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Verwarnung wegen 8 Punkten - Kann ich was dagegen tun?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Verwarnung wegen 8 Punkten - Kann ich was dagegen tun?
By spsln (217.68.160.36) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:12:

Hallo,

wurde letztes Jahr im November zwei mal beim Rotlichtverstoss erwischt, habe je vier Punkte kassiert und gestern ist mir eine Verwarung nach §4 Abs.3 S.1 StVG bekommen. An sich ist mir das ja egal, nur wollen die Herrschaften satte 22,37 Euro dafür und das stört mich, da ich schon durch die Verfahren genug Geld an die Stadt "spenden" durfte. Kann ich irgendwas dagegen tun? Das Schreiben kam per Postzustellungsurkunde (satte 5€), weiß jemand, ob es da Formvorschriften gibt?

Vielen Dnak, MfG Spsln

By Siegfried Zynzek (145.254.144.41) on Montag, den 18. November, 2002 - 19:28:

Hallo,

wie wäre es mit vorsichtiger fahren?

MfG
Zynzek

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 08:28:

@spsln
ich meine, da kannste nichts gegen machen. Sowas kann einem schon mal passieren wenn man viel fährt, vor allem in den dunklen Novembertagen.
@sz
Bring was zur Sache oder halte die Klappe!

By Goose (217.81.255.135) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 09:21:

Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach § 4 StVG verpflichtet, dich bei gewissen Punkteständen auf diese hinzuweisen, im § 6a StVG ist u.a. geregelt, daß die Kosten, die durch Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen, Abnahmen, Begutachtungen, Untersuchungen, Verwarnungen - ausgenommen Verwarnungen im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - und Registerauskünftengen, entstehen, beim Verursacher geltend gemacht werden. Also wirst du keine Chance haben, drumherum zu kommen.

Gruß
Goose

By spsln (145.253.246.208) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 10:09:

@ Goose

Danke für die Auskunft.

By Ghostrider (80.128.90.225) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 10:36:

@ spsln: überleg dir mal, ob du nicht Punkte abbauen solltest über ein Seminar. Diesen "Persilschein" kannst du bei vielen Fahrschulen auch einfach kaufen, ohne jede Teilnahme an irgendwelchen Nachschulungen. In der auto, motor & sport findest du hin und wieder auch entsprechende Anzeigen unter "Verschiedenes". Allerdings sind diese Anbieter unverschämt teuer, schicken dir das Ding aber cool mit der Post ohne dich je gesehen zu haben.

Problem, und so ist es mir gegangen: wirst du nochmal geblitzt in den nächsten zwei Jahren, und das ist mehr als wahrscheinlich, bist du ruck-zuck bei der Grenze von 12 Punkten und dein FS ist bedroht. Ich hab bei 12 ein Schreiben (natürlich kostenpflichtig) bekommen, wenn ich jetzt nochmal geblitzt werde gehe ich 1. zu Fuss und 2. kann eine MPU angeordnet werden. Hast du aber 12 Flens-Punkte, ist ein Abbau in diesem Umfang, wie du es jetzt noch machen kannst, jedoch nicht mehr möglich. Mach dich schlau.

By simon (12.36.118.4) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 16:24:

@Siegfried Zynzek

Mit solchen dummen Anmerkungen bist Du hier im falschen Forum.

By blauer bmw (216.54.8.212) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 21:03:

Beim Punkteabbau ist allerdings das verlängerte Verfalldatum der verbleibenden Punkte zu beachten (im Forum war schonmal die Rede davon, 5 Jahre?).

By Ghostrider (217.80.254.151) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 12:07:

@ blauer bmw: es gibt kein verlängertes Verfallsdatum der verbleibenden Punkte, das war eine Falschmeldung. Ich hab in Flensburg seinerzeit nachgefragt. Wie bereits ausgeführt, muss unterschieden werden zwischen Führerscheinregister (5 Jahre, damit du nicht beliebig oft Punkte abbauen kannst) und Flens-Register (2Jahre).

By blauer bmw (216.54.8.212) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 14:13:

@Ghostrider

Gut zu wissen, werde dann die Falschmeldung aus meinem Gedächtnis wieder streichen.


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