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Was kostet das Aufbauseminar?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Was kostet das Aufbauseminar?
By Andy (62.226.68.28) on Samstag, den 3. März, 2001 - 02:38:

Hi,

der Titel dieses Posts ist meine Frage an Euch.
Wer kann mir helfen und sagen, was so ein Aufbauseminar(Probezeit, also Fahranfänger)kostet?
Muß man darin eine Fahrprüfung machen, ohne die man seinen Führerschein nicht wieder zurückbekommt?

Andreas

By Andreas (62.226.68.28) on Samstag, den 3. März, 2001 - 02:48:

Hi,

und noch eine Frage hätte ich.
Ich habe gelesen, daß man wenn schon länger als 1 Sekunde Rot war, 250 DM Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot auferlegt wird. Was ist denn mit der Zeit von 0 Sekunden bis 1 Sekunde? Wird da die Geldbuße geringer und gibt es da kein Fahrverbot?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Andreas

By Keiichi (62.224.14.127) on Samstag, den 3. März, 2001 - 07:12:

@andi
ooch komm. das ist ein anruf bei einer ortsansässigen fahrschule und alles ist geklärt.

so eine nachschulung, es nennt sich nachschulung wenn du innerhalb der probezeit wegen punkteverstößen sowas angeordnet bekommst, kostet ja nach fahrschule bei uns zwischen 350DM - knapp 600DM . es sind seminargruppen von mindestens 7 und maximal 12 leuten, die in 4 sitzungen á 135 minuten (ca.:) lustig über ihre fehlerchen reden. das ganze beinhaltet auch eine fahrPROBE, das musst du lediglich 45min mal einen wagen lenken, später wird das dann im seminar ausgewertet (wie bist du gefahren, welche fehler, etc).
im end effekt sollst du durch die disskusion mit den anderen herausbekommen das du ordentlich fahren sollst :)
und eine prüfung beihaltet das ganze nicht, es zählt einzig und allein die teilnahme. wenn du einmal fehlst darfst du die kmpl. nochmal machen (auch 2x bezahlen) ...so wars jedenfalls bei uns.
du erhälst dann zum schluss eine teinahmebestätigung, diese gibst du auf deiner führerscheinstelle ab und fertig....
du bist um knapp 400 mark ärmer, die fahrschule um diesen betrag reicher und die führerscheinstelle hat ein nutzloses papier mehr zum bearbeiten.

By Andreas (62.155.202.76) on Samstag, den 3. März, 2001 - 12:55:

Hi,

gibt es auch für das "Nicht-Blinken" ein Bußgeld oder sowas ähnliches? Das würde mich mal interessieren.

Andreas

By 98ROZ (195.238.131.67) on Montag, den 5. März, 2001 - 18:26:

Nicht blinken 20 DM Verwarnung also deswegen muß man keine NNachschulung machen, kontroliert aber auch keine Sau!!!

Ampel unter 1 sek rot: billiger und kein Fahrverbot aber trotzdem Nachschulung!!!!

By Walker (62.155.140.236) on Montag, den 5. März, 2001 - 19:12:

@98ROTZ:

"...kontroliert aber auch keine Sau!!!"

Geht die Fußgänger ja auch nix an wohin einer abbiegen will. Datenschutz!

By 98ROZ (195.238.131.67) on Montag, den 5. März, 2001 - 19:18:

Eben Blinken ist Quatsch, da geht bloß der Blinker kaputt und das ist teurer als wie wenn man einmal in 10 Jahren wegen nicht blinkens erwischt wird!!
;-)

Leute: Blinken dient der Sicherheit!!! Sehr wichtig!!!!


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