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Mit Mortorrad gestürtzt weil auto aus Grundstück kam... Schuldfrage

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By Kalambrese (194.25.103.254) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 15:28:

Hallo,

meiner Freundin ist folgendes passiert:

Ich bin in einer schmalen Gasse mit langsamer Geschwindigkeit gefahren, dabei habe ich mich äußerst rechts gehalten, da auf der linken Seite ein Ehepaar mit 2 Kindern lief (kein Gehsteig vorhanden). Plötzlich fährt ein Auto rückwärts aus einem Grundstück - daraufhin mußte ich stark bremsen. Aufgrund der schmutzigen Straße und der Vollbremsung ist mir das Hinterrad weggerutscht und ich stürtze.

Die Dame war schon ein Stück weit in der Straße mit ihrem Wagen und ich bin mir sicher, daß die Dame sehr spät angefangen zu bremsen.

Nun ja, mein Motorrad hat jetzt einige Schrammen, der Lenker hat nen Treffer abbekommen und es ist Benzin und Öl ausgelaufen.

Die Dame ist sich keiner Schuld bewusst, sie sagt, sie sei nur ein Stück weit aus der Ausfahrt heraus gewesen und hätte sofort gebremst. Ich sei selbst schuld, wenn ich so stark bremse, daß ich stürze.

Wie sieht es aus, hab ich irgendeine Chance Ansprüche geltend zu machen?

Kann jemand helfen?

Danke und schöne Grüsse

By lucky (217.228.12.124) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 15:59:

Sehr schön wäre es, wenn man das Ehepaar mit den zwei Kindern als Zeugen hätte. Aber wahrscheinlich hat Deine Freundin bei dem Schreck vergessen, die beiden anzusprechen.

Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt. Daß die Dame im Auto zu 100 % Schuld bekommt, glaube ich nicht. Aber eine Teilschuld denke ich schon.

Tschüß, lucky

By Kalambrese (194.25.103.254) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 16:29:

Danke für die schnelle Antwort. Ehepaar hat nicht alles gesehen! Haben sich erst umgedreht als die Reifen quietschten. Haben also nur noch gesehen das das auto halb auf der Straße stand. Sie wohnen in der Staße und der Name ist bekannt.

Die gute Frau hat ja noch nicht mal gefragt ob alles ok ist. Das Ehepaar ist gleich hin und hat geholfen. Wieso glaubst du nicht das die Dame schuld bekommt? Gemäß der §§ 9 und 10 der StVO ist doch geregelt, dass derjenige der aus einem Grundstück herausfahren will, besondere Rücksichtnahme walten lassen muss, notfalls hat er sich einweisen zu lassen. Und da sie rückwärts raus ist, muß sie doch erst recht aufpassen. An der Ecke steht ein Haus und man muß, wenn man rückwärts rausfährt, zwangsweise halb auf der Straße stehen um sie einblicken zu können.

Anwalt ist nicht so einfach, da keine Rechtschutz.

Danke!

By blauer bmw (192.35.17.11) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 17:15:

Man kann auch ohne Anwalt einige Schritte weiterkommen.

Das Kennzeichen des Fahrzeuges sollte bekannt sein. Über das Kennzeichen kann beim Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung ermittelt werden.

Eine Forderung mit entsprechender Begründung kann direkt an die Versicherung gerichtet werden. Diese befragt dann den Versicherungsnehmer.

Bei der Sachlage sollte schon ein Schadenersatz herauskommen. Der Schaden müsste allerdings dokumentiert und beziffert werden.Bei einem geringen Schaden könnte man evtl. auf einen unabhängigen und kostenpflichtigen Gutachter verzichten und der Versicherung die Besichtigung des beschädigten Motorrades anbieten.

Bis hierhin fallen eigentlich keine besonderen Kosten an. Wie es weiterheht hängt vom Verhalten der Versicherung ab.

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 17:33:

Ich hatte den Fall vor vielen Jahren andersherum,
allerdings ohne auf der Strasse zu stehen (bis auf den Gehweg).
Ein Radfahrer (war 350 Meter weit weg) ist voll draufgeknallt, weil er nicht nach vorne gesehen hat.
Ergebniss: Ich 5 Punkte wegen Körperverletzung (blieben 5 Jahre lang stehen) und er 12.000,- Schmerzensgeld für einen geprellten Daumen.

Und das, obwohl ich eine Zeugin hatte, die den Radfahrer bereits vorher (ca 400 Meter) über eine rote Ampel hat fahren sehen und voll bestätigt hat, das der auch eine Laterne umgefahren hätte!

Fazit: wer rückwärts aus einer Ausfahrt kommt, kann sich kaum rauswinden.

By faraday (217.225.214.233) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 18:38:

kurz gesagt :

wer aus einer privaten grundstückausfahrt auf eine straße fährt und dabei einen unfall verursacht hat immer schuld !
@ kalambrese

deine freundin hätte die grün-weißen sofot rufen und die passanten als zeugen benennen müssen. jetzt hat sie nichts in der hand und geht , wenn die pkw-fahrerin stur bleibt (da man ihr nichts beweisen bzw. zu schuld legen kann ), leer aus .

By kalambrese (217.230.130.68) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 19:55:

Danke erst mal für die zahlreichen Antworten!
Fahrzeug führer ist auch bekannt. Sie hätte wahrscheinlich lieber gleich die grünen Helferchen holen sollen. Wäre vielleicht besser gewesen. Sie wollte heute noch mal zu der Dame gehen und mit ihr reden. Ihre Daten müsste sie auf alle fälle ja hergeben. Einen Anwalt hat sie auch schon angerufen der hat gesagt, dass sie keine großen Chancen hat, weil Ausage gegen Ausage stehe da die Zeugen den Tathergang ja erst recht spät gesehen haben. Kostenvoranschlag für ein verlohrenen Prozess hat er mit 970 euro beziffert.
Werd mir jetzt mal anhören was es neues gibt wenn sie da ist.

By Goose (80.135.110.39) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 20:01:

Verkehrsrechtlich wird die Verursachung wohl bei der alten Dame liegen (Ursächlich für den Unfall war das Einfahren auf die Fahrbahn). Zivilrechtlich wird es mit Sicherheit mit einer Schadensteilung enden, denn deine Freundin hat Ihre Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und so zu wählen, daß sie jederzeit gefahrlos halten kann. Fraglich ist, ob deine Freunin den Unfall durch eine den Fahrbahnverhältnissen angepasste Fahrweise hätte vermeiden können.

Gruß
Goose

By Multa (172.185.153.192) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 20:04:

Das kommt mir aber suspekt vor, was der Anwalt da sagt. Hat Sie denn einen Verkehrsrechtsanwalt angerufen? Es wäre wirklich besser gewesen, die Polizei zu rufen. Ich kann es aber nicht nachvollziehen, warum die Chancen den Prozess zu gewinnen so klein sein sollen?! Hat denn das Ehepaar gesehen, dass die Dame aus der Ausfahrt kam?

By faraday (217.225.214.233) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 20:14:

@ multa

die mopedfahrerin hätte auch wegen eigen dummheit selbstverschuldeten fahrfehler machen können und dadurch zu fall gekommen sein. wie will man das gegenteil beweisen ???
der anwalt hat die situation schon richtig eingeschätzt.
wenn die freundin zur alten dame geht, sollte sie erst höflich dann aber, bei keiner kooperation, mit anwalt und verhandlung drohen. das ist wohl ihre einzigste chance da was zu holen.

das mit der anpassung der geschwindigkeit von Goose stimmt, allerdings kann man ihr das nur anlasten wenn es bremsspuren öä auf der straße sind. da die cops eh nicht da waren, ist es auch egal.

By kalambrese (217.230.130.68) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 20:33:

Hallo,

ich bin die besagte Freundin.

Es gibt zwar eine Bremsspur, aber ich bin deutlich langsamer als die für diesen Ortsbereich geltende Höchstgeschwindigkeit gefahren - maximal 20 km/h, zumal ja auf der einen Seite noch Fußgänger unterwegs waren.

Mit dem Ehepaar hab ich vorhin nochmal gesprochen, die meinten, daß der Wagen der Dame etwa 80 cm in die Straße ragte. Eines der Kinder sagte, der Wagen würde zur Hälfte in der Straße stehen.

Die Dame hat mich, wenn überhaupt, erst im letzten Moment gesehen. ....ich hab eben stark gebremst, weil für mich in diesem Augenblich nicht klar war, ob ich gesehen werde und ob der Wagen überhaupt anhält.

By faraday (217.81.230.134) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 20:47:

@ kalambrese

Es gibt zwar eine Bremsspur, aber ich bin deutlich langsamer als die für diesen Ortsbereich geltende Höchstgeschwindigkeit gefahren - maximal 20 km/h, zumal ja auf der einen Seite noch Fußgänger unterwegs waren

sehr rühmlich. das ehepaar wird dir dies vor gericht garantiert bestätigen, da du ja auch wg deren kinder so langsam gefahren bist. erinnere sie bei gelegenheit beiläufig noch mal ;-)

Mit dem Ehepaar hab ich vorhin nochmal gesprochen, die meinten, daß der Wagen der Dame etwa 80 cm in die Straße ragte. Eines der Kinder sagte, der Wagen würde zur Hälfte in der Straße stehen.

bingo ! wenn du diese aussagen auf papier kriegst bzw die sie nicht zurückziehen haste sehr gute chancen .

Die Dame hat mich, wenn überhaupt, erst im letzten Moment gesehen. ....ich hab eben stark gebremst, weil für mich in diesem Augenblich nicht klar war, ob ich gesehen werde und ob der Wagen überhaupt anhält

damit dürfte die schuld frage geklärt sein. das starke bremsen ist eigentlich ne natürliche reaktion und wird hoffentlich evtl. bei gericht als angemessen angesehen

By Goose (80.135.110.39) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 21:01:

@ kalambrese

Es gibt zwar eine Bremsspur, aber ich bin deutlich langsamer als die für diesen Ortsbereich geltende Höchstgeschwindigkeit gefahren - maximal 20 km/h,
Das reicht aber nicht immer
§ 3 StVO- Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.


Die zHG bezieht sich auf die günstigsten Umstände, und die sind bei einem Zweirad und Laub auf der Fahrbahn bestimmt nie gegeben.

Die Dame hat mich, wenn überhaupt, erst im letzten Moment gesehen. ....ich hab eben stark gebremst, weil für mich in diesem Augenblich nicht klar war, ob ich gesehen werde und ob der Wagen überhaupt anhält.
Also hat sie dich gesehen und rechtzeitig gehalten. Somit war deine Argumentation eine nicht notwendige Überreaktion (so wird die Versicherung argumentieren)

Gruß
Goose

By kalambrese (217.230.130.68) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 21:24:

So, hier wieder der "echte" Kalambrese :-)

Eigentlich will sie die Sache ausergerichtlich klären um unnötigen Stress und evtl. anfallenden Kosten aus dem Weg zu gehen.
Da sie es diese Woche nicht schafft das Mopet reparieren (bzw. Kostenvoranschlag machen) zu lassen möchte sie morgen die Versicherung anschreiben um den Schaden zu melden.

Nun würden wir gerne wissen, ob es sinnvoller wäre, erst einen Gutachter einzuschalten und dann erst auf die Versicherung zuzugehen oder ob wir das Schreiben an die Versicherung in jedem Fall machen sollen um den Schaden zu melden und um deutlich zu machen, daß meine Freundin einen Schadensersatz fordert.

By faraday (217.81.230.134) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 21:35:

@kalambrese

von einem gutachter rate ich ab, da es sich ja um einen ´bagatelle schaden handelt und ein gutachter eh erst ab nem bestimmten schadensbetrag von der vers bezahlt wird. liegt man drunter, zahlt man unter umständen selbst. wie hóch dieser íst weiß ich nicht mehr, glaube 250 €. ein kostenvoranschlag tuts auch.
allerdings, wenn die versicherunsgnehmer nicht das verschulden einsieht, dürfte auch mit der versicherung nicht "gut kirschen essen" sein

By kalambrese (217.230.130.68) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 22:09:

@Goose

Meine Vermutung ist die. Die Frau hat meine Freundin nicht gesehen und erst gebremst als sie das reifen quetschen gehört hat. Um meine Freundin zu sehen muß sie gut die hälfte rausfahren. Es ist direkt hinter einer Hausecke an der Straße. Das ist vorwärts ja schon nicht einfach aber rückwerts noch viel schlimmer.

Und in §10 Einfahren und Anfahren der StVO sthet eigentlich ganz klar:

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Meiner Meinung nach hat sie das alles grob fahrlässig vernachlässigt.

zu §3-Geschwindigkeit

Laub war keines gelegen. Lediglich eine trockene Spur von matschigen Reifen. Wenn man den §3 für voll nehmen würde, könnte man ja höchstens noch schrittgeschwindigkeit fahren da man ja jeden Augenblick mit einem Verkehrsteilnehmer rechnen muß, der ohne zu blinken und ohne zu schauen aus einer lücke stoßen könnte oder auf einer Vorfahrtstraße fahre und mich ein anderer übersieht und vor jeder grünen Ampel müsste ich erst mal stehen bleiben da ja ein anderer bei rot drüber fahren könnte...

@Faraday

Ja aber ein Versuch ist es doch wert. Ich meine, hätte die gute Frau etwas besser geschaut oder hätte schauen lassen, wäre diese Situation gar nicht erst passiert. Für mich wäre die Sache klar, egal ob ich der Verursacher oder der zu schaden gekommene gewesen wäre. Die Versicherung bekommt den Sachverhalt ja geschildert. Wenn sie nein sagt, was gibt es dann noch für Möglichkeiten?

Danke und Gruss

By faraday (217.81.235.191) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 22:34:

@kalambrese

Ja aber ein Versuch ist es doch wert

aufjedenfall! allerdings würde ich erst zur alten dame gehen und mit ihr "ein ernstes wörtchen" sprechen. man muss ihr deutlich machen das sie einen fehler gemacht hat und sie dazu bringen es einzusehen. nach dem motto :"sie haben verdammt glück gehabt, wäre die polizei eingeschaltet worden, hätten sie jetzt wahrscheinlich eine anzeige gekriegt" , aber gottseidank konnte meine freundin ihnen das ersparen

was gibt es dann noch für Möglichkeiten?


leider nicht viele. du kannst die vers antexten, doch die wird erst zahlen wenn sie die stellung nahme vom versnehmer hat. fällt diese negativ für euch aus, wird nicht gezahlt. es müßte dann gerichtlich eine zahlung erwirkt werden.

By Goose (80.135.110.39) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 22:53:

@kalambrese (oder dessen Freundin): zunächst hat sie den Unfall nicht grob fahrlässig verursacht, wenn überhaupt, dann fahrlässig.

Tatsache ist aber, daß du zivilrechtlich nur die vollen 100 % erstattet bekommst, wenn der Unfall für dich ein unabwendbares Ereignis war. Hättest du durch dein Verhalten den Unfall verhindern können, so wirst du dir eine Teilschuld anrechnen lassen müssen.
Tatsache ist nun einmal, daß die Geschwindigkeit in dieser Situation zu hoch war. Entweder war sie für die Straßenverhältnisse oder für die persönlichen Fähigkeiten zu hoch gewählt, sonst wäre es nicht zu dieser Situation gekommen(Sturz aufgrund wegrutschendem Hinterrad, ich fahre selber Mopped, mir ist die problematik eines blockierten Rades bekannt)

Wenn man den §3 für voll nehmen würde, könnte man ja höchstens noch schrittgeschwindigkeit fahren... oder man findet sich damit ab, im Falle eines Unfalles eine Teilschuld angerechnet zu bekommen.

Gruß
Goose

By blauer bmw (213.7.184.46) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 22:53:

@faraday

Ich bin nicht der Meinung, daß es auf die Einsicht des Versicherungsnehmers bezügl. Schuld oder Unschuld ankommt. Der grundlegende Sachverhalt, hier "rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt auf die Straße gefahren" wird von der Versicherung unabhängig von der Meinung des Versicherungsnehmers hinsichtlich des Prozeßrisikos beurteilt.

By faraday (217.81.237.52) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 06:15:

@ goose

gegen die fahrlässigkeit der unangepassten geschwindigkeit gibt es ein gegenargument; die mangelnde erfahrung.
einem freund von mir ist ähnliches passier:
er ist auf einer regennassen, und abschüssigen fahrbahn zu schnell unterwegs gewesen und bremste zu stark als jemand seine vorfahrt in anspruch nahm (rechts vor links). er rutschte einige meter und kam in nem parkendn mercedes zum stehen. deine kollegen die den unfall aufnahmen sahen nur fahranfänger und das auto, dann wars klar - geschwindigkeit nicht an die straßenverhältnisse angepaßt. ich bin zufällig damals auch daher gefahren und haben dann dafür gesorgt das er bei den cops erstmal nichts zu gibt.
gegen den bußgeldbescheid legte es einspruch ein und gewann. argumentation; er habe mit seinem noch nicht gefestigtem wissen die situation falsch eingeschätzt sowie den bremsweg seines autos nicht eingerechnet. es blieb bei 75 dm.

ähnlich könnte man es auch bei kalambreses freundin machen.

@ blauer bmw

wenn die versicherung autark vom versnehmer die sache abwickelt dann wäre das ne gute sache. allerdings wird im schadensfall der versnehmer hochgestuft, spätestens dann will er nicht das die versicherung reguliert. ich habe so eine direkt regulierung unmittelbar über eine versicherung leider noch nicht gemacht und weiß es nicht genau wie sie sich verhält (ist nicht mein spezialgebiet)

By bxk (195.243.22.35) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 06:51:

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die gute Frau mit ihrem Fahrzeug aus der Ausfahrt gefahren ist. Rechtzeitig das Motorrad erkannt und angehalten hat. Deine Freundin hat das Fahrzeug zu spät bemerkt weil sie "geschlafen" hat und so ist es zum Unfall gekommen. So oder ähnlich wird es wohl die Gegenseite darstellen und da es keine Zeugen gibt ...

By Nudel (141.200.125.99) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 08:51:

Von uns weiß leider keiner, wie die Situation wirklich gewesen ist. Hat schon jemand versucht, sich in die ältere Dame hineinzuversetzen ? Wäre sie nicht älter und würde radarforum.de kennen, gäbe es wahrscheinlich einen anderen Thread "Hilfe, junge Motorradqueen will mich abzocken".

Tatsache ist doch, dass es wohl zu keiner Berührung der beiden Fahrzeuge kam. Desweiteren kann man feststellen, dass die besagte Freundin ihr Fahrzeug nicht im Griff hatte, sonst wäre sie wohl nicht gestürzt. Was hätte sie bei einem plötlich auf die Fahrbahn springenden Ball gemacht ?

Ich bin zwar noch nie Motorrad gefahren, kam mir aber kaum vorstellen, dass ein Motorrad schlechter als ein Fahrrad zu bremsen ist. Mit einem Fahrrad komme ich aus 20 km/h immer sicher zu stehen (solange kein Glatteis vorhanden ist)

By Kalambrese (194.25.103.254) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 09:40:

@ Nudel

Ich bin zwar noch nie Motorrad gefahren,....

Und genau das ist dein Problem. Mit dem Fahrad mach ich dir auch aus 40 eine Vollbremsung mit eingebauter drehung und komme sicher zum stehen. Es ist aber ein großer Unterschied ob man 20 Kilo oder 200 unterm Arsch hat.

Um eins noch mal klar zu stellen. Es war eine Frau so um die 40. Wenn sie nicht in der lage ist einen Computer zu bedienen dann ist sie selbst schuld.

Und ja, wie ich oben geschrieben habe, hab ich schon versucht mich in die gute Frau zu versetzen. Und für mich wäre die Sachen klar.

@bxk

Meine Meinung hab ich ja auch schon oben geschrieben. Und ein gefuchster Anwalt könnte dieses mit sicherheit auch beweisen.

@Goose

Zivilrechtlich ist doch Schmerzensgeld. Darum geht es hier eigentlich gar nicht. Lediglich um den entstandenen Schaden am Mopet.

By Goose (80.135.110.39) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 10:05:

Falsch. Der gesamte Schadensersatzanspruch (Reparaturkosten, Krankheitskosten, Schmerzensgeld) ist zivilrechtlich.

Du wirst nicht erwarten können, daß du für einen Schaden, den du durch angemessene Fahrweise hättest vermeiden können, den vollen Schadenersatz bekommst. Ich bestreite nicht, daß es möglich ist, einen Teil ersetzt zu bekommen, aber selbst das wird nicht einfach sein.
Wenn ich die Schilderungen richtig verstanden habe, stand die Frau mit ihrem Fahrzeug noch nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil auf der Fahrbahn. Deine Freundin bremst, verliert die Kontrolle und stürzt. Es kommt zu keinem Zusammenstoß. Hier könnte man eben deiner Freundin unterstellen, daß sie überreagiert habe und durch eine der Situation angemessene Reaktion ein schädigendes Ereignis nicht eingetreten wäre (ob es tatsächlich so war, kann ich natürlich bei der relativ dürftigen und einseitigen Schilderung nicht beurteilen.)

Gemäß § 10 StVO ist beim Einfahren eine Gefährdung anderer auszuschließen. Hat diese tatsächlich bestanden oder wurde die Situation durch deine Freundin falsch gedeutet?

Gruß
Goose

By Nudel (141.200.125.99) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 10:35:

@Kalambrese:

Wenn jemand nicht in der Lage ist, ein Motorrad aus 20 km/h nicht gefahrlos für sich und andere abzubremsen, hat er meiner Meinung nach nichts darauf verloren.

Sollte es wirklich sein, dass Motorräder schwieriger als Fahrräder bei gleicher Geschwindigkeit zu beherrschen sind, müssen sie verboten werden.

Für mich sieht es danach aus, dass jemand seinen eigenen Fahrfehler nicht eingestehen will und den dadurch enstandenen Schaden von jemandem anders erstattet haben möchte.

Wer hat denn eigentlich das Entsorgungsunternehmen bezahlt, dass Dein Öl und Dein Benzin von der Straße entfernt und den Boden ausgekoffert hat ?

By Kalambrese (194.25.103.254) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 12:12:

@Nudel

1) Wenn jemand denkt, Autos die mit Nebelscheinwerfern auf einer AB von hinten kommen, mir signalisieren wollen, dass ich ausschehren soll, dann hat er meiner Meinung nach auch nichts im Auto verlohren.

2) Das ein Motorrad kein Fahrrad ist weiß doch jeder.

3)lol

4)???

@Goose

Sicher wäre es für einen Prozess besser gewesen wenn sie auf das Auto gefahren wäre. Das wäre aber dann aber auch mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht so klimpflich ausgegangen. Sie ist max. mit 20 gefahren. Was soll sie denn machen? Schrittgeschwindigkeit? Dann hätte sie sich aber mehr auf das Gleichgewicht halten konzentrieren müssen als auf die Straße.
Hätte die gute Frau besser aufgepasst, hätte sie ihr auto gedreht oder seitlich gestellt das sie die ganze Straße einsehen kann, wäre doch nichts passiert. Die Hofeinfahrt ist relativ groß aber die Frau muß direkt hinter der ecke RÜCKWERTS aus dem Hof fahren.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 12:16:

@nudel
>Wer hat denn eigentlich das Entsorgungsunternehmen bezahlt, dass Dein Öl und Dein Benzin von der Straße entfernt und den Boden ausgekoffert hat ? <

Bist du immer so realitätsfern? Das ist keine industrielle Altlast oder Tankzug-Unfall! Da wird Ölbinder draufgekippt und das Zeug wird zusammengekehrt und in die nächste Mülltonne entsorgt. Würde man es so machen wie du dir das denkst, wären unsere Strassen Mondlandschaften.

Übrigens, meine ich, ist es normal, das jemand im Affekt eine Vollbremsung macht, wenn eine blinde Kuh mit Schwung rückwärts aus einer Einfahrt auf die Strasse fährt. Bei einem Motorrad blockiert da sofort das Vorderrad und du steigst frontal ab. Bei einem Fahrrad ist diese Gefahr wegen der viel viel schwächeren Bremsen viel geringer! Beim Auto passiert wegen ABS garnichts gefährliches, das Ding bremst halt optimal!
Das "über-den Lenker-Absteigen" des Mädchens hat mit Anhalten können garnichts zu tun, in diesem Fall ist es ein natürlicher Schutzreflex und die Physik.

By lucky (217.228.4.120) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 12:17:

@Nudel:
natürlich ist ein Motorrad sicher aus 20 kmh abzubremsen. Und das kann bestimmt auch Kalabreses Freundin. Wenn man aber in einer extremen Streßsituation ist (und das bist Du als Möppifahrer, wenn ein Auto Dir die Vorfahrt nimmt) dann greift man automatisch stärker in die Bremse. Und ein dann blockierendes Rad fängt man (vor allem in Stresssituationen) nicht leicht ab. Beim Fahrrad geht man dann mit den Beinchen auf die Erde und gut ist. Beim Möppi bräuchtest Du da schon Oberschenkel wie Arnold - und wer hat die schon.
Tschüß, lucky

By Goose (80.135.110.39) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 12:30:

@kalambrese: Ich denke, ohne weitere Angaben ist es müßig, über die Verursacherfrage zu diskutieren. (nimm es mir nicht übel, aber es liegt auch in der Natur des Menschen, daß er den Fehler grundsätzlich bei anderen sucht und somit als direkt oder indirekt Betroffener selten in der Lage ist, eine objektive Sachverhaltsschilderung abzugeben)

Tatsache ist aber auch, daß ich mit meinem Mopped in der Lage bin, dieses bei zwanzig km/h gefahrlos anzuhalten, wenn dort nicht gerade Öl, Sand, Laub, Schnee oder Eis auf der Fahrbahn liegt. Somit hat auch deine Freundin einen Fehler gemacht. Dieser wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei der Schadensregulierung angerechnet. Fraglich ist hier, zu welcher Höhe.

Du kannst dein Glück bei der gegnerischen Versicherung versuchen, aber rechne dir deine Chancen nicht zu hoch aus.

Was soll sie denn machen? Schrittgeschwindigkeit? Dann hätte sie sich aber mehr auf das Gleichgewicht halten konzentrieren müssen als auf die Straße.
Wenn man nicht in der Lage ist, bei dieser Geschwindigkeit ru reagieren, so sollte man sich tatsächlich fragen, ob das Zweirad das ideale Fortbewegungsmittel ist.
Daß der Gesetzgeber den § 3 StVO erlassen hat, brauchen wir hier ja nicht mehr festzustellen. Auch, daß man sich sicherlich nicht immer daran hält. Dann aber sollte man auch akzeptieren, daß man manchmal auf einem Teil des Schadens sitzenbleibt.
In diesem Forum wurde oftmals mehr Eigenverantwortung gefordert. In diesem Zusammenhang wurde auch mehrfach darauf hingewiesen, daß absolute Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht immer erforderlich seinen, sondern daß der § 3(1) Satz 1 völlig ausreichen würde.
Daß das nicht immer der Fall ist sieht man hier. Offensichtlich war deine Freundin zu schnell (auch wenn sie die zHG nicht überschritten hat), sonst wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen.

Gruß
Goose

By Nudel (141.200.125.99) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 12:59:

@Kalambrese:

Das ein Motorrad kein Fahrrad ist weiß doch jeder.

Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein Motorrad bei gleicher Geschwindigkeit sicherer zu fahren ist als ein Fahrrad.

@lucky:

Sicher hat die Freundin zu stark gebremst. Das darf ihr aber nicht passieren, gerade nicht in Stress-Situationen. Sie kann froh sein, dass ihr das bei 20 km/h passiert ist, bei 50 wäre sie im Krankenhaus oder noch nicht mal mehr das.

@alfa:

Da wird Ölbinder draufgekippt und das Zeug wird zusammengekehrt und in die nächste Mülltonne entsorgt.

Selbst das bezweifel ich. Scheinbar haben sich weder die alte Dame noch die Eigentümerin der Mineralöle darum gekümmert. Als Motorradfahrerin sollte es einem gerade am Herzen liegen, die Straßen rutschfest zu halten.

Der Ölbinder gehört natürlich auch nicht in die Mülltonne.

By Landy (217.81.154.236) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 13:14:

@Nudel

Du glaubst wahrscheinlich auch, dass man viel leichter einen LKW einen Berg hoch schiebt, als ein Spielzeugauto.

Mit deinem Führerschein darfst du doch so ganz kleine Roller fahren, frag mal jemand, ob du das mal versuchen darfst (bitte nicht auf der Straße), und dann mach mal eine Vollbremsung bei 10km/h und du wirst dich wundern!

By Nudel (141.200.125.99) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 13:36:

@Landy:

Das größte was ich mal gefahren bin, war ein Mofa im 50ccm-Fahrgestell. Es ist sicher mit Abstand leichter als ein Motorrad. Die Fahreigenschaften erinnerten mich doch sehr stark an ein Fahrrad, trotz des deutlich höheren Gewichts.

Da in meinem Bekanntenkreis mittlerweile alle auf vier Rädern unterwegs sind, bietet sich keine Möglichkeit mehr, ein motorisiertes Zwei-Rad zu fahren.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 14:03:

@nudel

so, einmal Mofa gefahren und nun ernennt man sich zum Sachkundigen für Zweirad/Motorradunfälle!

By Ghostrider (217.80.249.129) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 14:09:

Nach vorne absteigen: vermutlich nur Vorderbremse überstark angezogen.

Zieht man hinten zu stark an, rutscht das Bike seitlich unter einem weg.

Höchstwahrscheinlich nicht v + h gebremst.

Leistet keinen Beitrag zur Diskussion. Aber vielleicht zur Vermeidung künftiger Unfälle (Bremsen üben!)

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 14:53:

Bremsen mit dem Motorrad.

V+H ist nur für ungeübte Fahrer richtig, weil diese nicht richtig zupacken. Leider bremsen viele nur hinten, weil Sie Angst haben über den Lenker zu gehen.

Ein erfahrener Motoradfahrer bremst im Falle des Falles nur vorne (hinten allenfalls ganz leicht) weil:
1. das Risiko, daß das beim Bremsen entlastete Hinterrad blockiert sehr hoch ist.
Ein blockierendes Hinterrad führt zwangsläufig zum Schleudern.
2. Die Bremskraftverteilung beim Motorrad bis zu 100% auf das Vorderrad geht.
Wer ein Motorrad maximal abbremsen will, muß das Hinterrad in die Luft bekommen (nur ein paar cm).
Das geht natürlich mit den Superschwergewichten nicht, eine leichte 900'er (260 kg) kann das problemlos! (wenn der Fahrer geübt hat)

Absteigen über den Lenker:
mit dem Fahrrad geht das, mit dem Motorrad eher nicht.
Entweder wird nicht stark genug gebremst oder das Vorderrad blockiert.
Im zweiten Fall schmiert das Vorderad seitlich weg und ist dann nicht mehr zu halten.

So zu Bremsen, daß das Hinterrad abhebt will lange geübt sein - selbst mit einem Mofa oder Kleinkraftrad !
Bei Leergewichten über 100 kg können das leider nur noch sehr wenige.

Alles hier gesagte gilt auf gerader Strecke - bitte nicht in Kurven versuchen - das führt zum Erdkundestudium *gg*

By blauer bmw (192.35.17.11) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 15:30:

@daniel

Insgesamt ok, aber wenn Dir 260kg für eine 900er als leicht erscheinen, wo beginnt bei Dir dann schwer?

By niemand (212.64.224.249) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 16:29:

@danial

"Ein blockierendes Hinterrad führt zwangsläufig zum Schleudern"

Stimmt nicht, ein blockierendes Hinterrad führt nicht zwangsläufig zum Sturz. Wenn man schlechten Untergrund hat, z.B. Schotter, dann würde ich dir empfehlen hinten zu Bremsen und vorne nur ganz vorsichtig, auser du besitzt eine Maschine mit ABS. Denn ein blockierendes Vorderrad führt meistens (zu 95%) zum Sturz. Abgesehen davon ist hat mich eine leichte Maschine deutlich unter 200 Kg.

Gruß
niemand

By faraday (80.135.77.103) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 17:05:

@ goose

leider denkt eure zunft leider immer an das böse im menschen und daher gehen die meisten polizisten bei solchen sachen pauschal von überhöter geschw. oder nichangepaßter geschw. aus. wenn dieser verdacht nicht beweist werden kann (keine bremsspuren oder nur kurze) steht er trotzdem doch im unfallbericht, oder ? meistens wäre es genüge getan wenn man nen 35 € ticket kriegt und alle sind zufrieden, besonders der "schuldige". warum denn immer gleich ne große sache draus machen wenn niemand gefährdet wurde und ausser nem blechschaden auch nichts passiert ist ?
klar, wenn man den ein oder anderen schon beim heizen durch die city beobachtet hat und dann zu nem unfall kommt bei dem derjenige beteiligt ist, wäre ich auch voreingenommen ...
mein motto: im zweifel für den angeklagten !

es passt ja auch so leicht ins schema :

motorradfahrerin, enge straße, evtl. nass usw usw.
doch das die oder der jenige einfach pech gehabt hat und falsch gebremst und reagiert hat, wird dabei meistens ausser acht gelassen. die geschwindigkeit war schuld ....

By Goose (80.135.110.39) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 17:16:

@faraday: zunächst zum Schema: ich fahre selber Mopped, hasse nichts mehr als die stumpfen und untätigen Gestalten am Unfallort, die sofort dem Moppedfahrer die Schuld geben ohne den Sachverhalt zu kennen und ich behaupte von mir, daß ich durchaus objektiv in meiner Arbeit bin.

Woran mag es wohl liegen, daß wir ans Böse im Menschen glauben??

Für den Unfallhergan, um den es in diesem Thread geht, ist es letztendlich egal, wofür die Moppedfahrerin eine Knolle bekommen hätte. Tatsache ist, daß sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld am Unfall zu tragen hat. Hier wird versucht, die Alleinschuld auf den anderen VT abzuwälzen. Ist das denn Fair gegenüber dem anderen VT?

Gruß
Goose

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 17:31:

@blauer bmw

welche 900'er ist REAL unter 260 kg ?
(ausser Rennfahrzeugen oder entsprechenden Vorbereitungen wie die MC30)

@niemand
habe nichts von Sturz gepostet sondern schleudern. Bei unerfahrenen Fahrern ist das allerding schon ein Sturz.
Auf trockener gerader Strasse sind die Verhältnisse völlig andere als im Gelände, hier ist ein blockiertes Hinterrad zuweilen erwünscht.

Das ein blockierendes Vorderrad zum Sturz führt habe ich bereits gepostet. Auf der Strasse mit sehr grosser Sicherheit, im Gelände ist evtl. noch etwas zu machen, aber nur bei sehr geringem Tempo (95% gehen i.O.)
Die 260kg stehen bei 900'er. Die mit deutlich unter 200 kg muss erst noch gebaut werden,
jedenfalls mit Strassenzulassung.

By Kalambrese (194.173.89.179) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 17:40:

@Goose

Davon, daß die Schuld alleine auf die andere Verkehrsteilnehmerin abgewälzt werden soll, ist hier nicht die Rede. Die Dame fühlt sich jedoch total unschuldig und will mit der Sache nichts zu tun haben.

By blauer bmw (192.35.17.11) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 17:44:

Es mag ja in irgendwelchen Verordnungen so geschrieben sein, aber mich stört, daß immer gleich das Knöllchen in den Mittelpunkt rückt.

Wenn ein Sachschaden entstanden ist wird jemand dafür aufkommen müssen, vollständig oder auch nur teilweise. Die erste Sorge der Obrigkeit scheint es jedoch zu sein, an dem Schaden zu partizipieren und ein Knöllchen (oder auch zwei?) unters Volk zu bringen.

Nach der Logik muß ich ja demnächst damit rechnen auch ein Knöllchen zu bekommen, wenn ich beispielsweise versehentlich einen Kellner anrempele und dem ein volles Bierglas vom Tablett fällt.

By lucky (217.228.1.139) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 18:22:

@Daniel
Eine Hayabusa (1300) wiegt 240 kg
eine 1000er Gixxer unter 200 kg
die ZX-12R hat ein Trockengewicht von 220 kg, die analoge 9er wiegt um die 200 kg
also sorry, aber eine Maschine mit > 260 kg ist schon ein echtes Schlachtschiff.

Ein blockierendes Hinterrad führt nicht automatisch zum Sturz - hab's auf leerem Platz ein paar mal geübt. Es ist aber verflucht schwierig, das Motorad zu halten, man muß sich total drauf konzentrieren. Und wie gesagt, in Stresssituationen ists's mit der Konzentration auf's Hinterrad nicht weit her.

Was ein blockierendes Vorderrad macht, kann ich mir nur theoretisch denken - das zu üben bin ich echt zu feig!

Tschüß, lucky

By Dörfler (217.226.156.137) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 18:36:

Mhmm... ich frage mich gerade, wie ich eigentlich jeden Morgen aus meiner Einfahrt komme? Meine Hofeinfahrt geht direkt zur Hauptstrasse hin (Tempo 30). Ich muss mich jedesmal Zentimeter für Zentimeter hinaustasten , bis ich die Strasse ganz einsehen kann - wenn nun also ein Motorradfahrer überreagiert und stürzt bin ich automatisch schuld? Klingt nach einer guten Einnahmequelle für Stuntmen...??? Um keinen falschen Eindruck zu erzeugen: Ich taste mich mit minimalster Geschwindigkeit (funktioniert ganz gut, da leicht abschüssig zur Strasse hin) heraus und wenn ich dann zur Sichtgrenze komme und sehe, dass etwas entgegenkommt, halte ich sofort an. Aber wie sollte man sich sonst verhalten?

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 19:25:

@lucky

Sorry, du hast recht, ich korrigiere mich auf 168 kg (FireBlade).

Blockierendes Hinterrad: provoziert bist du darauf vorbereitet, das klappt in einer Notbremssituation nicht!

Ein blockierendes Vorderrad rutscht zur Seite weg, mit dem Ergebniss, daß die Maschine umkippt.
Das ist bereits bei 30-40 km/h nicht mehr zu korrigieren - es sei denn, es blockiert nur sehr sehr kurz. Wenn du allerdings nicht darauf vorbereitet bist, ist bereits die Reaktionszeit viel zu lang!
Die Reaktion der Maschine kann man bei Schritt-Tempo üben. Sobald sie anfängt zu kippen, Bremse loslassen und Gegenlenken - das stabilisiert wieder.
Versuche mit den Füßen Halt zu finden sind untauglich, du klemmst dir höchstens das Bein ein.
(Mit dem Mofa geht das)

@Dörfler
ist eigentlich genau richtig. Wenn du jetzt noch vorwärts fährst kann man die absolut nichts vorwerfen.
Automatisch schuldig tritt imho nur beim Rückwärtsfahren ein - jedenfalls nach meiner (leidvollen) Erfahrung.

By Ghostrider (217.80.249.129) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 19:44:

@ Dörfler: wenn du keine freie Sicht hast, warum montierst du nicht gegenüber einen Spiegel, oder bittest die Gemeinde darum? Bei unübersichtlichen Ausfahrten ist das Usus hier in Bayern, auf dem Land zumindest.

By lucky (217.228.1.139) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 20:17:

@Daniel
vielen Dank für den Tip!
In Schrittgeschw. trau ich mich das mal zu üben!
Tschüß, lucky

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 20:37:

Lass das Rad aber erst mal nur ein paar cm rutschen. Das Gefühl dafür zu bekommen, geht ganz gut bei etwas feuchter Strasse, da sind die Kräfte nicht so hoch.

cu

By Dörfler (217.226.156.137) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 21:32:

"@ Dörfler: wenn du keine freie Sicht hast, warum montierst du nicht gegenüber einen Spiegel, oder bittest die Gemeinde darum? Bei unübersichtlichen Ausfahrten ist das Usus hier in Bayern, auf dem Land zumindest."

Sag das mal meinem Nachbarn ;(.

Die Strasse ist knapp vier Meter breit und hat keinen Bürgersteig (deshalb Tempo 30) - somit kann man auch keinen Blumenkübel taktisch an die Ecke der Einfahrt stellen, was sonst recht viele im Dorf machen.

Leider würde besagter Nachbar eher den Teufel tun, als solcherlei Spiegelwerk zu akzeptieren (Einheimischer in der 10. Generation gegen einen "Eingeschmeckten" (Mich)). Nun gut, dann werde ich also immer rückwärts einparken und vorwärts aus der Einfahrt heraustasten.

By faraday (217.225.209.26) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 21:34:

@ goose

das mit dem schema trifft natürlich nicht bei allem und jedem zu. schön das es ausnahmen wie dich gibt.
Ist das denn Fair gegenüber dem anderen VT
nein, sicherlich nicht. aber kriegt der denn auch nen knöllchen ? es gibt wie immer auch hier 2 seiten die berücksichtigt werden sollten, nur hat hier die mopedfahrerin einen schaden erlitten. wenn ich jemanden einen schaden zufüge (voll oder auch nur teilschuldig) liegt es in meinem bestreben diesen schaden wieder gutzumachen. leider gibt es da einige menschen die sowas nicht interessiert.

Woran mag es wohl liegen, daß wir ans Böse im Menschen glauben??
das wird wohl niemand besser beantworten als der, der jeden tag mit dem bösen zu tun hat.

By Ghostrider (217.80.249.129) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 22:18:

@ Goose:

Wenn du zu lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund irgendwann in dich hinein...

(Nietzsche)

By Goose (80.135.109.3) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 23:35:

schön das es ausnahmen wie dich gibt.
.......
womit wir wieder beim alten Thema sind. Wieviele Polizisten kennt ihr, daß ihr behaupten könnt, meine Einstellung sei die Ausnahme? ;-)

Gruß
Goose

By wayko (212.80.58.129) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 07:51:

@Dörfler

Sieh es doch einmal anders herum: da Du sowieso mit schuld bist, kannst Du ja zukünftig mit Schmackes aus Deiner Ausfahrt raus. ;-))

Bei mir ist es ähnlich. Zwischen Gartenzaun/Hecke und der Straße (keine Gehweg) liegen 40cm. Allerdings darf auf der Straße 100 (!) gefahren werden. Jetzt kannst Dir sicher vorstellen, wie ich mich da raustaste.

Nur die Polizei, die macht es besser. Die waren mal bei mir und bringen es fertig, einfach rückwärts aus der Ausfahrt zu fahren. Ergebnis: eine 8m lange Bremsspur kurz vor meiner Einfahrt (zum Glück wars kein Biker...).

By faraday (217.225.213.232) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 11:02:

@ goose

persöhnlich kenne ich 7 polizisten aus 2 verschiedenen bundesländer, die haben teilweise ne ganz andere einstellung als du. deshalb darf man mit denen auch nicht über sowas diskutieren, dann ist der abend im arsch ;-)^
die polizisten die ich straßenverkehr kennenlernen dürfte, die meisten bei mir in der city, waren alles samt irgendwie gestresst und waren sau unfreundlich und haben das og denkmuster benutzt. ausser einer, der war echt ok und wollte (bei einem ähnlichen unfall bei dem ich zeuge war) dem verusacher nur ein kleines ticket geben und hatte verständnis für den fahranfänger gezeigt, leider kam er mit seiner meinung gegen seine kollegin (die wohl schon länger im beruf zu sein schien)nicht an. sie verpaßte ihm ne anzeige und er mußte später zur nachschulung.
der kollege war wohl erst einige wochen im dienst ...

By Matrix (217.88.167.13) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 20:19:

Hab zwar nicht alles durchgelesen. Aber nach der Sachverhaltschilderung wurde ich Deine Schadenersatzansprüche zu 100 Prozent regulieren. Solltest Du Dich jedoch geäußert haben, dass Du das Fahrzeug gesehen hast und "dachtest" es würde anhalten, müsste Dir die Betriebsgefahr von 20 - 25 Prozent angerechnet werden. Bitte beachten: Die Betriebsgefahr ist KEIN Mitverschulden.

By faraday (80.135.81.20) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 20:38:

@ matrix

arbeitest du bei ner versicherung ? *neugierig fragt*

wenn der vers also nach der schilderung des beschädigten den schaden reguliert und der vers-nehmer darauf entsprechend befragt wird, dieser aber jede mitschuld oder schuld abstreitet (er will ja seine prozente behalten), hohlt sich die versicherung das geld vom geschädigten wieder zurück oder wie darf man das verstehen ?

best regards,

fara

By Matrix (217.88.167.13) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 21:02:

Ja, bin vom "Fach". Möchte jedoch ungern wieder diese Schadenregulierungsprobleme ausufern lassen.

Die Versicherung hält sich i.d.R. nicht an evtl. Regulierungsverbote des Versicherungsnehmers (ist in den AKB geregelt). Sie (die VR) prüft den Vorgang nach Sach- und Rechtslage bzw. nach dem Beweis des ersten Anscheines. Und hier liegt ein "Rückwärtsfahren aus einem Grundstück" zugrunde, wobei dem Kradfahrer eindeutig, sofern dem beteiligten Motorradfahrrad kein Mitverschulden (überhöhte Geschw. etc.) zu beweisen ist, eine 100%ige Schadenregulierung zuzusprechen ist. Eine Versicherung würde sich aufgrund fehlender Beweise und somit nur Hinweisen seitens des Versicherungsnehmers niemals auf einen Prozeß einlassen.

Grundsätzlich gilt jedoch immer wieder: "Der Einzelfall ist entscheidend".

Viele Grüsse.

Matrix

P.S.: Sofern der Versicherungsnehmer tatsächlich einen Prozeß führen will und einen Prozeßkostenvorschuss an die Versicherung zahlt, würde ich diesen Prozeß aufnehmen. D.h. der VN führt den Prozeß auf eigenes Risiko. Und wer macht das schon ? Hatte ich bisher ein einziges Mal in 15 Jahren.

By faraday (80.135.75.134) on Samstag, den 12. Oktober, 2002 - 08:26:

@matrix

danke !

By kalambrese (80.133.233.210) on Samstag, den 12. Oktober, 2002 - 10:00:

Hallo,

hier nochmal die Freundin.

...wollte mich für eure Hilfe bedanken, ist echt total lieb von euch.
Ich hatte am Donnerstag mit der Versicherung der Dame telefoniert und die schicken mir nächste Woche einen Sachverständigen vorbei, der das Motorrad begutachten wird. Zudem muß ich noch nen Unfallbericht ausfüllen, den senden sie mir zu - tja, dann muß ich eben abwarten.

Viele Grüße + schönes WE


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