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Wie schnell auf Schnellstaßen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Wie schnell auf Schnellstaßen
By 98ROZ (195.238.131.67) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 20:18:

Weiß jemand wie schnell man auf Schnellstraßen (die Wege die mit einem Auto auf blauen Grund gekennzeichnet sind) fahren darf??
Ist 130 da richtig? Oder ist das auch bloß die Richtgeschwindigkeit wie auf den Autobahnen?
Gibt es unterschiede ob die Fahrbahnen von den Gegenfahrbahnen baulich getrennt sind??
Meines Wissens gibt es diese Schnellstraßen auch nur mit einer Spur für jede Richtung, ist dann die Höchstgeschw. 130 oder 100 oder ganz anders??

By indy (152.163.213.189) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 21:31:

Aaalso, auf Kraftfahrstrassen (Dein Schild) darfst Du, falls es sich um eine stinknormale Strasse mit Gegenverkehr handelt, auch nur 100 fahren.
Richtgeschwindigkeit 130 gilt auf Straßen mit einer Spur für jede Richtung, wenn diese baulich voneinander getrennt sind; und auf Straßen mit wenigstens zwei Fahrspuren in jede Richtung. Das Schild, das Du erwähnst, muss also nicht vorhanden sein, damit RG 130 gilt.

Kannst ja nochmal hier klicken und bei "§3 Geschwindigkeit" schauen.

By anonymous (149.225.92.81) on Freitag, den 2. März, 2001 - 14:21:

@indy: unter "...mit Fahrbahnen für eine Richtung..." verstehe ich mindestens zwei Spuren.

§3c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

By indy (195.93.65.179) on Freitag, den 2. März, 2001 - 18:01:

@ anonymous
Im darauffolgenden Satz werden die Strassen mit mindestens zwei Spuren für jede Richtung gesondert erwähnt.

By anonymous (149.225.93.220) on Freitag, den 2. März, 2001 - 18:39:

@indy: Das ist mir ebenfalls aufgefallen; ich vermute keinen tieferen Sinn darin, daß dort praktisch zweimal das gleiche steht. Vielleicht gibt es ein Gerichtsurteil zu diesem Thema?

By 98ROZ (195.238.131.67) on Montag, den 5. März, 2001 - 17:58:

Also nur noch mal so zum Verständnis:
RG 130 gilt:
1.) Autobahnen
2.) Straßen die, durch Mittelstreifen baulich begrenzte Gegenfahrbahn haben.
3.) 2 oder mehrspurige Straßen auch ohne Mittelbebauung.

Zählen auch Straßen dazu die mal kurz ca. 1 km 2-spurig sind, damit man leichter überholen kann?

Generell gilt aber auch bei allen oben genannten RG 130 Straßen, daß ich auch 200km/h fahren kann wenn mir danach ist??


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