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Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: **Anzeigen**
By Heinz (217.231.34.156) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 16:47:

Guten Tag,

hätte gern folgendes gewusst:

werden von der Polizei Anzeigen überhaupt angenommen, wenn man den Fahrer gar nicht gesehen hat, aber das Kennzeichen gemerkt hat?

Falls ja, was passiert mit der Anzeige weiter?

Es ist ja eigentlich sehr schwierig dann, den Fahrer zu ermitteln, wenn der Angezeigte nicht mitspielt.

By rennfahrer (80.140.44.168) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 16:58:

@Heinz (potentieller Denunziant?)

Nein, eine Anzeige ohne Fahrerbeschreibung wird sicher nicht einmal aufgenommen, wenn doch, landet sie gleich im Müll.

By Ghostrider (80.128.89.55) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 16:58:

@ Heinz: du hast deine Frage ja schon selbst beantwortet - vergiss es.

By Goose (80.135.111.75) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 17:06:

Eine Strafanzeige wird auch gegen unbekannt aufgenommen, auch, wenn wir keien Fahrerbeschreibung haben.
Wir nehmen ja auch einen Einbruch auf, obwohl keiner den Einbrecher gesehen hat.

Das ergibt sich aber auch aus dem
§ 163 StPO [Ermittlung durch Polizei]

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.
(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.


@Rennfahrer: findest du nicht, daß du hier verallgemeinerst? Solltest du nicht den Sachverhalt kennen, bevor du auch nur den Verdacht hegst, daß Heinz ein Denuziant ist? (Analog zu den Forderungen, die Ihr immer an die Elche stellt)

Gruß
Goose

By rennfahrer (80.140.44.168) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 17:12:

@Goose

Solltest du nicht den Sachverhalt kennen, bevor du auch nur den Verdacht hegst, daß Heinz ein Denuziant ist?

Darum auch das "?" am Ende.
Auch wenn sich einige damit schwer tun, sich selbst als Denunziant zu betiteln! (was ja auch an den unterschiedlichen Einstellungen zum Anzeigen und zum Verhalten, bzw. "persönlich-nehmen" im StV zu tun hat!)

By Thomas Schäfer (212.21.165.62) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 17:37:

Hallo Heinz,

wird wohl davon abhängen, wie wichtig die Sache ist. Bei einem (nicht unerheblichen) Unfall mit Fahrerflucht etc. traue ich den Polizisten schon zu, auch mitten in der Nacht beim Fzg.-Halter zu klingeln, das Fzg. nach Möglichkeit kurz anschauen wollen und ggf. einen Alkoholtest machen.
So manches dagegen wird viel Zeit haben - vielleicht vergißt der Anzeigeerstatter die Angelegenheit auch von alleine?

MfG

Thomas

By Alberto (62.224.96.94) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 21:16:

Da sieht man aber dann wieder das ganze Dilemma....
beim Halter eine Alkoholkontrolle??? Na prima!

Und... wenn dieser nun besoffen ist, weil er eben zu hause gut gebechert hat - und überhaupt nicht mit diesem Auto gefahren ist?

Wird er dann trotzdem angeklagt??

Wenn er dann noch die Aussage verweigert, was machen die dann??? Ihn verhaften?

Wohl nicht, oder?

By Bluey (80.130.188.204) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:20:

Bei einem (nicht unerheblichen) Unfall mit Fahrerflucht etc. ... mitten in der Nacht beim Fzg.-Halter zu klingeln ... das Fzg. nach Möglichkeit kurz anschauen wollen
Wenn irgendwie möglich, natürlich.

ggf. einen Alkoholtest machen
Eher unwahrscheinlich, wenn nicht genau bekannt ist, wer gefahren ist.

überhaupt nicht mit diesem Auto gefahren ist?
Wird er dann trotzdem angeklagt??

Nein.

Wenn er dann noch die Aussage verweigert, was machen die dann??? Ihn verhaften?
Er würde mitgenommen, wenn zweifelsfrei fest stünde, daß er gefahren und alkoholisiert bzw. "stramm" ist.

By Alberto (62.158.218.40) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 08:24:

@Bluey
Danke für die exakte Darstellung - so ist es nämlich! Man muß - einwandfrei - den Fahrer kennen!

By Thomas Schäfer (212.21.165.62) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 10:25:

Hallo Alberto/Bluey,

man lernt ja nie aus (hatte den "Alkoholtest auf Verdacht" aus einem allgemeinen Rechtsbuch). Was für § sollte man denn erwähnen, falls die Beamten tatsächlich mal zu Hause klingeln und doch testen wollen? Muß der Fahrer erst rechtskräftig als solcher verurteilt sein (dann wäre es etwas spät) oder reicht die bloße Behauptung eines Polizisten "ein Zeuge hat sie erkannt"? Irgendwo zwischen diesen Extrempunkten muß das "Fahrer (genau/einwandfrei) kennen" wohl liegen.

MfG

Thomas

By tomcat02 (217.81.95.173) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 11:55:

@Thomas:

Falls Du direkt mit der Polizei konfrontiert bist, kommst Du als Tatverdächtiger/Beschuldigter um eine Blutprobe (Pusten ist freiwillig, um Dir - sofern nicht alkoholisiert - eine Blutprobe zu ersparen!), die lt. § 81 a StPO auch gegen Deinen Willen entnommen werden kann, nicht herum.
Also würde ich Dir empfehlen, Dich nicht zu wehren. Wenn es Zeugen gibt, die den Fahrer erkennen könnten, wirst Du im Anschluß sicherlich erkennungsdienstlich behandelt (d.h. es werden u.a. - notfalls auch gegen Deinen Willen - Fotos von Dir angefertigt), damit Du identifiziert werden kannst.
Es entscheidet außerdem kein Polizist oder sonstwer, "ob Du der Fahrer warst", sondern dies wird letztendlich vor Gericht entschieden.

(Das alles setzt den Verdacht einer Straftat voraus, bei dem Verdacht einer Ordnungswidrigkeit darf lediglich die Blutprobe gegen Deinen Willen angeordnet werden.)

By Polizist (217.3.254.76) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 13:58:

@tomcat02: Mir ist schon ein paar mal aufgefallen, dass du fundierte Sachen schreibst.

Bist du vom Fach?

By tomcat02 (217.81.95.173) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 17:34:

@Polizist:

Gewissermaßen - ich studieren Jura, und das hier sind ja eigentlich "basics". Da freut es einen doch, wenn man es gleich praktisch anwenden kann...
;-)

By Polizist (217.4.1.170) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 08:56:

@tomcat02: ich studieren Jura

Ah jetzt ja!

Und ich dachte schon, dass du eventuell von unserem Verein bist.

By Werner45 (146.234.100.5) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 10:51:

das stimmt!


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