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DRINGEND BZGL. "Verjährung durch Unterschrift"!!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: DRINGEND BZGL. "Verjährung durch Unterschrift"!!!
By Starlight Express (217.2.34.150) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 16:10:

Bitte lest Euch den Artikel "Verjährung durch Unterschrift durch"!

Nachdem die Sache nun am 19.02. verjährt sein müßte, bekam ich heuten, am 06.03. einen Bußgeldbescheid zugesandt!!!
Danach wird mir die Tat (die ich nie zugab) zur Last gelegt und das Bußgeld verhängt!!!
Datiert ist das Schreiben zum 28.02. also 9 Tage, nachdem die Sache schon verjährt war, da es am 19.11. stattfand!!!

Bitte um Hilfe was ich nun tun soll - als nächstes kommt bestimmt eine Aufforderung zur Nachschulung und ein Bescheid über 3 Punkte!!!!!!

HILFE!

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 16:49:

Ich trau´mich da jetzt nicht ein Urteil abzugeben, ob oder ob nicht. Meine Empfehlung wäre, zu einem Verkehrsrechtsfachanwalt zu gehen, der kann erst mal Widerspruch einlegen und Akteneinsicht fordern. Der bekommt im Gegensatz zu dir auch volle Akteneinsicht. Der sieht sofort dann ob Verjährung eingetreten ist, oder nicht, weil die z.B. einen A-Bogen ausgefüllt haben, den du nicht erhalten hast, aber der der Grund war daß die Schnittlauche dich das Identifizierungsformblatt ausfüllen ließen.


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