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Beschluss (Urteil)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Beschluss (Urteil)
By eulenpost (217.80.126.136) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 22:17:

Heute habe ich einen Beschluss vom Amtsgericht erhalten indem ich verurteilt wurde 50 DM wegen Falschparkensverurteils. Zuvor hatte ich ein paar Gründe angegeben; diese waren jedoch hinfällig.

ABER in dem BESCHLUSS wurde mein Geburtsdatum falsch angegeben und das Auto u. Marke sind auch eine andere.

Wie kann ich dem entgegenwirken

(Falsches Geb. Dat. = könnte auch jemand anderes sein, oder)

By Alberto (62.224.97.83) on Freitag, den 9. März, 2001 - 11:24:

Das hätte nur etwas gutes, wenn es dann noch einen Punkteeintrag gäbe (Entfällt aber bei 50 DM). Hier könnte es passieren, daß man ein neues Punktekonto mit eben dem anderen geburtsdatum erhält, was ja nicht ganz unpraktisch ist.
Ein Punktekonto identifiziert sich nämlich aus Name, Vorname, Geb.-Dat. und Geburtsort.
Stimmt nur eine dieser 4 Angaben nicht überein, handelt es sich um eine andere Person.

So bringt es aber gar nichts.

Nur noch eine Frage: Wie konntest du wegen Falschparkens zu 50 DM verurteilt werden?
Hast Du dich etwa selbst als Fahrer identifiziert?

Ansonsten hätte es - über Halterhaftung nur 36 Mark sein dürfen - ohne Verfahren.

By Polizist (217.4.94.60) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 15:16:

Hääh, wieso nur 36 Märker? Gerade bei Hlaterhaftung erscheint mir das nicht logisch.

Viel Grüße,

ein Polizist

By Polizist (217.4.94.60) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 15:16:

Hääh, wieso nur 36 Märker? Gerade bei Halterhaftung erscheint mir das nicht logisch.

Viel Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.80.147.73) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 16:32:

Wieso nicht, polizist?

die sog. halterhaftung besagt doch lediglich, daß: wenn der tatsächliche fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann oder dieses einen unangemessen hohen aufwand erfordern würde, der halter die kosten des verfahrens tragen muß.

und dieses sind nun mal immer 25,- verwaltungsgebühr und 11,- postzustellgebühr.

natürlich kommen in diesem fall noch die gerichtskosten hinzu.

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 16:35:

@Polizist
Nur dann. Wenn nicht festgestellt werden kann, wer das Fahrzeug bei einem Parkverstoß geführt hat, trägt der Halter die Verfahrenskosten. Das sind eben die 25 DM Gebühren und die 11 DM Auslagen für die Zustellung des Kostenbescheides. Das eigentliche Verwarnungsgeld braucht nicht mehr bezahlt zu werden, weil das Verfahren ja eingestellt wurde.

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 16:37:

@farendil
Gerichtskosten kommen nicht hinzu. Es bleibt bei den 36 DM. Habe ich schon etliche Male durchgezogen.

By farendil (217.80.147.73) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 16:40:

@gb: keine gerichtskosten? wie sah der bg bescheid aus, gegen den du einspruch eingelegt hast?

war da die parkgebühr + 36,- ausgewiesen oder wie?

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 16:47:

Es gab keinen BG-Bescheid. Es wird generell ein Überweisungsträger mit A-Bogen an den Halter geschickt. Hierauf gebe ich meine Anschrift an. Mehr nicht. Auch keine Unterschrift. Am besten per Fax! Dasselbe wird mir dann nochmal zugeschickt. Darauf reagiere ich nicht. Ein BG kann nicht erlassen werden, da kein Fahrer feststeht. Dann macht die Behörde meistens den Fehler, mir die Verfahrenskosten in Rechnung zu stellen. Dann beantrage ich gegen den Kostenbescheid als zulässiges Rechtsmittel die gerichtliche Entscheidung und dann wird eben festgestellt, daß der Kostebbescheid aufzuheben ist, weil ich ja nicht der Halter bin. Das war`s dann. Somit konnte ich kostenlos parken und meine eigenen Auslagen wurden mir natürlich auch noch erstattet :)

By farendil (217.80.147.73) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 16:59:

@gb:
ach so - du warst nicht der halter!
(ich war schon am verzweifeln, wie das gehen soll, bis ich den nebensatz gelesen habe...)

nicht schlecht! :-)

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 17:57:

@farendil
Auch wenn ich der Halter gewesen wäre, würden nur die 36 DM anfallen. Ein BG-Bescheid kann ja auch nicht erlassen werden, wenn ich nicht angebe, daß ich den Wagen auch wirklich dort abgestellt habe. Es wäre zwar unsinnig, dann eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen, aber Gerichtskosten würden auch dann nicht anfallen. Das ist mir in einem Fall mal passiert, als mir das Gericht per Beschluß doch einmal die Kosten auferlegen wollte, obwohl ich nicht der Halter war. Das wurde einfach übersehen, weil ich den Antrag auch nicht begründet hatte. Als mich die Behörde nach dem eigentlich unanfechtbaren Beschluß ständig angemahnt hat und auf meine Protestschreiben nicht reagierte, habe ich mich mit einer Gegendarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft gewandt und siehe da, aufgrund dieser Gegendarstellung wurde der Beschluß doch geändert und der Kostenbescheid aufgehoben.

Was ich eigentlich damit sagen wollte: Zwischen Beschluß und Gegendarstellung lag ein erheblicher Zeitraum. Behörde und Gericht gingen ja nun davon aus, daß der Kostenbescheid rechtens war, ich also der Halter gewesen bin. Gerichtskosten für den ersten Beschluß wurden jedoch innerhalb der Zeit bis zu dem geänderten Beschluß nach der Gegendarstellung nicht erhoben.

By Alberto (62.224.96.91) on Montag, den 12. März, 2001 - 09:27:

Ja so in etwa geht es.
@Polizist
Daß Du das nicht wußtest, ist kein Einzelfall. Ich habe in meinem Ort schon oft mit meinen Polizisten diskutiert (vor allem mit den Hilfssherrifs - für ruhenden Verkehr).
Denen sage ich immer: Schreibt mir bitte nur 30 Mark drauf, sonst ist es sowieso sinnlos, - ihr bekommt nur 36 Mark - und ein bißchen Schreibkram - und, wenn ich gar keine Lust habe, mache ich - als Nichthalter noch auf Verjährung.

Es hat lange gedauert, bis sie es verstanden haben.

By Polizist (217.4.96.194) on Montag, den 12. März, 2001 - 10:44:

Ah jetzt ja! Schon wieder was dazu gelernt. Aber ich glaube nicht, dass ich dies als Polizist unbedingt wissen muss. Ist dann doch schon eher Sache der Richter.

Vielen Dank.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Alberto (62.224.96.85) on Montag, den 12. März, 2001 - 14:25:

Klar, mußt du das nicht wissen. Aber es ist vielleicht mal von Vorteil, wenn aus dem eigenen Verwandtschaftskreis um Rat gefragt wird. (Z.B. Parken in Feuerwehranfahrtzone DM 75,--) Hier lohnt sich dieser Rat doch, oder?

By stefan (212.185.226.194) on Dienstag, den 13. März, 2001 - 23:06:

demnach kann bei Firmenfahrzeuge nie festgestellt werden, wer das Fahrzeug z.b in der Fussgängerzone geparkt hat und es kostet immer nur max 36.-DM und wenn man es noch geschickter anstellt nix, oder hab ich da jetzt was falsch vestanden?

By Alberto (62.224.96.25) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 10:56:

Ja, Stefan - aber nicht nur bei Firmenfahrzeugen, sondern bei allen Fahrzeugen, denn man kann ja nie beweisen, ob der Halter selbst oder eben jemand anders dort das Auto geparkt hat.

Es sei, denn, man ist so blöd und geht zu seinem Fahrzeug hin, während die Politesse schreibt - und fängt - meistens sinnlos - das Diskutieren an. Dann kann sie sich nämlich das Gesicht merken oder gar eine Polizeistreife zwecks Personenfeststellung hinzuziehen. Dann bist Du identifiziert - dann geht es nicht mehr.

Also.... ruhig grinsend die Politesse vom Straßencafé aus beobachten, wie sie genüßlich 75 Mark ausstellt - warten, bis sie weg ist - einsteigen - losfahren - Anhörungsbogen wegschmeißen - auf Halterhaftung warten. Ok.?

By stefan (217.5.83.83) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 17:56:

OK, jetzt weiss ich auch warum abends in unserer Fussgängerzone vor einer Kneipe so viele KFZs parken, obwohl dass min. DM 60,- kostet. ;-)


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