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Definition von fahrerflucht

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Definition von fahrerflucht
By Tom (217.3.28.181) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 17:39:

hab mal eine Frage zur Definition von Fahrerflucht.

Wie wird es gewertet, wenn ich weiterfahre, weil ich der festen Überzeugung bin, das andere Fahrzeug nicht berührt zu haben? (war zwar glaub ich ziemlich kanpp,aber ich hab zu Hause noch mal nachgesehen,an m.Fahrzeug war definitiv nichts zu sehen).

Wäre das dann, falls sich was anderes ergeben sollte dann Fahrerflucht, oder wie wird so was gewertet und womit hätte ich zu rechnen.

Tom

By Landy (217.230.30.24) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 17:51:

Zumindest hast du 24h Zeit, dich zu melden, falls doch was passiert ist, bekommst du keinen Ärger.

Die Ausrede "ich hab nix gemerkt" klingt zumindest nicht besonders glaubhaft...

By Mr.Eddie (62.225.219.151) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 17:59:

Keinen Ärger gibt es nur, wenn der Geschädigte nicht vorher Anzeige erstattet hat, bin ich mir recht sicher.

By Landy (217.230.30.24) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 18:07:

Ich bin mir auch sicher... Warten wir mal ab.

Es wäre aber unlogisch. Zwei Minuten nach dem Unfall kommt der Halter aus dem Haus und sieht sein kaputtes Auto und erstatten Anzeige. Da hat doch der andere gar keine Chance, obwohl er einen sehr wichtigen Termin hat und sich nach dessen Erledigung sofort gemeldet hat.

By Goose (217.225.225.190) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 18:08:

Ist es zu einem Zusammenstoß mit Fremdschaden über 20 Euro (ab hier liegt verkehrsrechtlich ein Unfall vor), hast du eine Unfallflucht begangen. Die Ausrede "ich habe es nicht gemerkt" nimmt dir kaum ein Richter ab.

Warum hast du erst zu Hause nachgesehen und nicht direkt vor Ort?

Das mit den 24 Stunden ist so auch nicht richtig. Ist es zu einem Unfall mit Flucht gekommen, so ermitteln wir grundsätzlich und legen auch grundsätzlich eine Anzeige vor.
Auch die Staatsanwaltschaft wird zunächst ermitteln. Das Gericht wird die Strafe mildern oder kann von Strafe absehen, wenn man sich noch meldet und der Unfall im ruhenden Verkehr mit lediglich geringem Sachschaden (bis ca. 1500 Euro) geschah. Das als "keinen Ärger" zu bezeichnen, ist gewagt. ich würde eher sagen, der Ärger ist mit Sicherheit deutlich geringer, wenn du zu uns kommst als wenn wir dich erst suchen müssen.

§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.


Gruß
Goose

By Goose (217.225.225.190) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 18:19:

@Landy: Es gibt kaum einen Termin, der als Rechtfertigung durchgehen würde. Wenn du nicht gerade Kardiologe auf dem Weg zum Krankenhaus bist, weil dein Kollege die OP am offenen Herzen verhunzt hat und das Blut den ganzen Saal besudelt, mußt du an der Unfallstelle warten.
Ein Geschäftstermin z.B. muß warten.

Gruß
Goose

By Landy (217.81.151.46) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 18:30:

Ok, dann war mein bisheriger Wissensstand falsch. Der war aber auch vom Fernsehen, also nicht sonderlich zuverlässig.

Da gings drum, dass man im Suff einen Unfall baut und sich erst am nächsten Morgen wieder meldet - natürlich nüchtern.

Und wieder was gelernt.

By Tom (217.3.28.190) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 18:52:

Die Sache ist etwas kompliziert:
Die Strasse auf der ich fuhr war ziemlich eng, er hatte sogar noch ein Hindernis gehabt und hätte warten müssen. Kurzum wir sind also beide aneinander vorbei. Aber ich bin mir wirklich absolut sicher, das nichts war.
Als ich an ihm vorbei war,hab ich kurz gewartet, er kurz einmal angehalten (kann aber auch sein das er ne Strasse gesucht hat) und ist dann weitergefahren.
Ich bin logischerweise auch weg.


Ich bin der Ansicht d.das dann keine Fahrerflucht ist. Oder was meint ihr

By Goose (217.225.225.190) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 18:55:

siehe oben, dort steht der Gesetzestext. Ist es zum Zusammenstoß gekommen, ist es erst mal eine Flucht. Du kannst glück haben, daß das Verfahren eingestellt wird, das ist aber unwahrscheinlich

Gruß
Goose

By Tom (217.3.28.190) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 18:59:

dann haben aber wir beide Fahrerflucht begannen, gleicht sich irgendwie aus, er ist ja auch weitergefahren

By tomcat02 (217.227.16.102) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 21:15:

Rechtswidrig und damit strafbar ist nur vorsätzliches "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", d.h. fahrlässiges Handeln (wie in Deinem Fall offensichtlich) nicht.

Wenn Dich der Zeuge (=der Geschädigte) jedoch angezeigt hat, wäre es jedoch schwer zu beweisen, daß Du den Unfall nicht bemerkt und Dein Handeln damit fahrlässig gewesen wäre.

By Polizist (217.3.255.231) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 23:33:

Möglicher Ausweg können die Irrtumsmöglichkeiten des StGB sein.
Ich hab vor kurzem eine Unfallflucht abgeschlossen, wo eine Dame ein anderes Auto beschädigte, ausstieg, offensichtlich keinen Schaden am anderen feststellt und wieder einstieg.
Als sie wieder im Fahrzeug saß kam eine andere Person an das andere Unfallfahrzeug, schaute nach dem Schaden und gab der Frau Winkzeichen, dass sie wegfahren könne. Zumindest konnte man die Winkzeichen so deuten.
Die Frau fuhr weg.

Allerdings war die andere Person nicht der Fahrer, sondern ein unbeteiligter Dritter. Und der Schaden war wirklich auf den ersten Blick nicht zu erkenn. Beim Rücklicht war ein Riss im Glas. Auch ich hab ihn erst nach mehrmaligen hinschauen gesehen.

Ich schätze mal die Sache wird eingestellt. Wenn ich die Nachricht habe, werd ich Bescheid sagen.

By Tom (217.3.18.102) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 15:11:

Und wann erhalte ich da etwa Nachricht von der Polizei?

Ich mein, kann der jenige auch nach einen Jahr zur Polizei gehen und möglicherweise irgendeinen Schaden melden und sagen d.war von mir?

By Polizist (217.4.1.167) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 19:00:

Die Einstellungsnachricht bekommst du von der Staatsanwaltschaft, nicht von der Polizei.

Theoretisch könnte er auch nach einem Jahr noch Anzeige machen (wann verjährt eigentlich ne Flucht?).
Dann muss er aber schon sehr detailiert darlegen, warum erst jetzt und ob die Schäden wirklich noch von dir stammen, wird ihm keiner mehr abnehmen.

Die Schäden können in der Zwischenzeit ja auch woanders her kommen. Und zudem muss die Polizei dir ja nachweisen, dass du es warst. Und das wird nahezu unmöglich sein.
Du bist solange unschuldig, bis dir das Gegenteil bewiesen wird.

By Goose (80.135.116.144) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 19:06:

@Polizist:(wann verjährt eigentlich ne Flucht?)
Nach drei Jahren (§ 78 (3)Punkt 5 StGB)

nicht zu fassen, da muß die erste Säule der zweiten Säule doch glatt Nachhilfe geben *fg*

Gruß
Goose

By Polizist (217.3.252.87) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 01:45:

Ich werds der ersten Säule nie vergessen. Ich hoff ich kanns irgendwann gewinnbringend für dich einsetzen

:)

Aber mit der Verjährung bei Straftaten hab ich es nicht so, da die nie solange bei mir liegen....

By chris-nl (195.240.219.54) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 12:40:

Folgende Situation ahbe ich schon oefter gehabt und die erscheint mir auf einmal recht ungemuetlich..

Enge Strasse, entgegenkommende Fzg., beide Fahrer offensichtlich sicher dass es passt, da sie nicht abbremsen, es 'pingt' kurz als die Spiegel zusammenhauen - kurzer Blick zum Spiegel a) noch dran und OK b) der andere haelt auch nicht.
Sollte der andere Fahrer ausserhalb des Sichtfeldes anhalten, Schaden feststellen und Anzeige erstatten, bin ich dann Unfallfluechtiger ?

Wie erwaenht, ich hatte das mehrfach und dachte immer das wenn beide weiterfahren sone Art stillschweigende Uebereinkunft vorliegt...

Richtig oder falsch ?

By Tino (217.3.18.102) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 16:55:

Ja genau und wie willst du in so einem Fall überhaupt wissen - ich mein,wenn du davon ausgehst eswar nichts - das der andere angeblich einen Unfall bemerkt haben will. Dann müsste ich ja jedesmal, wenn ich an einem Auto vorbei fahre und es wird etwas knapper anhalten und aussteigen.

By Tino (217.3.18.102) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 16:59:

Im übrigen sass ich ja auch bei meinem Bruder im Wagen und hab nichts gesehen.

Würde das was helfen, wenn ich dann als Zeuge aussage?

By Torsten (212.37.34.66) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 10:32:

Test

By Torsten (212.37.35.140) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 11:18:

Hallo Leute, hierzu habe ich auch eine Frage oder wie schätzt ihr die Situation ein?
Ich hatte im Mai einen Unfall auf der A1. Ein LKW hat mich abgedrängt und ich in die Leitplake . Das Auto hat sich gedreht und ich stand in falscher Fahrtrichtung mitten auf der Autobahn. Es war so gegen 21:30 und fast dunkel. Als ich den ersten Schock überwunden hatte versuchte ich den Warnblinker einzuschalten. Nichts ging mehr das Licht war ausgefallen Amaturen aus, die komplette Elektronik ausgefallen. Dann wurde mir klar, das jeden Moment einer in mich rein krachen wird da mich niemand sehen konnte. In meiner Panik kam ich an das Gaspedal und bemerkte das der Motor noch lief.( Automatik )Ich versuchte den Wagen auf die Standspuhr zu lenken. Ging aber nicht weil die Radkästen eingedrückt waren. Ich konnte aber nach rechts und habe das Auto ganz nah an die Leitplanke gefahren und versucht in eine Nothaltebucht zu steuern. Auf dem Weg dahin riß ein Ölschlauch. Das heiße Öl spritze mir über die Lüftungsanlage entgegen. Ich konnte nichts mehr sehen und bekam keine Luft . Dan gab es einen knall und der Außenspiegel flog durch die Luft. Danach weiß ich nichts mehr. Als ich wieder zu mir kam lag ich mit einem schmerzenden Knöchel neben einem Graben. Dan habe ich mein Auto gesucht. Als es hell wurden bemerkte ich das ich in die falsche richtung gelaufen war. Da ich starke schmerzen hatte bin ich zu einem Bekannten damit er mich zum Fahrzeug fährt. Es war so genen 6 Uhr morgens. Ich klingelte ihn aus dem Bett. Der wuste schon was geschehen war, weil ich von irgendwo meine Freundin angerufen hatte. Daran kann ich mich nicht erinnern. Ich hatte sie angerufen damit sie mir hilft. Ich wollte zum Auto zurück und sie sollte die Polizei benachrichtigen, was sie auch getan hat. Die Polizei hatte ihr erzählt das ich falsch auf die Autobahn gefahren sei und einen Unfall verursacht habe. Mein Bekannter stellte mich unter die Dusche um mich vom Öl zu befreien. Ich war unterkühlt und zitterte sehr. Danach versuchten wir einen Anwalt zu erreichen. Er empfahl mir erst zum Arzt zu gehen und mich dann bei der Polizei zu melden.Ich wurde beim Arzt mit Beruhigungsmitteln versogt.Und meldete mich bei der Polizei.
Jetzt habe ich eine Anklage wegen Gefärdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht. Ich bin immer noch wegen dem Unfallschock in Behandlung. Die Sache sitz mir immer noch in den Knochen. Der ( Geistefahrer ) wurde mittlerweile eingestellt.Was erwartet mich. Hätte ich besser den Wagen auf der AB stehen lassen sollen und daruf warten sollen das ich oder andere schwer verletzt werden oder noch schlimmers ? Nächte Woche habe ich Verhandlung und bin sehr unsicher was mich erwartet.
Kann mir jemand eine Tip geben ?

By tomcat02 (217.227.28.34) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 13:05:

@Torsten:

Lackspuren am PKW beweisen die Existenz des LKW.

By HarryB (203.198.120.56) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 08:28:

Dazu muesste der LKW Torsten's Fahrzeug beruehrt haben, was nicht aus seiner Schilderung hervorgeht. Was ihm eventuell helfen koennte, waere die Spurensicherung - so sie geschehen ist. Des weiteren sollte der Arzt vom Gericht gehoert werden, mit Entbindung von seiner Schweigepflicht.
Wenn sich das wirklich so abgespielt hat, dann kann ich Torsten nur die Daumen druecken, dass er da halbwegs heil heraus kommt....

By Fahrer (217.233.200.139) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 10:01:

Hallo Thorsten ,

unterstellt, Dein Posting ist ernst gemeint:

" Ein LKW hat mich abgedrängt und ich in die Leitplake ."
Da müssen deutliche Berührungsspuren links am Auto von der Leitplanke sein.Beweis dafür also, dass Du kein Geisterfahrer warst.
Überhaupt ist der genaue Unfallhergang mit einem Gutachter sicher nachvollziehbar.

Du schreibst von einem nahenden Verhandlungstermin.Unterrichte uns bitte über die Verfahrensdetails , was ist bisher gelaufen , was ist Deine Strategie , was hat Dein Anwalt inzwischen gemacht usw...

Sicher können wir Dir helfen, nur benötigen wir dazu eben so viel an Informationen wie möglich.

By Torsten (212.37.34.132) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 12:25:

Hallo Leute, erst mal vielen Dank für eure Hilfe.
Den LKW habe ich nicht berührt. Natürlich ist die Leitplanke verbeult.Mein Nummernschild wurde dort auch gefunden. Da es keinen Zeugen für den Unfall gibt, vermutet der Staatsanwald das ich Drogen oder Alkohol genommen habe. Blödsinn natürlich.Der Alkoholtest bei der Polizei verlief negativ.Aber ich kann jetzt nichts mehr beweisen.
Ich habe auch einen Zeugen der bestätigt das ich mit ihm auf die Autobahn gefahren bin.
Mein Anwald sagt meine einzige Möglichkeit ist die Anerkennung des Schocks. Aber ihr wisst ja selbst wie viele Idioten sich darauf berufen.
Das ich falscsh aufgefahren bin seht auch nicht mehr im Raum. Das war 6 Monte so bis der Staatsanwald das entlich eingesehen hat. Zum Dank dafür hat man mir meinen Schein gesperrt und mich als Drinker eingestuft.Die Spurensicherung war so gut, das die Bremsstreifen aufgenommen habe die ein PKW mit ABS niemals verursacht. Die Schleuderspuren wurden allerdings erkannt.
Braucht ihr noch irgendwelche Infos.
Mein Anwald meint auch das ich mich auf keine Diskusionen einlassen soll. Nach dem Einschlag in die Leitplanke habe ich versucht in meiner Panik das Auto von der Fahrbahn zu bringen und ende. Alles andere weiß ich nicht mehr.Würde mich allerdings selbst dabei wohler fühlen wenn ich dem Richter sagen würde das die Lenkung blockiert war und ich versucht habe in die Nothaltebucht zu fahren.
Was mein ihr ????


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