Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Auflage im Führerschein: Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Auflage im Führerschein: Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
By DeathRev (62.153.2.215) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 23:41:

Hallo alle zusammen,

ich bin im Moment etwas verwirrt. Und zwar:
Die Mutter meiner Freundin hat als Auflage im Führerschein (1974 ausgestellt) wortwörtlich: Höchstgeschwindigkeit 120 km/h.
Ich hab's ja zuerst nicht geglaubt, aber nachdem ich's dann gesehen habe, war ich erst recht verwirrt.
1. Ist sowas heutzutage überhaupt noch zulässig?
2. Wie soll das denn kontrolliert werden?
3. Was passiert, wenn Sie auf der Autobahn bei 120 mit 140 geblitzt wird? Zur normalen Owi nochmal eine zusätzliche Geldstrage oder Punkte??

Gibt's sowas öfter oder hab ich einfach was verpasst??

By michael (80.138.185.158) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 10:51:

Ist sowas heutzutage überhaupt noch zulässig?

Kommt zwar relativ selten vor, ist aber durchaus selbst bei den EU-Führerscheinen möglich (Schlüsselzahl "05.04" im Feld 12).

Was passiert, wenn Sie auf der Autobahn bei 120 mit 140 geblitzt wird?

Das wäre noch zusätzlich ein Verstoß gegen § 23 Abs. 2 FeV (TBNR 223100, Verwarnungsgeld 25 EUR)

By Polizist (212.144.136.34) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 11:29:

@Michael: Kannst das mal kurz auseinander klamüsern?
Ist es ein Verstoß gegen eine Auflage, ähnlich wie das Brilletragen?
Das kostet AFAIK auch 25 EUR.

Und der zweite Verstoß wegen dem Verstoß gegen die Auflage wär doch Tateinheitlich?

Oder, @nicole? (anerkannte Spezialistin auf diesem Gebiet)

By michael (80.138.185.158) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 11:43:

@Polizist:

Ist es ein Verstoß gegen eine Auflage, ähnlich wie das Brilletragen?

So isses.

Und der zweite Verstoß wegen dem Verstoß gegen die Auflage wär doch Tateinheitlich?

Würd ich auch sagen - Stichwort "natürliche Handlungseinheit"

By Alberto (62.158.213.225) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 11:59:

Früher gab es noch mehr solcher Dinge....

Mein erster Führerschein (ich durfte ihn mit 17 Jahren machen - auf Sondergenehmigung) hätte 2 Möglichkeiten von Einschränkungen gehabt...
entweder.. nur für einen Umkreis vom Wohnort von 50 km - oder aber - und diese Möglichkeit habe ich dann gewählt - ohne Radius-Einschränkung, aber dafür..."nür gültig für geschäftsnotwendige Fahrten!"

Das stand da wirklich drin!

Ich habe dann von meinem Vater (selbständiger Maschinenbau-Ingenieur) - immer ine paar Zeichnungen - in Papprollen - im Auto gehabt, die ich dann eben irgendwohin hätte ausliefern müssen - also eine "geschäftsnotwendige Fahrt dargestellt"

Ich weiß nicht, ob es diese Art von "Sondergenehmigungen" überhaupt noch gibt.
Damals gabe es auch - für Schlechtsehende - eine km/h-Begrenzung (z.B. auf 80 kmh) und aber auch die Auflage, nur mit Beifahrer fahren zu dürfen...
alles heutzutage undenkbar!

Jedenfalls erlosch meine Auflage - mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres.

By DeathRev (62.153.4.124) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 17:27:

@ Alberto:

Genau aus diesem Grund, soll die Auflage auch im Führerschein stehen (schecht sehen).
OK, aber wie kriegt man das Ganze wieder aus dem Führerschein raus? Ich meine, sie trägt eine Brille und ist auch nicht nachtblind.
Wie sieht's eigentlich mit der Verfassungsmäßigkeit von einer Auflage mit Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Das Ganze ist unkontrollierbar (siehe § 23 EStG, der ist deswegen auch gefallen) und sie darf auch ein Auto kaufen, dass mehr wie 120 km/h fahren kann. Das verstößt doch eigentlich gegen das Gleichheitsgebot, oder liege ich da etwa ganz falsch?? (Ich hatte aber noch keine Zeit, das völlig durchzudenken...)

By alfa (217.233.127.95) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 18:29:

So wie ich weiss, wird diese Auflage (max 120) sehr oft bei schlechter Sehenden eingetragen. Das ist nicht davon abhängig ob die Personeine Brille trägt oder nicht, sondern von den Dioptrien der Brille. Also ich weiss von jemandem der mit minus 11 sowas reinbekommenen hat, da in diesen Bereich die Sichtigkeit nicht mehr voll zu korrigieren ist. Das gilt für Weitsichtige genauso. Wo exakt die Limits liegen ist mir nicht bekannt.

By Polizist (217.81.136.21) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 03:48:

@deathrev: Wie sieht's eigentlich mit der Verfassungsmäßigkeit von einer Auflage mit Geschwindigkeitsbegrenzung aus

Huihuihui, jetzt wirds aber heftig. Im Rahmen des Studiums mussten wir solche Fragen durchprüfen.
Aber das sollen mal die Herren in den roten Roben machen, die werden wesentlich besser dafür bezahlt.

OK, aber wie kriegt man das Ganze wieder aus dem Führerschein raus?
Möglicherweise dadurch, dass man mit einem Attest auf der FE-Behörde erscheint und denen dadurch glaubhaft macht, dass der einschränkende Grund nicht mehr vorliegt.

By Alberto (62.158.211.96) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 08:54:

Sehe ich auch so.... besteht man einen Sehtest - auch mit Brille, - so müßte das eigentlich wieder gelöscht werden, zumal es heutzutage ja auch die Möglichkeit gibt, seine Sehkraft wesentlich zu verbessern (Laser z.B.)

By indy (139.20.162.128) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 08:58:

Als ich in der Fahrschule war, erzählte mir mein Fahrlehrer von einer Schülerin (schon Jahre her), die aus Überzeugung nicht schneller fahren wollte als 100 km/h und das dem Prüfer dann auch so direkt ins Gesicht gesagt hat. Er wies sie dann darauf hin, dass er ihren Führerschein dann ganz einfach auf 100 km/h beschränken würde, da er sich nicht überzeugen könne, ob sie auch in der Lage sei, schneller zu fahren. Sie soll dann die Hürde überwunden haben, natürlich auf der BAB, die sie, hätte sie keine so grosse Klappe gehabt, wahrscheinlich auch gar nicht hätte befahren müssen.
Frage: wäre die Beschränkung hier zulässig gewesen?

By squirrel (212.201.55.6) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 09:34:

@experten:
Mal eine Frage:
Ein Kumpel von mir ist Nachtblind. Was passiert, wenn er nachts angehalten wird? Das ganze wird doch wie Fahren ohne Führerschein verfolgt, oder?

By taloon (141.30.217.10) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 11:45:

bei ihm steht doch wohl nicht im führerschein "nachtblind"---oder? :-))


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page