Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

AB

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: AB
By AB (172.185.95.251) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 13:18:

hallo!
ich hatte vor ca. 18 monaten ein verfahren wg unerlaubtem entfernen vom unfallort. dieses wurde durch zahlung meinerseits von der staatsanwaltschaft eingestellt.
nun meine frage: wo und wem ist dieses vergehen jetzt bekannt (auch der polizei)?
oder anders: wenn ich noch mal im strassenverkehr auffällig werde, muß ich dann mit erhöhter strafe rechnen? wenn ja: wie lange sind die daten wo gespeichert?
danke

By Multa (172.178.136.159) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 13:29:

Du wirst doch bestimmt Punkte bekommen haben. Und diese werden mindestens zwei Jahre in Flensburg gespeichert.
Wenn das Verfahren eingestellt wurde, bist Du nicht vorbestraft!

By Landy (217.81.152.144) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 15:41:

Ich glaub eher, dass die Punkte erst nach 5 Jahren gelöscht werden.

By AB (172.176.67.8) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 16:04:

von punkten weiß ich nichts.
der ablauf war so: die polizei bat mich wegen der sache aufs präsidium, wo ich zu der sache stellung genommen habe.
nach einigen tagen kam ein brief von staatsanwaltschaft, in dem mir angeboten wurde, das verfahren gegen zahlung von 300 dm einzustellen. das hab ich angenommen, denn wer weiß wie ein verfahren vor gericht ausgegangen wäre (also ich kann es mir denken und es wär sicher nicht billiger geworden *g*).
von punkten war aber nirgends die rede.

By Landy (217.81.152.144) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 16:34:

Dann frag' doch mal beim Kfz-Bundesamt in Flensburg nach, da gibt es die Info kostenlos.

Wenn du keine Points hast, wird die Strafe sicher nicht erhöht.

By blauer bmw (192.35.17.11) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 17:21:

@AB

Wenn ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird, kann es daraus keine Flensburgpunkte geben.

Wenn es wegen eines Verkehsverstosses ein abgetrenntes Verfahren gegeben hätte mit Bußgeld, Punkten etc. hätte der Betroffene (Du) etwas davon merken sollen.

Warst Du an dem Unfall, von dem Du dich unerlaubt entfernt hast Schuld? Gab es eine zivilrechtliche Forderung gegen Dich bzw. Deine Versicherung?

By AB (172.178.101.226) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 18:39:

@blauer bmw
richtig, das hätte ich merken müssen, also: es gab keine punkte.
schuld war ich, aber das hab ich den grünen natürlich nicht gesagt (im nachhinein ergibt es sich indirekt durch das zahlen der geldbuße).
Gab es eine zivilrechtliche Forderung gegen Dich bzw. Deine Versicherung? die reparatur des schadens am beteiligten auto betrug genau 18,50 dm (*g* kein witz!), die ich dem erstattet habe, wenn du das mit zivilrechtlicher forderung meinst.

By Landy (217.230.17.113) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 18:42:

Wenn das so ist, bist du auf der sicheren Seite.

Es kann keine Strafe erhöht werden! - es sei denn, du hast uns von deinem letzten Banküberfall nichts erzählt ;-)

By blauer bmw (192.35.17.11) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 23:06:

@AB

Dann wurde die Unfallverursachung offenbar mit dem schwerwiegenderen Vorwurf der unerlaubten Entfernung vom Unfallort (Fahrerflucht)in Tateinheit zusammengefasst und war damit auch Gegenstand der Einstellung.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page