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Unfall ==> was droht mir ???

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Unfall ==> was droht mir ???
By achim (212.144.125.91) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 18:03:

ich hatte letzte woche einen unfall. in einer lagen s-kurve rutschte mein auto vorne weg und schlitterte in den gegenverkehr. ich bin wie vorgeschrieben mit tempo 30 gefahren.
jetzt werde ich beschuldigt "einen verkehrsunfall durch nicht angepasste fahrgeschwindigkeit und fahrbahnnässe verursacht zu haben". was droht mir jetzt (bussgeld/punkte)?
welche angaben zur sache könnten mich entlasten ?

By Landy (80.131.85.159) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 21:12:

Wurde jemand verletzt? Wie hoch war der Sachschaden?

Im besten Fall kommst du mit 30Euro weg, wenn du vor Gericht musst, wirds sicher teurer.

By Goose (80.135.117.204) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 22:00:

Zunächst: Unfall kostet (außer beim Ein- und Ausparken) mind. 35 Euro. Dieses wird dann aber vor Ort angeboten.
Ein Unfall dieser Art kostet 50 Euro und gibt 2 Punkte
Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden
Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall.


Augenscheinlich werfen die Kollegen dir jedoch folgenden Tatbestand vor:

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse
mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

Kostet 75 Euro und gibt 3 Punkte, passt aus der Ferne betrachtet nicht ganz so gut (kann aber durchaus sein, daß ich je nach örtlicher Gegebenheit und Unfallspuren den gleichen Vorwurf machen würde, an den sich jedoch die Bußgeldstelle natürlich nicht halten muß.

Gruß
Goose

By Landy (217.230.19.2) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 22:08:

@Goose

Danke für die Korrektur.

By Grobi (80.134.183.141) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 23:47:

@goose: Werden eigentlic Unterschiede bei den unterschiedlichen Vorwürfen gemacht?
@achim überschritt beispielsweise nicht die zHg, was wäre wenn er deutlich zu schnell gewesen wäre?

Liegt es im Ermessen des Beamten, eine Anzeige zu schreiben? Beim einzigen Unfall den ich hatte, hat man drauf verzichtet.

Ich finde es auch nicht gut, daß man einem Verunfallten (ohne Fremdschaden) noch Geld aus der Tasche ziehen will, wenn auch ein Idealfahrer einen Unfall nicht hätte verhindern können...

Grobi

By Billy Bob (24.141.210.234) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 02:26:

überschritt beispielsweise nicht die zHg,
hatte womoeglich ein Amerikanisches model! Schlechte Bremsen,remember?in einer lagen s-kurve rutschte mein auto vorne bei 30km/h? nur mit auslaendischen fabrikaten moeglich!!!

By m3 (80.132.92.137) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 03:40:

@goose: wat nu? Achim hat sich vorschriftsmäßig an das Tempolimit gehalten. Warum stand hier kein Schild "1 km/h bei Nässe"?
Dies ist wieder ein klassischer Fall zum Thema Eigenverantwortung bzw. Schilderhörigkeit.

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 09:54:

@BillyBob: Was sollte denn der Blödsinn?? Ich habe nichts gegen amerikanische Autos, ganz im Gegenteil?

Ich kann in deinem Posting leider keinen Sinn erkennen...

Grobi

By Polizist (217.3.255.15) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 12:28:

@m3: Wieso predigst du hier Schilderhörigkeit bzw. Eigenverantwortung?

Gerade hier wäre Eigenverantwortung gefragt gewesen. Nämlich in der Form, dass man nicht so schnell fährt wie erlaubt ist.
Die Schilder geben die zulässige HÖCHSTgeschwindigkeit an. Das heisst nicht, dass man immer und unter allen Umständen auch so schnell fahren darf. Da ist nämlich Eigenverantwortung gefragt.
Und ein Schild mit "1 km/h bei Nässe" würde dieser Eigenverantwortung widersprechen. Dann wäre nämlich wirklich alles durchreglementiert und der VT könnte sich zurecht über Bevormundung beklagen.
Im übrigen können auch 1km/h bei Nässe oder Glatteis zu schnell sein.

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 13:15:

"Im übrigen können auch 1km/h bei Nässe oder Glatteis zu schnell sein."

Naja, also wenn ich aussteige und schiebe, fahre ich ja schon mindestens 2 km/h. :-)

By Polizist (217.3.255.7) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 13:56:

Damit wollte ich eigentlich sagen, dass es auch Wetterverhältnisse geben kann, wo man das Auto stehen lassen muss.

Aber ich hab den Smiley gesehen.

By Billy Bob (24.141.210.234) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 15:04:

@Grobi
war ja nicht auf dich gemuenzt,sondern auf die posterers die mir laufend erklaeren moechten was doch die Amiautos fuer schlechtes fahrwerk/Bremsen haben 100km/auf 0 in etwas ueber 70 meter,oder die ach so schlechte Strassenlage! es war etwas Zynisch gedacht!
in einer lagen s-kurve rutschte mein auto vorne weg und schlitterte in den gegenverkehr. ich bin wie vorgeschrieben mit tempo 30 gefahren. das ist der Bloedsinn{ vorne weg?????} bei 30km/h klingt ganz wie ein Muenchhausen!!!

By Goose (80.135.118.100) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 15:41:

Werden eigentlic Unterschiede bei den unterschiedlichen Vorwürfen gemacht?
@achim überschritt beispielsweise nicht die zHg, was wäre wenn er deutlich zu schnell gewesen wäre?

Es kommt darauf an, wie schnell er war, was er und die Zeugen sagen und wie das gesamte Spurenbild aussieht.

Liegt es im Ermessen des Beamten, eine Anzeige zu schreiben? Beim einzigen Unfall den ich hatte, hat man drauf verzichtet.
Hierzu siehe
OWiG § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.

[...]

Hierbei ist aber zu beachten daß unser Ermessensspielraum sinkt, je höher die OWi anzusetzen ist.
(Allerdings kann ich z.B. bei einem Rotlicht VU keinen Unfallbogen in den Korb legen und meinem W sagen, ich habe nur mündlich verwarnt, wenn ich nicht eine wirklich gute Begründung dafür habe)

Ich finde es auch nicht gut, daß man einem Verunfallten (ohne Fremdschaden) noch Geld aus der Tasche ziehen will, wenn auch ein Idealfahrer einen Unfall nicht hätte verhindern können...
1. ziehe ich keinem Geld aus der Tasche sondern ahnde einen Verstoß, den er begangen hat
2. haben wir einen Ermessensspielraum und dieser wird auch von den meisten Kollegen genutzt (solange es im Rahmen bleibt)
Wenn kein Fremdschaden vorliegt, liegt jedoch auch keine Schädigung eines anderen vor, somit ist der "Unfall" hinfällig, da diese bei den VG-Sätzen vorausgesetzt werden.

Gruß
Goose

By m3 (80.132.86.37) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 02:15:

@polizist: so wie Du es beschrieben hast sollte idealerweise sein: Eigenverantwortlich anhand der Verhältnisse die Kurvengeschwindigkeit wählen und im Extremfall sogar das Fahrzeug abstellen.

Leider suggerieren die unzähligen Schilder dem allgemeinen VT eine vermeintliche Sicherheit, ich mach ja alles richtig, xx km/h sind erlaubt. Siehe bei Achim, mein mal gepostete Beispiel von reihenweise abdrehenden VT im strömenden Regen auf der A3 bei erlaubter HÖCHSTGeschwindigkeit von einer Verkehrsbeeinflussungsanlage. Oder ein Motorradfahrer, welche trotz eingehaltenem Limit wegen Fahrbahnschäden stürzt, die Straßenbehörde dann das Limit wegnimmt und nur noch Warnschilder stehen läßt. Deswegen auch das provokative Beispiel mit 1 km/h, welches zeigt, das kein Limit etwas bringt.
Also um Gotteswillen keine befehlsmäßige Durchreglementierung, sondern
W A R N E N und E M P F E H L E N.
Daß es geht, habe ich neulich in Bremen am BAB-Kleeblatt an der Innenkurve gesehen: Warnung-Kurve-Schild und darunter ein Hinweisschild: "Empfohlen 40 km/h". Klasse! Ein ausdrückliches Lob an die dortige Autobahn Direktion.
Deshalb no Speedlimits, und nur noch Hirn-setzt-dich-in-Bewegung-Schilder, und alles wird gut!
Natürlich nicht für die Teilnehmer der Abzockmaschinerie, den Haushaltskassen, den Radarwarner-Herstellern, usw. und diese schöne Site müsste in Rotlichtfalle umgetauft werden:-)))


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