Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By hotti (202.106.139.88) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 21:07: |
Hallo,
mal eine grundsätzliche Frage. Welche Behörde ist für den BG eigentlich zuständig? Ist es der Landkreis wo man das Vergehen begangen hat oder bekommt man den BG von der Behörde wo man wohnt?
Habe nämlich einen AB bekommen. Von der Polizeibehörde in dem Landkreis, wo ich den Verstoß begangen haben soll. Geht die Sache anschließend zu meinem Landkreis?
Gruß, Horst
By Goose (217.81.240.242) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 22:15: |
Im Straf- und OWi-Verfahren ist normalerweise immer die Tatortbehörde zuständig (Ausnahme Minderjährige, dort ist es die Wohnortbehörde)
Gruß
Goose
By Maggi (212.56.240.20) on Freitag, den 15. November, 2002 - 18:53: |
Ich habe mal eine Frage zu Landkreis und Zuständigkeit:
Ich bin auf der (Bundes-)Autobahn von einem Starrenkasten geblitzt worden und bekam vom dortigen LANDKREIS einen Anhörungsbogen.
Ich war bis jetzt immer davon ausgegangen, daß BABs überregional sind? Faschgedacht?
Danke für eine schnelle Antwort. Wenn ich mich nicht irre werde ich einen Anwalt einschalten.
By Goose (217.81.250.57) on Freitag, den 15. November, 2002 - 18:57: |
Das hat so seine Richtigkeit (letztendlich sollte es aber auch egal sein, von wem du den BuGeBe erhälst)
Gruß
Goose
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