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Zustellungsfrist von Vergehen

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Zustellungsfrist von Vergehen
By verkehrsrowdy72 (213.61.157.2) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 08:12:

Hallo gibt es eine Frist innnerhalb der Die Polizei Verkehrssünden zustellen muss ?
Bin Anfang Oktober auf der Autobahn angehalten worden und sollte was bekommen, 3 Monate sind jetzt locker rum und ich habe nichts gehört und nichts gesehen , gibt es eine Frist in der die Sache abläuft oder schon zu alt ist um noch gültig zu sein ?
Danke für antworten

By Landy (217.230.30.24) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 14:30:

Jo, nach 3 Monaten ist es verjährt.

By piranha (217.1.142.6) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 15:40:

... ja, wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär ...

Einigermaßen sicher kannst Du sein, wenn Dir 3 Monate und 2 Wochen nach der Tat noch kein Bußgeldbescheid zugesandt wurde.

Es gibt da aber viele Fallstricke rund um die Verjährung. So gibt es behördeninterne Maßnahmen, die den Verjährungsablauf unterbrechen können, z.B. die Anordnung zur Versendung eines Anhörungsbogens an einen Betroffenen. Damit würde die Verjährung wieder für 3 Monate laufen .... dies auch dann, wenn bei Dir niemals ein Anhörungsbogen im Postkasten lag.

Deswegen kann man sich niemals ganz sicher sein...


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