Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Argh.....2 Gerichtstermine innerhalb von 3 Tagen

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Argh.....2 Gerichtstermine innerhalb von 3 Tagen
By rennfahrer (80.140.35.13) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 11:22:

Liebe Freunde und Freundinnen,

neben meinem 1. Gerichtstermin am 5.Dez wegen meinem Abstandsverstoss entdeckte ich gerade voller Entsetzen einen blauen Brief im Briefkasten vom Amtsgericht Lampertheim.
Eine Ladung zu meiner "Hauptverhandlung über Einspruch gegen Bussgeldbescheid des RP Kassel vom 11.7.02". Na toll, mein Kumpel hat mich versehentlich in den AB geschrieben, auf dem ich zuerst aus Unachtsamkeit "JA" (Verstoss zugeben) angekreuzt hatte, dann aber, als der BuGeBe kam Einspruch aufgrund der schwere der Tat (25km/h zuviel auf BAB) einlegte.
Das Bild auf dem AB (Miniausgabe) war sowas von grottenschlecht, dass ich dachte, die Sache wäre längst erledigt...
Dann bekomm ich eine Ladung zum AG, dass auch noch 20km weit weg ist, toll.

Werde wohl, wie hier schon des öfteren geschrieben eine vergrösserte Kopie meines Ausweises dem Richter schicken, mit der Bitte um Einstellung, da ich unschuldig bin. Skeptisch bin ich, weil ich auf dem AB "JA" angekreuzt hatte, aber nicht unterschrieben hab.
Oder sollte ich zur Gerichtsverhandlung gehen und mich frech hinsetzen und einfach komplett die Aussage verweigern, denn wenn der Richter sich das Bild ansieht, muss er einsehen, dass ich das nicht bin....
Welche Variante erscheint hier sinnvoller ?!
Zumal ich übehaupt keine Lust hab zum Gericht zu fahren mit dem mulmigen Gefühl, der richterlichen Willkür ausgeliefert zu sein.

By Polizist (217.4.1.55) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 11:48:

Solange du keine schriftliche Abladung bekommst, musst du hin. Ansonsten wird dein Widerspruch verworfen.

By kitt (80.129.37.254) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 11:59:

@rennfahrer: "Zumal ich übehaupt keine Lust hab zum Gericht zu fahren mit dem mulmigen Gefühl, der richterlichen Willkür ausgeliefert zu sein."

Wie Recht Du doch damit hast. Man kann sich in dem heutigen Deutschland auf nichts mehr verlassen, nicht mal auf das Recht des einzelnen. Soll heissen, die richter verdonnern einen auch locker ohne echte Beweise nur Aufgrund fadenscheiniger Verdächte und Indizien.

Viel Glück, wünsche ich und erzähl mal wie es für oder gegen Dich lief, ja.

By Fahrer (80.128.229.114) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 12:07:

@Rennfahrer

hingehen und Aussage verweigern , falls Du merkst dass das für eine Einstellung nicht reicht dann
die Zeugenaussage/Geständnis des echten Fahrers anbieten.Auch ein Alibi für die Tatzeit wäre hilfreich.
Dann aber unbedingt Freispruch beantragen damit Du Deine Kosten ersetzt bekommst.

Nur Mut - höchstwahrscheinlich wird der Richter einstellen.Geh hin und zeigs denen!

By Fahrer (80.128.229.114) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 12:13:

@kitt

ein Richter ist in der Würdigung seiner Beweise
frei.
ABER

es braucht schon mehr für eine Verurteilung als "fadenscheinige Verdächte "

Ausserdem ist hier der Unschuldsbeweis jederzeit zu erbringen , da kann gar nichts schiefgehen.

By rennfahrer (80.140.35.13) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 12:20:

@Fahrer

es braucht schon mehr für eine Verurteilung als "fadenscheinige Verdächte "

Meine Befürchtung hierbei ist, dass ich die Tat auf dem AB zugegeben habe, wenn auch nicht unterschrieben. Das mit der Unterschrift sollte ein Experiment sein, ob sie mich dennoch "schlucken", haben sie getan.
Wahrscheinlich war die Bussgeldstelle glücklich, dass ich auf so ein schlechtes Foto überhaupt reagiere.

Alibi wird wirklich schwierig, kA was ich da gemacht habe.

Ausserdem seh ich meinem Kumpel wirklich gar nicht ähnlich. Aber wird sich hoffentlich vor Gericht alles selbst erledigen.

Zu Aussage verweigern:
komplett zu jeder Frage, die der Richter mir stellt, also soll ich einfach nur meine Fahrereigenschaft bestreiten und sonst kein Wort zu der Tat, oder zu meinem Kumpel (Fahrer und Halter) ?!

By Fahrer (80.128.227.251) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 12:46:

@rennfahrer

Ja.

"Hohes Gericht - ich mache keine Angaben zur Sache und beantrage Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen."

Dann schauen wies läuft.
Falls der Richter Dich dann verknacken will musst
Du notfalls doch noch darauf bestehen Deinen Kumpel als Entlastungszeugen anzuhören.
Idealerweise sollte die Tat gegen Ihn auch verjährt sein , sonst "springt er über die Klinge"

So oder so - nimm den Kumpel vorsichtshalber zum Termin mit

By Ghostrider (80.128.86.214) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 13:47:

@ Rennfahrer: natürlich wird der Richter dich verknacken, auf dem Radarfoto könnte ein Ziegenbock sein, egal, der Staat hat immer recht.

Den Kumpel mitnehmen? Die meisten Leute kriegen vor der Staatsherrlichkeit doch weiche Knie und fangen an zu labern. Oder der Richter will ihn unter Eid nehmen - was dann?

(ich unterstelle, du bist gefahren und hast den Alberto gemacht)

By Bluey (217.225.22.77) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 14:07:

natürlich wird der Richter dich verknacken, auf dem Radarfoto könnte ein Ziegenbock sein, egal, der Staat hat immer recht
Na klar! Also: Mund halten, zahlen und fröhlich sein ;-))) *lol*

Oder der Richter will ihn unter Eid nehmen - was dann?
Ich habe noch nicht ein einziges Owi-Gerichtsverfahren erlebt, wo ein Zeuge vereidigt wurde oder werden sollte!

By Fahrer (80.128.227.12) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 14:35:

@Ghostrider

er ist selbst der "Alberto"

Fahrer und Halter ist der Kumpel.
Also kann der Kumpel auch ruhig einen Eid schwören dass er selbst gefahren ist.
Im schlimmsten Fall muss er dann für die OWI geradestehen.

tapferer Ghostrider wo ist Dein Kampfgeist geblieben.Ich empfehle Dir dringend einmal Alberto erfolgreich vor Gericht durchzuziehen , das befreit Dich von Deinem
"Affenforscher - Trauma"


@Bluey

uneidliche Falschaussage reicht ja auch schon um eine Menge Ärger zu bekommen.

By Ghostrider (80.128.86.214) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 14:45:

@ Fahrer: seit > 2 Jahren keine Punkte mehr bekommen *schäm* Keine Notwendigkeit zu Alberto...

Ich denke auch eher an fortgeschrittene Aufrüstung:

# Fahrzeug in Frankreich zulassen
# Folientechnik

Wenn du den Alberto machen musst, hast du vorher m. E. schon einen Fehler gemacht.

By Fahrer (80.128.227.195) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 16:25:

@Ghostrider

stimmt.

By Alberto (62.158.218.30) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 17:12:

Ich weiß nicht, was ihr habt...
Ich streite gerade auch mit einem Richter aus Neu-Ulm herum, der mir nun 2 x schon den Termin - freundlicherweise - verschoben hat.

Ich will aber nicht nach neu-Ulm fahren! 100 km für nichts... ich bin ja nicht auf dem Foto!

Nun habe ich mit diesem einen regen Schriftwechsel angefangen, von wegen der unnötigen Kosten... usw.

Aber... wenn ich hingehen würde... na dann gibt es mindestens die "Einstellung".

Und - sollte er dann immer noch glauben, ich könnte es gewesen sein, - dann wird der "echte" Fahrer alles zugeben... trotzdem passiert dem nichts mehr wg. verjährung!!!

Also - dein Kumpel und Fahrer kann ruhig mitgehen und auch sicherheitshalber als zeuge für dich aussagen, daß er es selbst war--- so what?
Für ihn ist es wirklich verjährt!!! Auch mit Geständnis!

By Nukelodeon (217.228.1.120) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 23:09:

>Eine Ladung zu meiner "Hauptverhandlung über Einspruch gegen Bussgeldbescheid des RP Kassel vom 11.7.02"

Wenn schon das BGB vom 11.7 an den Ersatzfahrer ist, dann wirds für den echten Fahrer längst verjährt sein.

By rennfahrer (80.140.57.146) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 19:52:

@alle

War gestern vor Gericht, Ergebnis:
Einstellung des Verfahrens.

Nachdem der Richter mich von vorne und von beiden Seiten im Profil begutachtet hat, das Blitzfoto dazu mit einer Lupe angeschaut hat, meinte er nur "schwierig, das passt nicht, jenes passt nicht, auch das Ohr passt nicht", daraufhin gabs die Frage, ob ich mit einer Einstellung des Verfahrens zufrieden wäre...

Das alles dauerte so ca. 5min. danach war die Verhandlung beendet !

Den Rest gibts am Donnerstag !

By rennfahrer (80.140.57.146) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 20:18:

@Ghostrider

hat doch geklappt. Richter meinte selbst, das das Foto sehr schlecht sei.
Hatte noch nen Kumpel dabei, da meinte er, das könnten ja Sie sein. Mein Kumpel "nee, nee". Dann hab ich noch gesagt "gegen ihn wäre es eh schon verjährt", da hat die Tipse nur gelacht, der Richter zugestimmt und das wars !

By Fahrer (217.233.198.63) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 10:40:

@Rennfahrer

na also - Glückwunsch.
Wiso hast Du keinen Freispruch verlangt?
Egal so oder so -
ÄTSCHI BÄTSCHI COLÄTSCHI an die Abzocker!

By Alberto (62.158.211.161) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 17:51:

Ja - Freunde - so könnte es ausgehen... ich habe aber letzten Freitag eine wunderbare andere Erfahrung gemacht, die ich Euch nicht vorenthalten will...

Zur Sache....

Kollege geblitzt mit 101 bei 80 - Stadtautobahn Neu-Ulm - Anhörung an Firma - ich als Fahrer - Anhörung an mich - ich zugegeben - BuGeBe an mich - ich Einspruch - ... nun Gerichtstermin.....

Ich hatte vorher dem Richter eine Vergrößerung meines Passfotos zugesandt und ihn dringend aufgefordert, doch dieses Verfahren einzustellen....
er war leider anderer Meinung.

Ich also dort hingefahren (100 km) und aber den Kollegen sicherheitshalber mitgenommen. Das war gut so... denn,

der Richter wollte tatsächlich glauben, daß ich dies auf dem Foto sein könnte (ja, wenn ich 5 Jahre jünger wäre und etwa 10 kg schwerer, dann könnte mit viel Fantasie dies auch mein Gesicht sein)

So... nun wollte dieser mich also verurteilen (zu 50 Euro + 1 Punkt) - ich dagegen war sowieso schon etwas angesäuert und forderte nun einen Freispruch 1.Klasse - also mit voller Kostenerstattung (100 km + Zeit).

Der zeuge (ein Polizist, der die Messung gemacht hatte, grinste schon so komisch)

Also habe ich dem Richter letztendlich vorgeschlagen, daß ich ein entlastendes "Beweisstück" dabei hätte, das ich ihm dann wohl zeigen müsse... damit war er einverstanden und ich holte den Kollegen herein, - empfahl dem Richter, diesen nicht als Zeugen anzusehen, sondern nur sein gesicht als Beweisstück anzusehen und mit dem Bild zu vergleichen!

Das war dem dann endgültig zu viel und er sagte ziemlich ärgerlich, daß er nun selbst entscheiden könne, was er mit dieser Person mache und er wolle ihn nun als Zeugen vernehmen....

Da kam er uns gerade recht...

Ich ballerte los, daß er dann ja wohl diesem mann für Anfahrtkosten und Zeit ein Zeugengeld zussprechen müsse.....

Der Kollege klärte ihn auf, daß er ihn als Zeugen ja wohl zuerst belehren müsse, daß er nichts auszusagen brauche, was ihn selbst belastet - einerseits - und daß er andererseits, wenn er der Täter sei - schon unter die Verjährung falle....

Zähneknirschend belehrte dieser daraufhin den "Zeugen" und fragte ihn, was er denn zu der Sache sagen könne....
Dieser: "Was möchten Sie denn wissen?

Richter:"Ja, wer ist denn das auf dem Foto?"
Zeuge:" Ja - ich"
Richter:"Kommen Sie mal nach vorne und schauen Sie das Foto an"
Zeuge:" Das brauche ich nicht, denn ich weiß ja, daß ich da drauf bin"
Richter:"Woher wissen Sie das denn so genau?"
Zeuge:"Ja, woher wohl? Ich bin eben damals mit dem Auto gefahren, ich muß da drauf sein - und für mich ist es ja schon wieder verjährt!"
Ich: "Herr Vorsitzender, die Zeit läuft, ich muß wieder ins Büro, wo bleibt mein Freispruch?"
Richter:" Herr zeuge, sind Sie sich im Klaren, daß ich Sie auch vereidigen lassen könnte - das gibt bei meineid Gefängnisstrafe - niicht unter 1 Jahr - würden Sie diese Aussage also beeiden?
Zeuge:"Ja"

Pause...... langes gesicht....

Und jetzt kommt´s....

Richter:" so - das ist mir jetzt zu dumm hier.... jetzt werde ich das klären.... es ergeht folgender beschluß: Es wird ein Sachverständiger der UNI München beauftragt, beide Personen zu begutachten und mit dem Foto zu vergleichen, danach wird ein neuer termin bestimmt....

Auf Wiedersehen, meine Herren!

Und... was ist mit Zeugengeld?
Richter:"Beim nächsten mal können Sie das alles beantragen"

Und die Moral von der Geschicht?

Jetzt wird also ein Sachverständiger beauftragt, - Kosten etwa 500 - 700 Euro. Dann kommt ein neuer Termin - mit dem Täter als Zeugen (Kosten etwa 300 Euro) - ich werde gewinnen (Meine Kosten: etwa 400 Euro + 1 Anwalt, den ich dann auch mitbringe Kosten: etwa 500 Euro)
Und.. man wollte doch nur 50 Euro abzocken.... so ein Pech!

Warum ich sicher gewinne?

1. Am tattage saß ich im Flugzeug und kam aus IBIZA zurück.
2. Die Freundin des Kollegen fuhr an diesem Tage mit ihrem eigenen Auto - genau hinter ihm - und wurde als nächstes unmittelbar folgendes Auto geblitzt - mit + 22 kmh. Sie hat aber alles bezahlt, weil sie eben keinen Ärger wollte... aber als Zeuge, wer da wohl vor ihr im Auto saß, taugt sie allemal.

Dieser Richter kann nie gewinnen!
der glaubt nun nämlich, ich wäre es wirklich gewesen und hätte nur einen Kollegen bestochen, es für mich auf sich zu nehmen, da es für ihn verjährt ist.

Das wäre aber... Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage und vorsätzliche falsche Anschuldigung! Das wäre alles im Strafbereich!

Und genau so einen dicken Fisch wähnt dieser Richter nun an seiner Angel.... der arme Kerl.

Das Verfahren ziehen wir noch soooooooo in die Länge, daß es richtig teuer wird. der hat keine Chance.

Deshalb, - Freunde - wenn ihr mal so hineingeratet - achtet auf ein Alibi!

By Mr. X (217.4.248.180) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 21:10:

Albertos Märchenstunde, Teil 142

By HugoHiasl (62.225.4.98) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 21:32:

Hmm.. Das kann ich mir gut vorstellen, daß es so war..

Ich kenn die Spacken in Bayern. Ich ärgere mich auch grad mit einem rum. Ich habe auch Einspruch eingelegt. Nur lässt es sich bei mir nicht so eindeutig belegen.

Irgendwie wird in Deutschland das Recht verdreht. Man wird vom Richter verknackt, wenn der meint man könnte unter Umständen der auf dem Bild sein.

Eigentlich sollte in Deutschland die Unschuldsvermutung die Grundlage bilden und eindeutige Beweise eine Schuld beweisen. Und nicht anders rum.

Im Anblick der leeren Kassen wird in der Hinsicht das Recht doch gerne mal gebeugt und wenn auf dem Bild nicht wirklich klar ersichtlich ist, daß es jemand nicht ist und der auch kein Alibi hat, dann wird der eben mal verknackt. Hauptsache einer zahlt.

Ich bin noch immer auf der Suche nach dem genauen Text, der für die nötige Fahreridentifkation gilt. Kann mir den vielleicht mal jemand posten ?

Es muß da ja irgendeine Richtlinie oder einen Paragraphen geben, der regelt, daß der Richter einen leisen Verdacht haben muß, daß derjenige der Fahrer war um dem den Führerschein und vielleicht den Job zu nehmen. Oder eben, daß die Identifikation eindeutig sein muß.

By rennfahrer (80.140.41.58) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 22:28:

@Alberto

Bravo, aber der Ärger mit der ANreise und verpassten, bzw. verschobenen Terminen bleibt nunmal trotzdem bestehen, trotz Aufwandsentschädigung.

By Alberto (62.158.213.54) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 09:17:

@rennfahrer
Korrekt, - aber du weißt ja... ich lasse keine "Feldübung" aus... denn theoretisieren können viele... man muß es in der Praxis erlebt haben, um die echte Verhaltensweise der anderen Seite studieren zu können.


@Mr. X
Warum sollte ich euch Märchen erzählen?

Ich kann gerne den nächsten Gerichtstermin bekanntgeben, wenn er mir vorliegt... dann kann sich das jeder anschauen, wenn er will - ist ja öffentlich!
Ihr müßt eben nur nach neu-Ulm fahren...

Ich habe bis heute noch keinen Gerichtsbeschluß schriftlich.... ich vermute mal, daß der Polizist, der ja auch interessierterweise bis zum Schluß blieb - und dann sogar noch im Saal war, als wir gingen - den Richter möglicherweise auch darauf aufmerksam gemacht hat, daß er - der Polizist - sehr wohl den zeugen als Fahrer erkennen konnte... denn dieser hat wirklich gegrinst... er hat wohl verstanden, was wir gemacht hatten.

Nur der Richter - ein alter knorriger Typ - kurz vor dem Ruhestand - und nur OWI´s den ganzen tag - dieser hat es nicht gerafft - und glaubte wohl wirklich, daß ich auf dem Bild bin und nun eine Anstiftung zur Falschaussage begangen haben muß...

der ist völlig auf dem falschen Dampfer - aber möglicherweise kommt doch noch der Freispruch.. oder aber.. er läßt alles einfach liegen und verstauben.. in der Hoffnung, daß ich mich dann auch nicht mehr melde.. da aber hätte er sich geschnitten. Ich will den offiziellen Freispruch!

By rennfahrer (80.140.41.162) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 09:47:

@Alle

So um das Ergebnis meiner zweiten Verhandlung vorwegzunehmen:

Einstellung des Verfahrens!!

Nachdem der Richter mich 30min warten liess (laut Liste Nr.3 war, tatsächlich aber als erster verhandelt wurde) ging es wie folgt ab:

"blablabla, Verhandlung wegen blablabla Abstand <3/10"
"ihre jährliche Fahrleistung ?"
"ca. 70-80tkm im Jahr"
"Warum so viel ??"
"Weil ich gerne Auto fahre und nebenbei Medikamente ausfahre"
"was möchten sie zu der Tat sagen ?"
"Ich war es nicht"
"Zeigen sie mir mal bitte ihren FS und Perso"
Ich lege ihm meinen Pass und meinen FS hin mit einem Foto, dass mich exakt wie auf dem "Bilderstreifen" (Videoshow gabs leider nicht) zeigt.
"Herr Rennfahrer, es sieht schlecht aus für sie! Möchten sie nicht vielleicht doch jemanden angeben (so in etwa)"
"Warum denn, gegen jeden anderen wäre es doch schon längst verjährt"
"Damit ich mir ein Bild machen kann"
"Nein!"

Alle raus, Besprechung....

Ich komme rein, da faselt der Richter irgendwas von wegen er verleiht mir rechtliches Gehör wegen OWiG ?!
Darauf hin meinte ich nur, dass ich nach meiner Fahrleistung von etwa 150tkm es nicht einsehe, sollte es zu einer Verurteilung kommen, eine Nachschulung machen zu müssen, denn das wäre nicht verhältnismässig.
"Verfahren wird gem. §§ eingestellt"
Danke und tschüss *gg*

Glaubt mans ?? Ich bin fassungslos, da hat der Richter schon gewusst, dass ich es war und stellt das Verfahren trotzdem ein.
Sowas kann man wohl nur mit Glück bezeichnen.

Auf ein punktefreies Leben...

Rennfahrer

By rennfahrer (80.140.41.162) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 09:49:

Muss mich hier auch nochmal für die vielen Tips und Hilfestellungen bedanken die farendil mir gegeben hat.
Ich hoffe er kann es irgendwo lesen, danke farendil!

By Alberto (62.158.212.51) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 10:03:

Du warst also wirklich selbst auf dem Foto - und hast nur geblufft?
Respekt! Das ist dreist! Aber... offensichtlich zeigt es die Schwächen des Systems... die trauen ihren eigenen Bildern nicht!
Gratulation! Das gefällt mir!

By rennfahrer (134.155.62.88) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 10:38:

@Alberto

Du warst also wirklich selbst auf dem Foto - und hast nur geblufft?

Was blieb mir denn anderes übrig, zugeben ?!
Andererseits, was hätte der Richter schon machen können, die Geldbuss ev. etwas erhöhen, darauf wäre es dann nach Gerichtskosten und Nachschulung auch nicht mehr angekommen.

Ich war auf dem Foto, mit ganz kurzen Haaren, Blick nach unten gerichtet, jedoch hätten die Fotos in FS und Pass Abzüge von den Bildern auf dem Streifen sein können, hätte ich nach oben geguckt.

Der Richter wusste ja scheinbar, dass ich es war. Er muss wohl Erbarmen gehabt haben, und auch bemerkt haben, dass für mich eine Nachschulung wirklich "unpassend" wäre.

Wie gesagt, letzten endes nur Glück, das war aber der letzte Verstoss, den ICH begangen habe, für den ICH vor Gericht erscheinen werde!

By rennfahrer (134.155.62.88) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 10:46:

PS:

Gestern noch schnell ein paar neue Passfotos mit Wolle aufm Kopf gemacht, die kommen in meinen nächsten Ausweis, dann dürfte sich so eine Situation auch nicht mehr wiederholen !

Nachtrag zu Verhandlung Nr.1, warum ich keinen Freispruch erwirken wollte.
Hätte ich normalerweise auch verlangen sollen. Der Richter stellte mich vor die Wahl, Gesichtsforscher, oder Einstellung des Verfahrens. Ohne Rechtsschutz (Tat war vor Abschluss einer RS) wurde mir da etwas murmlig, obwohl schon der Richter erkannte, dass ich es nicht sein kann, der auf dem Foto war, deshalb gab ich mich auch mit einer Einstellung zufrieden...

By Alberto (62.158.218.201) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 15:00:

Ja - das ist schon ok!
Ich kann mir dieses hohe Risiko auch nur leisten, weil ich noch 2 gute Rückversicherungen habe... mein Alibi und die Freundin des fahrers.

Darum... der Sachverständige möge nur kommen...

By lexA (80.138.156.242) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 18:55:

Tja, und der Schuß kann auch sehr schön nach hinten losgehen - man beachte § 109a Abs. 2 OWiG...

By rennfahrer (80.140.63.22) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 20:21:

§109a OWiG

(2) Soweit dem Betroffenen Auslagen entstanden sind, die er durch ein rechtzeitiges Vorbringen entlastender Umstände hätte vermeiden können, kann davon abgesehen werden, diese der Staatskasse aufzuerlegen.


Das sind doch nur eigene Auslagen, wen interessiert das bei einer Einstellung ??

Ausserdem musst du erstmal nachschauen, was \blue durch ein rechtzeitiges Vorbringen entlastender Umstände hätte vermeiden können}

Wenn allein die mögliche bzw. unmögliche Identifizierung vor Gericht entscheidet, über Einstellung, Freispruch oder Verurteilung, kann hier der §109a (2) keine ANwendung finden.
Ausserdem müsste man sich mal informieren, ob dieser in der Praxis überhaupt angewendet wird.

By lexA (80.138.156.242) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 20:42:

Leider wird von § 109a OWiG in der Praxis noch viel zu selten Anwendung gemacht, wobei das bei einer solchen Verschleierungsmethode durchaus angebracht wäre.

Im vorliegenden Fall hätte Alberto seine Kosten (Fahrt + Anwalt + ...) vermeiden können, wenn er rechtzeitig den Fahrer benannt hätte. Spätestens als ihm klar war, daß er nicht der Fahrer sein kann (er war ja auf Ibiza), hätte er Einspruch einlegen und den Fahrer benennen müssen/sollen.

Weiterhin wäre noch zu prüfen, ob hieraus nicht evtl. sogar der Tatbestand des § 164 Abs. 2 StGB erfüllt ist.

By rennfahrer (80.140.63.22) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 20:53:

@lexA

Im vorliegenden Fall hätte Alberto seine Kosten (Fahrt + Anwalt + ...) vermeiden können, wenn er rechtzeitig den Fahrer benannt hätte

Soweit ich weiss hat er dem Richter eine vergrösserte Kopie seines Personalsausweises geschickt mit der Bitte um Einstellung/Freispruch. Dem ist der RIchter nicht nachgekommen, also ist es nicht Albertos Schuld, dass er zum Termin erscheinen muss ?

Eine Mitwirkungspflicht bei OWi's gibts nunmal nicht.

zu §164:
WIe will man demjenigen denn beweisen, dass er nicht irrtümlich jemand anderen in den AB geschrieben hat ??

By lexA (80.138.156.242) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 21:06:

Soweit ich weiss hat er dem Richter eine vergrösserte Kopie seines Personalsausweises geschickt mit der Bitte um Einstellung/Freispruch. Dem ist der RIchter nicht nachgekommen, also ist es nicht Albertos Schuld, dass er zum Termin erscheinen muss?

So wie ich das lese, hat er die Kopie kurz vor dem Gerichtstermin an den Richter geschickt. Wir kennen die genauen zeitlichen Abläufe nicht, aber evtl. hätte er ja schon vorher mitteilen können, daß er als Fahrer nicht in Frage kommt.

By Alberto (62.158.213.183) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 13:41:

Nein, ich habe die KOPIE RECHTZEITIG GESCHICKT _ ZUSAMMEN MIT DER Bitte, den Termin zu verlegen, - wenn er denn schon sein müßte..
Darauf kam die verlegung - mit einem Schreiben... man wolle mich unbedingt persönlich in Augenschein nehmen...

Was soll ich da noch machen?

Bild gebracht, gesagt, daß ich es niemals gewesen sein kann... was wäre wohl passiert, wenn ich dann gesagt hätte, wer es meiner Meinung nach gewesen sein könnte?

Man hätte mich trotzdem vorgeladen und diesen dann als Zeugen hinzugezogen... das aber hatten wir ja dann letztendlich!

Und - meine Vorladung? Die muß nun zum Freispruch führen! Mehr kann ich nicht mitwirken!

Der Hase liegt ja ganz wo anders..... ich bin für den Richter immer noch der Täter! Da liegt ja der Irrtumm, der jetzt teuzer für den Staat wird.

By Ghostrider (217.228.238.56) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 17:37:

@ Alberto: dir ist schon klar, dass die Affenforscher Gefälligkeitsgutachten machen..? Die verdienen sich dumm und dämlich mit diesen Gutachten, und wes Brot ich ess des Lied ich sing.

Wie angreifbar ist dein Alibi? Gibt es Ausweiskontrollen auf dem Flug Ibiza -> Stuttgart?

By Alberto (62.224.100.113) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 10:17:

@Ghostrider
Das ist ja das Spannende daran... nein es gibt keine Ausweiskontrollen, aber bei Chartermaschinen gibt es eine exakte Boarding-List, die mich da sicher drauf hat - und.. ich bin nun mal zum Tatzeitpunkt in der Luft gewesen.
Zweitens - die Freundin... die war genau hinter dem Kandidaten, ist fotografiert worden... und die weiß genau, wer vor ihr im Auto saß.

Aber zurück zum Gutachter.... ich freue mich auf diesen... denn, was glaubst du wohl, wie ich den beschimpfe, wenn er sich irren sollte... (meinetwegen auch absichtlich) - dann machen wir aber ein Faß auf...der macht dann keine Gutachten mehr!

Und dann hole ich auch die Sensationspresse dazu... das wollen wir doch mal sehen.

Ich glaube aber, da ich noch keinerlei Reaktion vom Gericht habe, daß der anwesende Polizist dem Richter nahegelegt hat, sich nicht weiter zu verrennen! Dieser hat nämlich vermutlich alles durchschaut.
Schon allein, als ich ihn detailliert nach dem Ablauf des Eichdatums und nach der nachgewiesenen Ausbildung für die Aufstellung des Gerätes gefragt habe... da wußte der, wen er vor sich hat.

Ich freue mich sakrisch auf diesen Kampf... ich kann nur gewinnen - und der Staat kann sich nur blamieren..

By Weasel (80.145.122.81) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 10:38:

... und ich werde dabei sein .. vorausgesetzt Du postest den Gerichtstermin hier.

By HugoHiasl (80.136.235.32) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 11:00:

Wenn es in Neu-Ulm ist würde ich mir das auch nur ungerne entgehen lassen. ;-)

Immerhin steht mir ähnliches noch in Augsburg bevor.

By Alberto (62.158.211.229) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 15:04:

Wenn es zum termin kommt, werde ich ihn mitteilen. versprochen.

By Ghostrider (217.228.227.12) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 23:29:

Ich werde auch kommen - inkognito

By Landy (80.131.82.45) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 13:45:

@ Ghostrider

Ich empfehle dir meine Skimaske *g*.

By Hannibal (80.145.126.226) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 18:00:

Jau ich will auch kommen, also bitte posten (hätte ned gedacht dass es sich in meinem Leben mal noch lohnen würde in Ulm zu wohnen *g*)
...Und mit Skimasken wäre ich in Ulm/Neu-Ulm vorsichtig, da habt ihr schnell 4 Polizisten vor eurer Haustür stehen ;))

By Landy (217.230.17.219) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 21:28:

@ Hannibal

Da warte ich schon seit langem darauf. *g*


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page