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Dienstausweis

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Dienstausweis
By 430 (217.227.104.95) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 21:25:

Hallo,

bei der letzten Kontrolle wollte ich den Dienstausweis bzw. Dienstnummer des Beamten erfahren. Diese verweigerte jedoch partu trotz mehrmalige Nachfrage jegliche Ausweisung. Wie soll man sich verhalten ? Ich wollte mich bei seinem Revier wegen seiner Aroganten und heraplassenden Art beschweren.

... lohnt der Gang zum Anwalt?

By kirk (217.49.251.5) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 21:26:

Klar!
Anwälte wollen doch auch leben.

By Goose (217.225.226.148) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 22:01:

In den meisten Bundesländern gibt es keine Dienstnummer (daher kann ich sie dir in NRW auch nicht nennen). Eine Pflicht, den Dienstausweis vorzuzeigen, besteht in NRW auch nicht. (Ausnahme ist der § 55 PolG NW, hiernach muß sich der Polizeibeamte vor der Anwendung unmittelbaren Zwanges auf Verlangen ausweisen, wenn hierdurch der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird)

Aber, andere Länder, andere Sitten. Polizist, wie sieht es bei euch aus?

Gruß
Goose

By Polizist (217.81.141.68) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 07:06:

Öhhh, frag mich mal...

Ich hab in aller Regel kein Problem damit mich auszuweisen. Auch in Uniform hab ich den DA ständig dabei. Allerdings würd ich schon genauer hinterfragen, warum der Bürger jetzt einen DA sehen will, obwohl ich in Uniform, mit einem grü-silbernen Streifenwagen und einem Kollegen ebenfalls in Uniform doch deutlich erkennbar bin.

Selbst wenn er mich verarschen will zeig ich den DA. Dann allerdings werde ich sehr korrekt und mein mir zustehender Ermessensspielraum sinkt auf 0.

In zivil sieht die Sache natürlich anders aus. Da zeig ich den Ausweis schon zu Beginn der Kontrolle.

Und eben ist mir mein DGL verkommen, der wusste so auf die Schnelle auch keine Rechtsnorm bei uns, die es vorschreibt sich auszuweisen.

Allerdings würde ich mich vor Anwendung von Uzw nicht mehr unbedingt ausweisen. Ich droh doch keine Uzw an, bin kurz davor handgreiflich zu werden und zieh dann noch kurz den Dienstausweis...
ok, der Zweck der Maßnahme wäre gefährdet oder so, aber diese Vorschrift von euch scheint mir doch etwas an der Realität vorbei.

By Michael (80.184.8.75) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 10:18:

>>
Und eben ist mir mein DGL verkommen, der wusste so auf die Schnelle auch keine Rechtsnorm bei uns, die es vorschreibt sich auszuweisen.
<<

Bestimmt gibt es da einen Erlaß drüber.

Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme im Verwaltungsrecht ist auch die Erkennbarkeit der amtshandelnden Behörde zu prüfen.

Die Erkennbarkeit ergibt sich entweder aus Vorfahren mit Streifenwagen / Uniform oder aus dem Vorzeigen des Dienstausweises.
Das Vorzeigen des DA bei Auftreten in Uniform ist m.E. zur Erkennbarkeit, daß es sich um Polizei handelt, nicht notwendig. Bei der Identifizierung des PB selber zwecks Beschwerde etc. ist ein DA natürlich hilfreich.

Allerdings brauchen sich viele nicht wundern, daß dann eine Kontrolle nach Vorschrift stattfindet, und die kann sehr genau sein.

Gruß,
Micha

By Michael (217.236.107.134) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 10:42:

Bei Kontrollen in Uniform und aus dem Streifenwagen is das wohl überflüssig mit dem Ausweis. Wenn ich allerdings von einem zivilen gestoppt werde und er verlangt irgendwas wie aussteigen darf er sich erstmal ausweisen. Wenn er das dann verweigert lass ich ihn stehn und er darf mir nochmal nachfahren. In dem Fall geh ich dann nämlich davon aus, daß es sich nicht um einen Polizisten handelt sondern jemand der evtl. mein Auto oder was anderes von mir will.

Gruß
Michael
(nicht zu verwechseln mit Micha)

By taloon (141.30.217.10) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 11:36:

seh ich genauso wie michael.
im übrigen: wenn ich mir sicher bin ( und das bin ich mir zu 100% sonst fange ich keine diskusion mit jemanden an der leider am längerem hebel sitzt), das bei mir nichts zu beanstanden ist kann der ermessensspielraum ruhig auf null sinken--der beamte hat sich trotzdem entweder mit DA oder mit seinem namen erkenntlich zu geben. wo kommen wir denn da hin, wenn er das nicht macht??? am bürger rumnörgeln aber selber nicht ausweisen???

andererseits: in deutschland ist alles möglich....

By Goose (217.81.255.142) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 14:30:

@Polizist: In Zivil ist es selbstverständlich, den Ausweis zu Beginn der Kontrolle zu zeigen.

Allerdings würde ich mich vor Anwendung von Uzw nicht mehr unbedingt ausweisen. Ich droh doch keine Uzw an, bin kurz davor handgreiflich zu werden und zieh dann noch kurz den Dienstausweis...
ok, der Zweck der Maßnahme wäre gefährdet oder so, aber diese Vorschrift von euch scheint mir doch etwas an der Realität vorbei

Jaja, willkommen in NRW. Aber wie du ja selber schon sagtest, der Zweck der Maßnahme in mit Sicherheit gefährdet, wenn ich mich vorher Ausweisen muß (läßt sich m.E. immer begründen)

Gruß
Goose

By Bluey (217.82.95.121) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 16:11:

der beamte hat sich trotzdem entweder mit DA oder mit seinem namen erkenntlich zu geben.
Soso. Und wie würdest Du das im Extremfall (ER will es nicht!) durchsetzen wollen? ER würde/könnte auch ohne sich auszuweisen seine Maßnahmen durchziehen. Ob Du willst oder nicht!

wo kommen wir denn da hin, wenn er das nicht macht???
Ja? Wo kommen wir denn da hin? Das wüßte ich auch gerne. :-)

am bürger rumnörgeln aber selber nicht ausweisen
1. bedeutet nicht jede Kontrolle, daß man zwangsläufig etwas zu nörgeln hat.
2. hat das eine (nörgeln) mit dem anderen (sich ausweisen) nichts zu tun
3. wie Goose schon sagte: wir in NRW müssen das nicht, wenn wir die Uniform tragen.
4. liegt mir noch recht gut in Erinnerung, daß wir dieses Thema schon mal erschöpfend ausdiskutiert haben ;-)

Gruß
Bluey

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 17:20:

Eine Uniform gibt es auch beim Kostümverleih
und ein Streifenwagen kann geklaut sein.
Wenn sich ein PB mir gegenüber nicht ausweisen
will, fahre ich einfach weiter in der Annahme
er sei gar keiner - und rufe natürlich die 110 an.

Natürlich frage ich sehr höflich danach - ich
möchte ja auch höflich behandelt werden.
War bisher nie ein Problem.

By ulysses (195.93.65.13) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 18:17:

@Daniel

und selbstverständlich ist es unmöglich, nachdem man einen streifenwagen geklaut und sich eine uniform ausgeliehen, sich mit einem gefälschten
dienstausweis auszuweisen!
zumal ja eh niemand weiß, wie die teile aussehen,
bzw. die von bundesland zu bundesland unterschiedlich aussehen.
im übrigen bestände auch die möglichkeit, dass uns der himmel auf den kopf fiele :-)

so long

ulysses

By taloon (141.30.217.10) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 21:43:

ich weiß nicht wie die ausweise aussehen und den streifenwagen bekommst du bei auktionen ohne probleme (ohne blaulicht aufbau)-- den brauchst du nicht mal klauen.......

könnte mal einer ein bild eines solchen ausweises zeigen/verlinken?

By Gast (217.226.154.109) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 21:57:

Es wäre sowieso sinnvoll endlich einmal Namesschilder einzuführen. Paradox, dass selbst der Mediamarktverkäufer seinen Namen offen zeigt und bei der Polizei nicht...

By Bluey (217.82.95.121) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 22:25:

@Daniel @Gast
Auch auf diese "Argumente" wurde bereits eingehend diskutiert. Ich empfehle mal die Suchfunktion, dann muß das nicht alles doppelt und dreifach durchgekaut bzw. wiederholt werden.


@Gast
Wir sind aber keine Mediamarktverkäufer!! Unsere Kundschaft ist auch eine ganz andere! Ich bin daher nicht unbedingt traurig, nicht jedem meinen Namen unter die Nase halten zu müssen.

By Gast (145.254.110.76) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 23:04:

@ Daniel

Du kannst das ja mal ausprobieren, einfach weiterzufahren, wenn sich der Polizeibeamte nicht ausweisen will.

Wirst die Folgen dann schon merken. Könnte passieren, dass dann dir etwas "sanfter" zeigt, wo der Weg lang geht. Dann dürftest du verloren haben.

Die Folgen solltest du dir lieber vorher überlegen.

By ferenc (217.9.42.114) on Samstag, den 25. Januar, 2003 - 12:35:

@430

ich habe das schon mal durchgezogen und habe
dann eine entschuldigung seitens der polizei
bekommen.
der polizist hatte allerdings wirklich ein
ding zu laufen.
ob er tatsächlich ärger bekommen hat, vermag ich
nicht zu sagen.
auch wenn es nicht pflicht ist, finde ich schon,
dass es sich gehört, den ausweis vorzuzeigen.
ich muss mich ja auch ausweisen und der polizist
ist keiner besserer mensch als ich.
ich finde, das hat auch was mit anstand zu tun.

By dsm-beamer (212.202.203.244) on Samstag, den 25. Januar, 2003 - 12:44:

ohne weiteren Kommentar würde ich aber ein Namensschild nicht schlecht finden...
Bei der Bundeswehr ists ja auch Pflicht.
Und der "behandelnde" Feldjäger hat ja auch einen
Namen auf der Brust stehen.
In diesem Sinne
frohe Diskussion noch :o)

By alpak (217.233.226.201) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 14:05:

@Gast: Hab ich schon gemacht - in Zivil hat er mich angehalten, nachdem ich seinen Blitzwagen fotografiert habe und wieder wegfahren wollte. Er war ziemlich genervt:

Er: "Führerschein und Fahrzeugpapiere"
Ich: "Erstmal ihren Dienstausweis"
Er: "Nicht noch frech werden, sofort den Ausweis"
Ich bin voll aufs Gas gelatscht und hab ihn mit einem ziemlich dämlichen Gesichtsausdruck stehen lassen.

Ende - mittlerweile kennt er mich vom sehen und hat gar keine Lust mehr, irgendetwas mit mit zu tun zu haben.

By m3 (80.132.92.137) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 03:49:

@alpak: Great!

Und um der Gefahr eines Faschingsausweises zu entgehen, bietet es sich an, die Daten von der regionalen Polizei bestätigen zu lassen...

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 09:41:

Ich habs vorhin hier in einem anderen Thread schon mal gepostet.
Die Geheimniskrämerei der Polizeibeamten um ihren Namen und ihren Dienstausweis eröffnet Betrügern alle Tore. Kaum einer weiss wie so ein Ding ausssieht, wenn man einen Grünen der einem konrolliert danach fragt, wird er so sauer, als ob ich seinen Gehaltszettel sehen will. An diesen ´bundesländerspezifischen Gepflogenheiten gehört was geändert. Zum Ersten gehören die Ausweise mal publiziert, damit nicht irgend ein nassforsch auftretenmder Gauner einem ängstlichen Menschlein irgend eine Pappe unter die Nase hält. Zum Anderen ist es eine Frage der Höflichkeit sich vorzustellen, denn wer einen guten Job macht, kann auch mit seinem guten Namen dazu stehen.
Bei den Stadtwerken -weisgott kein Hort der Innovation- ist es üblich, dass jeder Handwerker oder Zählerableser ungefragt seinen Ausweis vorzeigt. Wie der aussieht wird gelegentlich in der Presse ebeschrieben. Aus meiner Sicht gehörte im Eingangsbereich jeder Polizeistation ein Poster: "So sehen unsere Dienstausweise aus, fallen sie nicht auf Betrüger rein!"

By alpak (217.233.254.56) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 12:40:

@alfa: Gute Rede - sehe ich genauso.

By Goose (80.135.118.100) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 15:14:

Zum Anderen ist es eine Frage der Höflichkeit sich vorzustellen, denn wer einen guten Job macht, kann auch mit seinem guten Namen dazu stehen.

Da gebe ich dir zu 100% recht. Auch der Vorschlag mit dem Poster ist gut.

Gruß
Goose


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