Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Abelardo (134.96.7.103) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 17:12: |
Tach allerseits,
Folgendes Problem, zu lösen von allen Hobbyjuristen, die dieses Forum besuchen:
Ich hab vor fast zwei Monaten eine rote Ampel überfahren und erst in der letzten Woche hat meine Mutter als Halterin den Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Da ein Foto, wie schade, nicht dabei war, hab ich mich entschlossen auf Verjährung, die ja, glaube ich, bei drei Monaten liegt, zu spekulieren.
Wie ich hörte können bestimmete Bescheide, die ich von den Behörden kriegen kann, die Verjährung von vorne beginnen lassen, es zählt aber, so habe ich vernommen, ein Befragungsbogen nicht dazu. Angeblich weil noch kein Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person eröffnet wurde.
Ist das tatsächlich so und kann ich demzufolge auf eine Verjährung hoffen?
Ausserdem möchte ich noch eine ganz grundsätzliche Frage in den Raum werfen: Liegt die Verjährungsfrist bei 3 oder bei 6 Monaten?
Bedanke mich wie immer für jeden Rat,
Abelardo
MfG
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