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Einspruch per Einschreiben ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Einspruch per Einschreiben ?
By Olli (172.185.16.50) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 17:39:

Was habt ihr für Erfahrungen bei Einsprüchen gemacht ?
Reicht es sie normal mit 1,10 zu frankieren, oder sind die Behörden so link, daß es am Ende heißt, sie haben nichts erhalten ?
Einschreiben sind immer so teuer :-)

By Keiichi (62.224.228.14) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 18:06:

du kannst es mit einwurfbestätigung schicken.
das kostet (ich müsste lügen) 2-3DM und ist mindestens genauso sicher wie einschreiben. der unterschied ist dabei nur das der briefträger (mit seinem leben *gg*) dafür haftet das er den brief auch wirklich beim empfänger eingesteckt hat. du bekommst eine bestätigung wo das datum und uhrzeit der aufgabe draufsteht. sollte die behörde dem empfang leugnen hast du das kleine zettelchen von der post und kannst dann genau nachkommen welcher briefträger wann, wo und warum nicht, den brief eingesteckt hat.

By farendil (217.0.226.221) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 20:00:

@olli: auch wenn es nicht 100% sicher ist, so benutze ich zumeist bei fristgebundenen schreiben das fax.

geht schnell und ich habe einen sendebericht.

es soll wohl urteile geben, daßß dieser nicht ausreicht, wenn der empfänger den empfang leugnet, aber dies halte ich für realitätsfern, da selbst bei einer technischen störung, wo es zu einem verwählen kommt (was bei digitaltechnik nicht mehr vorkommen dürfte) auf dem empfangsbericht die faxgerätekennung der gegenstelle habe.

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 21:05:

@Olli
Ich nehme mal an, daß es um Deinen "Maskierungsverstoß" geht. Ich würde den Einspruch per Einschreiben mit Rückschein schicken, auch wenn das recht teuer ist. Behalte den Beleg. Wenn sich herausstellt, daß Du nicht gefahren bist bzw. das Verfahren eingestellt wird, kannst Du Dir sämtliche Kosten erstatten lassen. Persönlich habe ich sehr gute Erfahrungen per Fax gemacht. Es hat bisher niemend behauptet, daß ein Fax nicht angekommen ist.

By Keiichi (62.224.228.14) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 21:20:

@great
bis er die kosten im falle eines nichtverschuldens zurückbekommt ist er alt, grau und hat 3 herzinfarkte wegen zuviel stress hinter sich.
das mit der einwurfbestätigung ist wirklich eine todsichere sache. es ist, wie gesagt, mindestens genauso sicher wie ein einschreiben. die post erzählt dir davon nur nichts weil sie nicht soviel daran verdient wie an einem einschreiben.

von der DP website:
"Schon bei der Einlieferung in Ihrer Postfiliale wird das Einwurf-Einschreiben besonders behandelt: Ihre Sendung wird registriert und Sie erhalten einen datierten Einlieferungsnachweis. Der Zusteller der Deutschen Post liefert das Einschreiben dann in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers und dokumentiert diese Einlieferung. Dieses Dokument wird von der Post drei Jahre archiviert, so dass Sie jederzeit eine Kopie abrufen können."
..das ganze kostet 3DM

By Keiichi (62.224.228.14) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 21:23:

ps.:
und schon ab da wird sich wohl schwer leugnen lassen das man den brief nie im kasten gehabt hat. den nachweis das er drin war den hast du jedenfalls, und wie lange das ganze dann zum jeweiligen sachbearbeiter brauch kann dir ja egal sein, du hast es zumindest zum rechten zeitpunkt unter der richtigen adresse abgelifert.

By Olli (172.185.102.8) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 21:24:

@ Greatblackbird:
Du hast Recht; es geht um den Maskierungsverstoß.

Im Falle einer Einstellung; wie bekomme ich da meine Kosten zurückerstattet ? Über die Rechtsschutz oder die Behörde ? Das wußte ich bisher gar nicht, daß das geht.
Dann kann ich ja sogar das Porto für die Antwort auf den A Bogen zurückverlangen.

Ich schicke das Ganze einfach per Einwurf Einschreiben. Da dürfte nichts passieren.

By Keiichi (62.224.228.14) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 21:27:

pah .... :)

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Sonntag, den 4. März, 2001 - 22:37:

@Olli

Die Kosten werden von der Staatskasse erstattet. Die Rechtschutz ist dann außen vor. Hierzu kannst Du nach dem Verfahren bei dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen. Füge eine kurze Gesamtaufstellung und sämtliche Belege bei. Die Kosten, für die Du keine Belege hast (z.B. Fahrtkosten) kannst Du pro gefahrenen Kilometer pauschal mit 0,42 DM ansetzen. Das gilt auch für die Fahrtkosten zum Postamt, um den Bußgeldbescheid abzuholen bzw. das Einspruchseinschreiben zur Post zu bringen u.s.w. Die Staatskasse muß sogar Deinen Anwalt zahlen. Mache Dir während des gesamten Verfahrens Notizen über entstandene Kosten. Ein Tip: Für Briefe, die Du per Fax schickst, kannst Du die normalen Portokosten ansetzten, auch wenn die Telefonkosten für das Fax wesentlich geringer sind. Keiichi hat recht, daß es ein wenig dauert, bis die Rückzahlung kommt, aber alt und grau bist Du dann noch nicht (wenn Du es nicht vorher schon warst) :) uns stressig ist es eher für die Behörde.

By anonymous (149.225.39.233) on Montag, den 5. März, 2001 - 11:11:

@greatblackbird: Wo hast Du denn den Betrag 0,42 DM/km her? Haben sie den nicht angepaßt? Selbst beim Finanzamt gibt es inzwischen 0,58 DM pro gefahrenen km.

By Greatblackbird (217.49.111.222) on Montag, den 5. März, 2001 - 12:18:

Der Satz beim Finanzamt beträgt 0,52 DM. Die Gerichte erkennen nur 0,42 DM an. So war es jedenfalls noch zum Jahresende.

By anonymous (149.225.40.79) on Montag, den 5. März, 2001 - 12:37:

@greatblackbird: beim Finanzamt ab 1.1.2001: 0,58 DM/km (siehe BMF-Schreiben vom 11.1.01; BStBl 2001 I S.95)

By michael (62.227.7.165) on Montag, den 5. März, 2001 - 14:06:

Zurück zum Thema Einschreiben:

Also, ich gehe da immer doppelt auf Nummer Sicher (bei Behörden weiß man ja nie...) und schicke einen Einspruch oder dergleichen vorab per Fax und anschließend nochmals per Übergabe-Einschreiben mit Rückschein (4,00 DM + 3,50 DM + Briefporto). Damit hat man dann wirklich was "schwarz auf weiß" zur Hand, sogar die Unterschrift des Annehmenden, den man dann im Zweifelsfall "festnageln" kann.

Um die Sache aber noch zu verkomplizieren: Die Frage ist, was passiert, wenn der Inhalt des Briefes z.B. während der Beförderung verloren geht, also ein leeres Kuvert bei der Behörde eingeht. Ist dann der Einspruch trotzdem fristgerecht eingelegt worden? Auch diese Klippe umschiffe ich, indem ich das Kuvert versiegele.

Ist zwar alles ein Mords-Aufwand, aber wie gesagt, bei Behörden weiß man nie so recht, und so spart man sich viel Ärger...

By keiichi (62.224.14.62) on Montag, den 5. März, 2001 - 14:55:

man kann es auch übertreiben :)

By Olli (172.185.92.177) on Montag, den 5. März, 2001 - 17:53:

Wenn Jemand die Kostenerstattung beantragt, das ist ja ein Mordsaufwand für die Behörde.
Sowas sollte jeder machen.
Dann wären sie noch überlasteter als jetzt schon.
Ich werde das im Falle einer Einstellung auf jeden Fall machen; aber nicht wegen dem Geld, sondern um den Behörden Arbeit zu verursachen.
Vielleicht bekomme ich dann plötzlich keine Blitzfotos mehr. lol

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Montag, den 5. März, 2001 - 18:19:

@anonymus
Auch wenn beim Finanzamt jetzt 0,58 DM pro km angesetzt werden können, hat das nichts mit den gerichtlichen Bestimmungen zu tun. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, daß der Betrag geändert wurde. Olli wird es uns bestimmt sagen :)

By anonymous (149.225.35.201) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 13:14:

@greatblackbird: Wäre ja auch erstaunlich, wenn sich die Behörden mal einig wären;-) Und ums Geld geht es letztlich ja gar nicht, da hat Olli schon recht.

By Olli (172.185.209.56) on Donnerstag, den 8. März, 2001 - 19:20:

Maskierungsverstoß:

In der Sache hat heute ein Polizist angerufen. Meine Mutter war nur zuhause.
Die haben jetzt das Foto von Baden Württemberg hier zur örtlichen Polizeiwache gesandt.

Sie laden mich nun ein das Foto einzusehen, da ich ja im Einspruch zum Bußgeldbescheid geschrieben habe, daß ich es einsehen möchte bevor ich mich weiter zur Sache äußere! Ich denke das ist ein gutes Zeichen, denn sonst hätten sie es ja direkt an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Allerdings werde ich der Einladung nicht folgen.

Der Polizist wollte, daß ich ihn zurückrufe. Allerdings werde ich dies nicht tun. Oder bin ich dazu verpflichtet? Ich habe meiner Mutter gesagt, sie soll beim nächsten Mal sagen, daß sie sich schriftlich an mich wenden sollen.

Oder soll ich anrufen und sagen, daß ich beruflich außerhalb von NRW bin ?

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Freitag, den 9. März, 2001 - 00:28:

Du bist nichtverpflichtet, den Polizisten zurückzurufen. Allerdings ist die Behörde auch nicht verpflichtet, Dir das Foto zuzusenden. Wenn Du die Möglichkeit hast, lasse einen Anwalt die Ermittlungsakte mit dem Originalfoto zur Ansicht anfordern. Das hat wohl die meisten Erfolgsaussichten. Ob Du beruflich außerhalb von NRW tätig bist, ist unerheblech. Für die Behörde hast Du dir Möglichkeit der Einsichtnahme nicht wahrgenommen.

By Olli (195.93.66.162) on Freitag, den 9. März, 2001 - 06:20:

Was hat das zur Folge wenn ich "die Möglichkeit zur Einsichtnahme" nicht wahrgenommen habe ?

Daß der Einspruch nichtig ist? Denn ich habe ja geschrieben, daß ich mich äußere nachdem ich die Möglichkeit hatte das Foto einzusehen.
Bin ich nun dazu verpflichtet? Dürfte doch nicht sein.

Würdest du denn anrufen oder nicht ? Bin mir da noch unsicher. Hingehen tue ich jedenfalls nicht.

By Greatblackbird (217.49.111.227) on Freitag, den 9. März, 2001 - 11:34:

Dein Einspruch bleibt solange aufrecht, bis Du ihn zurücknimmst, vom Richter ein Urteil gefällt wird oder, wenn Du zur Verhandlung geladen wirst, aber nicht hingehst. Dann wird der Einspruch verworfen und der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Wenn Du also jetzt nicht reagierst (anrufen oder hingehen), kann Dir weiter nichts passieren, da Du grundsätzlich nicht verpflichtet bist, den Einspruch zu begründen bzw. dem "Angebot" der Polizei folge zu leisten. Allerdings wird dann die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben.

By Olli (172.177.122.196) on Freitag, den 9. März, 2001 - 15:15:

Jetzt bin ich immer noch genauso schlau wie vorher. Was würdest du denn nun machen ?
Anrufen und sagen, daß ich unabkömmlich bin ?
Gib mir mal einen Tip.

Oder direkt an einen Rechtsanwalt wenden?

By Greatblackbird (217.49.125.180) on Freitag, den 9. März, 2001 - 15:27:

Ich würde folgendes tun:
Auf gar keinen Fall anrufen. Schreibe noch einmal an die Behörde, daß Du keine Zeit hast, das Foto bei der Polizei einzusehen und sie mögen Dir doch bitte eine Kopie des Fotos zusenden. Wahrscheinlich aber werden sie darauf nicht eingehen, weil es für die einfach zu peinlich wäre, Dir dieses Foto zu überlassen. Die Sache wird dann an die Staatsanwaltschaft übergeben. Einen Anwalt kannst Du dann immer noch einschalten. Das geht auch noch, wenn ein Hauptverhandlungstermin angesetzt wurde.

By Olli (172.177.139.161) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 09:39:

Wenn Sie die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben schalte ich spätestens einen Anwalt ein.

Ich bin mal gespannt, ob der Polizist nochmal anruft. Wenn ja, dann sage ich ihm, daß ich das Foto auch über einen Anwalt einsehen kann und dafür nicht zur Polizei kommen brauche.

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 11:48:

Grundsätzlich ist es sinvoll, die Telefonnummer nicht in der Auskunft führen zu lassen. Dann hast Du mit solchen Anrufen keinen Ärger.

By Olli (172.184.175.125) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 12:29:

Wir haben ISDN! Meine Nummer ist auch nicht eingetragen. Aber die meiner Eltern.
Und da ich an der gleichen Adresse gemeldet bin, haben sie somit da angerufen.
Meine Nummer wird meinen Lebtag nicht bei der Auskunft eingetragen werden.

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 13:18:

Das ist natürlich dumm. Somit bist Du per Telefon für die Behörden immer erreichbar, solange Du unter derselben Adresse gemeldet bist. Vielleicht solltest Du Deine Eltern zum Ausziehen bewegen :)

By Olli (172.184.175.125) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 15:11:

LOL!

Dann bewirtschafte ich ein Einfamilienhaus, samt Garten! Da nehme ich lieber 1000 Mark, 10 Punkte und 3 Monate Führerscheinverlust in Kauf! :-)

Demnächst werde ich wahrscheinlich den Wagen auf einen Kumpel zulassen und er seinen auf mich. Dann wird einfach immer die Aussage verweigert und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben.

By Olli (172.184.175.125) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 15:11:

LOL!

Dann bewirtschafte ich ein Einfamilienhaus, samt Garten! Da nehme ich lieber 1000 Mark, 10 Punkte und 3 Monate Führerscheinverlust in Kauf! :-)

Demnächst werde ich wahrscheinlich den Wagen auf einen Kumpel zulassen und er seinen auf mich. Dann wird einfach immer die Aussage verweigert und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben.

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 16:30:

Wie wär`s, wenn Du einfach vorsichtiger fährst?

By Olli (172.176.7.228) on Sonntag, den 11. März, 2001 - 19:55:

Bei 35.000 km im Jahr bleibt es leider nicht aus geblitzt zu werden.
Wie du weißt stehen sie nicht da wo es gefährlich ist, sondern da wo selbst jeder Opa zu schnell ist.

By Josch (217.49.205.99) on Montag, den 2. April, 2001 - 13:15:

Und dann? Schonmal was von Fahrtenbuch gehört?

By Josch (217.49.205.99) on Montag, den 2. April, 2001 - 13:17:

"Demnächst werde ich wahrscheinlich den Wagen auf einen Kumpel zulassen und er seinen auf mich. Dann wird einfach immer die Aussage verweigert und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben. "


...

Und dann? Schonmal was von Fahrtenbuch gehört?

By Alberto (62.224.97.183) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 17:35:

@Josch es gibt bei dieser Methode kein fahrtenbuch.

Fahrtenbuch gibt es nur, wenn jemand sagt, er wisse nicht, wer gefahren sei.

Wenn aber jemand komplett die Aussage verweigert, können sie ihm kein Fahrtenbuch auferlegen.
Der Effekt ist jedoch der selbe: Der Fahrer kann nicht ermittelt werden.

Darum: Gegenseitige Zulassung - und dann möglichst noch in einer anderen Stadt - das ist die sicherste Methode, gut durchzukommen.

Dann bleiben nur noch die Laser und die Video-Wagen übrig, die sofort an Ort und Stelle den fahrer feststellen.


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