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Kein Warnblinklicht am Ende des Staus

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Kein Warnblinklicht am Ende des Staus
By Siegfried Zynzek (145.254.148.231) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 20:25:

Hallo,

am Stauende soll man die Warnblinkanlage einschalten. Hierdurch wird der nachfolgende Verkehr gewarnt.

Einige Deppen meinen allerdings, daß diese Regel nicht für sie gültig ist, und sie reichen gewissermaßen das Zeichen nicht weiter.

... und schwups, ist es passiert und einer knallt hinten rein.

Ist so etwas eigentlich eine Ordnungswidrigkeit?
Wenn nicht, sollte man es schnell in den Bußgeldkatalog aufnehmen.

ciao
Siggi
(den neulich ein Verkehrsteilnehmer im halbdunkeln ohne Licht entgegenkam, und der es trotz mehrmaliger Lichthupe nicht gemerkt hat)

By rennfahrer (80.140.44.168) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 20:29:

Einige Deppen meinen allerdings, daß diese Regel nicht für sie gültig ist, und sie reichen gewissermaßen das Zeichen nicht weiter.


mM nach ist nicht das der Grund!
VIele VT sind einfach überfordert, eine Vollbremsung hinlegen, vielleicht nach Gassen schauen und dann noch den Warnblinklicht-knopf suchen ?!
Was verlangst du denn da ??

By audit (62.158.102.204) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 20:42:

Bis 1993 (?) war das Einschalten des Warnblinklichtes bei Stauende an sich eine Owi, genauso wie der Spurwechsel um einen anderen VT vom Beschleunigungsstreifen auf die re Spur einer BAB zu lassen.
Das Einschalten des Warnblinklichtes am Stauende ist grundsätzlich keinesfalls Pflicht, wenn auch - meiner Meinung nach - sinnvoll.

By michael (80.138.191.187) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 20:45:

@Siggi:

... und schwups, ist es passiert und einer knallt hinten rein

Kommt leider vor, durch unangepaßte Geschwindigkeit und/oder unzureichenden Sicherheitsabstand.

Ist so etwas eigentlich eine Ordnungswidrigkeit?

Nein. Bis zur Neufassung des § 16 Abs. 2 Satz 2 StVO im Jahre 1997 war es sogar strittig, ob es zulässig ist, das Warnblinklicht bei Annäherung an einen Stau einzuschalten.
Der Gesetzestext ist inzwischen so gefaßt, daß es zweifellos erlaubt ist. Es besteht allerdings keine Pflicht, das Warnblinklicht einzuschalten (OLG Zweibrücken NZV 98, 24)

By Grobi (217.82.117.206) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 22:06:

@michael: Kommt leider vor, durch unangepaßte Geschwindigkeit und/oder unzureichenden Sicherheitsabstand. Eventuell auch durch schlichten Konzentrationsmangel und/oder Unaufmerksamkeit?!? Das du immer und überall die bösen Raser und Drängler witterst... *kopfschüttel*

Grobi

By Siegfried Zynzek (145.254.149.20) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 22:08:

Hallo,

ich schrieb:
... und schwups, ist es passiert und einer knallt hinten rein

Hierzu kann auch Streusalz oder Regen beitragen.
Neulich fuhr ich eine längere Strecken, die Piste war frei, und das Gaspedal war voll durchgetreten.
Naja, ein Diesel, mehr als 190 war nicht drin.

Jedenfalls wurde das Verkehrsaufkommen dichter, eine Baustelle, Tempo 60, ein kleiner Rückstau, und siehe da: die Bremsen wirkten ausgesprochen schwammig, da hatte sich wohl auf den Scheiben ein Belag gebildet, oder so.

ciao
Siggi

By LetjOelk (213.191.65.102) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 15:23:

@siggi
Achso und wenn dein Vordermann den WB anhätte, wäre der Belag nicht auf der Bremse?!
Sorry, nicht ganz ernst gemeint!! ;-)
Ich halte das auch für sinnvoll. Hat nix mit dem Belag, Wetter oder sonstwas zu tun, hilft nur (entscheidend) die Situation sofort schnell und richtig einzuschätzen!

By devil (80.131.212.254) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 15:41:

@rennfahrer: stimmt genau.

nicht zu vergessen, dass in einigen autos der knopf für das warnblinklicht so dermassen dackelhaft angebracht ist, dass man durch das lenkrad durchlangen muss...

By rennfahrer (80.140.22.71) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 16:46:

@devil

ist bei mir im caddy genauso, nur bei den leisesten Anzeichen eines Staus ist meine Hand schon im Lenkrad, und Fuss über der Bremse!

By Zugvogel (213.6.91.240) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 23:54:

Jetzt ist WB am Stauende auf jeden fall zulässig.
Früher 10 DM Strafe.

Gruss ZV


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