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Zwei Fahrspuren gleichzeitig überwacht ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Zwei Fahrspuren gleichzeitig überwacht ?
By Stefan (62.157.16.252) on Freitag, den 8. September, 2000 - 11:57:

Eine Frage an Euch, was passiert
wenn man auf der Autobahn geblitzt
wird - sich zu genau dem Zeitpunkt
aber auf beiden Fahrspuren zwei
Fahrzeuge auf exakt der gleichen
Höhe befinden ? - Ist da nicht
der Einwand gegeben, dass ja nicht
sicher festgestellt werden kann,
wer der beiden nun den Verstoß
begangen hat ? Das Blitzgerät
befand sich auf dem linken Fahrbahn-
rand ... und blitzte auch bei Autos,
die auf der rechten Spur zu schnell
fuhren ...

Hoffe Ihr könnt mir das beantworten
Vielen Dank im Voraus

By michael (193.159.27.246) on Freitag, den 8. September, 2000 - 13:39:

Nun, es kommt recht selten vor, daß zwei Fahrzeuge wirklich exakt gleichförmig nebeneinander fahren. In so einem Fall gehen die Meinungen bzw. Bedienungsanleitungen auseinander; bei den Lichtschranken darf das Bild nicht ausgewertet werden, bei dem Radargerät Traffipax speedophot wird der Meßwert beiden (!) Fahrzeugen zugeordnet, aber dafür die doppelte Eichtoleranz (in diesem Fall 6 km/h bzw. 6%) abgezogen.

Falls zwischen den beiden Fahrzeugen ein kleiner Versatz besteht, läßt sich durch Begutachtung der Photos (u.U. unter Zuhilfenahme einer Auswerte-Schablone) feststellen, welches der beiden Fahrzeuge zuerst einfuhr und den Meßwert verursacht hat.

By Edwin (149.225.119.125) on Freitag, den 8. September, 2000 - 16:25:

hi michael,

das versteh ich nicht so ganz. wie kann denn EIN messwert ZWEI fahrzeugen zugeordnet werden? fährt dann einer 200 km/h und der andere 50 km/h, wird davon ausgegangen, dass beide fahrer 188 km/h fahren? :-) ist sowas, natürlich nicht in dem extrem, schonmal vor gericht gelandet und dann auch noch so durchgegangen? das wäre irgendwie ein skandal.

mfg

By michael (193.159.29.86) on Freitag, den 8. September, 2000 - 19:22:

Nö, zum Traffipax speedophot, bei dem diese Doppelzuordnung zulässig ist, gab es bislang keine Rechtsprechung dahingehend.
Bei einer solch extremen Geschwindigkeitsdifferenz ist es ja praktisch auch fast unmöglich, daß beide Fahrzeuge zum Auslösezeitpunkt genau gleich hoch stehen. Im übrigen erhält das Meßgerät ja einen Haufen völlig unterschiedlicher Dopplersignale, wobei die Messung automatisch verworfen wird. Eine Messung mit Doppelzuordnungsmöglichkeit gibt es daher nur, wenn sich die Geschwindigkeit der beiden Fahrzeuge um max. 3% unterscheidet.


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