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Wichtige Hinweise bzgl. "Verjährung durch Unterschrift"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Wichtige Hinweise bzgl. "Verjährung durch Unterschrift"
By Starlight Express (217.2.25.234) on Freitag, den 9. März, 2001 - 07:27:

Um meinen Fall jetzt auch hier abzuschließen:

die Hinweise die ich hier bekam waren leider nicht ganz korrekt. Indem die Polizei mich bei dem Versuch der Fahreridentifizierung antraf, gab sie mir damit die Möglichkeit, mich zur Sache zu äußern. Dies bedeutet, dass die Verjährung UNTERBROCHEN WIRD und nicht das Gegenteil, wie einige hier meinten.
Auch wenn sie darauf nicht ausdrücklich hinweisen (Rechtsmittelbelehrung usw. nicht vorhanden) wird die Verjährung trotzdem unterbrochen, da der Richter dies vernachlässigt.

Für mich bedeutet das ganze, dass die Sache nicht verjährt ist, wie hier einige schrieben, sondern dass ich schön blechen muß und zur Nachschulung darf.

Naja ihr könnt ja auch nicht alles wissen - aber für den nächsten der fragt, wißt ihrs!
Trotzdem thx für die Anteilnahme.

By Alberto (62.224.97.83) on Freitag, den 9. März, 2001 - 11:11:

Ich hätte z.B. niemals behauptet, daß die Verjährung weiterläuft, wenn ein Polizist den Betroffenen angetroffen und mit der Tat konfrontiert hat.

Das hätte nur geklappt, wenn er eben an der Haustür von einer anderen Person wieder abgewiesen worden wäre.

Eine Vernehmung unterbricht in der Tat die Verjährung. Das aber sollten hier eigentlich viele wissen. Schade, daß es für dich so gelaufen ist.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 9. März, 2001 - 13:44:

@starlight express

Wenn du dich entsinnst, hatte ich dir auch nicht gepostet, dass die Sache in die Verjährung gelaufen ist. Ich hatte die Meinung vertreten -und habe sie auch noch- daß man diese Frage auf Basis der vorliegenden Informationen nicht beantworten kann. Dazu braucht man in diesem Fall volle Akteneinsicht, die eben nur ein Anwalt bekommt. Auf jeden Fall schadet es aber nie, gegen einen BG Bescheid Widerspruch einzulegen, bis diese strittige Frage zuverlässig beantwortet ist, ggf zieht man dann den Widerspruch zurück, was soll´s!

By Greatblackbird (217.49.125.180) on Freitag, den 9. März, 2001 - 15:18:

@starlight express
Die Vernehmung des Betroffenen unterbricht die Verjährung. Bisher war ich der Meinung, daß die alleinige Feststellung der Personalien durch die Polizei nicht als Vernehmung zu sehen zählt. Dann wäre eine Einladung zur "Fotobesichtigung" auch eine Vernehmung, auch wenn Du nur einen einfachen Brief dazu erhälst. Diese Einladung selbst hat jedoch keine verjährungsunterbrechende Wirkung. Es sei denn, Du gehst hin und wirst mit der Tat konfrontiert, erlangst offiziell also Kenntnis davon. Das wäre dann eine Vernehmung. Deinem Posting war nur zu entnehmen, daß Du einen Personalauskunftsbogen ausgefüllt und unterschrieben hast, jedoch nicht zur Tat ausgesagt hast bzw. damit konfrontiert wurdest.
Vielleicht kannst Du über einen Anwalt noch etwas erreichen, wenn die Sache nicht so erheblich ist (höherer Toleranzabzug o.ä.), sodaß Du nicht zur Nachschulung mußt.

By Starlight Express (217.2.25.108) on Freitag, den 9. März, 2001 - 21:10:

Ich wollte Euch doch auch nicht kritisieren.
Ich wurde mit der Sache nur insofern konfrontiert, als das der eine B*lle meinte, er würde jetzt nichts dazu sagen worauf er mir das Foto grinsend entgegenhielt. Ich darauf "Es gibt auch nichts zu sagen - von mir sowieso nichts".

Fakt ist, dass die B*llen die Sache am Ende immer so hinstellen (sagte mir ein Verkehrsfachanwalt), daß sie einen direkt darüber aufgeklärt hätten, daß man sich zur Sache äußern sollte - auch wenn sie dies nicht getan haben.
Und der Richter (so sogar 2 Anwälte), glaubt in dem Fall immer den B*llen, weil er den Fahrer letztlich nicht um seine "verdiente" Strafe rumkommen lassen will.

@greatblackbird

Leider läßt sich da nichts mit Toleranzen machen, da ich ein klein wenig zu dicht dran war auf der Autobahn (nicht lebensgefährlich weit, nur eben in den Punkterängen) - weil so ein Babybenz-Dieselstinker Bj. 89 10 km vormirherzuckelte und ich so freundlich war, mal nicht rechts zu überholen.
In Zukunft werde ich erstens davon Gebrauch machen, kurze Schallzeichen zur Ankündigung der Überholabsicht zu nutzen und außerdem JEDEN Blitzer den Radiosendern zu melden.

So und nun warte ich auf die Aufforderung zur Nachschulung ;-(.
Schade ums Geld und die Zeit (zumal ich kurz vor Ende der Probezeit geblitzt wurde :-( vorher war nie was)

P.S. Danke für alle, die Anteil an meiner Sache nahmen!!! Starlight Express hab ich übrigens gewählt, weil die Sache auf dem Rückweg vom Musical in Bochum passiert war :-)


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