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By tom (172.178.101.235) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 14:58: |
Ich habe eine frage zur Überliegefrist : Für meine 7 punkte ist die Tilgungsreife , also 2jahre nach dem Datum des letzten Bußgeldsbescheids , mitte Januar erreicht .Dannach beginnt die 3 monatige Überliegefrist bis mitte April .Was passiert wenn ich im Februar unerwartet mir was punktemäßig zu schulden kommen lassen würde .Wird dies zu den 7 punkten addiert und nochmal auf 2 jahre verlängert oder sind diese 7 punkte endgültig weg , da ja die Tilgungsreife mitte Januar erreicht wurde . So ähnliche Fragen gab es hier im Forum aber auf meine habe ich noch keine antwort gefunden .Vielen Dank im voraus .
By Ghostrider (80.128.88.51) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 15:18: |
@ tom: ich habe noch nie von einer Überliegefrist gehört.
???
By Landy (217.81.144.157) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 15:24: |
Ich schon, das wurde mal im Forum diskutiert, ich suche heute Nacht mal danach, muss jetzt leider.
By tom (172.178.101.235) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 15:40: |
A::An Ghosstrider :schau unter www.kba.de §29 stvg (7) .Also von einer überliegefrist von 3 monaten ist hier schon einiges erzählt worden , aber nicht im Zusammenhang mit meiner Frage , dazu finde ich nur im §29 stvg (7)daß der Punktestand nicht übermittelt werden darf während der Überliegefrist aber nichts zu meiner Frage !
B:: Wird eigentlich die Tilgung von Punkten unterbrochen wenn man den Führerschein inerhalb der 2 Jahre abgeben mußte für einen Monat .
By Landy (80.131.84.83) on Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 23:37: |
@ tom
Ich hab's gefunden, ich zitiere aus einem anderen Thread:
die überliegefrist ist nur für die behördeninterne kommunikation. wird z.b. am letzten tag vor der verjährung der altpunkte ein bg-bescheid rechtskräftig, so müßte die flensburger behörde ja innerhalb von minuten informiert werden.
damit das nicht so ist gibt es die überliegfrist. in dieser sind die punkte zwar noch sichtbar, dürfen aber nicht mehr gegen dich verwendet werden und neue punkte hemmen deren tilgung nicht.
Somit kann dir da nichts mehr passieren!
By tom (172.184.182.246) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 01:00: |
danke für die mühe landy
By Landy (80.131.84.83) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 01:04: |
Gern geschehen.
By bxk (195.243.22.35) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 07:40: |
@ Tom
die Punkte werden nach Eintritt der Rechtskraft eingetragen - nicht nach dem Datum des Bußgeldbescheids
By tom (172.185.3.87) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 10:23: |
also schließe ich daraus , daß wenn ich heute ein punkterelevante Ordnungswiedrigkeit begehen würde ,also noch vor der Tilgungsreife , könnte ich den Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides durch Einspruch verschieben und damit auch die Punkteeintragung , da die Überliegefrist in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt
By alfa (217.233.101.17) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 11:44: |
ja so ist es richtig.
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