Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Vorfahrt - wer wen?!

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Vorfahrt - wer wen?!
By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 15:05:

Frage an unsere Polizisten und andere:
Hallo Leute, hatte gestern ein kleines Zwischenerlebnis und bin jetzt ein bisschen frustriert, wer nun recht hatte.
Ich bin gekommen von oben A (s. Karte unten), als ich grün nach links hatte, habe in der Kreuzung zwischen A und B gewendet. Ich hatte dann Hauptstraße und Vorfahrt vor C. C hatten aber gerade scheinbar grün, müßten mich aber rein nach den Verkehrszeichen durchlassen. Für mich war der Weg frei, denn ich hatte Vorfahrtsrecht nach Zeichen und es gab für mich keine Ampel. Wer sollte hier wen durchlassen?

|A|
| |\
| | \
| |\ \
| | \C\
============
B
============
| |
| |
| |

By Multa (172.184.241.195) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 17:15:

Wenn C grün hatte, dann hatte er Vorfahrt. Du kannst doch als Linksabbieger nciht einfach auf der Kreuzung wenden! Du musstest links abbiegen und erst nach der ampel wenden!

By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 17:57:

ich hatte grün nach links und bin abgebogen und nach der ampel gewendet. der wendevorgang war komplett i.O, das kannst du mir glauben - was mich interessiert ist wer vorrang hatte: ich - der vorfahrt auf der hauptstraße hatte, oder C, der zwar grün hatte, aber auch ein Schild, daß er mich durchlassen soll.

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 19:09:

Ich würde Dir ja gerne helfen, aber so ganz habe ich leider noch nicht verstanden, wie die Verkehrs-/Vorfahrtsregelung der betr. Kreuzung ist und wie Du nun genau gefahren bist.

Was mir ziemlich schleierhaft erscheint ist, daß Du einerseits sagst, daß für A nach links grün bestand und gleichzeitig der Querverkehr C Vorrang haben soll?! Und von welchem Schild sprichst Du?

By Multa (172.184.132.205) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 19:12:

Sorry, hatte mich vertan! Also, du bist auf die Hauptstraße gefahren, aber warum hast du gewendet? Wenn Du links abgebogen bist, dann bist du doch gleich auf der Hauptstraße!? Und dann dürfte C auch kein grün gehabt haben. Bist du aber, so wie ich vermute, nach rechts abgebogen und hast gewendet aud der Kreuzung und dann Richtung C gefahren, so hatte C Vorrang. aber was für ein Schuld hat dir denn Vorrang erteilt? Ampeln haben vor Vekrehrszeichen Vorrang!

By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 19:37:

Leider kann man es hier schlecht aufzeichnen - also, wenn ihr wollt, kann ich eine bessere Zeichnung eMailen, brauche dann die Adresse. Nochmal so:

Ich war oben und bin die Hauptstr. runtergefaren bis zur Kreuzung. Dort habe ich gewartet bis die Ampel für mich nach links grün wird, bin abgebogen und gleich gewendet. Die 0 zeigen meinen Weg von links oben, bis zur Kreuzung, und wieder in die Gegenrichtung auf derselben Straße nach oben. Die 2 ist das "Hauptstr."-Zeichen für mich, und die 3 - das Zeichen für C, daß sie mich durchlassen müssen.

|0| | \3
|0|0|\ \
|0|0|2\ \
|0|0|
==0=======
==========
| | |
| | |

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 19:45:

Aaah! Jetzt isses schon deutlicher. Fehlt mir nur noch die VZ-Bezeichnung für "3". Kannst mir das aber auch mal kurz zumailen, wenn Du willst.

By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 19:53:

habe gerade geschickt

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 20:39:

Hm...... sorry, aber bis jetzt ist noch nichts angekommen!

By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 20:50:

aber jetzt, oder?

By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 20:57:

das zeichen für 3 ist jedenfalls "dreieck mit spitze nach unten"

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:01:

Ehrlich gesagt verwirrt mich die Zeichnung etwas.

1. Wenn Ampeln geschaltet sind, gehen diese den aufgestellten VZ vor!
Nur wenn die Ampel ausfällt, gelten die VZ.
Insofern finde ich es merkwürdig, daß die von C nach rechts abbiegenden VT eine Ampel haben, die auf A nach "oben" fahrenden aber offensichtlich nicht.

2. Ich kann es mir daher nur so vorstellen, daß Du als von "oben" kommender überhaupt nicht wenden darfst. Die von "unten" kommenden haben noch vor der Kreuzung eine Ampel. Und wenn die rot zeigt, dann bekommen die o.g. Rechtsabbieger grün.

Anders macht das irgendwie keinen Sinn.

Wenn das so stimmt, wie ich es beschrieben habe, dann hättest Du
1. verbotenerweise gewendet und
2. auch NICHT Vorrang gehabt

BTW: Diese Ampelanlage/Kreuzung würde ich ja mal zu gerne in natura sehen. Wo ist das?

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:02:

für 3
Ich gehe mal davon aus, daß Du "Vorfahrt achten" meinst.

By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:10:

nein - ich bin da extra noch mal vorbeigefahren - man kann dort wenden! und wenn man dort wenden kann, dann müsste es vor Einfedelung von C auch eine Ampel für mich geben, wenn ich gewendet habe- die gibt es aber nicht. Im restlichen hast du recht. Nur - da gibt es kein Zeichen, welches das Wenden verbietet.
Das ist in Berlin-Spandau. Wenn du eine nähere Adresse brauchst, schaue ich noch einmal nach...
Und es ist mir immernoch unklar - wenn ich nun wenden darf und noch oben fahre - wer nun hier Vorfahrt hat in der Situation? Eine nicht ganz übersichtliche Lage, was?!

By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:17:

jedenfalls haben wir mit einem anderen fahrer, der von C kam, lange gehupt und dann (ich war dann irgendwann kurz danach vor ihm) habe ich mich entschlossen anzuhalten und mit ihm alles zu klären, damit danach keine Anzeige oder sonst was kommt. Ich habe angehalten und bin zu ihm hin, und er war völlig ausser sich - hat geschriehen - ich habe ihn versucht zu beruhigen - und er meinte nur immer: "Wenn du jetzt nicht sofort wegfaehrst, zeige ich dich an wegen Noetigung" - ich hab's ja nur gut gemeint und bin dann schließlich weggefahren (man konnte gar nicht mit ihm reden). Ist denn so etwas Noetigung?

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:18:

Stimmt. Recht unübersichtlich. Könnte es sein, daß Du, wenn Du auf die besagte Kreuzung von oben zufährst, ein VZ 214 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung) "geradeaus" hast? Das würde z.B. ein Wenden untersagen.
Oder VZ 272 (Wendeverbot)? Könnte ja sein, daß Du das übersehen hast?!

P.S.: was schreibst Du da eigentlich für merkwürdige Zeichen anstelle der Umlaute?

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:20:

Nein. Das ist keine Nötigung. Wäre bei eindeutiger Beschilderung oder Verkehrslenkung ein Vorfahrtsverstoß.

By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:25:

Bist du weit von Berlin? Sonst koenntest du ja dir das anschauen. Ich bin, wie gesagt, dort noch einmal vorbeigefahren die ganze besagte Strecke - und da gibt's keine VZ, die das Wenden verbieten wuerden.
Und, Vorfahrtverstoß von mir oder von C ?

By Bluey (80.130.186.208) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:29:

1. wohne ich ca. 300 km von Berlin entfernt.
2. wenn C grün hat, dann von Dir.

By wladi (217.231.35.22) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:31:

na dann - danke jedenfalls.

By Landy (217.230.29.50) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 22:07:

@ wladi

In der Fahrschule hab ich gelernt, dass die Ampel jedes Zeichen automatisch aufhebt, also auch das Zeichen, was für dich Vorfahrt bedeutet.

By klausk (80.142.110.25) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 05:28:

Hallo wladi,
wo in Berlin???

Grüße
Klaus

By Volker (217.235.19.64) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 09:45:

Die ganze Diskussion is hinfällig, da das Wendemanöver schon falsch war, deshalb kommt es zu Komplikationen. Also: Ampeln geben mit ihren Pfeilen an, in welche Richtung abgebogen werden darf. Wenn nach links grün ist, darf auch nur nach links abgebogen werden - und nicht gewendet! So kann es auch nicht zu Kollisionen mit Rechtabbiegern kommen. Wenn Du hättest wenden dürfen, stünde eine Ampel mit Wendepfeil dort. Klar?

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 13:51:

Falsch! Ich darf überall, wo ich links abbiegen kann, auch wenden. Wenn dies nicht erwünscht ist, muss Zeichen 272 - Wendeverbot aufgestellt werden.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php3

Ich kenne auch so eine Kreuzung wie die von dir beschriebene. Tückisch: Man hat dort das "Vorfahrt achten"-Schild 20 Meter hinter der Rechtsabbieger-Ampel angebracht, also wird es nicht durch die Ampel außer Kraft gesetzt (oder?)

By MrMurphy (80.129.204.60) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 13:59:

Selbstverständlich verbietet die Ampel mit grünem Pfeil nach links NICHT das Wenden. Das wird ausschließlich durch das Zeichen "Zeichen 272 - Wendeverbot" verboten. Außerdem durch die Zeichen 209 und 214, die in diesem Fall aber nicht zur Debatte stehen. Also durfte Wladi auf der Kreuzung wenden. Eine Ampel mit Wendepfeil gibt es schon gar nicht, jedenfalls nicht in Deutschland.

Als er dann auf die Zufahrtspur zukam, hatte er ein Vorfahrtzeichen, entweder 301 oder 306 (auf seiner letzten Zeichnung an Position 2) und der von rechts kommende das Zeichen 205 (Position 3).

Damit hatte er dann Vorfahrt und der andere hätte warten müssen. Anders wäre es, wenn dort keine Schilder stehen würden, dann würde rechts vor links gelten.

Die Ampel gibt nämlich keine Vorfahrt für eine bestimmte Strecke. Die Ampel hat dem von rechts kommenden nur die Zufahrt auf die Zubringerspur erlaubt, weiter nichts. Dabei gehe ich davon aus, das die Ampel für ihn sich vor der Zubringerspur befand.

Bei der nächsten Einmündung, auch wenn die sich innerhalb einer großen Kreuzung befindet, gilt dann wieder die aktuelle Beschilderung, auch wenn Schild und Ampel nur 10m auseinander stehen. Rechtlich ist das eine Einmündung, die mit der davorliegenden Ampel nichts zu tun hat. Die Ampel hat nur Vorrang gegenüber den Schildern, die sich direkt an der Ampel befinden.

Da aber, wie auch hier in der Diskussion abzulesen ist, viele Autofahrer mit solchen Regeln überfordert sind, sollte man in solchen Situationen auch als Vorfahrtberechtigter vorsichtig fahren.

By Volker (217.235.19.64) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 14:42:

Nocheinmal: Die Ampel gibt den Verkehr immer nur in die Richtung frei, in die der Pfeil zeigt. Bei einer Linksabbiegerampel darf nur nach links abgebogen werden und nicht gewendet. Dies ist auch sehr sinnvoll, da es so keine Vorkommnisse wie die oben beschriebenen gibt. Wendepfeil in D, Beispiel: Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee, zwischen Lichtenberger Brücke und Magdalenenstraße, stadteinwärts.

Also, da kein Wenden gestattet war, muss auch kein Wendeverbotsschild stehen!

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 14:44:

@Volker: NEIN! Mehr kann ich dazu auch nicht mehr sagen!

By Landy (80.131.80.19) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 14:50:

@ Volker + dagegen

Die Mischung machts!

Man darf da wenden, aber da man die Richtung verlässt, in die der Pfeil zeigt, verliert man sein Vorfahrtsrecht, welches man durch die grüne Ampel hatte.

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 14:57:

@Landy: Du hast die Situation noch nicht ganz verstanden. Nachdem gewendet wurde, fährt man in die andere Richtung weiter, dann kommt ein Vorfahrtszeichen und dann kommt die separate Rechtsabbiegerspur schräg von der Seite.

By Volker (217.235.19.64) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 15:01:

Man darf da nicht wenden, denn der grüne Pfeil gestattet nur das Abbiegen nach links. Zu Ostzeiten galt: Wenden ist gleich zwei mal links, das ist heute nicht mehr der Fall. An Lichtsignalanlagen dürfen zwei sich kreuzende Wege niemals gleichzeitig grün bekommen, man bedenke nur den Konflikt mit den Fußgängern, die dann dort die Straße überqueren dürfen.

Eines muss ich natürlich zugeben, da von dieser Einschränkung keiner weiß, auch die Polizei nicht, wendet jeder, pocht auf sein Recht und wundert sich, dass da noch jemand grün hat...

By Landy (80.131.80.19) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 15:07:

@ Volker

, man bedenke nur den Konflikt mit den Fußgängern, die dann dort die Straße überqueren dürfen.

Diesen Konflikt gibt es sehr häufig - wenn rechts abgebogen werden darf und ein orangenes Lichtchen leuchtet.

Die Folge ist: der Rechtsabbieger UND der Wendende muss auf andere VT's aufpassen.

@ dagegen

Und eben dann muss man die Spur von rechts gewähren lassen - wenn für diese grün ist. Die Ampel hebt das Vorfahrtszeichen auf!

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 15:12:

@Volker: Ich kenne durchaus Linksabbieger-Ampeln, die mit Zeichen 272 ausgestattet sind. Hast du dir dieses Zeichen mal angeschaut? Wofür soll das denn gut sein, wenn man niemals wenden darf?
Wie wendest du eigentlich? Dreimal rechts abbiegen durch ein unbekanntes Wohngebiet?

By Volker (217.235.19.64) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 15:18:

Wie ich schon schrieb, es weiß keiner, auch die Verkehrsbehörden nicht. Ich wende an solchen Stellen, natürlich, weiß doch keiner, dass es ein Rotlichtverstoß wäre :-)

Es gibt aber noch etwas: Sind auf der Straße keine Markierungspfeile angebracht, die bei unterschiedlich anzeigenden Richtungen die Fahrtrichtung zwingend vorschreiben, darf bei dem normalen Grün (ohne Pfeil) gewendet werden; alle gucken nur doof, aber das wäre korrekt. So kann auch nie auf einen kreuzenden, Ampelgrün habenden Verkehrsteilnehmer gestoßen werden.

By Volker (217.235.19.64) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 15:21:

@ Landy, die fußgängersituation, die Du beschreibst, ist eine andere, der Fußgänger kreutz beim Rechtabbiegen nicht die ursprüngliche Fahrtrichtung, beim Wenden schon.

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 15:52:

@Volker: Kannst du mal eine Quelle (Gesetzestext, Gerichtsurteil) angeben, wenn du es so genau weißt und auch die Verkehrsbehörden es nicht wissen?

By MrMurphy (80.129.204.60) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 16:01:

@volker
Ich habe noch mal fleißig "gegoogelt", einen Zusammenhang zwischen dem grünen Ampelpfeil nach links und einem daraus resultierenden Wendeverbot konnte ich nirgends entdecken. Wär mal schön, wenn du eine Quelle dafür angeben könntest.

Außerdem finde es schon erstaunlich, das du allen Fachleuten (Behörden und Polizei) einen richtigen Kenntnisstand absprichst. Du hast offensichtlich keine Ahnung, mit was für einem Aufwand solche Kreuzungen geplant werden. Da werden die entsprechenden Ampel- und Schilderregelungen lange durchgekaut und auf Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften geprüft.

By Volker (217.235.19.64) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 16:05:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen

§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

An Kreuzungen bedeuten:

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Wenn alles korrekt interpretiert wird, ist es ganz eindeutig, oder?

By Volker (217.235.19.64) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 16:10:

@ MrMurphy

Ich spreche keinem diese Fähigkeit ab, eine Kreuzung zu planen, die Wirklichkeit aber sieht doch manchmal ganz anders aus.

By MrMurphy (80.129.204.60) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 17:38:

@Volker

Aus dem von dir zitierten Paragraphen geht nicht hervor, das das Wenden verboten ist. In Richtung des grünen Pfeiles biegt man ja ab. Im übrigen steht es explizit in der StVO drin, wenn das Wenden verboten ist, z. B. auf der Autobahn.

Ist aber schon lustig: Erst mal sprichst du niemandem die Fähigkeit ab, Kreuzungen zu planen und widersprichst dir dann gleich selbst. Herzlichen Glückwunsch zu dem Eigentor. Praktisch sind die Fachleute also doch unfähig.

Inzwischen habe ich auch den Bußgeldkatalog durchgeackert, aber auch dort kein Hinweis für deine Behauptung. Wahrscheinlich haben das die unfähigen Bürokraten auch vergessen.

By Volker (217.235.19.64) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 19:22:

"Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben", was bedeutet das?

Wahrscheinlich, dass nur in die vom Pfeil angebotene Richtung gefahren werden darf, also bei einem Linkspfeil weder nach rechts, noch geradeaus, noch das Wenden. Fur die anderen Fälle gibt es die entsprechenden Pfeile.

"In Richtung des grünen Pfeiles biegt man ja ab",
es geht um die vom Pfeil vorgegebene Richtung, beim Wenden also um ein in die entgegengesetzte Fartrichtung zeigender Pfeil. Zur Verdeutlichung: Ein auf dem Kopf stehendes großes U mit einer Pfeilspitze ...

Zum Verkehrsexpertenfähigkeitsproblem: Genügt ein :-) ?

By wladi (217.231.48.254) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 22:10:

Volker, in welchem Zeitalter fährst du ... natürlich kann man bei grünem Licht auch wenden! Fragen wir den Polizisten: Bluey?

By Bluey (217.82.91.247) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 22:47:

@Volker

Eines muss ich natürlich zugeben, da von dieser Einschränkung keiner weiß, auch die Polizei nicht
Soso, woher hast Du denn diese Weisheit?

weiß doch keiner, dass es ein Rotlichtverstoß wäre
Was denn jetzt? wäre oder ist??
Abgesehen davon: allein der von Dir zitierte § sagt noch lange nicht aus, daß es ein Rotlichtverstoß "wäre"! Aber ich werde morgen mal in entspr. Kommentaren nachschlagen.

By Volker (217.235.19.64) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 23:44:

Dann schau' nach. Siehst doch, dass keiner es weiß, und "keiner" beinhaltet auch die Polizei, statistisch gesehen...

Der Rotlichtverstoß hängt natürlich davon ab, wie die anderen Ampeln geschaltet sind oder ob es jemand zur Anzeige bringt...

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 15:39:

@Volker: Wahrscheinlich bist du auch der Meinung, der Pfeil müsse den korrekten Winkel anzeigen, in dem die Straßen aufeinandertreffen? Auch beim Wenden drehe ich das Lenkrad nach links, aber egal.
Erkläre mir bitte nochmal, wie DU denn wendest.

By Volker (217.235.31.43) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 16:28:

Ist das so schwer? Es geht nicht darum, wie ich wende, sondern, ob es an der Stelle überhaupt erlaubt ist, oder?

Soll ich andauernd das gleiche schreiben? Siehe oben!

By Bluey (80.130.171.192) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 19:11:

@Volker
Nur weil Du "was" schreibst, ist das noch lange keine verbindliche Begründung, sondern nur eine Meinungsäußerung.

Dann schau' nach.
Kannst Du das bitte mal etwas konkretisieren?

Siehst doch, dass keiner es weiß, und "keiner" beinhaltet auch die Polizei, statistisch gesehen...
Sorry.
1. wie und woran soll ich das sehen?
2. woran machst Du das überhaupt fest?
3. noch einmal die Frage: Woher hast Du diese Weisheiten?

By Volker (217.224.232.95) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 13:30:

Es steht so geschrieben in der STVO, oder?

Du wolltest doch in entsprechenden Kommentaren nachschauen, oder?

By Bluey (80.130.173.50) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 18:24:

@Volker
Ich habe in entspr. Kommentaren nachgesehen und mich auch mit ein paar Kollegen unterhalten, die verkehrsrechtlich beschlagener sind als der "Ottonormalbeamte".

1. Bei Ampelanlagen mit gesondertem Fahrstreifen für Linksabbieger und entspr. Grünpfeil (nicht zu verwechseln mit dem aus DDR-Zeiten übernommenen VZ!!) ist die vorgeschriebene FR nach links und nicht in die entgegengesetzte Richtung. Insofern stimme ich Dir 100%ig zu, daß das Wendemanöver verboten war.

2. Nirgendwo steht, daß, wenn jemand trotzdem wendet, er dadurch einen Rotlichtverstoß begeht! Es mag vielleicht mal ein Einzelfallurteil gegeben haben, wo ein Richter so entschieden hat, ich konnte aber in keinem einzigen Kommentar auch nur einen klitzekleinen Hinweis finden, der diese Behauptung untermauern könnte.

Meine Nachfrage bezog sich daher auch mehr auf den von Dir behaupteten Rotlichtverstoß und die Behauptung, daß niemand etwas von dieser Regel wüßte. Woher Du denn?

By Volker (217.224.239.216) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 22:35:

@Bluey

Zu 2. Die Rotlichtverstoßsache kann sicherlich jeder Richter sehen, wie er will. Möchte ich auch nicht auf die Goldwaage legen.

Zu 1. Ich weiß das von meinem Fahrlehrer, ein guter Mann.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page