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Teilschuld?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Teilschuld?
By Steffen (80.137.171.123) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 15:03:

Bin gestern mal wieder S-HH gefahren und mir ist dabei folgendes passiert:

Ich fahre mit ca. 200km/h (in einem Bereich ohne Tempolimit), als ein "Opa mit Hut in einem Daimler" plötzlich ohne jeglichen Grund nur ganz knapp vor mir nach links zieht (weit und breit sonst kein Fahrzeug). Nur mit einer Vollbremsung und unter Ausnutzung jeglicher Milimeter, die er mir noch gelassen hat, ist es mir gelungen, ein Unfall zu vermeiden. Meine Beifahrerin hat schon mit einem Unfall gerechnet...

In wie weit wäre ich ggf. teilschuldig (weil eben doch deutlich schneller als Richtgeschwindigkeit), falls es zum Unfall gekommen wäre? Gibts da Urteile?

By Goose (217.225.238.121) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 15:24:

Wird ein Kraftfahrer bei mehr als 130 km/h in einen Unfall verwickelt, so kann er sich nur dann auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i.S.v § 7 (2) StVG berufen, wenn er beweisen kann, daß es auch bei 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre (BGH in VRS 83, 171)

Gruß
Goose

By Slappy (217.233.94.233) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 15:43:

@Goose

Vollkommen richtig und auch praxisnah, bis auf das Wort "beweisen", denn das wird teuer (Gutachten usw.).

Somit wird prinzipiell die "erhöhte Betriebsgefahr" geltend gemacht, und hier können 10-25 Prozent sehr viel Geld bedeuten ;-)

By Goose (217.225.238.121) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 15:48:

Ja, in o.g. Urteil hat der BGH eine Beweislastumkehr für den Betroffenen beschlossen. Man muß nicht ihm beweisen, daß seine Geschwindigkeit zum Unfall beigetragen hat, sondern er muß beweisen, daß es auch bei geringerer Geschwindigkeit zum VU gekommen wäre.

Gruß
Goose


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