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Am 01.12.02 geblitzt

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Am 01.12.02 geblitzt
By matthias (141.44.165.85) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 09:47:

hi leute!
bin am sonntag in stuttgart auf der b10 stadteinwärts geblitzt worden. war ziemlich spät, komme nicht aus der gegend...es war das auto meines vaters. wie sieht es in sachen bussgeldbescheid aus, der ja erstmal an meinen dad geht. kann er die aussage verweigern? hatte sowas mal gehört, dass das ginge bei verwandten 1. grades. was geschieht dann weiter?
danke für eure hilfe!
matthias

By alpak (217.233.233.247) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 11:16:

Klar kann er die "Aussage verweigern" - dann wird erstmal mit einem Fahrtenbuch gedroht (näheres zu dieser meist leeren Drohung im Forum).
Wenn er sinngemäß aussagt "Ich brauchs Euch nicht verraten, weil es ein Verwandter 1. Grades war", dann hat er Dir damit alles andere als einen Gefallen getan: Dann kommst Du als Sohnemann nämlich sehr schnell in den Kreis der Verdächtigen.

Besser: Alberto-Methode. Suchs im Forum.

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 12:08:

Langsam, langsam...warte erst mal den Anhörungsbogen ab und melde Dich dann noch mal. Vorher soll der Vater nichts tun!

By matthias (141.44.165.85) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 12:27:

danke erstmal, ein fahrtenbuch wäre nicht das problem, weil das fahrzeug so selten genutzt wird...ist nur ein zweitwagen und wird sonntags rausgeholt....habe aber auch schön mal gehört, dass fahrtenbücher nicht mehr "auferlegt" werden sollen....was passiert denn, wenn er die aussage verweigert?

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 13:17:

Doch, Fahrtenbücher werden nach wie vor auferlegt, allerdings wird damit eher routinemäßig gedroht. Tatsächlich kommt es eher selten dazu. Ob eines auferlegt werden kann, bestimmt sich ungefähr so:

1. Anhörungsbogen geht innerhalb zwei Wochen beim Halter ein. Dann ist ein FB möglich, wenn der Verstoß "erheblich" ist. Dazu genügt theoretisch schon ein Verstoß im 1-Punkte-Bereich. Grund: man erwartet vom Halter, daß er sich erinnert, wer gefahren ist. Sein Aussageverweigerungsrecht (bei nahen Angehörigen) hilft nicht. Er kann es zwar tun, kann aber ein FB bekommen.

2. AB geht nach zwei Wochen beim Halter ein. Dann wird nicht mehr verlangt, daß er sich erinnert wer gefahren ist. Wird ein brauchbares Beweisfoto vorgelegt, muß er aber erkennen können, wer gefahren ist. Sagt er nichts, ist FB möglich. Ist das Foto unklar, kann er sich darauf berufen, daß er sich nach über zwei Wochen nicht mehr erinnern kann und außerdem den Fahrer auf dem schlechten Foto nicht identifizieren kann. Dann wird wohl kein FB kommen, obwohl die Behörde anderweitig versuchen wird, den Fahrer herauszubekommen (Nachbarn befragen u.ä.). Ist das Foto aber schlecht oder der Fahrer z.T. oder ganz verdeckt, nutzt auch das nichts. Dann: kein FB möglich.

So, das wars im wesentlichen zum FB. Deshalb: Abwarten, bis der Sachverhalt offen liegt.

By matthias (141.44.165.85) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 19:15:

so, ich bin es wieder...
am samstag kam der anhöhrungsbogen,( 1monat nach dem vorfall) adressiert an meinen vater. vorwurf: 32 km/h ausserorts zu schnell. da ich gefahren bin, das auto aber auf meinen dad zugelassen ist, stellt sich mir nun die frage, wie wir uns nun am besten verhalten, um eventuell keine punkte zu bekommen und nichts zahlen zu müssen. da ich auch nicht mehr im haushalt meiner eltern lebe, sondern ca. 35 km entfernt, ist es erstmal nicht so wild, dass ich bei einer eventuellen gegenüberstellung gesehen werde. ich bin der meinung, dass mein vater erstmal ankreuzen soll, dass er nicht gefahren ist und sich nicht erinnern kann. bis die eventuell auf mich kommen, könnten ja noch 2 monate ins land gehen und dann ist es verjährt, oder? wenn die polizei dann vor meinen eltern steht und mein photo zeigt, MUSS? mein vater mich erkennen, oder kann er sagen, kenne ich nicht.....? bitte gebt mir einen tip, kann nicht noch mehr punkte gebrauchen!!!
danke!!!!

By blauer bmw (212.144.19.189) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 19:48:

@matthias

Lag denn schon ein Foto bei bzw. war evtl. auf der Rückseite des Schreibens aufgedruckt?

(wg. frage der Qualität/Erkennbarkeit des Fahrers)

By Landy (217.230.17.219) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 21:11:

Dein Vater soll den AB in den Müll werfen und gar nicht antworten.

Falls man ihm dann einen BuGeBe schickt, legt er fristgerecht Einspruch ein, mit der Begründung, er sei nicht gefahren.

Früher oder später wird das per Foto nachgewiesen und ihr habt schon viel Zeit gewonnen.

Dass man dann noch auf dich kommt (wenn das ganze noch nicht verjährt ist), ist eher unwahrscheinlich.

By matthias (141.44.165.85) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 22:33:

foto oder so war noch nicht dabei, nur der AB

By blauer bmw (145.254.64.245) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 00:21:

Ich glaube Landy hat Recht, AB wegwerfen und nicht antworten ist erstmal ok. Halter ungleich Fahrer ist keine schlechte Basis.

Die Bildqualität hat nur Auswirkungen auf die Argumentation, wenn Deinem Vater an der Haustür das "Tatfoto" mal zwecks Identifizierung des Fahrers vorgelegt wird. Bei einem guten Foto wird er nicht sagen können "kenne ich nicht", das wäre eine Falschaussage. Er wird dann sagen müssen "ich werweigere die Aussage" (gem, § ... StPO um keinen nahen Angehörigen zu belasten), was die Ermittlung in Deine Richtung lenken könnte.

By Landy (217.230.29.14) on Montag, den 6. Januar, 2003 - 00:28:

Jo, AB wegschmeißen als erstes.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Der BuGeBe geht an deinen Dad, dieser legt dann Einspruch ein.

2. Die Polizei besucht deinen Vater und will wissen, wer gefahren ist. In dem Fall sollte dein Vater erstmal aus dem Fenster schaun, wer da draußen steht und die Tür nicht aufmachen und nichts sagen. Das ist besser als die Aussage zu verweigern, weil man dann recht schnell auf dich kommen würde.


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