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Strafen wegen farbigem Standlicht

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Strafen wegen farbigem Standlicht
By Tobias (217.85.229.179) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 13:13:

Hi

Ja wie oben genannt möchte ich die Höhe der Strafe für blaues Standlicht wissen.

Danke

By Landy (217.81.145.51) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 15:06:

@Tobias

Von mir bekommst du den "Scheibenwischer" als Strafe ;-)

By Bluey (80.130.180.87) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 15:13:

Grundsätzlich kostet das (leider) nur noch 10,- €. Ich laß es immer vor Ort ausbauen und konfisziere die kleinen Übeltäter ;-)

P.S.: Wenn mir einer öfters auffällt, dann schreibe ich trotzdem was dazu. Dann wird's teurer.

By farendil (217.85.234.51) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 15:55:

und da solles ereinzelte beamte geben, die ne anzeige wegen erlöschen der betriebserlaubnis schreiben...

By Mr.Eddie (62.225.219.208) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 15:55:

@Bluey
Was ist denn daran so schlimm, geht davon etwa eine Gefährdung aus?
Gruss,
Mr.Eddie

By NetGhost (141.76.1.122) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 16:08:

Grundsätzlich kostet das (leider) nur noch 10,- €. Ich laß es immer vor Ort ausbauen und konfisziere die kleinen Übeltäter ;-)

leider? Bist bestimmt traurig, das es keine Straftat ist, oder? Dem Straftäter mit dem blauen Standlicht würde ich direkt ein Wochenende auf der Wache verschaffen. Und dann direkt vors Schöffengericht, ein Exempel statuieren!

By Landy (217.81.145.51) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 16:12:

@ Bluey

In dem Fall muss ich dich auch kritisieren. Was ist so schlimm daran, wenn er unbedingt blaue Standleuchten haben will, er gefährdet niemanden damit. Ich finde es zwar nicht schön, aber wenn es ihm gefällt, warum nicht?

By Ghostrider (80.128.73.253) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 16:50:

@ Bluey: Landy hat meiner Meinung nach recht. Man muss doch nicht jeden kleinen Pipifax ahnden.

Ich geb dir mal ein Denkbeispiel: früher war bei uns eine dritte Bremsleuchte streng verboten, obwohl überaus sinnvoll und für niemanden störend. Jedes aus USA importierte Fahrzeug (die hatten das bereits serienmäßig) mußte teuer umgerüstet werden. Dann kam die Regel, dass zwei Zusatzleuchten erlaubt sind, eine dritte mittig jedoch nicht. Dann wurde auch das wieder verworfen.

Heute ist das Standard. Der Staat, die Legislative, ist irrbar.

Was ich damit sagen will: der gesunde Menschenverstand sollte sich über untaugliche Gesetze erheben dürfen. Das nennt sich Heuristik (*), die Lehre vom gesunden Menschenverstand sozusagen, sollte Pflichtfach auf der Polizeiakademie werden. Gebe gern ein paar Gastvorlesungen!

(*) Heuristik = bewußtes zielgerichtetes und problemlösendes Denken auf der Basis einer oder mehrerer Intuitionen bezüglich der heuristischen Bibliothek.

By Landy (217.81.145.51) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 16:54:

@ Ghostrider

Stimmt...aber ich glaube nicht, dass wir in 20 Jahren alle mit blauen Standleuchten rumfahren *g*

By LetjOelk (217.81.70.245) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 16:55:

@landy
Vieleicht weil blaues Licht im Straßenverkehr auch noch eine andere (wichtige) Bedeutung hat?!

By Ghostrider (80.128.73.253) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:01:

@ Landy: du musst mein Beispiel natürlich abstrahieren.

By ONROP (212.202.199.200) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:02:

Naja, das glaube ich auch nicht, aber ist doch eigenartig. Die ganzen Golfprolls kriegen ne Menge schrott eingetragen und fahren legal damit rum (wenn ich nur an die Asphaltkratzer denke, die nur Schrittempo fahren können, wenn sie nen Gullydeckel sehen) und blaues Standlicht ist verboten. Ich will jetzt nicht sagen, das man das eigetragen bekommen sollte (wäre auch blödsinn), aber ein Fahrwerk wird vom Tüv abgesegnet und ist damit legal und blaues Licht wird bestraft....... Und wenn ich sehe wie einige damit übertreiben, ist da bestimmt gefährlicher.

By Landy (217.81.145.51) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:02:

@ LetjOelk

Sicherlich, aber das ist blaues Licht auf dem Dach von meistens recht hohen Fahrzeugen. Das Licht von Tobias wird maximal 80cm (Höhe der Standleuchten eines VW Polo) über dem Boden sein und bei weitem nicht so stark leuchten wie die Lichter von Rettungsfahrzeugen.

By LetjOelk (217.81.70.245) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:11:

@landy
Schon klar, aber ich meine ja nur. BLAUlicht hat Sonderrechte, Verwechslungen sind nicht ausgeschlossen (wenn z. B. einer blaues Standlicht hat und dieses aus Versehen während der Fahrt an hat). Deshalb solltet ihr vieleicht Bluey nicht sllzusehr fertigmachen. Klar sind die Vorschriften irgendwo mal unsinnig oder wenig zutreffend, ganz klar! Aber sie sind da! Dan kann man nix machen, schon gar nicht denen Vorfürfe, die es ausbaden müssen (polizei)...

By Landy (217.81.145.51) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:19:

@ LetjOelk

wenn z. B. einer blaues Standlicht hat und dieses aus Versehen während der Fahrt an hat

...geht davon trotzdem keine Gefahr aus.

Dan kann man nix machen, schon gar nicht denen Vorfürfe, die es ausbaden müssen (polizei)...

Ich mach Bluey deshalb auch keine Vorwürfe, sondern die Art und Weise, WIE er diese Gesetze durchziehen will, in seinem Posting lässt sich seine Freude dabei erkennen, einen armen 18-jährigen, der sich wahnsinnig über sein blaues Standlicht freut, zu schröpfen und ihn das Licht wieder ausbauen zu lassen.

By Ghostrider (80.128.73.253) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:23:

@ Letjoelk: natürlich kann man was gegen sinnlose Vorschriften machen! Erster Akt: sie einfach zu ignorieren.

"Da kann man nix machen..." Herrje! Das Schweigen der Lämmer!

Morgen kommt eine Vorschrift, dass du nur noch mit Fingerkondom in der Nase bohren darfst. Oder nur noch ein Blatt Klopapier abreissen darfst. Oder, oder... mein Gott, nur weil es eine Vorschrift ist, muss es doch noch lange nicht sinnvoll sein.

Vorschriften sind dazu da, den Bürgern zu DIENEN. Genauso wie Bluey dazu da ist, den Bürgern zu DIENEN. (Auch wenn er de facto primär die Interessen der Staatsmacht durchsetzt, die sich in weiten Teilen gegen die Bürger richten.)

By LetjOelk (217.81.70.245) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:34:

@Ghostrider
>>>Morgen kommt eine Vorschrift, dass du nur noch mit Fingerkondom in der Nase bohren darfst. Oder nur noch ein Blatt Klopapier abreissen darfst. Oder, oder... mein Gott, nur weil es eine Vorschrift ist, muss es doch noch lange nicht sinnvoll sein.>>...geht davon trotzdem keine Gefahr aus.<<<
Wann hab ich das behauptet? Ich sagte VERWECHSLUNG, bzw. Irritation. Weil ist mir nämlich auch schon mal passiert.

Gibt ja auch in diversen Katalogen so Blaulichter mit Magnetfuß, 12V, Zuleitung mit Zigarettenanzünderstecker und dem Hinweis "Im Bereich der StvZO nicht zugelassen". Deshalb ja auch der Zigarettenanzünderstecker... ;-)

By LetjOelk (217.81.70.245) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:37:

Moment, da fehlt ja was!
"...und wenn einer von der Klippe Springt, springe ich auch! Ich glaube, du weißt schon, wie ich es gemeint hatte!" gehört hinter den Beitrag von Ghostrider
und @landy fehlt auch, war aber alles in der Vorschau. komisch...

By stang66 (213.6.117.92) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:44:

@LetjOelk
Das Problem hatte ich auch mal. Anscheinend interpretiert die Software die "groesser/kleiner"-Zeichen irgendwie komisch. Ohne die klappts wunderbar.

By LetjOelk (217.81.70.245) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:49:

@stang66 Danke für den Tipp!!! Da wär ich nie drauf gekommen. Erscheint auch logisch, wegen HTML-Tags usw...

By Bluey (80.130.180.87) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:59:

@farendil
Stimmt. Und einige Richter, die's auch nicht besser wissen und dementspr. (ver)urteilen.

@Mr.Eddie
Das ist grundsätzlich nichts schlimmes und eine Gefährdung sehe ich da grundsätzlich auch nicht.
Verhält sich aber oftmals genauso wie bei denen mit den geschwärzten Rückleuchten, die aus Schönheitsgründen die roten Rückstrahler "vergessen". Fahr mal bei schlechtem Wetter und schlechter Sicht, vielleicht noch bei Dunkelheit und Gischt hinter denen her. Man sieht sie erst im letzten Moment. Aber da ja keiner zu schnell fährt und immer den Abstand zum Vordermann einhält, kann natürlich nichts passieren.

@NetGhost
Bist bestimmt traurig, das es keine Straftat ist, oder?...
Klar. Da ging mir sonst voll einer ab, wenn ich deswegen eine Anzeige schreiben konnte.

@landy
warum nicht?
1. weil's nicht erlaubt ist. O.k., das stört hier niemanden.
2. weil diese "Freaks" bei Dunkelheit liebend gerne NUR mit diesem blauen/roten/grünen etc. Licht durch die Gegend fahren. Ist sehr gut zu sehen!
3. weil ich für Spielereien dieser und anderer/ähnlicher Art nichts übrig habe. Da könnt ihr euch ruhig aufregen. Der Sicherheit dienen diese Lampen jedenfalls nicht.

in seinem Posting lässt sich seine Freude dabei erkennen, einen armen 18-jährigen, der sich wahnsinnig über sein blaues Standlicht freut, zu schröpfen und ihn das Licht wieder ausbauen zu lassen.
1. das ist pure Unterstellung. Warum sollte mich das freuen? Das tut es keineswegs. Aber ich dulde es nicht.
2. ist der 18-jährige auch nicht arm, wenn er für so einen Schrott Geld übrig hat. ;-))
3. lasse ich ihn das Licht wieder ausbauen. Zahlen muß er i.d.R. dafür nicht.


@Ghostrider
Habe es früher auch nicht verstanden, warum es ausgerechnet vier Bremsleuchten sein mußten. Aber ich glaube kaum, daß zukünftig blaues etc. Licht als Standlicht Standard wird. Aber ich laß mich da gerne überraschen.

Zu Deinem letzten Posting sag ich lieber nichts. Scheint mir, daß Du irgendwo was gründlich mißverstanden oder gar verpaßt hast.
Manch einer scheint offensichtlich nicht zu begreifen oder begreifen zu wollen, daß man halt nicht alles (ungestraft) machen kann/darf, was man will.

By Ghostrider (80.128.73.253) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 19:56:

@ Bluey: wo habe ich denn geschrieben, dass ich ALLES ungestraft machen will, was ich machen kann? Was ich immer wieder feststelle, ist, dass Menschen sich negativ verändern, wenn sie eine Uniform anziehen. Das, was dich als Privatmann überhaupt nicht stören würde, wird plötzlich mit Freude geahndet. Warum? Weil irgendwelche blödsinnigen Vorschriften es verlangen? Ich fordere - auch dich! - auf zu kritischem Mitdenken, das ist alles.

Mein Angebot zu einer Gastvorlesung in Heuristik steht.

Oder: lies doch mal "Antigone". Das menschliche Recht ist relativ. Antigone muss sterben, weil sie das göttliche Recht über von Menschen erlassene Vorschriften stellt.

Ich sage nur: Pflichtlektüre!

Wir Heuristiker sind in diesen verrückten Zeiten alle tragische Helden.

http://projekt.gutenberg.de/sophokle/antigone/antigone.htm


CHOR
Um vieles ist das Denken mehr denn
Glückseligkeit. Man muß, was Himmlischer ist, nicht
Entheiligen. Große Blicke aber,
Große Streiche der hohen Schultern
Vergeltend,
Sie haben im Alter gelehrt, zu denken.

By Ghostrider (80.128.73.253) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 20:00:

Blueys Bettlektüre

By Goose (217.81.253.167) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 20:14:

Nun oute ich mich auch. Auch ich nutze jede Gelegenheit, um soeine Bremsbirne mit gefärbten Standlichtern anzuhalten und ihn sie ausbauen zu lassen. Warum? Weil ich den Sinn der Signalwirkung verschiedener Farben durchschaut habe und weil ich der Auffassung bin, daß an den Beleuchtungseinrichtungen nicht gebaut werden darf. Wenn man nun die eingefärbten Standbirnen zuläßt, wo hört man dann auf? Was ist mit den Pace-Car-Birnen, die man neuerdings bei Ebay ersteigern kann? Passiert da auch nichts? Ich hatte schon mal das Beispiel von dem Deppen, der sich seine Frontscheinwerfer am einem Kadett mit schwarzer Lackfarbe verziert hat und was mache ich? Nur weil ich eine Uniform anhatte, halte ich den armen Kerl an, knöpfe ihm Geld ab und verbiete ihm auch noch weiterzufahren (es war Nacht) Ne, wie brutal nutze ich doch meine Macht aus. Es mag ja für den Außenstehenden nur eine Kleinigkeit sein, aber Tatsache ist auch, daß diese Deppen mir zumeist auffallen, weil sie nachts zu ihren eingefärbten Standlichtern noch die Nebelscheinwerfer anhaben (denn sonst sieht man die tollen bunten Birnen ja nicht)

@Ghostrider: Was ich immer wieder feststelle, ist, dass Menschen sich negativ verändern, wenn sie eine Uniform anziehen
Und was ich immer wieder feststelle ist, daß Menschen ihr Gehirn abschalten, wenn sie ins Auto steigen. Oder daß Menschen völlig uneinsichtig sind, wenn es um verschiedene Vorschriften geht.

Vorschriften sind dazu da, den Bürgern zu DIENEN.
Und diese Vorschrift dient der Sicherheit des Straßenverkehrs. Auch wenn es einige nicht einsehen wollen, verschiedene Farben haben verschiedene Signalwirkungen und Bedeutungen.

Genauso wie Bluey dazu da ist, den Bürgern zu DIENEN.
Und auch, wenn du es nicht einsehen oder verstehen willst, genau das machen wir. Wir dienen jedoch nicht EINEM Bürger, sondern der Allgemeinheit. Daß es sich dabei nicht vermeiden läßt, einzelnen Bürgern ihre Grenzen aufzuzeigen, liegt in der Natur des Menschen.

(Auch wenn er de facto primär die Interessen der Staatsmacht durchsetzt, die sich in weiten Teilen gegen die Bürger richten.)
Das ist völliger Schwachsinn. Wenn sich unser Einschreiten gegen einen Bürger richtet, so liegt das daran, daß er seine Grenzen überschritten hat.
Wie ich es schon in einem anderen Tread sagte, ich bin in jedem Fall dafür, jedem Menschen eine größtmögliche Freiheit einzuräumen, aber die Freiheit des einzelnen muß dort Ihre Grenze finden, wo die Interesen anderer übermäßig eingeschränkt werden oder wo andere Gefährdet werden. Wenn sich jeder an die Spielregeln halten würde, wären Bluey und ich arbeitslos, aber es liegt halt in der Natur des Menschen........

Gruß
Goose

By Mr.Eddie (62.225.219.220) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 22:13:

@Goose
"Das ist völliger Schwachsinn." Du siehst das als solchen an, das heisst nicht zwingend, dass es wirklich so IST...

"Wenn sich unser Einschreiten gegen einen Bürger richtet, so liegt das daran, daß er seine Grenzen überschritten hat."
Diese Grenzen werden jedoch teilweise durch unsinnige Vorschriften gesetzt, oder dadurch, dass sinnvolle Vorschriften unsinnig ausgelegt werden. Wieso sonst muss jemandem, der auf freien aber geschwindigkeitsbeschränkten Autobahnen 20% zu schnell fährt, seine Grenze aufgezeigt werden, indem er blechen muss? (Ich gehe in diesem Beispiel davon aus, dass es sich, wie so oft beteuert wird, nicht um Abzocke handelt.) Ja, es ist ein abgedroschenes Thema, aber als Beispiel geeignet, denke ich.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass Polizeibeamte während ihrer Ausbildung eine ganz andere Denkweise erlernen, die sie in gewisser Weise unkritisch gegenüber Gesetzen und deren Erschaffern macht, durchaus zu vergleichen mit Gehirnwäsche. Fällt mir auch bei zwei bekannten immer wieder auf, die ich bereits vor ihrer Polizeiausbildung kannte.
Grüsse,
Mr.Eddie

By Tobias (217.225.242.38) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 22:45:

Hi

Also nochmal um zum thema zurück zu kehren ich muss also mit 10eur rechnen?

Hatte die dinger auf dem Parkplatz an stiegt ein und fuhr los gerade kurz bevor ich den Motor startet und das normale Licht anschaltete (Nacht) fuhr das Polizeiauto vorbei hab mir nicht dabei gedacht ein paar Ampeln später ham se mich dann angehalten.

Achso ja zu dem blauen Standlicht allg hab jetzt wieder welche drin aber diesmal mit E1 Prüfzeichen von Philips sind nicht gabz so blau aber man kann es noch erkennen. Find ich total bescheuert das die Sorte erlaubt ist und keine anderen entweder alle blauen verbeiten oder keine scheiß wabbelige Gesetzte!

Bitte wie obene genannt um die Bestätigen des Betrages!

Mfg

By Ghostrider (80.128.73.253) on Montag, den 18. November, 2002 - 00:44:

@ Goose: Das ist völliger Schwachsinn. Wenn sich unser Einschreiten gegen einen Bürger richtet, so liegt das daran, daß er seine Grenzen überschritten hat.

Ja, sicher. Aber wer zieht diese Grenzen, und warum? Und ist jede gezogene Grenze (= Gesetz, Vorschrift...) auch sinnvoll?

Ich hatte versucht, das an einem harmlosen Beispiel aufzuzeigen: Früher war die dritte Bremsleuchte eine "Grenze". Wer sie überschritt, wurde aus dem Verkehr gezogen.

Mr Eddie hat mit seiner These - leider - nicht ganz unrecht. Sogar mein eigener Bruder hatte sich verändert, als er eine Uniform trug. Einer meiner besten Freunde. Es ist, als wären sie plötzlich andere Menschen. Sie hinterfragen nichts mehr, funktionieren nur noch. Und wollen Macht ausüben über andere. In welcher Form auch immer. Das macht mir manchmal Angst. Dass man Menschen so leicht manipulieren kann.

By Ghostrider (80.128.73.253) on Montag, den 18. November, 2002 - 00:53:

Lauter nette, intelligente Menschen. Aber verbohrt, verbohrt, verbohrt...wollen lieber funktionieren als zu begreifen.

Darauf einen Ramazzotti.

By Frank Helbig (195.36.75.26) on Montag, den 18. November, 2002 - 08:07:

Hallo,

für mein Fahrrad habe ich eine LED-Beleuchtung gebastelt. Sie ist umschaltbar zwischen weißem Licht und weißblauem Licht. Sieht auf jeden Fall agressiv aus.

Könnte ich damit als Radfahrer ebenfalls Ärger bekommen?

Der Vorteil ist auf jeden Fall die höhere Betriebsdauer. Üblicherweise halten die Batterien für Frontlich nicht so lange.
(´nen kleinen Bleiakku habe ich mir mittlerweile besorgt, jetzt ist nur noch die Umrüstung der Leuchtmittel auf 12 Volt notwendig)

Viele Grüße
Frank

By Matthias (80.131.223.149) on Montag, den 18. November, 2002 - 09:00:

Goose hat es schon sehr richtig geschrieben: Bunte Standlichtbirnchen werden uns in aller Regel auch immer so entgegenleuchten, daß man sie sieht. Sonst hätte der Proll ja keinen Spaß daran.
Also entweder Standlicht + Nebelscheinwerfer oder nur Standlicht. Beides ist unzulässig, nervig und z.T. gefährlich. Daher ist das schon vollkommen richtig, wenn die Jungs aus dem Verkehr gezogen werden.
Ansonsten erinnert mich das alles hier schon wieder sehr an Kindergarten. Aber das hab ich ja schon öfters festgestellt....

By waterman (213.7.75.54) on Montag, den 18. November, 2002 - 10:08:

@Matthias
M.W. ist die Kombination Standlicht + NSW unter bestimmten Umständen erlaubt, oder liege ich da falsch?

By waterman (213.7.75.54) on Montag, den 18. November, 2002 - 10:10:

@goose
Keine Angst, der größte Teil der Forumsteilnehmer sorgt schon dafür, daß Du samt Collegen nicht arbeitslos wirst...*g*

By Matthias (80.131.223.149) on Montag, den 18. November, 2002 - 11:26:

@waterman:
Ja, da hast Du schon recht.... Nur sehe ich eben 99% der Nebelscheinwerfer - insbesondere in Kombination mit bunten Standlichtbirnchen - nicht bei den entsprechenden Sichtbehinderungen leuchten, sondern nur just for fun zum Auffallen.

By Ghostrider (217.228.237.221) on Montag, den 18. November, 2002 - 14:11:

Mir ist es ehrlich gesagt viel lieber, die Jungs fahren mit NSW und bunten Standlichtlampen durch die Gegend, als wenn sie gar kein Licht anhätten. Vor lauter Kritik am Kleinen sieht man das Große nicht mehr: Licht ist ein wichtiger Sicherheitsfaktor!!! Man sollte die Fahrer dafür belobigen. Über das geringe, wirklich niemanden belästigende blaue Glimmen rege ich mich nicht auf. Das wird von der Staatsmacht nur deswegen verfolgt, weil "blau" eben die Farbe der Fürsten ist. Früher war purpurne Kleidung verboten (es sei denn, man war Kardinal), heute sind es die blauen Lämpchen. Wirklich stören, gefährden oder schädigen tun sie niemanden. Und wer den Unterschied zwischen einer kaum sichtbaren blauen Standlichtlampe und einer grellblauen Einsatzbeleuchtung nicht zu erkennen vermag, der hat auf der Straße eh nix verloren.

Ich Kenntnisnahme mancher Kleingeistmeinung hier, erwäge ich den Kauf solcher Lampen ernsthaft, zwecks Differenzierung.

By Landy (217.230.28.160) on Montag, den 18. November, 2002 - 14:15:

@ Bluey

das ist pure Unterstellung. Warum sollte mich das freuen? Das tut es keineswegs.

Grundsätzlich kostet das (leider) nur noch 10,- €. Ich laß es immer vor Ort ausbauen und konfisziere die kleinen Übeltäter ;-)

Na komm, du musst zugeben, dass dir ein scheues Lächeln über das Gesicht gehuscht ist, als du das geschrieben hast.

By Goose (80.135.118.21) on Montag, den 18. November, 2002 - 16:22:

@Ghostrider: machmal stellt sich mir die Frage, ob du hier Contra um des Conra willen sprichst. Ich kenne dich ja nicht persönlich, aber gab es in deiner Kindheit ein Schlüsselerlebnis, welches dich gelehrt hat, daß jede Regel sinnlos ist? Bist du nicht bereit, einzusehen, daß es in so komplexen Systemen wie dem Straßenverkehr auf so extrem ausgelasteten wie den deutschen Straßen nicht ohne Regeln geht? Eine dieser Regeln besagt auch, daß eben das blaue Licht ausnahmslos Hilfskräften vorbehalten ist. Daß hat nichts mit "Fürstendenken" zu tun, sondern es geht darum, daß jeder,der ein (sich bewegendes) blaues Licht sieht, dieses sofort mit Einsatzfahrzeugen in Verbindung bringen soll.
Hierdurch besteht die Chance, daß den Einsatzfahrzeugen schneller Platz gemacht wird, weil eben der Autofahrer früher auf die ihm normalerweise relativ unbekannte Situation "Fahrzeug mit Sonderrechten von hinten" reagieren kann. Diese paar Sekunden können den Rettungswagen schnell genung ans Ziel bringen, um den Defi noch einzusetzen, diese par Sekunden können der Feuerwehr die Möglichleit geben, noch Menschen aus brennenden Häusern, Autos oder sonstwas zu holen und diese paar Sekunden können es uns ermöglichen, einen Straftäter noch zu erwischen.
Genau so problematisch sind die roten Standlichtbirnen. Sieht man ein rotes Licht, so ist es idR eine Ampel, ein stehendes oder ein sich entfernendes Fahrzeug von hinten. Keinesfalls jedoch ist es ein sich näherndes Fahrzeug. Ein grünes Licht bringe ich im ersten Moment mit dem Signal "freie Fahrt" in Verbindung, keinesfalls jedoch mit einem Auto.
Warum schreibe ich das, warum wiederhole ich es beinahe gebetsmühlenartig? Weil ich der Hoffnung bin, dich doch noch vom Sinn dieser Regelung zu überzeugen. Es ist zwar nur eine kleine Hoffnung, aber auch diese bin ich nicht so schnell bereit aufzugeben.

Gruß
Goose

By Slappy (217.233.82.234) on Montag, den 18. November, 2002 - 16:42:

@Goose:

Dein Job bringt es doch mit sich, daß du täglich!!! uneinsichtigen Bürgern/Autofahrern begegnest. Mit guten Worten kommst du doch im Dienst auch nicht immer weit, oder?

Dann sieh dieses Forum als das was es ist: ein Tummelplatz von interessanten und klugen Menschen, dummen und unverbesserlichen Menschen, und solchen, die dir vielleicht sogar Recht geben, aber das nicht zugeben können.

Du hast Recht damit, daß Regeln jeweils einen Sinn und ein Ziel verfolgen. Aber diese regeln werden gebrochen. Von Leuten, die auch dafür sorgen, daß wir Menschen wie dich dringend brauchen.

Also, cool down und laß anderen ihre Meinung, denn wie im Dienst auch: du wirst sie nie alle besänftigen oder überzeugen können. :-)

Aber dein Engagement gefällt mir.

Gruß
Sascha

By Ghostrider (217.228.237.221) on Montag, den 18. November, 2002 - 16:53:

@ Goose: aber, aber, ich lehne doch Regeln nicht generell ab. Nur sinnlose. Das Buch, das ich Bluey als Bettlektüre nahelegte, würde sich auch unter deinem Kopfkissen gut machen *g*.

Heisst das, du vertrittst ernsthaft die Ansicht, man könnte die Mini-Standlichtlampen mit einem Einsatz-Blaulicht verwechseln..? Bis dato war mir auch nicht bekannt, dass Standlichtlampen "sich bewegen". Wer hier Probleme in der Unterscheidung hat, bitte ab zur MPU.

Richtig ist, dass ich in meinen Einstellungen mitunter uneinsichtig bin, weil heuristischer Anarchist mit zudem anfänglichen Ausprägungen des Altersstarrsinns (dementia senilis), aber nicht grundsätzlich unvernünftig um der Unvernunft willen.

An sich könnte ich mit dieser "Regel" ja leben. Schade finde ich, dass qualifizierte und von Steuergeldern bezahlte Beamte ihre Zeit damit abtun, derartige "Regelverletzungen" zu verfolgen, offenbar sogar mit klammheimlicher Freude (Bluey).

PS: Deine Argumentation bezieht sich primär auf "Regeln". Für alles gibt es eine Regel. Und die Regel legitimiert sich dadurch, dass sie eben eine Regel ist. Aber Regeln wurden von Menschen gemacht, unterliegen den Interessen der "Nomenklatura", sind einem Wandel unterworfen und irrbar.

Und damit ziehe ich mich (unverstanden..) aus dieser nunmehr langweilig werdenden Diskussion zurück.

By Goose (80.135.118.21) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:04:

@Ghostrider:Heisst das, du vertrittst ernsthaft die Ansicht, man könnte die Mini-Standlichtlampen mit einem Einsatz-Blaulicht verwechseln..? Nein, ich schrieb "blaues Licht sieht, dieses sofort mit Einsatzfahrzeugen in Verbindung bringen soll" Es geht hier um nicht um das gezielte Erfassen der Situation sondern um die erste Reaktion des Autofahrers. Man sieht einen blauen Lichtreflex und richtet seine Aufmerksamkeit darauf. Man stellt sich die Frage, ob es ein Einsatzfahrzeug ist und richtet sich darauf ein, entsprechend Platz zu machen.
Läßt man jedoch die blauen Standlichter zu, so denkt sich der normale Autofahrer bei jedem blauen Lichtreflex im Rückspiegel, daß es sich ja nur um einen Proll handelt und stellt sich nicht auf die Situation "Einsatzfahrzeug" ein.
Wenn du dich doch so gerne mit dem Wesen des Menschen auseinandersetzt, so sollte dir doch auch bekannt sein, was geschieht, wenn man die blauen 5-Watt-Birnen nicht verbietet. Willst du mir ernsthaft erzählen, dann bleibt es bei Standlichtern? So blauäugig kannst du nicht sein.

Gruß
Goose

By Goose (80.135.118.21) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:07:

@Slappy: Vielen Dank für die Blumen ;-)
Mir ist schon klar, daß es mir alleine durch Worte nie gelingen wird, alle zu überzeugen. Das hält mich jedoch nicht davon ab, mir erstmal den Mund fusselig zu reden, bevor ich zu anderen Mitteln greife.
Trotz vieler Jahre in dem Job habe ich den Glauben an die Vernunft des Menschen noch nicht völlig verloren ;-)

Gruß
Goose

By Matthias (80.131.223.149) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:14:

@Goose:
Die wollen es nicht verstehen, gibs auf :-)

Versuchen wirs mal anders rum, damits auch alle hier kapieren:
Der Gemeinde X-Dorf gefallen die langweiligen, weil gesetzeskonformen Ampelfarben Rot-Gelb-Grün nimmer. Daher nehmen sie jetzt - genauso wie manche hier just for fun in ihren Standlichtern - die Farben blau, rosa und lila.
Nun fahrt Ihr zufällig durch X-Dorf und werdet bei lila geblitzt. Der Blitz bleibt übrigens in unserem Beispiel rot, damit ich Euch nicht zu sehr verwirre. 2 Wochen später kommt der Anhörungsbogen: 1 Monat FV wegen lila-Licht-Übertretung mehr als 1 Sekunde.
Na, was wär das für ein gar grässliches Gejammere hier im Forum?????

Farben haben ihre Signalwirkung im Strassenverkehr, wie es hier schon mehrfach erklärt wurde. Nur manche verstehens nicht :-(

By squirrel (217.85.234.69) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:16:

@Goose:
Du versuchst uns zu erklären, dass Standlichtbirnen zu Verwechslungen mit Blaulicht führt, aber überlege doch bitte:
- Standlichtbirnen haben 5 W Leistung (Blaulicht wieviel?)
- Bei Abblendlicht 55 W ist es gar nicht mehr zu erkennen
- Blaulicht besitzt eine wechselnde Intensität, SL ist statisch
- BL ist auf dem Autodach, SL in den Scheinwerfern
- LKW's haben im Führerhaus doch z.T. auch blaue Lampen (erlaubt oder nur geduldet?)

Du siehst, man kann sie nicht mit Blaulicht verwechseln, demzufolge können auch keine Einsatzkräfte behindert werden.
Es geht nicht darum, dass jemand nur aus Prinzip gegen Eure Vorgangsweise ist. Sondern es geht darum, dass die Bestraften, bei denen Ihr ein wenig Gnade walten lassen könntet, abkassiert werden.

By Ghostrider (217.228.237.221) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:20:

@ Goose: Das hält mich jedoch nicht davon ab, mir erstmal den Mund fusselig zu reden, bevor ich zu anderen Mitteln greife.

LOL

Ja, ziehst du denn die Wumme, wenn einer blaue Lämpchen drin hat..?

By Goose (80.135.118.21) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:23:

Nein, der moderne Polizist von heute hat zwischen "reden" und "schießen" noch ein paar andere Möglichkeiten.

By Ghostrider (217.228.237.221) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:27:

@ Goose: lass mich raten: Bastonade? Anmeldeformulare für den Polizeidienst..?

By Slappy (217.233.82.234) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:29:

Also ich verstehe euer Problem nicht: es gibt genaue Vorschriften, die eindeutig definieren, welche Farbe Beleuchtungsanlagen an KFZ haben dürfen. Punkt! Das hat seinen Sinn und wurde über Jahrzehnte auch so befolgt (fragt doch Papa oder Opa).

Nun kommen ein paar Leute auf die Matte und kleben hier etwas ab und schwärzen dort etwas. Drüben werden blaue Standlichter montiert und hüben ganze Schriftzüge als dritte Bremsleuchte (habe ich auf einem 190 E eines türkischen Mitbürgers gesehen, schrecklich).

Also: jeder macht was er will und demnächst ist (gerade nachts) nichts mehr einheitlich und sofort zuzuordnen, sondern es blinkt und funkelt wild durcheinander.

Frohe Weihnachten!

Ironie aus!

By Mr.Eddie (217.80.120.135) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:34:

@Slappy
Ja, alles hat seine Richtigkeit, weil Opa und Papa es schon so machen mussten. Komisch, dass im Nachhinein so vieles falsch war, was Opa gemacht hat...

By Slappy (217.233.82.234) on Montag, den 18. November, 2002 - 17:46:

@Mr.Eddie

Opa hat aber auch einiges richtig gemacht: deinen Papi gezeugt, der dann dich zeugen konnte, damit du nun hier über Dinge reden kannst, die Opa vielleicht anders gemacht hätte... :-)

Nein, Spaß beiseite. Bitte unterscheide zwischen Regeln und vermeintlichen Notwendigkeiten.

Ich trage jetzt mal dick auf: eine Regel besagt, dass der Sohn eines Freundes auf einem Zebrastreifen Handzeichen gibt und bei freier Bahn diesen überquert. Die Regel eines Autofahrers besagte, dass der Sohn nur laufen darf, wenn die Bahn frei ist und nicht, wenn er mit über 90!!! Stundenkilometern auf den Zebrastreifen zurast. Ergebnis: schenke ich mir.

So, welche Regel gilt nun??

By Bowser (213.187.66.17) on Montag, den 18. November, 2002 - 18:13:

also nur um es mal zu sagen, rote standlichtbirnen kann man vom tüv eintragen lassen. bei meiner letzten polizei kontrolle in Dresden wurden meine blauen standlichtbirnen auch bemängelt aber der polizist meinte dass es keine vorschrift gäbe die es mir verbietet und weil mir beim thema sind, es gibt auch kein gesetzt das es verbietet ein auto so tief zu legen wie man will sondern nur eine empfehlung und auf die beruft sich Tüv, Dekra und die Polizei bei kontollen.
ansonsten muss ich mal sagen das mein normales abblendlicht eh das cool blue von philips ist und noch niemand mich mit einem einsatzfahrzeug verwechselt hat.

By sync (217.82.241.217) on Montag, den 18. November, 2002 - 19:31:

du meinst die blue vision denk ich mal? kein wunder das dich da niemand mit einem einsatzfahrzweug verwechselt, weil die nunmal kein bißchen blau leuchten sondern eher weiß...und außerdem kein sichtbarer unterschied zu den vision plus. nur das die um einiges heller sind...

By Goose (80.135.118.21) on Montag, den 18. November, 2002 - 20:21:

aber der polizist meinte dass es keine vorschrift gäbe die es mir verbietet
Dann war dem Kollegen der
§49a StVZO (Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze)

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.

[...]

(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.


als Grundregel sowie der
§51 StVZO (Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten)

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.


anscheinend nicht bekannt. Ich denke jedoch, daß dieser eindeutig und unmißverständlich ist.

es gibt auch kein gesetzt das es verbietet ein auto so tief zu legen wie man will sondern nur eine empfehlung und auf die beruft sich Tüv, Dekra und die Polizei bei kontollen.

Auch nicht ganz richtig. Es gibt den
§30 StVZO (Beschaffenheit der Fahrzeuge)

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

[...]


Ist die Kiste nun so tief gelegt, daß man vor jedem Bremshügel erst mal die Mitfahrer aussteigen lassen muß, weil man sich sonst die Ölwanne aufreißt, und dahinter befindliche Fahrer warten müssen, ist das ein Verstoß gegen den § 30 StVZO.

Gruß
Goose

By waterman (213.7.232.132) on Montag, den 18. November, 2002 - 22:33:

@goose
Ich bewundere immer wieder Deine Geduld.

By Bluey (80.130.183.86) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 00:06:

@Landy
Geschmunzelt hab ich beim Schreiben. Ja. Aber weniger über das Geschriebene selbst, sondern eher über die erwarteten und auch eingetretenen Reaktionen.

By wayko (212.80.58.129) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 07:56:

"Sieht man ein rotes Licht, so ist es idR eine Ampel, ein stehendes oder ein sich entfernendes Fahrzeug von hinten. Keinesfalls jedoch ist es ein sich näherndes Fahrzeug. Ein grünes Licht bringe ich im ersten Moment mit dem Signal "freie Fahrt" in Verbindung, keinesfalls jedoch mit einem Auto."

In dem Zusammenhang eine nette (?) Geschichte: Ein Freund von mir wollte sich beim TÜV in Nürnberg an seinem Motorrad Doppelscheinwerfer eintragen lassen. Dies würde vom TÜV abgelehnt mit der Begründung, es bestünde dann Verwechslungsgefahr mit einer Straßenbahn (!!!).

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 10:11:

Allein der Absatz 1 von §51 STVZO ist ein Beispiel für deutsche Regelungswut, wunderbar! Gibt es wahrscheinlich in keinem anderen Land!

Ich hatte in meinem blauen Fiat Coupe auch blaue 5 Watt Standleuchten drin, es sah einfach nett aus. Wurde angehalten und habe die Dinger vor Ort gewechselt (konnte die Blauen aber behalten) und habe auch nur eine mündliche Verwarnung bekommen.

Der Polizist erklärte mir auch, daß Verwechslungsgefahr mit Polizei- und Rettungswagen bestünde.

Auf meinen Einwand hin, daß jemand, der ein blaues Standlicht mit einem Blaulicht verwechselt IMHO nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sei, antwortete er nur: "Ich muß ihnen das leider alles erzählen, die Vorschriften denken sich andere aus..."

Zum Kopfschütteln sowas!

Grobi

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 16:02:

@Goose

der Gesetzestext ist nicht vollständig, denn aus den USA importierte Fahrzeuge haben GELBE Standlichter und die sind zulässig!

Das du die Weiterfahrt mit den blauen Leuchten untersagst mag man einsehen - ist halt dein Job und deinen Ermessensspielraum kann ich nicht ermessen.
Aber konfiszieren ???
Mit welchem Recht ?

By Goose (217.81.255.135) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 16:11:

@Daniel: Ich denke, du meinst die gelben Seitenleuchten? Diese Regeln sich nach § 51a StVZO. Es ist auch möglich, bei USA-Importen die Dauerbeleuchtung der Blinker eintragen zu lassen, dieses erfordert jedoch eine Einzelabnahme.
Die blauen, grünen und roten Standlichtbirnen, von denen wir hier reden, werden jedoch im Zubehörhandel ausdrücklich mit dem Hinweis verkauft, daß der Betrieb im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig ist.

Wo habe ich geschrieben, daß ich die Birnen sicherstelle bzw beschlagnahme?

Gruß
Goose

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 16:32:

Nein, nicht Seitenleuchten, sondern Standlicht, welches US-Fahrzeuge im Blinker haben!
Abnahme ist schon lange nicht mehr nötig.

Das blau, grün, rot und anders bunt nicht zulässig ist, war schon klar :-)


sorry, war bluey :-)
> Ich laß es immer vor Ort ausbauen und konfisziere die kleinen Übeltäter ;-)
(Ich schere euch halt immer noch zu gerne
über einen Kamm *schäm* )

By Fahrer (80.128.230.98) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 16:36:

@bluey

da hätt mich auch mal die Rechtsgrundlage interessiert.

BTW
Ich fahre u.a. einen Volvo V40.
Dieser hat gelbe Begrenzungsleuchten ab Werk.

By Goose (217.81.255.135) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 17:04:

Die Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme liegt im § 94 StPO iVm § 46 OWiG.
Hiernach stellt man die Birnchen zur Beweissicherung für ein folgendes OWi-Verfahren sicher.
(das mache ich idR nicht, es ist aber möglich)

@Daniel: aber auch wenn eine Einzelabnahme nicht nötig ist, so gehe ich davon aus, daß diese beleuchteten Blinker eingetragen werden, oder?

@Fahrer: Die gelben Begrenzungsleuchten von deinem Volvo leuchten nach vorne?

Gruß
Goose

By stang66 (194.74.143.194) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 17:16:

Blaues Licht hin oder her, was ist eigentlich mit den LKWs? Mittlerweile hat bald jeder dritte (so kommt es mir zumindest vor) zwei *blaue Laempchen* im Fuehrerhaus. Gerade nachts auf der Autobahn fallen die schon aus mehrerern 100m auf. Warum wird das dort geduldet (muss wohl so sein, sonst wuerden nicht so viele damit rumfahren), waehrend der kleine Gti-Proll von nebenan fuer Laempchen bestraft wird, die lange nicht so deutlich auffallen? Auch durch die andere Hoehe im LKW sind die Dinger viel eher auf "Blaulichthoehe".

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 18:21:

@Goose

nein, wird bei Fahrzeugen aus US-Produktion NICHT eingetragen - ist Bestandteil der ABE!
Fahrzeuge aus deutscher Produktion, die auch in den USA angeboten werden, bekommen es oft "sicherheitshalber" eingetragen, wäre aber nicht erforderlich.

> Die Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme liegt
> im § 94 StPO iVm § 46 OWiG.
> Hiernach stellt man die Birnchen zur
> Beweissicherung für ein folgendes OWi-Verfahren
> sicher.
Wie jetzt ? Verwarnungsgeld angeboten + bezahlt und dann Beweissicherung ???
Das geht so nicht !

By Goose (217.81.255.135) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 18:56:

Natürlich ist beim abgeschlossenen Verwaltungsakt (Erhebung des VG, wenn dieses vor Ort bezahlt wird) keine Beschlagnahme zur Beweissicherung erforderlich. Diese nur, wenn der Betroffene uneinsichtig ist, das VG ablehnt und man eine OWi fertigt.

Gruß
Goose

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 19:01:

Genau daran hält sich bluey aber nicht !
Zahlen UND konfiszieren - eindeutig rechtswidrig.
Warum sind Polizisten bloss so beliebt ?

By officer (213.187.81.77) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 19:24:

Noch mal zur Höhe des VG.

Wir verwarnen bei uns mit 25,- EURO wegen verstoß gegen § 30 StVZO. Erlöschen BE machen wir bei bunten Standlichtlampen schon lange nicht mehr.

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 19:30:

@officer

Das geht bei euch ja zu, wie auf dem türkischen Basar.
a.) mündliche Verwarnung
b.) 10,-
c.) 10,- + konfiszieren
d.) 25,-
Ist schon mal einer erschssen worden ?

Wenigstens hat sich rumgesprochen, daß die BE des FZ nicht erlischt...

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 19:37:

PS:

mündliche Verwarnung / 10,- Euro sehe ich ein.
Sofort Ausbauen schon nicht mehr (Es sei denn, der VT hat Klargas-Birnen dabei).
Das würde ich nur bei Gefärdung verstehen.
Mängelkarte wäre inho ausreichend.

Für die Art der Vorschrift könnt Ihr ja nix -
aber Ermessensspielraum gibt es schon...
Bei solchen Lapalien darf man den dann auch bemühen.
Ich meine damit durchaus nicht, diese Dinger zu ignorieren - Ihr hab halt mal den Job dafür zu sorgen, daß damit keiner rumfährt.
Ich würde von niemendem verlangen, seinen Job nicht ordentlich zu machen. Aber Augenmass würde ich schon Voraussetzten.

By Ghostrider (217.80.253.74) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 20:17:

@ grüMä: verwendet eure Zeit doch bitte sinnvoller. In München steigen sich - auch tagsüber - an U-Bahnhöfen und im Englischen Garten die Dealer auf die Füße und ihr kontrolliert blaue Lämpchen. Wer soll das verstehen. Oder - mal ganz provokativ, man möge mir bitte verzeihen - liegt es daran, dass es einfacher ist, ein paar Freaks zu kontrollieren als ein Rudel (bewaffneter? AIDS-kranker?) Nigerianer...

By Goose (217.81.255.135) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 20:31:

@Ghostrider: Jetzt läßt du dich ja doch zu Stammtischparolen hinreißen.

Gruß
Goose

By Slappy (217.235.251.88) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 21:42:

Die Diskussion beginnt langsam aber sicher, ihre Wertigkeit zu verlieren. Hier geht es nunmehr nur noch um "möglichst viele Spitzen verteilen", nicht aber um das eigentliche Thema.

Schade, ich hätte hier gerne gehaltvolle Argumente und Meinungen statt beleidigungen und kläglich verkrampfte Provokationen erwartet. So jedenfalls hatte dieses Forum noch vor einigen Wochen den Anschein.

@Ghostrider: du warst den Hilfesuchenden hier im Forum bisher fast immer eine hilfreiche Stütze, aber informiere dich bzgl. deiner letzten Aussage mal bei den zust. Behörden. Polizisten werden nicht aufgrund vermeindlicher Gefahr lieber auf blaue Lämpchen statt auf die von dir beschriebenen Kriminellen angesetzt, glaub' mir.

Gruß
Sascha

By Ghostrider (217.80.253.74) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 21:48:

@ Goose: "Stammtischparolen", "populistisch"... wer sagt denn, dass das Volk immer unrecht hat...

Mir gehen die Dealer jedenfalls mehr auf den Keks als die Freaks mit ihren blauen Lämpchen.

Jeder weiss, wo sie stehen. Nix passiert.

Das sollte nur ein Beispiel sicherheitsrelevanter Themen sein.

Was ich sagen will: es gibt Wichtigeres, als blaue Lämpchen ausbauen zu lassen.

By Ghostrider (217.80.253.74) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 21:54:

@ Sascha: Du hast ja recht. Eigentlich wollte ich mich ja aus der Diskussion zurückziehen aus den von dir richtig erkannten Gründen.

Natürlich war meine These provokativ. Darauf hatte ich hingewiesen.

By Bluey (217.225.22.199) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 22:42:

@Daniel
Ich laß es immer vor Ort ausbauen und konfisziere die kleinen Übeltäter
Ich muß was gerade rücken: ich habe diese kleinen Übeltäter bislang immer "konfisziert", klar, aber mit ausdrücklichem Einverständnis des Betr.!!! D.h. vorherige Frage, ob er damit einverstanden sei, sie mir auszuhändigen zwecks Vernichtung! Bislang hatte keiner etwas dagegen einzuwenden. Falls doch, hätte er sie behalten dürfen und wäre nochmals eindringlich darauf hingewiesen worden, die Dinger ausgebaut zu lassen.

Ich hoffe, daß ich Deine Bedenken damit ausgeräumt habe.

Gruß
Bluey

By Bluey (217.225.22.199) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 22:55:

@Ghostrider
Was glaubst Du wohl, wie oft ich schon diesen abgedroschenen Spruch Haben Sie nichts Wichtigeres zu tun? Fangen se doch die richtigen Verbrecher! gehört habe. Naja, links rein, rechts raus!

Und ob es Dir nun paßt oder nicht: Nein, manchmal hab ich tatsächlich nichts Wichtigeres zu tun. Es gehört nämlich AUCH zu meinem Aufgabenbereich, diese Kleinigkeiten zu kontrollieren/zu überwachen/ggf. zu ahnden etc.
Darüber hinaus sind es oftmals die recht unbedeutenden und unwichtigen Dinge, bei deren Kontrolle wir nicht selten auf "wesentlich mehr" stoßen!

Gruß
Bluey

By Bowser (213.187.81.2) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 00:18:

Ok aber was ist zb. mit blauer Innenbeluchtung?
oder kann ich Neonlicht unter dem Auto als Parkleuchte montieren?

By Bluey (217.82.90.82) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 15:39:

1. blaue Innenbeleuchtung ist meines Wissens nicht verboten. Wer's mag, bitte schön.
2. Neonlicht unter dem Auto ist weder während der Fahrt noch als Parkleuchte erlaubt.

By Fahrer (80.128.226.29) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 15:52:

@Goose

Ich verstehe :
Ja der Teufel steckt im Detail.
Die Begrenzungsleuchten leuchten gelb jeweils vorne und hinten an jeder Seite der Stosstange.
Oder sagt man zu diesem seitlichen Lich gar nicht
Begrenzungsleuchten?

Ein Bild sagt mehr ... http://www.volvocars.de/

Ansonsten verstehe ich die Aufregung in diesem Thread nicht.Meine Beobachtung ist nämlich auch , dass man diese blauen/gelben Standlichter oft auch tagsüber eingeschaltet und kombiniert mit NSW und Breiter/Härter/Tiefer antrifft.
Da kann eine Kontrolle nicht schaden.
Andererseite - seit der BMW E39 diese schicken "Augenringe" hat sieht man die auch öfter mit Standlicht und NSW rumfahren.

Naja - jedem da´s Seine.

By sync (213.189.147.66) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 16:18:

@Bluey: Bist Du einer von denen die auf ebay die blauen standlichter und was es sonst noch so alles gibt verticken? *g*

By Frank Helbig (145.254.143.251) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 18:13:

Hallo,

bei den bekannten Online-Auktionshäusern findet man auch Xenon-Umrüstsätze
(also Austausch der Halogenglühlampe gegen Xenon-Entladungslampen mit Vorschaltgerät)

In den Auktionen wird generell nie auf das Erlöschen der ABE hingewiesen.

Wurde schon mal jemand wg. eigenmächtiger Xenon-Umrüstung angesprochen bzw. aus dem Verkehr gezogen?

Viele Grüße
Frank

By Grobi (217.82.125.83) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 20:52:

@BillyBob: Gibt es solche Vorschriften in Kanada auch? Verwechseln von Standlichtern und Blaulicht... Muß dem Bürger alles vorgekaut werden?

Das erinnert mich an eine ZDv beim Bund: "Ab einer Wassertiefe von 180cm hat der Soldat selbsttätig mit Schwimmbewegungen zu beginnen!"

Genau so verhält es sich mit vielen anderen Vorschriften in D: Sie sind überflüssig!

Grobi

By NetGhost (141.76.1.122) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 21:01:

@grüMä
Tja, ein Argument als "Stammtischparole" zu bezeichnen ist natürlich auch eine Möglichkeit sich vor dem folgenden Streitgespräch zu drücken. Ich finde es durchaus schlüssig, was Ghostrider da geschrieben hat. Es mag sein, das ihr diesen Spruch häufig hört, doch solltet ihr euch vieleicht fragen, warum das so ist. Ich bin bestimmt nicht der einzige, der denkt, das die Polizei ihre Prioritäten falsch geordnet hat. Von Bluey höchstpersönlich lese ich als Reaktion auf meine Schilderung einer sehr gefährlichen, ungesicherten und unbeleucteten Baustelle an der sich täglich haarsträubende Beinahe-Unfälle und brenzlige Situationen abspielen nur, das es "...nicht Aufgabe der Polizei." ist, die Gefahrenstelle abzusichern. Ich dachte immer die Polizei wäre dazu da, Gefahren vom Bürger abzuwenden. Ich könnte noch dutzende Beispiele nennen, aber ich weiß, das es wieder auf die Schiene mit den "Stammtischparolen" geschoben werden wird, ohne das man darauf eingeht.

@Ghostrider
Dich stören die Drogendealer? Na dann pass mal auf: Vor ein paar Jahren wurde der Druck auf Stadt und Polizei in Düsseldorf, endlich etwas gegen die riesige und sehr aktive Drogenszene am Bahnhof zu tun zu groß und man musste handeln. Über eine Woche lang wurde in allen Medien mehrmals täglich angekündigt: "Am soundsovielten um xy Uhr werden wir eine Razzia am Düsseldorfer Bahnhof durchführen." Nachdem man die Razzia dann durchgeführt hatte gab man als Resultat dann bekannt: "Wir konnten bei der Razzia nichts feststellen. Es gibt keine Drogenszene am Bahnhof!".

By Bowser (145.254.71.156) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 22:33:

Also die Polizei kann sich ja auch nur an die Gesetze halten auch wenn die manchmal ziemlich unsinnig sind (in unseren Augen) aber irgend jemand wird ich schon etwas dabei gedacht haben die Gesetze zu machen. Es gibt ja auch genug coole grünweisse die manches nicht so eng sehen wenn sie dich erst einmal zu ihren "spezialisten" zählen.

By Goose (217.225.229.84) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 22:41:

@NetGhost: Tja, ein Argument als "Stammtischparole" zu bezeichnen ist natürlich auch eine Möglichkeit sich vor dem folgenden Streitgespräch zu drücken
Ich denke nicht, daß ich mich hier vor einem Streitgespräch drücke. Das habe ich, so glaube ich, bisher noch nie getan. Ich möchte hier nur auf die etlichen zu diesem Thema bereits abgehaltenen Streitgespräche hinweisen.

Es mag sein, das ihr diesen Spruch häufig hört, doch solltet ihr euch vieleicht fragen, warum das so ist.
Das wird daran liegen, daß der "normale" Bürger die Polizei immer nur dann wahrnimmt, wenn es für ihn unangenehm werden könnte. Oder kannst du feststellen, wieviele Beamte in Zivil unterwegs sind?

Ich bin bestimmt nicht der einzige, der denkt, das die Polizei ihre Prioritäten falsch geordnet hat.
Unsere Aufgaben umfassen einen breiten Bereich. Ein Teil davon ist die Einsatzbewältigung. Ein weiterer Teil ist die Präventivstreife, ein weiterer ist das repressive Einschreiten. Dann gibt es noch Sonderdienste. Einige davon sind im Bereich der Drogenkriminalität angesiedelt, andere im Verkehrsbereich und wieder andere in völlig anderen Bereichen. Wenn du nun einen Kollegen vom Verkehrsdienst ansprichst und ihm Vorwürfe bezüglich der Drogenproblematik machst, so ist das in etwa das gleiche, als wenn du die Kassiererin im Supermarkt anmaulst, weil dir die Frischfleischfachverkäuferin die falsche Mettwurst eingepackt hat.

Ich dachte immer die Polizei wäre dazu da, Gefahren vom Bürger abzuwenden.
Da hast du natürlich grundsätzlich Recht, jedoch gilt eben in den meisten Bereichen, daß wir nur dann zuständig sind, wenn die tatsächlich verantwortliche Behörde nicht zeitnah handeln kann.
(und wenn wir eine tagsüber eine Baustelle absichern, könen wir doch keine Drogenübelwichte fangen)

Zur Drogenproblematik allgemein lass mich nur anmerken, daß diese sicherlich nicht von der Polizei (und damit meine ich die Kollegen auf der Straße) gemacht oder gewollt ist. Hier stehen vielmehr politische Entscheidungen im Vordergrund, die uns ebensowenig gefallen.

Abschließend möchte ich nur wieder meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, daß hier Leute der Meinung sind, besser über unsere Arbeit, unser Einschreiten, unsere Vorgaben und unsere Motivation bescheid zu Wissen als wir selber. Woher wollt Ihr wissen, wie oft ich im Bereich Kriminalität tätig werde, wie oft im Bereich der BTM'er-Szene, wie oft im Bereich der Trunkenheitsfahrten und wie oft im Verkehrs-OWi-Bereich. Über welche Einblicke in den polizeilichen Alltag, in unsere Arbeit und in unser Einschreiten verfügt ihr, daß ihr unterstellen könnt, wir würden uns davor drücken, ein Rudel (bewaffneter? AIDS-kranker?) Nigerianer zu kontrollieren und dafür lieber, weil es eben einfacher ist, Autos anhalten????

Gruß
Goose

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 22:43:

@Grobi
Gibt es solche Vorschriften in Kanada auch? Verwechseln von Standlichtern und Blaulicht... Muß dem Bürger alles vorgekaut werden?
Grobi,hier kannst du mit Blauen unterbodenlicht oder sonnstigen lichtern rumfahren,niemand kuemmert sich daran,das einzige was Du nicht benuetzen darfst ,sind die Lightbars mit Rot und Blau die sind fuer die cops reserviert,sonstigen beleuchtungen sind erlaubt,und wenn Du mal die Trucks bei Nacht siehst,denkt man da kommt ein Weihnachtsbaum. vielen anderen Vorschriften in D: Sie sind überflüssig Da kann ich Dir nur zustimmen!

By Daniel (217.86.47.29) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 23:10:

@Goose

ich masse mir nicht an die Polizeiarbeit so gut zu kennen, daß mir ein Urteil zustünde.
Ich habe mich auch bisher aus solchen Diskussionen immer herausgehalten.

Aber der Eindruck der hier so oft zitiert wird
ist durchaus weit verbreitet.
Ich frage mich nur, woher das kommt ???

> Das wird daran liegen, daß der "normale" Bürger
> die Polizei immer nur dann wahrnimmt, wenn es
> für ihn unangenehm werden könnte.
Oder wenn die Polizei nicht da ist / kommt wenn man Sie braucht ?

Meine eigenen Erfahrungen sind sicher nicht repräsentativ, aber Beamte die einem eine OWI reindrücken, die man nicht begangen hat oder solche die keine Lust haben eine Anzeige wegen
Diebstahl (immerhin 10.000,- DM) aufzunehmen
verbessern das Bild der Polizei sicher nicht.

Glücklicherweise gab es durchaus auch Polizisten,
die sich sehr korrekt verhalten haben. Die nicht gleich den Knöllchenblock gezückt haben sondern eine durchaus fruchtbare (in eurem Sinne) Diskussion geführt haben. Oder den Zeigefinger gehoben haben und es dann (nach schuldbewusster Miene) bei einer mündlichen Verwarnung beliessen.

Von diesen wünschte ich mir mehr.

By Grobi (217.82.125.83) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 23:14:

Lightbars mit Rot und Blau die sind fuer die cops reserviert Und das ist sinnvoll! Bis auf ein paar total Bekloppte sehen hier auch alle das Verbot von blauen Rundumleuchten im Privatbereich ein! Weniger, aber sinnvollere Vorschriften wären hier hilfreich...

@goose: Zur Drogenproblematik allgemein lass mich nur anmerken, daß diese sicherlich nicht von der Polizei (und damit meine ich die Kollegen auf der Straße) gemacht oder gewollt Da muß ich dir absolut zustimmen. Es ist für euch bestimmt frustrierend, einen Dealer o.ä. festzunehmen, als Rassisten beschimpft zu werden und ihm dann noch am Nachmittag erneut zu begegnen, weil der Herr Richter es bei einer "Ermahnung" beließ... Da ziehe ich meinen Hut vor eurer Selbstbeherrschung. Ich hätte dem seine Drogen schon in den Allerwertesten geprügelt...

Ansonsten MÜSST ihr natürlich auf die Einhaltung der Regeln achten, seien sie auch noch so absurd.
Gleichwohl besteht häufig die Möglichkeit über gewisse Dinge hinwegzusehen, bzw. die Regeln nicht ganz so streng auszulegen. Erfreulicherweise wird das häufig auch gemacht.

Grobi


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