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Probefahrt ohne Anmeldung

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Probefahrt ohne Anmeldung
By Problemkind (212.185.215.210) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 11:24:

...das Gesetz hat mal wieder zugeschlagen. Zu meinem Unglück wurde ich von der Polizei in jenem Moment angehalten als ich gerade in Kaufabsicht, auf einer schmalen Anliegerstrasse, ein nicht angemeldetes Motorrad ohne Kennzeichen Probe fuhr. Die Polizei ließ nicht mit sich reden und auch nicht von meiner Situation überzeugen (war extra 1100km gefahren um die maschine zu besichtigen und dann war sie auch noch schrott entgegen aller Versprechen). Eine Anzeige sei mir sicher. Das Problem dabei ist das ich schon 11Punkte (13Punkte minus Punkteabbau) habe und solche Sachen ja über die Staatsanwaltschaft, also großer Ermessensspielraum, laufen. Was hab ich denn schlimmstenfalls als Sanktionen der Staatsanwaltschaft zu erwarten? Ist Anwaltliche Hilfe ratsam? Kann mir die Fahrerlaubnis entzogen werden? Wieviele Punkte kann ich bekommen? Wieviel Geldstrafe ist möglich? Ich hab jedenfalls ziemlichen Schiss davor meinen Lappen komplett abgeben zu dürfen.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 15:54:

So wie ich das im Kopf habe, gibt das laut BKatV 50 € und kein Fahrverbot -einmal unterstellt, du hast die nötige Fleppe für den Schrotthaufen.
Das Ganze ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach §24StVG in Verbindung mit § 69a(2) Nr3 StVZO. Zu den Punkten kann ich nichts Gescheites sagen im Moment. Bei 50 € sollten das aber nicht soviel Punkte sein.

By Problemkind (212.185.215.210) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 17:55:

...ganz sicher dabei? der polizist meinte das das an meine zuständige staatsanwaltschaft übersendet wird und von da aus wird es auch eine anhörung geben. er meinte in dem fall wird es eine anzeige wegen xy (hab ich nicht mehr im kopf) irgendwas geben.
die fleppen für die kiste hatte ich natürlich und ein entstempeltes kennzeichen war auch nicht dran, dh. auch kein vortäuschen falscher tatsachen etc.

By Driver (217.5.3.17) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 20:37:

Bei einem nicht angemeldeten Fahrzeug haben wir den klassischen Fall des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Straftat!!). Punktemäßig dürften das so ca. 4 - 6 sein. Genaueres kann ich Moment nicht sagen, habe das Gesetz nicht griffbereit.

By Problemkind (217.80.148.133) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 09:47:

hallo driver. der begriff "Pflichtversicherungsgesetz " hat mich zu der entsprechenden stelle geführt.

Die im Verkehrszentralregister (VZR) erfaßten Entscheidungen sind zu bewerten: mit sechs Punkten folgende weitere Straftaten:Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz)

heisst das nun schwarz auf weiss das mir 6 punkte sicher sind? ist der "gebrauch" nicht in dem falle auslegungssache? es war eine kurze testfahrt 10m hin und zurück, angeregt durch den verkäufer. heisst das nun auch weiterhin das dem verkäufer nun auch 6 punkte drohen?

By Alberto (62.158.211.161) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 17:59:

Mein Gott, seid doch nicht so ungeschickt.....
Vom eigenen Versicherungs-Jogi eine Doppelkarte für diesen Tag besorgen.... man hatt ja die Absicht, das fahrzeug zur Zulassungsstelle zu fahren (wenn es nicht gerade Wochenende war) - dabei ist es auch ohne Kennzeichen ab 0.00 Uhr versichert, wenn die Doppelkarte (vorläufige Deckungszusage) vorliegt. Diese Karte hatte man in der Aufregung vergessen, dem Polizist zu zeigen... aber der Versicherungskumpel wußte ja schon ein paar Tage vorher, daß man sich ein Motorrad kaufen wollte und hat schon ma - geschäftstüchtig, wie er ist, die Doppelkarte ausgestellt, - damit man, wenn das Mototrrad was getaugt hätte, es auch gleich zulassen kann.... leider taugte es nichts....
Aber - im Falle eines Unfalles - auf dieser Überführungsfahrt - die versicherung hätte zahlen müssen...

Man muß nur ein bißchen kreativ sein..

By Problemkind (217.80.148.133) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 19:42:

....leider war es ein sonntag. Das ist ja der Krebsschaden.

By gast (217.185.85.75) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 23:09:

Doppelkarten kann man ja inzwischen auch online bei diversen Versicherung erstellen lassen und selber ausdrucken. Das geht auch Sonntags.. Ist wohl jetzt zu spät dafür :(

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