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Ladung vom Amtsgericht

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Ladung vom Amtsgericht
By Paul (194.145.64.8) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 19:23:

Wie verhalten wir uns? Was erwartet uns?

kurz zur Story,

meine Frau hat auf der Autobahn, kurz vor der Ausfahrt auf dem Standstreifen ca. 4 Fahrzeuge rechts überholt, weil es sich vor ihr gestaut hat und sie sowieso hätte ausfahren müssen.
Ein Streifenwagen hatte nach der Ausfahrt gewartet und einige Fahrzeuge aufgeschrieben. Darunter auch meine Frau.
Nach einem Monat kam dann auch schon der Bußgeldbescheid, worauf wir Einspruch einlegten. Mit der Begründung, daß sie da sowieso rausfahren mußte und sich damit keinen Vorteil verschaffen wollte und sie eigentlich nur den Verkehr nicht noch mehr belasten wollte.
Jetzt bekommen wir einen Brief worin steht das sie zum Amtsgericht geladen wird.
Wir haben da keine Erfahrung bisher und würden uns freuen wenn ihr uns mit euren Kompetenz helfen könntet.

gruß

Paul

By rennfahrer (80.140.29.109) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 19:34:

kurz vor der Ausfahrt

Wie kurz ? 500m ??

By faraday (80.135.78.168) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 21:49:

@ paul

besteht rechtsschutz ? wenn ja , würde ich empfehlen mit einem anwalt vor gericht auf zu tauchen. man muss schon ziemlich abgebrüht sein,um den fangfragen und kniffen des richters standhalten zu können

By Paul (217.81.209.61) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 00:34:

@ rennfahrer
ca. 4 Fahrzeuge

@ faraday
wir haben jetzt erst eine Rechtschutz abgeschlossen, ich glaube die kann ich da noch nicht in Anspruch nehmen

By faraday (217.81.224.80) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 00:48:

rückwirkend gelten die natürlich nicht.
auf der anderen seite, kann man es ja auch durchziehen. die paar euro an gerichtsgebühren sind vielleicht lustig investiert ;-)
wenns klappt-prima, wenn nicht- klappts beim nächsten mal besser

By HarryB (203.198.120.73) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 08:30:

War das ein Standstreifen, oder eine Verzoegerungsspur? Auf letzterer ist naemlich das rechts Ueberholen erlaubt, wenn ich nicht irre. Also, nochmal hinschauen, bevor es zum AG geht....

By Alberto (62.158.213.204) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 09:31:

Si tacuisses.....
Mein Gott - immer die Rechtfertigungs-Versuche!

Hättet Ihr Einspruch - ohne Begründung - eingelegt - so wäre alles bereits vorbei!

Nun habt ihr euch aber exakt zur Fahrereigenschaft festgelegt.

Und die Tat? Diese ist wirklich leider vom Gesetz zu bestrafen...
Man darf nun mal nicht über die Standspur fahren!

Ich weiß nicht, wie ich da helfen soll.

By Firefox (217.235.3.65) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 15:20:

@Paul

ich kenn das Amtsgericht schon. Nun man wird euch anhören danach die Beamten die deine Frau aufgeschrieben haben, die sind auch dabei. Dann wird entschieden und ohne Anwalt ist das immer sehr schwierig zu euren gunsten.


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