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Fahrtenbuch trotz Zeugnisverweigerungsrecht?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Fahrtenbuch trotz Zeugnisverweigerungsrecht?
By Mischa (217.84.164.157) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 01:55:

Hi Leuts!

In einem anderen Forum wurde folgende Behauptung aufgestellt:
Ein Fahrtenbuch kann auch dann auferlegt werden, wenn sich der Fahrzeughalter im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf sein Zeugnisverweigerungsrecht oder Aussageverweigerungsrecht beruft. Die wurde bereits höchstrichterlich bestätigt

Dazu wurden folgende Urteile geliefert:
Der Halter kann sich gegen die Anordnung eines Fahrtenbuches nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO berufen. Auch die Berufung des Halters auf das Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) steht der Auflage eines Fahrtebuches nicht entgegen. (BverwG in DAR 1972 26/27)

..Der Halter eines Kfz, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, ist rechtlich nicht gehindert, von einem etwaigen Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren Gebrauch zu machen; er muß dann aber gem. § 31 a StVZO die Auflage in Kauf nehmen, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, setzt als Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht die Besorgnis voraus, daß zukünftig gerade der Fahrzeughalter als Fahrer seines Kraftfahrzeuges Verkehrszuwiderhandlungen begehen könnte...........
BverwG, 11. Sen., Beschl. vom 22.6.1995, 11 B 7.95, VerkMitt 1995, Nr. 80


Das halte ich für einen unzulässigen Versuch, das Zeugnisverweigerungsrecht auszuhebeln.

By farendil (217.225.240.47) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 08:03:

für was dus hälst ist egal, rechtlich KANN es zulässig sein trotz aussageverweigerung ein fb aufzuerlegen. ist alles etwas kompliziert - such mal den thread rund ums fahrtenbuch oder so ähnlich.

By Driver (217.5.3.198) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 20:40:

ich merke schon farendil ist lernfähig! ;-))


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