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Gefährlicher Eingriff in der Strassenverkehr?!?!

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Gefährlicher Eingriff in der Strassenverkehr?!?!
By Eugen (213.6.99.21) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 15:38:

Hallo!!

Ich habe ein kleines Problem! Und zwar habe ich mit ein paar Kumpels am 10.12.2000 im angetrunkenen Zustand was aus einm fahrendem Auto aus dem Fenster geworfen. Das Auto hinter uns hat die Polizei informiert und wir wurden angehalten. Da unser Fahren nicht angetrunken war, wurden die Personalien aufgenohmen und wir sind weiter gefahren. Am 21.01.2002 waren wir vor Gericht und wir wurden schuldig gesprochen und mussten einen Fahrsicherheitstrainning machen. Damit war für mich alles erledigt. Doch jetzt habe ich ein Brief bekommen in dem steht, dass ich eine Nachprüfung machen muss, da ich zum Zeitpunkt der Tat noch Probezeit hatte(Führerscheinerwerb 16.09.1999).
Gits dabei keine Verjährung??? Besonders da ich im Februar 2002 noch geblitzt wurde und 4 Punkte bekommen habe. Kann das auch noch nachträglich zur Nachschulung führen??!

Vielen Dank für eure Hilfe!!

By OnRoP (212.202.198.243) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 15:56:

Jede Strafe ab 40€ oder 1 Punkt führt zur Nachschulung. Mit deinen 4 Punkten wegen zu schnellem Fahren bist du schon alleine allemal dabei. Würde an deiner Stelle auch mal nachhaken wieviele Punkte du für den "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" bekommen hast, denke das sind mehr als 4 Punkte und die bleiben wohl 5 Jahre.

By Matthias (217.83.180.242) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 17:04:

Was hast denn aus dem Fenster geworfen? Nur ne Zigarettenkippe oder etwas, was tatsächlich verkehrsgefährdend war?

By fibu (81.6.24.242) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 20:21:

Also wenn ich den Eintrag lese denke ich wohl eher an eine Bierflasche oder sonst eine Getränkeflasche. Dies ist schon ein Eingriff in den Strassenverkehr, der gefährlich sein kann. Ich würde aber niemals jemanden deswegen anzeigen, wenn es zu keinem Sachschaden kommt.
Dabei hätte man diese Konsequenzen easy vermeiden können. Der (nicht angetrunkene) hat zu sorgen, dass sich die Anderen im Wagen benehmen.

By fibu (81.6.24.242) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 20:22:

wollte sagen: der (nicht angetrunkene) Fahrer ...

sorry


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