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Frage zum Abstand der Beschilderung bei Begrenzung auf 130 km/h

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Frage zum Abstand der Beschilderung bei Begrenzung auf 130 km/h
By Dirk (195.179.189.0) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 23:46:

Hallo, bin gestern auf der A 24 geblitzt worden. Nachdem ich erst mal mehrere Kilometer kein Begrenzungsschild mehr gesehen habe, war ich wirklich in gutem Glauben das dort freie Fahrt war.
Der Blitzer belehrte mich eines Besseren.
Wer kann mir sagen in welchen Abständen die Beschilderung an Autobahnen wiederholt werden muß, wenn Tempolimit 130 km/h angezeigt wird.
Ich weiß nicht genau wie weit das letzte Schlild bei mir entfernt war, bis ich geblitzt wurde, aber es waren sicher einige Kilometer.
Nachfolgend haben wir festgestellt das die Abstände teilweise 6- 7 km waren!
Ich denke das muß doch auch irgendwie geregelt sein, oder ?
Hat ein eventueller Einspruch erfolg ?
Vielen Dank im voraus

By Jack Daniels (62.227.220.166) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 01:15:

Hallo

Meines wissens gilt die Beschränkung bis sie aufgehoben wird,also würde es reichen wenn an jeder Auffahrt eines steht.Aber vielleicht kann das einer der Forumsbüttel besser erklähren.

By m3 (217.2.190.121) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 01:36:

@Dirk: betrifft es etwa den neubeschilderten Bereich Havelland-Wittstock? Siehe auch:

/messages/3/6619.html

In der Regel ist eine Radarstelle auf BAB mindestens zweifach mit Schilder bzw. Geschwindigkeitstrichter nach einer Auffahrt abgesichert....so wird es juristisch idotensicher...Thema Augenblicksversagen/leicht fahrlässig erstes Schild übersehen nützt dann nichts...

Vielleicht kannst Du mal Meßstelle mit genauer vorheriger Beschilderung aufgeben. Danke!
Über den maximalen Schilderabstand werde ich recherchieren, jedenfalls erscheinen mir 6-7 km außergewöhnlich hoch.

By Gert (217.84.177.46) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 08:59:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung, welche nicht auf einen Gefhrenpunkt bzw längenmäßig fixiert ist, gilt bis zur Aufhebung durch das entsprechende Zeichen.

Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, ist eine regelmäßige Wiederholung der Beschilderung sinnvoll.

Wenn es aber nur ums Geld geht, ist eine regelmäßige Wiederholung der Beschilderung hinderlich.

Dank der maroden Politik braucht der Staat viel Geld.

By traffic (217.185.103.137) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 13:08:

@Dirk: Wenn zwischen dem letzten Tempolimit und dem Blitzer eine Auffahrt, Raststätte oder ein Parkplatz lag, könntest du von diesem aus aufgefahren sein und daher das Tempolimit nicht kennen. Mit dieser Begründung wärst du aus dem Schneider.

By Günther (195.93.65.13) on Mittwoch, den 1. Januar, 2003 - 12:31:

Das mit der Auffahrt stimmt. Bei Rast- oder Parkplätzen trifft die Aussage aber nicht zu! (Außer sie stehen in Verbindung mit einer Anschlussstelle)

By traffic (213.7.128.86) on Mittwoch, den 1. Januar, 2003 - 16:51:

@Günther: Woher sollte der Verkehrsteilnehmer nach einer Pause auf einem Parlplatz noch das Tempolimit kennen? Aus dem Verkehrskontext heraus kann er es bei freier Strecke jedenfalls nicht ermitteln.

By Günther (195.93.65.13) on Mittwoch, den 1. Januar, 2003 - 23:35:

@Traffic: Das ist das Problem des Verkehrsteilnehmers. Wenn Du in einer Einbahnstraße parkst, darfst Du ja auch nicht in falscher Richtung wieder heraus fahren. Selbst nicht, wenn Du einen Monat dort geparkt hattest.

By traffic (172.185.45.149) on Donnerstag, den 2. Januar, 2003 - 11:52:

Der Unterschied ist jedoch, daß es in der Einbahnstraße im Regelfall eindeutige Indizien dafür gibt (beidseitig in eine Richtung parkende Autos, sehr geringe Fahrbahnbreite, Beschilderung an in kurzer Folge vorkommenden Kreuzungen und Einmündungen). Außerdem sind in Industriegebieten mit großen Einbahnstraßen an jeder Einfahrt Abbiegeschilder und/oder Einbahnstraßenschilder angebracht, damit die Fahrer wissen, was Sache ist.
Auf Autobahnen dagegen gibt es kein Indiz für ein Limit, wenn die Beschilderung fehlt. Also kann der VT durchaus davon ausgehen, daß gemäß StVO freie Fahrt erlaubt ist.

By Günther (195.93.65.13) on Donnerstag, den 2. Januar, 2003 - 21:35:

Nein kann er nicht! Er hat einmal einen Verwaltungsakt (in Form eines Verkehrszeichens) passiert und der behält so lange Gültigkeit, bis er aufgehoben wird (z.B. durch ein entspr. Zeichen), ungültig wird oder nicht mehr eindeutig ist (z.B. aufgrund einer einmündenden Straße, AS o.ä.).

Vergesslichkeit interessiert den Gesetz- oder Verordnungsgeber nicht. Selbst bei einem Fahrerwechsel am Rastplatz muss der vorher Fahrende eine "Übergabe" machen.

Die Einbahnstraße war natürlich nur ein Beispiel! Ich hätte auch eine "Tempo-30-Zone" nehmen können. Dort gibt es auch keine "Indizien"!

By traffic (217.185.103.132) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 18:50:

@Günther: Den Verwaltungsakteur interessiert das vielleicht wirklich nicht. Entscheidend ist jedoch, was ein Verkehrsrichter dazu urteilt oder ein Rechtskommentator dazu meint.

By Bluey (217.225.16.209) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 00:32:

@traffic
Es ist fast völlig egal, was ein Rechtskommentator dazu meint, da es sehr oft solche und solche (also relativ gegensätzliche) Kommentare gibt. Verbindlich ist das auch nicht unbedingt.

Auf einen Richterspruch würde ich mich auch nicht unbedingt verlassen, weil es nämlich auch da solche und solche gibt. Der eine sieht's etwas enger als der andere und schon hat man ein Problem!

Besser ist, man macht die Augen auf und wartet im Zweifelsfall wirklich bis zum nächsten VZ oder bis zur nächsten Auf-/Abfahrt.

By Günther (195.93.65.13) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 10:39:

Die Ausgangsfrage war doch, ob ein Einspruch von Dirk erfolg haben könnte.
Und da sind wir uns doch mittlerweile einig, oder?

By traffic (172.196.46.155) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 17:46:

@Bluey: "Besser ist, man macht die Augen auf und wartet im Zweifelsfall wirklich bis zum nächsten VZ oder bis zur nächsten Auf-/Abfahrt."
Das ist in der Tat zu empfehlen.

@Günther: Der Fall sollte eigentlich geklärt sein. Die diskutierten Grenzfälle sind hoffentlich nicht praxisrelevant.


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