Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Radar-Blocker.de

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Radar-Blocker.de
By Tom (172.177.47.87) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 22:18:

Hallo Leute,
hat einer von euch Erfahrung mit dem Radar Blocker (http://www.radar-blocker.de) Also ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass so was klappt und das ganze sieht auch recht unseriös aus, aber vielleicht hat ja einer Erfahrung von euch mit dem Produkt. Vielleicht ist es mal ein Test wert?

By farendil (217.80.147.125) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 23:02:

vergiß es!

das funktioniert nicht! selbst wenn es auf einem normalen foto kleine unschärfen bewirkt kann man auf dem sw film sowas leichtest durch ein paar änderungen am kontrast aufheben.

ob es legal ist weiß ich nicht - ist durchaus denkbar, dass die dann noch versuchn dich deswegen dran zu bekommen...

also: investiere das geld besser sinnvoller

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 09:57:

Die Anwendung der Mixtur erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. Im Übrigen sind manche Auswerter schon mit modernen Bildbearbeitungssystemmen bei ihren PC ausgerüstet, da ist das dann gar kein Problem.

By P&P (217.4.156.10) on Mittwoch, den 7. März, 2001 - 20:26:

Keine Urkundenfälschung. "Nur" Kennzeichenmissbrauch. Wertlos, da es mittlerweile ein Comp. progr. gibt, das die Helligkeit soweit runterregelt, bis das Kennzeichen sichtbar wird.
T. Pecher
www.radarwarner-online.de

By me (213.61.158.145) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 00:33:

Anscheinend vertrauen die Jungs nicht einmal selbst Ihrem Produkt, das Kennzeichen wurde definitiv mit einem Grafikprogramm bearbeitet, keinerlei Struktur mehr zu sehen. siehe Bild

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By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 08:54:

@P&P
Es ist Urkundenfälschung! Es wird ein amtliches Dokument vorsätzlich verändert/manipuliert mit dem Ziel, dass es den beabsichtigten Zweck nicht mehr erfüllen kann. Ob dies nun mehr oder weniger erfolgreich ausgeht, ist hierbei nicht entscheidungserheblich. Missbrauch eines Kennzeichens hingegen wäre, wenn man es z.B. an ein nicht zugesassenes Fahrzeug schraubt und damit am öffentlichen Verkehr teilnimmt.

By farendil (217.0.226.239) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 09:37:

@alfa: nein, da muß ich P&P recht geben, es gab vor einiger zeit einen ähnlichen Fall, da wurde der Vorwurf der Staatsanwaltschaft (Urkundenfälschung) eindeutig zurückgewiesen.

By alpak (62.155.178.97) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 10:25:

Unser Ordnungsamt braucht für die Kontrastregelung kein kompliziertes Computerprogramm, sondern nur einen kleinen Drehknopf am Dia-Lesegerät. Damit kann der die Schärfe so extrem verstellen, daß man fast die AU-Plakette ablesen kann!

Solche Sprays sind Humbug.

By me (213.61.158.60) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 11:49:

@alpak
>sondern nur einen kleinen Drehknopf am Dia-Lesegerät

Halte ich für ein Gerücht, wird meist nur "fernsehkameratauglich" verkauft. Informationen die nicht im Bild sind können auch von Profis nicht mehr herbeigezaubert werden, geschweige denn von einem OA-Mitarbeiter. Diese Scanner und Software können sicherlich eine ganze Menge, aber Wunder vollbringen können sie nicht.

By Alberto (62.224.100.2) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 13:58:

Sehe ich auch so, und daß es keine Urkundenfälschung ist, das Urteil habe ich auch gelesen. Trotzdem würde ich am Kennzeichen nichts manipulieren, das ist mir zu unsicher.

By DAXtuning (62.104.208.89) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 16:40:

@me:
Kann ich eigentlich nur bestätigen:
Ich habe früher gerne eindrucksvolle Nachtaufnahmen gemacht und pflege auch noch jetzt gute Beziehungen zum Fotolabor.
Da viele Bilder, die Freunde & Co auf den Rennstrecken schiessen oft etwas versaut sind, bearbeite ich sie teilweise selbst im Entwicklungsgerät (von Negativ auf Foto) nach.
Es sind reichlich Knöpfe drann, ich weiss auch wie sie zu bedienen sind, kann aber nur 5 bis max 10 % mehr aus den Bildern holen, oft zu wenig.
Es ist absolut richtig: Man kann nichts aus einem Bild holen, was nicht ´drauf ist.
Ist ein Bild schlecht und es ist nicht eindeutig erkennbar ob die Nummer auf dem Bike eine 6 oder 8 ist, kann man etwas machen, mehr ist einfach nicht drinn.
Die Zoomfunktion bringt dabei oft am meisten.
Stelle ich bei Studioaufnahmen einen Slaveblitz falch auf, so dass er versehentlich in die Kamera leuchtet ist das Negertiv regelrecht verbrannt, dann ist so gut wie garnichts zu sehen.
Zu behaupten ein Gegenblitzer löse später oder garnicht aus ist Quatsch, im Studio und auch bei Aussenaufnehmen werden die Dinger filmeweise benutzt, funktioniert immer.


Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Radarwarner-Service.de

By farendil (217.0.226.239) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 17:00:

@daxtunning: zu den gegenblitzern:

ich versuche (mir) das mal technisch darzustellen.
zunächst einmal ist davon auszugehen, daß die verschlußzeit bei einem radarfotoapparat sehr gering (<1 tausendstel s) ist.

ihr werdet sicherlich mit längeren belichtungszeiten operieren.

ist nun ein gegenblitzer da, so funktioniert dieser folgendermaßen: beim auftreffen eines starken lichtimpulses löst dieser aus.
nun ist davon auszugehen, daß er auslöst, wenn die blende des radarfotoapparates schon offen ist.

die verzögerung ergibt sich aus der zeit die das licht bis zum fahrzeug bracht + der auslösezeit.

wenn der gegenblitz also auslöst, ist schon ein teil der belichtungszeit des fotoapparates vorbei.
je kürzer die belichtungszeit, desto geringer der prozentsatz der belichtungszeit, in der eine starke überbelichtung vorlag.


ich will damit um himmels willen nicht behaupten, daß der von dir (oder auch von anderen) angebotene gegenblitzer nicht funktioniert - schließlich gibst du hier immer ttechnisch sehr fundierte kommentare zu deinem fachgebiet ab, ich will lediglich sagen, daß die ergebnisse der studioaufnahmen nicht so ohne weiteres auf den gegenblitzer übertragen läßt.

By michael (62.227.13.24) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 17:51:

@farendil:

Die Belichtungszeiten liegen bei 1/500 s oder 1/1000 s, aber nicht kürzer.

By Alberto (62.224.97.83) on Freitag, den 9. März, 2001 - 11:36:

Und sämtliche Fotostudios arbeiten mit drahtlosen Auslösern, die mittels einer Siliziumzelle genau in der 1/1000tel sec. auslösen, wenn auch der angeschlossene Blitz auslöst.
Praktisch heißt dies, ein Gegenblitzer funktioniert in der selben 1/1000tel sec. !

Aber, das Problem liegt bei der Lichtstärke!
Am Tag wird dieser Gegenblitz nur einen kleinen Lichtpunkt darstellen, so daß man noch viel zu viel erkennen kann. Nachts mag das etwas anders aussehen.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 9. März, 2001 - 13:10:

@alberto und farendil,
ihr wisst doch: zwei Juristen heißt drei Meinungen.
Damit will ich sagen, daß wenn irgendwo ein Richter den Tatbestand der Urkundenfälschung beim Manipulieren des Kennzeichens mit der Absicht die Lesbarkeit herabzusetzen oder zu verhindern verneint hat, bedeutet das nicht, es ist so gängige Rechtsprechung. Dazu müßte das erst nächstinstanzlich, am besten von einem Oberlandesgericht festgestellt sein, d.h. in zwei Tatsacheninstanzen geprüft sein. Ist es das nicht, ist der Ausgang einer solchen Anklage immer noch Russisches Roulette, da siehe erster Satz! ;-)

By DAXtuning (62.104.208.83) on Freitag, den 9. März, 2001 - 19:48:

@farendil:
Ich verkaufe gar keine Gegenblitzer, weil ich finde das diese Geräte mehr zum Fachgebiet der Fototechnik gehören.

Die Verzögerung, die entsteht, bis das Licht der Radarfalle auf das Auto (und den Slaveblitz) trifft, dürfte so extem klein sein, dass es sich nur mit exponentalen Zahlenwerten darstellen lässt, schliesslich handelt es sich um Lichtgeschwindigkeit. Da sich in dem Slaveblitzauslöser zum Durchschalten defenitiv nur ein Halbleiter befindet und sich Strom auch mit Lichtgeschwindigkeit bewegt, kann man sagen, dass er auch nur einen unmessbar kurzen Zeitraum zum Durchschalten benötigt.

@Alberto:
Es ist vollkommen richtig!
Das ist mitunter der Grund, weshalb ich von vielen Gegenblitzern für den Autobereich nicht viel halte.
Wendet man sich aber an einen Fotoprofi und verlangt eine Blitzgerät mit einer Leitzahl ab 40 und einen Slaveblitzauslöser, sieht die Sache recht gut aus.
Zum Fotografieren kann man die Sache schliesslich eigentlich auch ganz gut verwenden ;-)

Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Radarwarner-Service.de

By Buntspecht (193.159.80.79) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 15:27:

@ alfa
zum Thema "Autonummer besprüht"

Ein sehr flotter Autofahrer besprühte seine Kennzeichenschilder mit einer reflektierenden Flüssigkeit, die dafür sorgt, dass die Buchstaben und Ziffern bei Blitzlichtaufnahmen nicht mehr zu erkennen sind. So wollte er bei Geschwindigkeitskontrollen die Ermittlung seiner Personalien erschweren. Doch bei einer Verkehrskontrolle entdeckte ein Polizeibeamter, dass die Schilder»bearbeitet« waren. Über die Bewertung der Tat (und damit über das Strafmaß) waren die Gerichte uneins:
Kennzeichenmissbrauch (Geldstrafe und Fahrverbot) oder Urkundenfälschung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) , das war die Frage, die schließlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte.

Der BGH urteilte, das Vergehen sei als Ordnungswidrigkeit einzustufen (Az. 4StR71/99>. Die amtliche Zulassungsstelle stelle zwar eine Urkunde aus. Das Kennzeichen zusammen mit dem Wagen verkörpere die Erklärung, dass »dieses Fahrzeug für denjenigen, der im Fahrzeugregister als Halter eingetragen ist, zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen« sei. Durch das Auftragen des Lacks auf das Nummernschild verändere bzw. fälsche der Autofahrer jedoch nicht diesen »Erklärungsinhalt«, sondern beeinträchtige nur die Ablesbarkeit des Kennzeichens.
(Quelle:ND Ratgeber 14.03.2001)

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 16:23:

@Buntspecht
Danke, wusste ich nicht,bin kein Anwalt, der a Jour sein muss. Dann ist das ja jetzt klar und abgearbeitet hier im Forum. :-)


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