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Führen Streifenpolizisten auch sog. Wach- und/oder Dienstprotokolle?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Führen Streifenpolizisten auch sog. Wach- und/oder Dienstprotokolle?
By C. (62.226.24.91) on Freitag, den 15. November, 2002 - 18:02:

Führen Streifenpolizisten auch sog. Wach- und/oder Dienstprotokolle? Sind diese Protokolle eventuell an den Dienstwagen "gebunden" und werden von einer Besatzung an die andere Besatzung weitergegeben?
Sind diese Aufzeichnungen auch gerichtlich verwertbar?

Grüße, C.

By Goose (217.81.250.57) on Freitag, den 15. November, 2002 - 19:01:

In NRW führen wir Streifenpläne, diese sind nicht fahrzeuggebunden, sondern beziehen sich auf die jeweilige Streifenwagenbesatzung. Hier werden sämtliche Tätigkeiten (erteilte Einsätze, selbstgewählte Einsätze, also z.B. Verkehrskontrollen etc) vermerkt. Jede Besatzung führt auch ihren eigenen Plan.
Ggf. kann man bei Gericht auch auf diese zurückgreifen. Wenn du mir den Sachverhalt schilderst, kann ich dir auch sagen, ob dieses aus meiner Sicht Sinn macht.

Gruß
Goose

By C. (62.226.24.91) on Freitag, den 15. November, 2002 - 19:53:

Hallo auch!

Ich war teilweise etwas zu schnell (ca. 15-20 Km/h i.O., aber nicht mehr) und habe nachts eine "gelbe" LZA überfahren. Anschließend wurde ich von der Polizei angehalten (Zivilstreife). Die Herren waren sauer wegen der Geschwindigkeit, konnten aber keine genaueren Angaben zu meiner eventuell gefahrenen Geschwindigkeit machen. Die beiden regten sich anschließend aber wegen der gelben LZA auf. Kein Thema, war ja auch gelb. Ich wollte aber kein Bußgeld für die höhere Geschwindigkeit bezahlen ohne einen direkten (bezifferten) Nachweis hierfür.
Meinen Führerschein konnte ich leider auch nicht vorlegen, ich hatte ihn vergessen. Die Beamten wollten eine Anzeige schreiben. Gesagt getan. Von der Geschwindigkeit, der gelben LZA, der Fahrerlaubnis war keine Rede mehr, aber dafür von einer roten LZA.
Vom Bußgeld her bleibt die Situation identisch, aber tut so etwas Not?

Gruß, C.

PS: Hatte einen Zeugen mit an Bord.

By Goose (217.81.250.57) on Freitag, den 15. November, 2002 - 20:45:

Zur Situation kann ich nichts sagen, ich war ja nicht dabei.
Der Streifenbeleg wird dir hier jedoch absolut keine Hilfe sein, mein EIntrag für soetwas ist in etwa: "23:30-23:45, PKW-Kontrolle, OWi-Anzeige". Mehr steht zu soeinem Sachverhalt nicht drin.

Gruß
Goose

By C. (129.70.4.50) on Freitag, den 15. November, 2002 - 22:27:

@Goose

Merci!

PS: Meine Personalien usw. stehen dann vermutlich in dem Notizblock des Beamten, oder?

Gruß, C.

By C. (129.70.4.50) on Freitag, den 15. November, 2002 - 22:29:

Ach ja, eins noch.....muß so ein Streifenbeleg (ausführlich) geführt werden?

Danke!
Gruß, C.

By Goose (217.81.250.57) on Freitag, den 15. November, 2002 - 22:54:

PS: Meine Personalien usw. stehen dann vermutlich in dem Notizblock des Beamten, oder?

Ja, deine Personalien stehen im Notizbuch, auf einem Schmierzettel oder sonstwo. Wenn ich nichts anderes zur Hand habe wähle ich für Kurznotizen auch meine Zigarettenschachtel (sollten natürlich keine Daten sein, die länger als einen Tag benötigt werden ;-) )
Wichtig ist lediglich, daß sie in der OWi-Anzeige erscheinen, wie sie bis dort hin gespeichert werden, ist egal.

muß so ein Streifenbeleg (ausführlich) geführt werden?
Polizei ist Ländersache. Ich weiß also nicht, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. In NRW muß er geführt werden, es reichen jedoch Stichpunkte (wie oben schon beschrieben, der Hinweis auf die OWi-Anzeige reicht aus, alles weitere ergibt sich ja bei Bedarf aus dieser, nur bei Einsätzen, die später keine Anzeige oder einen Bericht erforderlich machen, werden es schon mal zwei bis drei Sätze)und ungefähre Uhrzeiten (ich runde idR auf volle Fünf-Minuten-Abstände.

Gruß
Goose

By Polizist (217.4.1.76) on Freitag, den 15. November, 2002 - 23:19:

Wir in BW , zumindest in LB, führen solche Streifenzettel nicht mehr. Gab es früher mal. Wir machen höchstens noch einen Eintrag in unser Computersystem, wenn wir angefordert wurden z.B. wegen behinderndem Parken oder so.
Aber eine ganz normale Verkehrskontrolle, die auch mal mit einer Verwarnung enden kann, wird bei uns nicht mehr vermerkt.
Ab dem Bußgeldbereich allerdings dann doch wieder.

Wird aber recht lax gehandhabt, und kann von Dienststelle zu Dienststelle anders sein.

By C. (129.70.36.150) on Samstag, den 16. November, 2002 - 01:13:

Danke für die Infos!

Gruß, C.

By C. (129.70.36.36) on Samstag, den 16. November, 2002 - 09:03:

Ach ja, eines noch:
Gibt es eine Rechtsnorm (im POG-NRW oder PolG-NRW), welche die "Führung" dieser Streifenzettel regelt? Sprich: Habt Ihr da mal einen §§ zur Hand. Wer bewahrt eigentlich diese Zettel später auf? Der Beamte, der sie geschrieben hat oder seine Dienststelle bzw. der Vorgesetzte? Sind diese Streifenzettel ein festes Buch oder nur eine Loseblattsammlung? Keine Panik, ist nur der Interesse halber. Besten Dank im voraus.

Gruß, C.

By C. (129.70.4.50) on Montag, den 18. November, 2002 - 18:17:

Ähm, ja also die Sache mit der Rechtsnorm und der Verwahrung wäre dann auch wirklich meine letzte Frage.


Gruß, C.


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