begründung, daß die Verjährung aufgrund der Versäumnisse der Behörden eingetreten ist und Du eigentlich alles getan hast, um sie zu unterstützen. Du wirst nie wieder etwas davon hören.

By Alberto (62.224.96.91) on Montag, den 12. März, 2001 - 09:39:

Dem kann ich nichts hinzufügen - außer vielleicht, daß der Vater einfach den namen und die Anschrift des Freundes einträgt - ohne hinzuzuschreiben, daß dieser es in der Obhut hatte.
Für ihn ist er der vermeintliche Fahrer - das wirkt völlig normal.

Ansonsten: Perfekt - gut aufgepaßt!

By D-A-F-F-Y (193.158.189.142) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 20:48:

Ich danke euch und halte euch auf dem laufendem... Perfekte Arbeit von euch beiden... Werde mich mal bei euch pers. melden wenn dieses Erfolg hat...

Mit grosser Hochachtung....


An alle anderen aus dem Forum... Nehmt euch an den Leuten mal ein Beispiel...


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