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Nachschulung mit ausl. FS???

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Nachschulung mit ausl. FS???
By YC (217.232.190.247) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 08:21:

Hallo Alle! Bin im Mai 2002, in Stuttgart über Rot gefahren und wurde geblitz. War allerdings noch unter 1,1 sec. (haben wohl noch 0,1 sec.Tolleranz...). Habe ziemlich bald den AB in die Firma bekommen. Arbeite alleine für ein österreichisches Unternehmen. Der Wagen ist auf die Firma zugelassen. Habe mich als Halter angegeben und nach 2-3 Wochen kam der Bussgeldbescheid: insg. € 68,- und 2 Punkte. Bin D. und im Besitz eines österreichsichen FS in der Probezeit, den ich noch nicht in D. habe registrieren lassen. Man muss ja innerhalb von 185 Tagen, oder so?! Bin seit April 2002 in D. gemeldet. Habe bis jetzt keine Anordnung zur Nachschulung bekommen. Meine Fragen: - Woher wissen die, ob ich überhaupt einen FS habe? Musste ja keine ANgaben machen. Gibt es Abkommen zwischen Ö und D? - Können die D-Behörden die Probezeit eines österreischischen FS verlängern? (noch nicht registriert) - was droht mir, wenn ich den FS überhaupt nicht registrieren lasse? Meine Probezeit ist gestern abgelaufen!!!!!! Bitte um Hilfe! DANKE

By BlackGoat (217.235.76.244) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 17:39:

Ein österreichischer Führerschein ist doch ein EG Schein, muß man da überhaupt was registrieren ?

By blauer bmw (192.35.17.11) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 17:46:

Voraussetzung dafür, daß Du Deinen Ö-Führerschein in D benutzen darfst ist, daß Du zu dem Zeitpunkt als er ausgestellt wurde, keinen Wohnsitz in D hattest.

Da es sich um einen EU Führerschein handelt, ist er unbefristet gültig und muß nicht umgetauscht weden.

Wenn Du den Führerschein noch nicht länger als 2 Jahre besessen hast (wahrscheinlich bezogen auf das Datum der Begründung eines Wohnsitzes in D)oder er die LKW und Bus Klassen beinhaltet bist Du verpflichtet, Dich innerhalb von 185 Tagen bei der zuständigen Führerscheinstelle registrieren zu lassen.

Wenn Deine Probezeit jetzt rum ist (2 Jahre ?), dürfte der Grund für die Registrierung entfallen sein. Wahrscheinlich bist Du nach Ablauf der 185 Tage und vor Ablauf der Probezeit illegal gefahren.


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