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Zebrastreifen

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Zebrastreifen
By pitta (194.113.59.80) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 07:47:

Folgende Situation: Ca 100 m vor Zebrastreifen überholt und ca 5 m wieder in richtige Spur vor dem Zebrastreifen gekommen. Von Ziwi´s beobachtet ( im Jeep mit dann aufgesetzten Blaulicht hinterher !). Sind 5 m Einordung vor dem Zebrastreifen ausreichend ?
Die Ziwis haben nur Personalien aufgenommen und wollten dann auf dem Abschnitt den Bericht fertigen. Gibt es da Richtlinien beim Verhalten vor dem Zebrastreifen?
Nach meiner Ansicht beschleunigte der Überholte.
Was erwartet im Falle eines negativen Urteils mein Sohn eigentlich in seiner Probezeit?

mfg pitta

By Collin (212.183.114.61) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 09:21:

Wo hast du den Führerschein gemacht??? Man darf in der Nähe eines Fußgängerübergangs nicht überholen (wozu 100 Meter zählen), und wenn du meist der Überholte hat beschleunigt, musst du den Überholvorgang abbrechen!

By MrMurphy (80.129.212.213) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 13:08:

Das wird ein teurer Spaß: 50 Euro + 4 Punkte Ansonsten kann ich Collin nur zustimmen. Wie will dein Sohn denn eigentlich noch bremsen, wenn er sich erst 5m vor dem Übergang wieder auf der rechten Spur befindet? Das ist doch der helle Wahnsinn.

By Matte (194.95.141.200) on Freitag, den 1. November, 2002 - 12:26:

Solang du nicht auf den Zebrastreifen überholt hast, kann dir nichts passieren. Hast du deinen Überholvorgang vorher beendet so sollte auch nichts nachkommen.

§26 STVO (3) An Überwegen darf nicht überholt werden.

da steht nichts von vor Überwegen...

Gruss Matte

By Driver (217.4.248.166) on Freitag, den 1. November, 2002 - 17:57:

Es gibt aber noch den § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO:

Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage.

Das könnte man in diesem Fall evtl. anwenden.

By pitta (172.176.203.194) on Freitag, den 1. November, 2002 - 19:13:

1.War meine Frage, ob es in de Nähe von Zebrastreifen eindeutige Richtlinien gibt.
Die Verkehrslage war völlig klar, kein Berechtigter
wollte den Zebrastreifen benutzen.Hier kommt der Tatbestand einer unklaren Verkehrslage nicht in Betracht!
@collin:Um mein Führerschein geht´s nicht ,mein Sohn befindet sich in der Probezeit.Möglicherweise kannst du auch mal dein Zitat" in der Nähe des Fussgängerüberweges"näher definieren!
Rumeiern kann jeder ,fakt ist, keiner wollte den Zebrastreifen überqueren.
Mfg Pitta


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