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Regenwetter

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Regenwetter
By timo (217.225.105.220) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 13:28:

Mal eine kleine offtopic Frage ...
Angenommen ich konnte nicht ausweichen und bin durch eine Pfütze gefahren und habe dabei jemanden nassgespritzt, gilt das dann als Fahrerflucht, wenn ich weiterfahre, weil ich es nicht rechtzeitig bemerkt habe...?
ist auf ner landstraße passiert...

By faraday (80.135.78.174) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 15:08:

der geschädigte hat das recht seine ihm entstandenen kosten dir in rechnung zu stellen (reinigung usw). in wieweit das weiterfahren als fahrerflucht gilt, kann ich nicht sagen

By rennfahrer (80.140.20.51) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 15:48:

denke nicht, dass es sich dabei um einen "Unfall" iS des §142 StGB handelt.

By ich (129.217.129.132) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 18:49:

So was gilt AFAIK als Körperverletzung.

By Goose (217.81.244.110) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 23:20:

Ein Unfall ist laut BGH (NJW 56,415) ein plötzliches Ereignis, daß mit den typischen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr in ursächlichem Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.

Wegen Belanglosigkeit wurde u.a. bei folgenden Fällen der Unfall verneint:

- geringfügige Hautabschürfungen
- blaue Flecken
- bloße Beschmutzung des Körpers
- Reparaturkosten von unter 20 Euro

Ein Unfall liegt somit (idR) nicht vor, also auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Eine Körperverletzung erfordert Vorsatz, scheidet also auch aus.

Eine fahrlässige Körperverletzung fordert z.B. das Hervorrufen oder Steigern eines auch nur vorübergehenden krankhaften Zustandes.
Fährst du nun im eisigen Winter durch die Pfütze und der Nassgespritzte holt sich eine Grippe, so könnte eine fahrlässige KV gem § 229 StGB vorliegen.

Des Rätsels Lösung finden wir aber nicht im Strafgesetzbuch, sondern in der Straßenverkehrsordnung. Hier liegt die Schädigung eines Anderen vor. (Wasch- oder Reinigungskosten) Somit ist eine OWi erfüllt, dieses kostet 35 Euro. (wenn man denn die Polizei ruft und nicht so nett ist, anzuhalten, sich zu entschuldigen und den nassen Menschen eben schnell nach Hause bringt)

Gruß
Goose

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 14:25:

"belanglosen Personen ... schaden"

Ich weiß ja nicht, ob ich das belanglos fände, wenn ich Hautabschürfungen und blaue Flecken im Straßenverkehr kriege. Könntest du das etwas konkretisieren?

By Goose (80.135.111.75) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 15:44:

Ein entsprechendes Urteil bezüglich der Verneinung eines Unfalles bei geringfügigen Hautabschürfungen (damit ist wirklich eine Kleinigkeit gemeint) wurde vom OLG Hamm unter DAR 58, 308 getroffen

Bezüglich der Verneinung bei blauen Flecken (die natürlich auch nicht den halben Körper bedecken sollten) gibt es ein Urteil des OLG Köln unter VRS 44, 97

Gruß
Goose


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