Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Beschränkung wg. Lärmschutz

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Beschränkung wg. Lärmschutz
By wayko (212.80.58.133) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 10:19:

Bestimmt 100e male bin ich diese Umgehungsstraße schon gefahren, aber erst neulich kam mir ein total blödsinniger Gedanke...

Eine Umgehungsstraße, an zwei Stellen mit einem relativ starkem Gefälle, Beschränkung auf 70km/h wg. Lärmschutz. Plötzlich der Geistesblitz: schalt halt einfach den Motor aus, dann darfst du da auch mit 100 runter...

Wie wäre das eigentlich rechtlich? Und wie ist „Lärm“ überhaupt definiert, ab wieviel dB beginnt denn der Lärm, vor dem geschützt werden soll? Wenn ich nachweisbar diese Lärmgrenze unterschreite, darf ich dann schneller fahren (so wie bei dem Schild "80 bei Nässe")?

Ok, das Ganze ist jetzt natürlich nicht tierisch ernst gemeint, aber interessieren würde es mich doch einmal ;-)

By michael (80.138.160.123) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 10:34:

Wie wäre das eigentlich rechtlich? Und wie ist "Lärm" überhaupt definiert, ab wieviel dB beginnt denn der Lärm, vor dem geschützt werden soll?

Rechtsgrundlage sind §§ 40, 48a BImSchG sowie § 2 der 16. BImSchV.
Demnach gelten folgende Grenzwerte:
TagNacht
an Krankenhäusern/Schulen/Kurheimen und Altenheimen57 dB(A)47 dB(A)
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten59 dB(A)49 dB(A)
in Kerngebieten/Dorfgebieten und Mischgebieten64 dB(A)54 dB(A)
in Gewerbegebieten69 dB(A)59 dB(A)


Wenn ich nachweisbar diese Lärmgrenze unterschreite, darf ich dann schneller fahren (so wie bei dem Schild "80 bei Nässe")?

Meiner Ansicht (und der herrschenden Rechtsprechung zufolge) nach NEIN, denn im Gegensatz zu dem Zusatzschild "bei Nässe", welches nur quasi eine zeitliche Einschränkung des Verkehrsverbotes darstellt, dient das Zusatzschild "Lärmschutz" nur zur Konkretisierung des Zeichen 274 und hat keine Bedeutung für die Beachtlichkeit der Beschränkung (vgl. OLG Stuttgart NZV 98, 422 "Luftreinhaltung")

By Fahrer (217.185.64.66) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 10:38:

@wayko

könnt Probleme geben wenn Du wegen ausfall der Lenk-Bremmshydraulik in der Leitplanke oder sonstwo einen Unfall hast.
Ist auch wieder zu laut.

und jetzt ernsthaft:

der Zusatz ist als "Eklärung zu Erhöhung der Akkzeptanz des Verbotes durch den Bürger " definiert.Es glit uneingeschränkt die Ziffer im roten Kreis.

Anders bei dem Nässe Schild.
Das steht ja BEI NÄSSE ist ...Schild zu beachten.

By wayko (212.80.58.133) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 11:07:

Auf so blöde Fragen so konstruktive Antworten :-). Ich vermute mal, daß es sich um ein Mischgebiet handelt (Trabrennbahn, weiter weg dann Wohnbebauung). Die Grenzwerte werden dann aber sicher irgendwo im/am jeweiligen Gebiet ermittelt, da das Fahrzeug an sich ja sicher lauter ist (mein Bike ist z.B. mit 86dB eingetragen, wird aber glaube ich in 1m Entfernung gemessen).

@Fahrer

Das Argument „Auto in Leitplanke ist zu laut“ kann ich nachvollziehen *g*. Heißt das nun aber, wenn ich zwar 70 fahre, aber in die Leitplanke krache, daß ich trotzdem mit einer Anzeige wegen Lärmbelästigung erhalten kann? *gg*

Also ist eigentlich das Zusatzschild Lärmschutz mehr oder weniger nur ein „Trick“, um die Akzeptanz der Beschränkung zu erhöhen, so wie du das sagst.

Dann ist es ja egal, ob ich den Corsa meiner Freundin im 3. Gang mit 70 da hochscheuche (sonst kommt der da oben nicht an), oder ob ich mit meinem Auto im 5. da hochfahre. Hauptsache die 70 werden eingehalten ;-).

By Landy (217.230.21.10) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 12:39:

Ich habe mal eine Anzeige bekommen (diesen Sommer), ich hätte in einem Anliegerwohngebiet nichts verloren, ich würde die Anwohner mit zu großem Lärm belästigen.

Ich konnte letztendlich nachweisen, dass ich da Fahren muss, jetzt fahr ich immer mit maximaler Drehzahl da vorbei, dass sie immer wissen, dass ich wieder "berechtigt" durch ihr Wohngebiet fahre.

By blauer bmw (192.35.17.11) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 13:24:

Nur so am Rande.

Grenzwerte in dB(A) beziehen sich auf den sog. Beurteilungspegel. Das ist quasi eine Lärmmenge, die sich aus den Einzelmengen (der vorbeifahden Fahrzeuge)pro Zeiteinheit ergibt. Bei einem Beurteilungspegel, der den gegebenen Grenzwert einhält, können Einzelwerte den Grenzwert durchaus überschreiten.

By kermit (149.225.132.160) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 14:02:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!CELEXnumdoc&numdoc=370L0157&lg=DE

es müsste doch eigentlich heissen "fahrt bei halbgas im höchsten gang erlaubt" wenn es wirklich um den lärm gehen würde.

angenommen ein fahrzeug erreicht bei vollgas (höchste drehzahl/letzter (5)gang/vmax 240 km/h) einen 2 km langen derart "lärmgeschützten" 120km/h bereich.

ganz bös gerechnet erzeugt das fahrzeug bei höchstdrehzahl 80db

bewältigt man die strecke mit vollgas ergibt das zwar 80/db in der sekunde aber lediglich 40/db in der minute.

geht man davon aus das beim abremsen und wiederbeschleunigen andere gänge eingelegt werden kommt das selbe fahrzeug um von der bestmöglichsten auf die vorgeschriebene geschwindigkeit(und dann wieder auf best speed zurück)erheblich mehr zeit(1min für 2 km) und erzeugt dabei durch die schaltvorgänge hochgerechnet einen lärm in db der eher weniger als 25% unter dem vollgas db wert liegt.

somit ergibt sich eine belastung von 60db pro sekunde und da für die selbe strecke die doppelte zweit benötigt wird ein wert von 120db pro minute!!! eine fahrerin mit 120 km/h erzeugt also auf 2 km 50% mehr lärm als ein fahrer mit 240 km/h

ausserdem wird durch abbremsen und erneut beschleunigen energie verschwendet!!!

es wird höchste zeit greenpeace über diesen missstand zu informieren damit die endlich endsprechende schilder besetzen!!!

By ich (129.217.129.132) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 16:11:

Beim Lärmempfinden sind hauptsächlich die Spitzenpegel entscheidend, insofern ist das eine Milchmädchenrechnung.

By officer (213.187.66.51) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 18:11:

Das Zusatzzeichen hat nur hiweisenden Charakter. Es gibt aber OLG Urteil aus welchem hervorgeht, daß einer Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Lärmschutz erhebliche Bedeutung zukommt. Das AG hatte ein Fahrverbot aufgehoben, das OLG hat das Urteil mit der Begründung aufgehoben Lärmschutz sei Gesundheitsschutz und der sei so hoch, daß eine Strafmilderung nicht in Frage kommen kann.

By Mr.Eddie (62.225.219.220) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 18:21:

Die Abrollgeräusche der Reifen machen auch einen grossen Teil des Fahrgeräusches aus. Ich würde fast sagen, zwischen 70 und 100 den grösseren.

By Walker (62.158.204.137) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 19:39:

Bei der Festlegung der zulässigen Geschwindigkeit wird bislang davon ausgegangen, daß die überwiegende Mehrzahl der FahrerInnen den Grund versteht und sich so vernünftig verhält, daß der beabsichtigte Zweck erreicht werden kann.

Wenn natürlich vermehrt Leute wie Landy immer mit maximaler Drehzahl da vorbeifahren, wird das Limit wohl bald so festgelegt werden müssen, daß man auch im ersten Gang nicht über 2000 U/min kommt.

Will sagen: Man sollte immer auch über die möglichen Wirkungen seiner Dummheiten nachdenken. So jedenfalls arbeitet Landy eifrig an einer weiteren Senkung der Akzeptanz des schnellen Fahrens. Ich könnte das kaum effizienter machen - danke!

By Landy (217.230.16.154) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 22:14:

@Walker

Die Anzeige kam aus einem sehr wohlhabenden Wohngebiet mit vielen teuren und schnellen Autos vor der Türe.
Dass ein Sprinter einen (sehr) steilen Berg hoch nunmal etwas lauter ist, dafür kann ich nix. Deshalb auch gleich zur Polizei zu rennen, halte ich für lächerlich - das haben die Gipsköpfe nun davon.

Ich mach' das ja nicht überall...

By rennfahrer (80.140.20.96) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 23:24:

@Walker

wird das Limit wohl bald so festgelegt werden müssen, daß man auch im ersten Gang nicht über 2000 U/min kommt.

Kupplung schleifen lassen oder einfach beim Rollen im Automatik auf N schalten! Kein Problem!

By HarryB (203.198.106.114) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 02:01:

@Landy:

Ich weiss ja nicht, wieviele "Gipskoepfe" da zur Polizei gerannt sind, gehe aber mal davon aus, dass es einer, hoechstens zwei waren. Nun faehrst Du also jetzt dauernd mit Hoechstdrehzahl da durch und nervst alle. Abgesehen davon, dass ich es durchaus verstehen koennte, wenn Dir dann mal einer der genervten richtig eins auf die Zwoelf donnert, finde ich Dein Verhalten kindisch. Man erkennt also: Das Auto macht noch lange nicht den Mann....

By Walker (193.159.111.142) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 08:37:

@rennfahrer:

Ich gebe mich geschlagen. In Richtung Dummheit fehlt mir einfach die nötige Fantasie.

By Landy (217.230.30.24) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 14:27:

@ Harry

Auch ich gebe mich geschlagen... Wie gesagt, ich mache eben an der Stelle, wo der wohnt, einen Kickdown. Nenn' es kindisch (ist es auch) aber trotzdem mach ich das gerne. Der gute Herr hat mir und meinen Kollegen schon öfter Ärger gemacht.

By michael (80.138.150.71) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 15:12:

@Landy:

[...] trotzdem mach ich das gerne. Der gute Herr hat mir und meinen Kollegen schon öfter Ärger gemacht

Was für'n Kindergartenniveau - nach dem Motto: "Der hat mir mein Schäufelchen weggenommen, also hau ich ihm eins auf die Mütze"...

By Landy (217.230.30.24) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 15:15:

Genau, und meinen Eimer, den ich ihm mal geliehen hab, hat der immer noch *grummel* ;-)

By kermit (149.225.178.184) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 05:35:

@ landy

kickdown mit nem sprinter??? automatik sprinter???
(spinnt er?) lol

By Landy (80.131.76.2) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 13:24:

@kermit

Die Anzeige kam, als ich mit dem Sprinter unterwegs war, das ging aber nur eine Woche lang, und meiner hat Automatik.

By kermit (149.225.98.174) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 13:42:

@landy

dann brauchst du dich doch garnicht im radarforum herumtreiben.

was immer auch passiert. wenn die mit der diskobeleuchtung auf dem dach kommen, anhalten, auf den beifahrerrinnensitz rüber rutschen.

und dann mit unschuldigen augen sagen:"das war wohl ein kabelbrand im automatikpilot"

schaltgetriebe werden zu 70% vom deutschen rechtsanwaltsverband gesponsort

By alpak (217.233.210.119) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 16:55:

@Landy: Ich kann das gut nachvollziehen.

Mein Lieblings-Lärmschutz ist die A66 kurz vor Frankfurt. Schrebergärten werden da geschütz.

Und da diese idR Ausdruck des ausgeprägtesten Spiesserdaseins sind, ist's immer wieder amüsant sich an einen hier bereits einmal gepostetet "Tip" zu halten:

Zur Erinnerung an das so ungemein wichtige Tempolimit vorsichtshalber mal ordentlich hupen, damit sich alle daran erinnern und die rücksichtslosen Raser nicht so laut abrollen.

PS: Ich weiß, kindisch. Na und?!

By BlackGoat (195.37.16.230) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 13:21:

Ich liebe vor allem diese Schilder nachts auf der Autobahn... Die BAB gibt´s da seit Adolf´s Zeiten, die Häuser gleich daneben seit vielleicht 5 Jahren. Und jetzt ist Lärmschutz für irgendwelche Knallköpfe die vorher den Baugrund für´s halbe Geld bekommen haben weil´s an der Autobahn liegt. Hier wird der Gaul von hinten aufgezäumt....

By alpak (217.233.205.182) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 10:31:

Flörsheim. Spießer-Hochburg im Main-Taunus-Kreis. Das ganze Nest regt sich tierisch über den Frankfurter Flughafen und die Lärmbelastung auf. Trotzdem schiessen neue Wohngebiete aus dem Boden. Fast jeder Arbeitsplatz dort ist am Flughafen (60.000!) oder hängt unmittelbar mit ihm zusammen.
Aber was da gemeckert wird. Einfach unglaublich, die Spinner sollten zur Abkühlung mal auf ihre Gartenzwerge schiessen. Das ist so ein bei-30-fahr-ich-lieber-20-Ort. Die zeigen sich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen selbst an ;)

Ein bisschen Lärm (und so schlimm ists echt nicht) gehört im Ballungsraum halt dazu - dafür gibts Unmengen an Vorteilen. *brrr* was könnt' ich mich über die aufregen....


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page