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Bei mir hats gekracht ;-(

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Bei mir hats gekracht ;-(
By josef (80.135.77.89) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 19:44:

Hallo !

gerade habe ich mein erstes mal gehabt ;

auf regennasser fahrbahn bin ich vor einer ampel durch aquaplaning nicht zum stehen gekommen und in ein wartendes auto gerutscht. der unfall wurde von der polizei aufgenommen und ich musste - gottseidank- nur 35 € löhnen. also keine anzeige (bin noch in deer probezeit).
der wagen gehört meiner freundin und ist vollkasko versichert, wahrscheinlich ohne fahrerbegrenzung. der wagen schaut übel aus und steht jetzt beim abschleppunternehmen.
was muss ich jetzt tun ?
direkt morgen nen gutachter einschalten und ihn ein gutachten anfertigen lassen ? wie muss ich mich weiter im umgang mit der versicherung und allgemein verhalten ?
ich bin für jeden tipp dankbar !

gruss,

josef

By Ghostrider (80.128.88.51) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 20:03:

wichtigster Rat: sofort einen großen Strauss Blumen für die Freundin kaufen!

By josef (217.81.233.173) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 20:15:

*lol*
die freundin ist weniger das prob, sondern mein künftiger schwiegervater ;-(

wenn die versicherung an personen gebunden ist, kann ich ja angeben daß meiner freundin plötzlich und unerwartet schlecht geworden ist und ich somit weiterfahren musste. der wagen ist ein firmenwagen vom schwiegerdad.
ich habe halt bedenken das die versicherung nicht zahlen wird, weil ich kein mitarbeiter der firma bin. daher will ich keinen fehler begehen
ist denn der weg richtig ;

1. gutachten machen lassen
2. paraell dazu die versicherung informieren
3. gutachten wird der versicherung zugeschickt
.... ?

By Ghostrider (80.128.88.51) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 23:27:

@ josef: nix überstürzen. Die Versicherung wird ohnehin vom Geschädigten informiert. Frag deinen Schwiegerdad, wie du vorgehen sollst. Wenn es ein Firmenwagen ist, geh ich davon aus, dass dein Schwiegerdad den kleinen Dienstweg zu einem Versicherungsagenten hat, und egal, was in der Police steht, den Schaden kriegen die dann schon geregelt, weil die Versicherung den guten Kunden nicht verlieren möchte. Bissl was geht da immer. Der Versicherungsagent wird auch mitteilen, wie er sich die nächsten Schritte vorstellt. Also erstmal: cool down. Sei froh, dass dir und anderen nix passiert ist. Der Rest fügt sich.

By Landy (80.131.84.83) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 23:32:

Ehm, bei Dienstwagen wäre ich da vorsichtig...

Bei DC ist es so, dass niemand (ohne Ausnahme), außer Familienangehörige mit dem Wagen fahren dürfen, also deine Freundin dürfte... Du jedoch nicht, schau mal genau im Vertrag nach, oder sag deinem Schwiegervater, er soll das mal tun, sonst kann es sein, dass der nämlich einen Haufen Ärger bekommt.

By Ghostrider (80.128.88.51) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 23:38:

Und zur Not hast du halt eine Botenfahrt im Auftrag deines Schwiegerdads gemacht...

Stell dich aber schon mal darauf ein, dass dein Schwiegerdad die Selbstbeteiligung von dir erstattet haben möchte, ggf. auch die Kosten der Rückstufung in der Haftpflicht.

By Ghostrider (80.128.88.51) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 23:45:

Bei "ein Firmenwagen vom Schwiegerdad" hatte ich unterstellt, dass dein Schwiegerdad selbst eine Firma hat, auf die wiederum das Unfallfahrzeug zugelassen ist.

By Landy (80.131.84.83) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 23:45:

@Ghostrider

Bei meinem zukünftigen Schwiegerdad wäre so eine Botenfahrt nicht erlaubt!

Da gäb's richtig Ärger vom Chef...

By Ghostrider (80.128.88.51) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 23:54:

Nun, wenn Josefs Schwiegervater selbst der Chef ist, dann ist er natürlich berechtigt, über den Firmenfuhrpark zu bestimmen und damit wäre automatisch der jeweilige Fahrer "autorisiert". Eine Festanstellung sehe ich dafür nicht als Voraussetzung an. Kann ja auch z. B. mal ein Werkstudent ein Pool-Fahrzeug nehmen.

By Landy (80.131.84.83) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 23:58:

Klar, wenn der Schwiegervater gleichzeitig der Chef ist, macht das nix, aber es gibt mehr Angestellte als Chefs auf dieser Welt...

By josef (217.81.234.92) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 00:27:

der schwiegervater ist der chef.
morgen wird der gute dann mal informiert.
das ich die anfallenden kosten übernehme, halte ich für selbstverständlich. mal gucken wies mit der versicherung ausschaut.
ich meld mich dann wieder.

danke für die tipps !

cu

By Landy (80.131.84.83) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 00:30:

@ josef

Gut, dann kann da schonmal nix passieren.

Der gute Mann wird dich auch nicht voll in die Gülle reiten, der wird dir schon helfen. Danach musst du ihn halt mal zum Essen einladen ;-)

By josef (217.81.228.155) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 20:23:

so, da leider die vollkasko 3 tage vor dem unfall geendet hat, muss ich den schaden selbst komplett blechem. naja, was solls ;-)


fara


ps: der "chef" hats echt locker genommen *erleichtert ist ...

By alfa (217.233.101.243) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 20:54:

@josef
hast du eine persönliche Haftpflichtversicherung? So eine, die zahlt, wenn du deiner Tante die chinesische Vase zerdepperst?
Prüfe doch mal, ob die zahlen. Es war ja nicht dein Auto, also dein Vermögensgegenstand und du hast einem Anderen einen Schaden zugefügt, für den du schadenersatzpflichtig bist!

By Ghostrider (80.128.89.6) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 21:14:

@ alfa: keine Privathaftpflicht zahlt derartige Schäden. Ist exkludiert in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Nachzulesen z. B. bei

http://www.huk24.de/pdf/HUSB201.pdf

Etwas merkwürdig scheint wir das Auslaufen der Vollkasko gerade drei Tage vorher. Wenn möglich, würde ich das verifizieren. Will Schwiegerpapa gar zweimal Kasse machen..? (soll keine Unterstellg sein)

By Jack Daniels (217.1.123.56) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 21:14:

Eine Privathaftplicht bezahlt da nix das im Zusammenhang mit einer Autofahrt steht.Sonst würden ja viele einfach sagen,Kollege fahr mal mein Auto zu Schrott und melde es deiner Haftplicht.Ganz blöd sind die Versicherer auch nicht.

By Mr. Sansiro (80.128.115.50) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 06:54:

Der Grund, warum die Haftpflicht hier nicht zahlt hat nichts mit dem Autofahren an sich zu tun, in diesem Fall auch nicht mit den Versicherungsbedingungen, sondern damit:

Nach BGB ist man unter anderem für eine zum Gebrauch überlassene Sache nicht haftbar zu machen (Miete, Pacht, Verleih). Hier wurde das Auto zum Gebrauch überlassen, daher keine Haftung nach §§823 BGB ff.

Grundsätzlich wird erst eine gesetzliche Grundlage für die Haftung überprüft, erst dann kommen VVG, Allgemeine Bedingungen, dann besondere, und dann individuelle Vereinbarungen.

By Ghostrider (217.228.231.92) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 10:41:

Das heisst, der Schwiegerpapa hätte gar keinen Haftungsanspruch gegenüber Josef..?

Tja, Josef, jetzt musst du dich entscheiden: Freundin oder Kohle *ggg*

By kirk (217.49.251.18) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 10:51:

@ Mr. Sansiro

Im BGB steht also, daß jemand, der an einer entliehenen oder gemieteten Sache einen Schaden verusacht, dem Eigentümer NICHT zum Schadensersatz verpflichtet ist ?
Könntest Du die Paragraphen bitte mal angeben, denen Du das entnimmst.

@ all
Grundsätzlich ist in den Bedingungen der meisten Privathapfpflichtversicherungen eine Klausel enthalten, die Schäden an entliehenen Sachen un dSchäden, die durch motorisierte Fahrzeuge verursacht werden vom Versicherungsschutz ausschließen.

By Alberto (62.81.198.207) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 10:59:

"durch" motorisierte Fahrzeuge - ja ... aber "an" motorisierten Fahrzeugen - nein!
Beispiel.... dein Kind schrammt5 an einem parkenden Auto vorbei - mit dem Dreirad - die private Haftpflicht-Vers. muß zahlen.

Und hier ist es in der Tat so... der Verleiher übernimmt das Risiko, wenn der Ausleiher an dem Gegenstand einen Schaden verursacht, so weit es nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich war...

Will heißen... der Schwiegervater bliebe rein rechtlich auf seinen Kosten sitzen..
Außerdem.. wieseo ist die Vollkasko ausgerechnet 3 Tage vorher ausgelaufen? Das hätte der Verleiher dem Entleiher aber explizit mitteilen müssen, damit dieser das gesamte Risoko kennt.

Nun wird es eine moralische Frage... juristisch ist sie klar!

By Matrix (80.128.176.168) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 11:47:

Wieso kam hier denn die Frage auf, ob er denn das Fahrzeug führen durfte ?

Im Hinblick auf die Vollkasko-Versicherung ist dies völlig unrelevant.

Hier kann der Versicherer ggf. im nachhinein das Risiko ändern, d.h. ggf. Vertragsstrafe auf die Prämie, sh. Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicheres.

Aber Deckung ist im Rahmen der Kasko grundsätzlich gegeben (egal wer der Fahrer ist). Darf natürlich keine Schwarzfahrt sein, aber selbst dann erhält der VN das Geld von dem Versicherer. Regreß dann beim "Schwarzfahrer".

Meine Fahrzeuge versichere ich grundsätzlich mit der geringsten Laufleistung im Jahr (7.500km); fahre aber tatsächlich 25.000. Weiterhin Garage; obwohl ich keine hab. Alleinfahrer sowieso, ob noch zwei andere Personen damit fahren. Macht im gesamten ca. 15-20 Prozent aus.

Fast keine Gesellschaft prüft diese Angaben im Schadenfall. Hier wird es lediglich auf die Glaubwürdigkeit des Kunden abgesehen. Und wer ehrlich ist, der zahlt halt. Wie so oft im Leben.

Viele Grüsse.

By Ghostrider (217.228.231.92) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 11:56:

dass die Vollkasko ausgerechnet drei Tage vorher - am 26. Dezember - 2. Weihnachtsfeiertag - ausgelaufen sein soll, ist in der Tat seltsam. Endet bei einer ordentlichen Kündigung der VS-Schutz mitten im Monat? Aus dem Bauch heraus hätte ich den 01.01. als Vertragsende der Vk vermutet.

By Nudel (80.134.138.77) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 13:52:

@Matrix:

Dann wünsche ich Dir viel Spaß im Schadensfall. Die Polizei bzw. der Gutachter werden recht genau vermerken, wer das Fahrzeug gefahren hat bzw. wie hoch der Tachostand ist.

Wenn das Fahrzeug plötzlich 75 TKM statt der angegebenen 22 TKM hat, dürfte es schwierig werden, dieses zu erklären.

By josef (80.135.94.243) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 14:42:

@ ghostrider

geld oder Liebe ? liebe !

@ all

die vollkasko wurde bei dem wagen immer jahresweise abgeschlossen und dieses jahr einfach nicht verlängert, da er es nicht mehr für nötig hielt. es waren nicht drei tage sondern schon ein wenig mehr (meine freudin hatte sich vertan). bereichertn will sich der dad auf keinen fall, der hat soviel kohle dass es nicht weiß wohin damit ;-)

es wundert mich aber dass er mich theoretisch nicht belangen könnte, wenn ich "stiften" gehen würde.auch zivilrechtlich nicht ? verklagen oderso

@ matrix

man muss einfach sich ne versicherung suchen die bei vertragsabschluss noch nicht einmal den kilometerstand wissen will. ich hab so eine und es klappt prima ;-)
nur leider ist diese versicherung bei allen anderen dinge auch so schlampig, mein schaden von nem einbruch an meinem wagen wird immer noch "bearbeitet"

einen gruß nach karlsruhe ....

By Matrix (217.88.163.243) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 16:36:

@nudel:

was soll im Schadenfall passieren ? Man muss nur den tatsächlichen Kilometerstand angeben und auch den tatsächlichen Fahrer angeben. Dann ist man all seinen Obliegenheiten im Schadenfall nachgekommen. Eine Deckungsverweigerung ist nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) nicht möglich.

Wie gesagt, lediglich eine nachträgliche Vertragsstrafe auf die Prämie. Mehr nicht. Aber selbst dies wird von den meisten Unternehmen nicht durchgeführt.

@Josef
Warum wird Dein Diebstahlschaden noch "bearbeitet" ? Helfe gerne weiter per Mail Mahoe66@yahoo.de.

MatrixderdiesenJobnunseitüber15Jahrenmacht.

By josef (80.135.94.243) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 17:24:

@matrix

danke ! werde mich montag noch mal bei der versicherung melden und nachhacken. die haben die quittung und die reparaturkosten schon seit mehreren wochen

gruss,

josef

By Nudel (80.134.138.77) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 19:37:

@Matrix:

Das kann ich zwar nicht glauben, aber Du scheinst Erfahrungen zu haben. Erzähl mal !

By Matrix (217.88.163.243) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 20:42:

@Nudel:

Was soll ich Dir erzählen ? Glaub es oder lass es einfach sein. Setz Dich mal z.B. mit dem AKB-Kommentar auseinander; dann verstehst auch Du es.

Jetzt lass ich mich doch nochmal zu einem BEISPIEL hinreissen:

Folgende Angaben im Versicherungs-Antrag vom 01.12.02
Versicherungsnehmer Herbert Mustermann
Alleinnutzer, ausschließlich Privatfahrten, 7.500km/Jahr, km-Stand im Antrag 10.000km, Garage, Hausbesitzer.

Unfall am 01.01.03, Vollkaskoschaden, Fahrer Sohn Heinz Mustermann, 21 Jahre, km am Unfalltag 20.000.

In der Schadenmeldung werden genau diese Angaben gemacht. Insoweit keine Obliegenheitsverletzung im Schadenfall.

Versicherung MUSS zahlen. Der Schadenregulierer kann nun jedoch der Vertragsabteilung o.g. Umstände am Schadentag mitteilen. Jetzt kann die Vertragsabteilung Vertragsstrafe (je nach AKB, doppelte Prämie z.B.) erheben oder vielleicht auch Vertrag zum Schadenfall kündigen. Bislang hat dies jedoch in meiner Laufbahn noch keine Gesellschaft gemacht.

Hoffe, dass ich es einfach und verständlich erklärt habe.

Viele Grüsse

By Joe Dalton (193.159.40.172) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 21:26:

Wenn du zwischen 01.12.02 und 01.01.03 10000km fährst bezahlt sie bestimmt nicht mehr,das wären 120000km/Jahr.Problematisch wirds wenn ein Gutachten angefertigt wird und dann beispielsweise statt zu erwartenden 20000km 40000km auf dem Tacho stehen.Bei der Vollkasko dürfen sie die Zahlung komplett verweigern wenn du falsche Angaben machst.

By Matrix (217.88.163.243) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 21:56:

Sorry, Joe Dalton, aber nun weiss ich wirklich nicht mehr wie ich das erklären soll.

Du hast es leider nicht verstanden.

By Joe Dalton (62.227.220.90) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 02:42:

:-))
Wenn du am 01.12.02 10000km im Antrag stehen hast und am 01.01.03,also genau einen Monat später 20000 auf dem Tacho hast ist das Auto in einem Monat 10000km gelaufen und du gibst 7500km/jahr an.Glaubst du wirklich das fällt keinem Sachbearbeiter auf?Oder ist das ein Tippfehler,dann solltest du deine Beiträge mal selber lesen.
Habe heute Abend zufällig einen getroffen der mit seiner Versicherung genau das selbe Spiel getrieben hat.Dummerweise hatte er letzten Herbst eine Parkschaden an seinem Auto,in Höhe von ca 1500€,verursacht.Im Gutachten sind dann eben die knapp 60000km dringestanden und nicht die 40000km die er maximal haben dürfte.Versicherung hat keinen Cent bezahlt und die Rechschutzversicherung hat die Kostenübernahme eines Anwalts wegen Erfolglosigkeit abgelehnt,Begründung ist grober Verstoss gegen die Vertragsbestimmungen.Die Versicherung prüft noch wieviel sie von ihm fordern können da er weder Eigenheimbesitzer ist noch eine Garage hat,bei seinem vorigen Auto hatte er das selbe angegeben.Es vielleicht nie rausgekommen wenn die Versicherung keinen Gutachter geschickt hätte.

By klausk (80.142.102.95) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 09:30:

Hallo Joe Dalton,
natürlich fällt das auf, aber die Versicherung muß trotzdem zahlen, wenn Du die richtigen Daten (km-stand, Fahrer, etc.) am Schadenstag mitteilst. Die Versicherung kann dann eine Vertragsstrafe fordern und/oder den Vetrag kündigen. Wird aber lt. Matrix (fast) nicht gemacht. Bei Fortführung des Vertrags wird sicherlich auch eine höhere Prämie gefordert.

Grüße
Klaus

By Matrix (80.128.189.235) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 10:55:

Danke Klaus

By Joe Dalton (193.159.40.167) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 13:31:

Das wird aber auch auf die Schadenshöhe und Praxis der Versicherungen ankommen,es wurden ja schon im Antrag falsche Angaben gemacht.Im Gegensatz zur Haftplicht können sie bei der Kasko eher die Zahlung verweigern.Es stellt sich eher die Frage ob es einem Wert ist wegen der paar Euro im Ernstfall auf dem Schaden ganz oder teilweise sitzenzubleiben.Nicht alle Versicherung arbeiten so schlampig wie die von Josef.

By josef (217.225.212.73) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 13:58:

@ joe dalton

die überschreitung von den angegebenen km oder die nicht-existenz einer garage ist m.e. nach eine vertragsverletzung, führt aber doch auf gar keinen fall zu einer auflösung eines solchen oder gibt der versicherung einfach nicht zu zahlen. solche umstände müssten dann schon im vertrag genau drinstehen (die art der verletzung und die daraus resultierende "strafe"). man muss halt abwiegen, monatlich sparen und im evtl. schadensfall wg. strafe draufzahlen (was ich bevorzuge) oder jedenmonat saftig draufzahlen und im schadensfall beruhigt zu bett gehen.
ich bin mir sicher, das man sehr viel spart wenn man seine daten "verschönt", und die wahrscheinlichkeit bei einem unfall aufzufliegen, ist sehr gering weil die meisten sachbearbeiter bei kleinen sachen eh nicht drauf achten.

ich wünsche einen schönen sonntag,

josef

By Matrix (80.128.176.115) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 16:55:

Es besteht bei den meisten Gesellschaften gar keine Möglichkeit, diese Angaben im Schadenfall mit dem Antrag abzugleichen. Und eine Reproduktion des Antrages anzufordern ist viel zu aufwendig und kostenintensiv.

Bei bislang fünf Arbeitgebern (alles grosse bekannte Vers.-Gesellschaften) wird nach wie vor keinerlei Wert auf eine Prüfung gelegt. Der Aufwand ist viel zu gross.

In Sachen positive Vertragsverletzung wird eine Vers.-Gesellschaft nur vom Vertrag zurücktreten können (Rückwirkend ab Versicherungsbeginn), wenn z.B. eine Wegfahrsperre fehlt, die im Antrag angegeben wurde. Bei einem Totaldiebstahl sicherlich von Bedeutung. Hier muss jedoch die Vers.-Gesellschaft im Prozessfalle nachweisen, dass "ohne Wegfahrsperre" es nicht zu einem versicherten Ereignis gekommen wäre; d.h. eine Deckung wäre abgelehnt worden, da das Risiko für die Gesellschaft zu hoch wäre. Insoweit ist dann dem Gericht eine Geschäftsanweisung vorzulegen, die diese Klausel bestätigt. Alles nicht so einfach für eine Vers.-Gesellschaft; aber gut für uns Kunden.


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