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Rechtsüberholen auf Beschleunigungsspur ?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Rechtsüberholen auf Beschleunigungsspur ?
By macII (217.235.250.96) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 16:05:

hi,

Autobahnzufahrt, Beschleunigungsstreifen,
der PKW vor mir wechselt auf die rechte Autobahnspur, darf ich diesen auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen ?
(Hab ich mir mittlerweile angewöhnt, weil so viele
die Länge des Beschl.Streifens nicht ausnutzen und gleich mit ca.80 KM/H auf die Bahn wechseln.)

Hab im Archiv gesucht nichts gefunden *wunder*

By MrMurphy (80.129.219.209) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 16:42:

Nein, ist verboten.

By Renegate (145.253.206.114) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 17:07:

Wieso?
Wo steht das?
Hab ich auch schon gemacht und wurde dabei von der Polizei beobachtet (Straff(f)rei).
Was würden die mitlesenden Gesetzeshüter tun?

By Plautzpaul (213.7.214.210) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 17:18:

Dieses "Rechts"überholen ist erlaubt.

By rennfahrer (80.140.57.146) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 18:25:

Auf Beschleunigungstreifen darf rechts überholt werden, auf Verzögerungsstreifen nicht !

By MrMurphy (80.129.181.81) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 18:40:

In der von MacII beschriebenen Situation darf der hintere Fahrer nicht überholen.

Das ist nicht zu verwechseln mit dem Fall, wenn ein Fahrzeug auf der Autobahn ankommt. An dem darf man rechts vorbeifahren.

Wenn ein Fahrzeug hingegen den Beschleunigungsstreifen nicht ausnutzt und ein hinter ihm auf der Autobahn auffahrendes Fahrzeug rechts auf dem Bescheunigungsstreifen an ihm vorbeifährt ist das verbotenes Rechtsüberholen. Und diesen Fall hat MacII beschrieben, wenn ich mich nicht täusche.

By rennfahrer (80.140.57.146) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 19:18:

@MrMurphy

also:
§42 StVO (6) Nr.1
e) Sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen
f) gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiteren Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;

Wäre ja sonst idiotisch, wenn der erste den Beschleunigungstreifen nicht ausnutzt, müssten ja alle Fahrzeuge auf dem Beschleunigungstreifen abbremsen um das Fahrzeug (nach deiner Version) nicht rechts zu überholen !!
Wozu gäbe es dann Beschleunigungsstreifen ???

Und bevor du jetzt wieder irgendetwas behauptest such bitte die passenden §§ oder Urteile raus, danke !

By macII (172.184.12.31) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 20:52:

@MrMurphy
@rennfahrer

ihr habt es beide schon richtig verstanden.
sehr sehr viele trauen sich irgendwie nicht
auf dem beschleunigungsstreifen zu beschleunigen.
Die haben angst, dass am ende eine 'wasserfall'
oder so ist. Deswegen fahren die sobald es eben
geht, auf die rechte spur und erst da fangen sie an zu beschleunigen. ich sehe nicht ein, dass ich mich sozusagen da hintenanstellen soll.

Oder ein LKW will auf die rechte spur. da kann ich doch den rest vom beschleunigungsstreifen auszunutzen. (Nach meinem Gefühl).
Aber die meisten der so überholten, sind sehr verwundert (sagt mein gefühl´, manche geben Lichthupe.

Deswegen wüßte ich eben wie es wirklich rechtlich
einzuschätzen ist.

Danke Euch.

macII

By Ghostrider (217.228.239.232) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 00:34:

@ Mac II: an erster Stelle steht immer deine Sicherheit. Zur Not kannst du sogar die Standspur benutzen, wenn du nicht gefahrlos einfädeln kannst - legal.

http://www.fahrtipps.de/frage/beschleunigungsspur-ueberholen.php

By macII (217.235.242.148) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 08:51:

danke

By Polizist (80.131.21.100) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 16:25:

Beim Einfahren auf die BAB darf man auch auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren als auf den anderen Fahrstreifen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen das es in dem Fall wie oben beschrieben zulässig ist. Ich geh da auch mal von verbotenem Rechtsüberholen aus.
Zur Not muss man halt auch mal runterbremsen. Dürfte an Beschleunigungsstreifen nichts besonderes sein und muss man auch mit rechnen.

Und das ist die große Kunst beim Autofahren, dass man solches Verhalten

ich sehe nicht ein, dass ich mich sozusagen da hintenanstellen soll.

eben doch zeigen muss. Kommt nicht zuletzt aus dem Defensivprinzip im § 1.

Da muss man halt die nächste Möglichkeit zum links überholen abwarten.

By rennfahrer (80.140.41.58) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 17:24:

@Polizist

Das ist doch wohl nicht wirklich dein Ernst, oder ??

Nur weil so ein Hirni den Beschleunigungsstreifen nicht voll ausnutzt, sich also sofort hektisch links einordnet kann ich doch dann nicht wegen Rechts Überholen bestraft werden, wenn ich den Beschleunigungsstreifen voll ausnutzte ?!
Das widerspräche doch dem Sinn, denn auf dem Beschleunigungstreifen wird eben nicht abgebremst, sondern wenn möglich stark beschleunigt um mit keiner grossen Geschwindigkeitsdifferenz zu den auf den durchgängigen Fahrbahnen fahrenden PKW's einfädeln zu können.

kleines Beispiel:
Ein LKW fädelt sich sofort, also als gerade die gestrichelte Linie anfing ein, da aber die Beschleunigungsspur sehr lang war bin ich rechts noch an ihm vorbei gefahren.
Es war eine "Kreuz-Auffahrt", also wir sind die erste am Kreuz aufgefahren, LKW geht eine links rüber (auf die Spur, die von der AB aus der entgegengesetzten Richtung kam) und ich bin eben auf der Beschleunigungsspur geblieben und habe dann problemlos vor dem LKW eingefädelt !

By Polizist (217.230.8.246) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 17:43:

@rennfahrer: Du hast recht. Ich habe den Sachverhalt nicht richtig gelesen. In diesem Fall ist natürlich so, dass man den vor sich fahrenden noch rechts überholen darf.

Ich hab den Fall zuerst so gedeutet, dass der "Überholende" auf der durchgehenden Fahrbahn auf dem rechten Fahrstreifen ankommt, wegen eines vor ihm einscherenden Pkws abbremst, rechts auf den Beschleunigungsstreifen wechselt und den vor ihn fahrenden überholt. Das wäre verboten.

By Alberto (62.158.213.54) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 09:29:

@Polizist
Dieses Problem ist doch an der Tagesordnung...
In LB-Süd, wo ich immer auf die A81 fahre, erlebe ich das fast jedes mal...
Vor mir fährt einer - und ich muß nun zusehen, ob ich gleich nach links rüber kann und dann auch gleich die Mittelspur frei ist, denn sonst kommt dieser Mensch auch rüber und bremst voll meine Beschleunigung ab...

Da ich dies schon ahne, mache ich es fast immer so.. daß ich den anderen nach links einscheren lasse, ihn dann auf dem Beschleunigungsstreifen noch überhole (denn dahin kommt er bestimmt nicht mehr zurück) und dann vor ihm nach links einfädle..

Manchmal ist sogar noch ein rechts fahrender LKW mit drin (en passant)... grins...

By TALOON (141.30.217.10) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 10:05:

da das mit dem beschleunigungsstreifen nun geklärt ist, nochmal zum verzögerungsstreifen:

wenn ich (konkretes beispiel: abfahrt dresden hellerau aus görlitz kommend, länge der eigenen abfahrtsspur etwa 500-750m, ich messe sie das nächste mal aus)auf diese spur fahre, die von der normalen 3 spurigen fahrbahn mit dickeren in kürzeren abständen angebrachten unterbrochenen linien getrennt ist, auffahre, darf ich nicht mehr an den lkws die in der rechten spur dahindümpeln vorbei fahren? das ist dann rechts überholen? wisst ihr, wie oft ich an besagter stelle dann rechtsüberhole????

gottogott, wenn da mal einer drauf kommt und sowas wird geandet, dat is dann besser als blitzen an dieser stelle für die kassen....
mfg

By Alberto (62.158.211.134) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 10:31:

Das mit dem Verzögerungsstreifen ist eigentlich genau das selbe...
Es ist eine separate - etwas abgetrennte - Fahrspur, auf der andere Geschwindigkeiten gefahren werden, als auf der Normalspur.
Wäre diese Spur nun im 100er-Bereich, so gälte dort natürlich auch 100.

Fährt aber ein LKW auf der rechten Spur mit 70 kmh - und ich komme mit 100 von hinten an und lasse es auslaufen - ohne die Bremse zu strapazieren, so kann es durchaus passieren, wenn diese Spur sehr lang ist, daß ich mit dem restschwung noch an dem LKW vorbeifahre...
das ist meiner Meinung nach erlaubt.

Ich habe ja noch eine viel kompliziertere Variante...

Es gibt Einlaufspuren, die dann direkt in eine Auslaufspur übergehen... an Autobahndreiecken oder Kreuzen.

Diese sind besonders gefährlich, weil eigentlich ein Einfahrender beschleunigt und ein Ausfahrender bremst.
Setzt sich nun der Ausfahrende V O R den Einfahrenden, so kommt es zum Problem!

Andererseits kann man, wenn diese Spur über 1 - 2 km geht, diese vortrefflich nutzen, um legal rechts eine Menge Autos hinter sich zu lassen...
Bestes Beispiel.. Einfahrt der B10 beim Daimler-Gelände in die B14 - und dann nach 1,5 km wieder gleich die Ausfahrt zu Daimler benz, Untertürkheim...

Komme ich nun von Esslingen über die B10 und will nach Waiblingen, so kann ich lange auf der kombinierten Einlaufspur rechts bleiben, die dann zwar in die Auslaufspur übergeht, aber auch die ist noch so lange, daß ich locker 10 - 20 Autos abhängen kann.

Nun reizt dieses Thema natürlich auch, wenn ich nicht von Esslingen komme, sondern aus Stuttgart und somit mich schon auf der B14 befinde... da kann man, wenn man 2 Autos vor sich hat, die genau nebeneinander herfahren und genau 80 kmh fahren, obwohl sie 100 dürften.... nach rechts in die von Esslingen kommende vorher beschriebene Einlaufspur wechseln... Begründung: ich will diese als Auslaufspur für die Ausfahrt Untertürkheim benutzen" - und dann ebenfalls sich so verhalten, als würde man aus Esslingen einfahren - und dann eben alle rechts überholen.

Beobachtet dies eine Zivilstreife, so wird man sagen... daß man vorhatte, in Untertürkheim abzufahren - und sich es anders überlegt hatte, weil man vergessen hat, daß man noch nach Waiblingen muß.

Das hieße... erst: Auslauf-Absicht - dann doch wieder -legale - beschleunigung, wie eben ein aus Esslingen einfahrender auch.

Dem Normalverkehr auf der hauptspur kann es völlig egal sein, ob nun ein legal aus Esslingen einfahrender rechts beschleunigt und dann nach links ausschert - oder aber ob ein "irrtümlich auslaufender dann das Gleiche tut, wie der legale...
Jedenfalls muß derjenige, der aus der Normalspur auf die Auslaufspur wechseln möchte, die Bevorrechtigung des durch dickere Streifen geschützt dort fahrenden "Beschleunigers" beachten!
Gut - oder?

By macII (217.235.241.29) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 12:55:

noch eine klitzekleine frage zur beschleunigungsspur. wie ist es wenn diese 2-spurig ist. (z.B. A96 Lindau-München, Auffahrt Germering)
Aus der Kurve der Auffahrt entstehen sofort 2 Beschleunigungsstreifen, die ca. 300 m lang von der 2-spurigen Bahn mit einer durchgezogenen Linie abgetrennt sind.
Alle fahren immer auf den linken der beiden Beschleunigungsstreifen (ich vermute mal fliehkrafttechnisch).
Da "überhole" ich dann auch auf dem rechten Beschleunigungsstreifen, fahre ihn bis zum Ende und dann drauf.
also wie ist es?

By Polizist (217.3.252.40) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 14:08:

@alberto: denn sonst kommt dieser Mensch auch rüber und bremst voll meine Beschleunigung ab

Und? Ist das so schlimm?

Dann musst du halt langsamer beschleunigen.Das ist das mit dem Prinzip des defensiven Fahrens.
Allerdings ist mir klar, dass dieses Prinzip bei vielen Fahrern, und dabei insbesondere bei den meisten Postern hier im Forum so bekannt ist wie dem Teufel der Rosenkranz.

Dein Verhalten mit dem rechts vorbei auf dem Standstreifen ist aber trotzdem ok.

By NetGhost (141.76.1.122) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 14:21:

Und? Ist das so schlimm?

Allerdings. Je langsamer man auf die AB auffährt, desto größer ist die Gefahr. Und das sich hier keiner von einem anderen VT in Gefahr bringen lassen will ist doch wohl selbstverständlich.

By gast (195.127.27.15) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 14:56:

"Und? Ist das so schlimm?"

Wenn er nur die Beschleunigung bremst, ist es mir immer egal. Aber, ist mir schon oft passiert, ich fahre z.B. mit 150 rechts, von einer Auffahrt kommt ein Dussel mit 60 und zieht SOFORT mit einmaligen blinken (oder auch ohne)auf die Bahn,
ich kann nicht nach links, da dort ein schnellerer naht. Muß also voll in die Eisen.
Oder aber, ich fahre 200+ links, rechts fährt einer mit 130 und fährt mir direkt vor die Karre weil so ein Dussel mit 60 SOFORT auf die AB fährt.

Mit dem Auto -> Vollbremsung, mit dem Bike -> Vollbremsung und weiche Knie

Den Idioten sollte man sofort den FS entziehen.

By Alberto (62.158.218.201) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 14:57:

In der Tat... wenn dieser dann langsam wird beim einscheren, - dann reicht es manchmal für den nächsten nicht mehr, weil dann schon wieder ein LKW angerauscht kommt.

Der sicherere Weg ist die "Flucht nach vorne" - und dabei kräftig gas geben.... was ich ausbeschleunige, kann mich nicht mehr rammen...

Das ganze Elend bei den normalen Fahrspurwechseln liegt ja genau darin.... die Leute bremsen in die Lücken hineien, anstatt sich eine Lücke weiter vorne zu suchen und dort hineienzubeschleunigen, - denn das tut auf alle Fälle dem Hintermann nicht weh und - sollte man zu schnell gewesen sein... Gas wegnehmen kann ich immer... aber sämtliche Hintermänner zum bremsen zu zwingen, das kann zum Auffahrunfall führen.

Hineinbeschleunigen, statt hineinbremsen - das ist hier das Zauberwort.

By Alberto (62.158.218.201) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 15:05:

@macII
Dort bin ich auch schon oft herumgefahren... hat mal 4 Jahre mein Büro in der Fürstenrieder Str.

Das geht natürlich, denn das sind 2 gleichberechtigte Spuren, die eigentlich deshalb da sind, daß der rechte gleich wieder auf die Fürstenrieder Str auffahren kann und der linke eben auf die A 99 ?? - nach germering.
Jedenfalls kannst du dir es doch anders überlegt haben und nun doch nach germering wollen...

da dürfte es kein Problem geben... wenn es kracht, hat immer der Fahrspurwechsler die Schuld.

By Renegate (145.253.206.114) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 15:46:

@ Alberto
Die Stelle, die macII meint ist ein bisschen weiter ausserhalb.
Dort werden die zwei Spuren des Beschleunigungsstreifens nach ca. 300m vereinigt und bilden die rechte Spur, der dann dreispurigen Autobahn.
Das fällt mir auch täglich auf, daß die rechte Beschleunigungsspur kaum genutzt wird.

By macII (217.235.241.29) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 16:14:

@alberto
Bei der auffahrt von der Fürstenrieder, die Du meinst, ist die rechte spur seit einiger zeit von anfang an mit einem rechtspfeil auf der strasse und blauer rechtspfeil als schild gekennzeichnet.

Dort gabs auch immer streit.

By Alberto (62.158.212.43) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 16:39:

Entschuldigung, ich habe mich da an der Stelle geirrt. (Ist eben schon lange her)

By TALOON (141.30.217.10) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 16:57:

noch mal kurz zur verzögerungsspur: abfahrt DD hellerau aus bautzen kommend ist etwa 1500m lang und wie von mir geschrieben durch dickere und in kürzeren abständen angebrachte linien getrennt. ich rolle dort auch in zukunft an langsameren lkw vorbei....

mfg taloon

By Paul (194.145.64.8) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 18:51:

Hallo,

ich glaube ich bin hier richtig, meine Frau hat auf der Autobahn, kurz vor der Ausfahrt auf dem Standstreifen ca. 4 Fahrzeuge rechts überholt, weil es sich vor ihr gestaut hat und sie sowieso hätte ausfahren müssen.
Ein Streifenwagen hatte nach der Ausfahrt gewartet und einige Fahrzeuge aufgeschrieben. Darunter auch meine Frau.
Nach einem Monat kam dann auch schon der Bußgeldbescheid, worauf wir Einspruch einlegten. Mit der Begründung, daß sie da sowieso rausfahren mußte und sich damit keinen Vorteil verschaffen wollte und sie eigentlich nur den Verkehr nicht noch mehr belasten wollte.
Jetzt bekommen wir einen Brief worin steht das sie zum Amtsgericht geladen wird.
Wir haben da keine Erfahrung bisher und würden uns freuen wenn ihr uns mit euren Kompetenz helfen könntet.

gruß

Paul

By Landy (217.81.155.113) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 22:08:

Doppelposting.

Vergleiche auch "Ladung zum Amtsgericht", ebenfalls in Allgemein/Verkehrspolitik.


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