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Wie gebe ich einen Führerschein am besten ab ?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Wie gebe ich einen Führerschein am besten ab ?
By luke (80.132.72.156) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 17:55:

Meine Mutter hat einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten für eine Tat die ich begangen habe!

Nun möchte sie das ganze übernehmen!

Wie soll sie den Führerschein am besten zur amtlichen Verwahrung abgeben?
Denn Auf dem BuGeBe steht folgendes:
WSoweit sie Ihren Wohnsitz in Bayern haben(was der Fall ist), werden sie gebeten, Ihren Führerschein bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle unter Vorlage des Bugebe abzugeben"
und weiter sthet da das Man wenn man Außerhalb Bayerns wohnt den Bugebe per Einschreiben an die Zentrale Bußgeldstelle schicken kann

Nun hier meine Frage:
Kann sie den Führerschein auch per Einschreiben an die zuständigen Dienstelle/oder die Zentrale Bußgeldstelle schicken wenn sie in Bayern wohnt?

Und kriegt man da dann irgendeine Bestätigung das man den Führerschein abgegeben hat?

Ich stelle die Fragen weil sie mir überhaupt nicht ähnlich sieht und weil ich Angst habe das sie das bei der Führerscheinabgabe feststellen und den BuGeBe zurücknehmen und wieder von vorne mit dem ermitteln anfangen!!

Vielen dank für die rasche Hilfe!

LuKe

By HugoHiasl (62.225.4.98) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 18:11:

Dem BuGeBe liegt doch kein Photo bei.

Und der Behörde liegt auch keines vor. Sonst müssten die ja die umliegenden Polizeistationen mit den Bildern versorgen.

Da hätte ich keine Bedenken, daß die ein Bild haben.

Aber wenn Ihr sicher gehen woll, dann schickt nen Bekannten oder Vater mit dem Führerschein und einer handgeschriebenen Vollmacht hin um den abzugeben.

Ich hab im Augenblick auch so nen BuGeBe mit Fahrverbot bei mir und da steht ja nix, daß man den Führerschein persönlich abgeben muß.

By Gert (212.185.248.89) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 19:12:

@ Luke
So eine Mutti möcht ich auch mal haben. Bedank dich schön bei ihr und denk nächsten Mai an den Muttertag.

Nun ernsthaft: Wie lange die Tat denn schon zurück? Falls die den Irrtum bemerken und inzwischen 3 Monate vergangen sind und du bisher nicht gehört wurdest, ist die Tat verjährt. Dann kann Mutti sogar auf den Irrtum hinweisen und den Führerschein behalten. Mach dich aber vorher nochmal anderswo schlau, am besten bei einem Rechtanwalt.
Ansonsten kann der Führerschein sicher auch innerhalb Bayerns mit Einschreiben (am besten mit Rückschein) geschickt werden, allein deshalb, weil ohne Schein die Rückfahrt mit dem Auto nicht mehr möglich ist.

By nicole (62.158.220.254) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 21:40:

wenn der bugebe gegen die mutter rechtskräftig geworden ist, wird auch das fv vollstreckt. da gibt es dann keinen ausweg mehr.
den fs kann aber abgeben wer will. und eine kontrolle findet nicht mehr statt, egal auf welchem amt, da voraussetzung für die vollstreckung des fv die rechtskraft des bugebe ist - ist der rechtskräftig, wird vollstreckt, egal obs derjenige nun wirklich war oder nicht.

By Mr.Eddie (62.225.219.210) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 09:25:

Toll, da sieht man mal wieder, wie bekloppt Gesetze sein können, hauptsache man hat jemanden verknackt, dann gibt's Geld, die Statistik stimmt und ob nun wirklich der Richtige erwischt wurde und ob nun jemand aus der Strafe lernt ist scheissegal.
Schrecklich, diese Zustände...

By Alberto (62.158.212.51) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 10:09:

Das ist ja das Verrückte an den Bußgeldverfahren... sie sind "vereinfachte Verfahren" und haben deshalb folgende Grundlagen:
1. Wird die Einspruchsfrist versäumt - ist man verurteilt. Punkt. Es gibt keine Rechtsmittel mehr.(Außer berechtigter Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn man z.B. im Urlaub war - nachweislich)
2. Wird man vor Gericht, wie in meinem Fall schon bedrohlich nahekommend - vom Richter als Täter angesehen und dann fälschlicherweise verurteilt, so ist ebenfalls kein Rechtsmittel mehr möglich.
Darum mußte ich ja den "Zeugen" bringen, sonst hätte er mich gehabt. (zu Unrecht)
Deshalb... seid auf der Hut! Das ist alles nicht so einfach!


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