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2 Verstöße mit Punkten vor Anordnung der Nachschulung!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: 2 Verstöße mit Punkten vor Anordnung der Nachschulung!
By ONROP (62.104.210.83) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 00:47:

Das erste Mal wurde ich mit 21km/h zuviel geblitzt, habe das Busgeld bezahlt und schon an die Nachschulung gedacht. Etwa 2 Monate nach dieser Sache, wurde ich nachts um etwa 2 Uhr von einer Zivilstreife herausgewunken, und beschuldigt, ein Rotlichtdelikt begangen zu habe, obwohl dies nicht stimmt! Aber da kann man wohl nicht dran rütteln, und so habe ich innerhalb eines Jahres wohl 4 Punkte gesammelt.... Mittlerweile ist auch die Aufforderung zur Nachschulung gekommen, in welcher natürlich nur der Geschwindigkeitsverstoß als Grund genannt wird, da der Busgeldbescheid der zweiten Sache noch nicht bezahlt ist.
Meine Frage nun:
Was für Auswirkungen hat der 2 Verstoß? Keine weiteren, da er noch vor der Nachschulung begangen wurde? Oder wird mir jetzt schon die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt?

By Keiichi (62.155.239.22) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 15:19:

also meines wissens nach wird bei einem zweiten verstoß mit punkten, innerhalb der probezeit, nach der nachschulung, eine nachprüfung fällig.
das der zweite verstoß dabei noch vor der nachschulung begannen wurde ist dabei unerheblich.

By ONROP (62.104.210.68) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 18:38:

Weiß denn echt niemand näheres darüber? Eine Nachprüfung wäre absolut katastrophal!! Sowas kommt doch normal nach dem 3. Verstoß! Kann mir irgendjemdan sagen, was obiges Thema jetzt für Folgen für mich hat?

By 98ROZ (195.238.131.67) on Montag, den 5. März, 2001 - 18:12:

Nein nach dem 2. Verstoß kommt die Auforderung eine Art MPU zu machen, dem muß man aber nicht nachkommen!
Bei dir konkret:
1.) Nachschulung wg. zu schnell
2.) Auforderung zur MPU w. Rotlicht

zur Nachschulung kommt noch 2Jahre Probezeitverlängerung!

zur MPU: es hat irgendeinen für dich positiven Effekt wenn du da hingehst, was genau weiß ich aber nicht!!!

Einzelheiten bekommst du sowieso bei deiner Nachschulung erzählt!!!

By John (62.225.213.251) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 08:04:

Beides ist falsch,es heißt nämlich: Wer nach der Nachschulung auffällig wird,dem wird eine MPU nahegelegt(keine Pflicht).Und du hattes die Nachschulung zu dem Zeitpunkt des zweiten Vorfalls ja noch nicht beendet,somit kriegst du nur die Punkte eingetragen,ohne Auswirkung auf deine Probezeit.

By Nachschüler (195.30.20.162) on Samstag, den 24. März, 2001 - 13:22:

bist du dir da sicher John?
habe nämlich das gleiche problem.


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