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Entdrosselung nach probezeit

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Entdrosselung nach probezeit
By biker (80.133.182.222) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 16:57:

hallo. ich habe mir dieses jahr ein motorrad gekauft, noch gedrosselt auf 34 ps und habe am 30.8.2001 meinen motorradführerschein gemacht. nun weiss ich nicht genau ob ich die kiste am 30.8. oder erst später entdrosseln darf.

weiss da einer von euch bescheid??

danke im voraus und gruss an alle BIKER

By Jack Daniels (193.159.40.253) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 01:46:

Geh doch einfach auf Nummer Sicher und machs am 1.9.,der 31.ist ein Sonntag und da schraubt man nicht am Motorrad.:-)

By lucky (212.64.224.241) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 07:38:

Du mußt auf jeden Fall Deinen Führerschein umschreiben lassen und kannst nicht einfach entdrosseln. Das umschreiben ist kein Akt. Geh einfach am 01.09. zur Behörde.
Dann bist Du auf Nummer Sicher!

By Muffy (62.227.245.211) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 12:09:

Das ist so nicht richtig! Der Eoro-Führerschein muß nicht mehr umgeschrieben werden.
Meistens ist sogar schon das Datum auf der Rückseite eingetragen, wann die Beschränkung abläuft. D.h. es steht bei A unbeschränkt das Ausstellungsdatum+2 Jahre.
Ist das nicht der Fall, muß er innerhalb Deutschlands trotzdem nicht umgeschrieben werden. Im Ausland könnte es dann aber Probleme geben.

By wayko (212.80.58.133) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 16:44:

Unabhängig vom Führerschein darfst Du Deine Kiste natürlich jederzeit entdrosseln (+entsprechend in die Papiere eintragen lassen + der Versicherung melden). *g*

Du darfst sie dann halt nicht mehr fahren, bis Du den dafür gültigen Führerschein hast.

Stimmt das, daß auf dem EU-Führerschein vermerkt ist, wann Du „offen“ fahren darfst, ist ja alles klar. Ab dem Tag kann es ohne weitere Aktionen losgehen.

Mußt Du den Führerschein aber erst umtragen lassen, darfst Du aber erst offen fahren, wenn der Schein auch tatsächlich umgetragen ist. Angenommen, die 2 Jahre sind am 31.08. vorbei, könntest Du ihn am 01.09. umtragen lassen. Jetzt schaffst Du es aber erst am 15.09. zur Führerscheinstelle, dann darfst Du auch erst ab dem 15.09. nach Umschreibung des Führerscheins offen fahren.

By rennfahrer (80.140.29.109) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 17:15:



So sieht mein FS aus!
Das Datum sagt aus, wann ich den Motorrad FS erteilt bekommen habe, auf der Vorderseite steht als Ausstellungsdatum 06.06.01
Ist also das handgeschriebene auf der Rückseite abgewetzt ist es nicht mehr ersichtlich, wann man den FS erhalten hat, zumal meiner auch fast 1 Jahr vorher ausgestellt wurde!

Das Schwarze Feld zeigt eine Nr. daher unkenntlich!

By alpak (217.233.232.121) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 09:24:

Bei mir wurde das Handgeschriebende vergessen - auch nett...

By biker (217.84.185.136) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 13:12:

hey leute danke für die infos. ich habe auch gehört dass man mit dem euroführerschein nicht mehr zur behörde muss.

wie ist das denn eigentlich mit dem tüv und dem fahrzeugschein weil im FZS steht leistung 25 KW also brauche ich einen neuen und muss nochmal zum tüv, oder???

allzeit gute fahrt, BIKER

By Jack Daniels (193.159.40.185) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 01:38:

Logischerweise musst du nochmal zum Tüv,die neue Leistung eintragen lassen und das ganze dann der Versicherung melden,:-))damit sie mehr kassieren können.


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