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Bußgeldbescheid wegen Falschparkens.....

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Bußgeldbescheid wegen Falschparkens.....
By Olli83 (195.14.216.253) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 16:06:

Hallo zusammen,

habe am 11.07.02 bei uns an der Strasse geparkt und meine Mutter(Halter des Fzg.) hat dann als ich im Urlaub war eine Bescheid gekriegt dass sie doch bitte bezahlen soll...Meine Mutter hat angegeben dass ich den Wagen zu dem Zeitpunkt hatte.Daraufhin passierte erstmal nichts,bis ich am 13.09. einen BGB erhalten habe..!Ich habe jedoch keine weitere Befragung oder Anschuldigung erhalten,sondern direkt den BGB!!!
Jetzt habe ich folgende Frage:Mal ganz davon abgesehen das der Parkverstoss ein einziger Witz war bin ich noch in der Probezeit...habe ich wegen des BGB irgendetwas bezüglich der Probezeit zu befürchten??

Danke im Vorraus

By rennfahrer (149.225.92.125) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 16:49:

Meine Mutter hat angegeben dass ich den Wagen zu dem Zeitpunkt hatte

Eine tolle Mutter hast du!

Probezeit ist nicht in Gefahr

By michael (80.138.139.155) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 17:56:

@rennfahrer:

Eine tolle Mutter hast du!

Ja, richtig, Olli hat eine tolle Mutter. Sie ist nämlich so konsequent und läßt ihren Sohn für den Mist, den er verbockt hat, auch selber geradestehen. Würde ich an ihrer Stelle exakt genauso handhaben.

By Olli83 (213.168.122.203) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 18:56:

@rennfahrer

danke für die Info,aber mir wäre es ganz recht wenn du meine Mutter da raus halten könntest auch wenn es nur Spass war...;)

@michael

ist nicht ganz richtig...grundsätzlich hast du ja vielleicht Recht,jedoch hätte sie in diesem Fall ruhig auf mich warten können..Mich interessiert hier mal eure Meinung:

Bei uns an der Strasse sind 2 freie parkplätze oder,viel mehr waren.Eines schönen Tages würde der untere der beiden zu einem Behindertenparkplatz erklärt,der Parkplatz wurde wunderschon weiss eingerahmt (die ganze Aktion hat 2 Tage gedauert..) und ein Schild angebracht .Natürlich war ich ein wenig sauer,aber es wäre für mich Tabu gewesen da zu parken,(fast) überall aber nicht auf Behindertenparkplätzen!!
Ca 2 Monate später war ich froh den oberen verblieben Parkplatz ergattern zu können...die Freude verzog sich recht schnell wieder als ich wieder kam: ich hatte ein Knöllchen...!!Warum??Man kam auf die schlaue Idee das Schild einfach an das obere Ende der Parkplätze zu stellen so dass es für beide Parkplätze gilt und eine 2 auf das Schild zu kleben(!!)Keine Einramungsaktion von 2 Tagen,sondern lediglich eine Verschiebung des Schildes..

Sicherlich muss man sich als Autofahrer jedes mal aufs neue versichern ob man auch wirklich parken darf wo man es beabsichtigt,aber ich parke seit 1 1/2 Jahren auf diesen Parkplätzen und habe einfach nicht damit gerechnet,erst recht nicht nach dem Auwand der für den ersten Parkplatz betrieben wurde....

Wie seht ihr das??Ist es zulässig oder unzulässig weil irreführend??Warum wurde der erste Parkplatz so schön gestaltet und der 2te nicht??

By dagegen (217.5.19.48) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 19:18:

Die Linien sind egal, aber wenn das Schild nur am Ende der zwei Parkplätze steht (in Fahrrichtung) und am Anfang nicht, dann ist die Beschilderung nicht korrekt.

By farendil (141.76.8.9) on Montag, den 30. September, 2002 - 12:00:

@olli83: wenn du meine Mutter da raus halten könntest auch wenn es nur Spass war...;)
ich denke nicht, daß es spaß war - und selbst wenn, so schließe ich mich der meinung an und meine es ernst.

wenn die familienangehörigen ihre engsten verwandten an die behörde ausliefern, muß man sich nciht mehr über die folgen wundern...

@michael: bla, bla, sülz.... ham wir alles schon gehört!
hoffentlich hast du auch jemaden, der alles nach dem willen der obrigkeit tut und dir schadet...

By farendil (141.76.8.9) on Montag, den 30. September, 2002 - 12:00:

@olli83: wenn du meine Mutter da raus halten könntest auch wenn es nur Spass war...;)
ich denke nicht, daß es spaß war - und selbst wenn, so schließe ich mich der meinung an und meine es ernst.

wenn die familienangehörigen ihre engsten verwandten an die behörde ausliefern, muß man sich nciht mehr über die folgen wundern...

@michael: bla, bla, sülz.... ham wir alles schon gehört!
hoffentlich hast du auch jemaden, der alles nach dem willen der obrigkeit tut und dir schadet...

By Alberto (62.224.97.104) on Montag, den 30. September, 2002 - 14:32:

Jetzt mal wieder sachlich....
Auf den BuGeBe erbt man einen Einspruch - ohne Begründung - und widerspricht einem Verfahren ohne Hauptverhandlung.

Dann kommen die - trotz der Aussage der Mutter - in Beweisnot...

Denn die Mutter hat doch nur gesagt, daß dem Sohn das Auto überlassen wurde - mithin kann sie doch gar nicht aussagen, daß dieser es auch dort hingeparkt hat, denn sie war ja nicht dabei.

Ergo - der Staat muß nun beweisen, daß der Sohn auch das Auto dort falsch geparkt hat. Das aber kann er nicht.

Maximal gäbe es eine Gerichtsverhandlung (wäre aber lächerlich) - dennoch, die Mutter müßte dann dort - als Zeugin - gegen den eigenen Sohn - und gegen das Aussageverweigerungsrecht - beschwören, daß sie selbst gesehen hat, wie er dort parkte.

Wir das wohl passieren? Ich glaube, kaum.

Und... die Halterhaftung ist nun auch hinfällig, denn es ist ja bereits ein BuGeBe-Verfahren.

Also.... es kommt die "Einstellung" - garantiert!

By Olli83 (195.14.203.18) on Montag, den 30. September, 2002 - 15:24:

@farendil

Es ging meiner Mutter nicht um Auslieferung,sondern sie wusste es nicht besser und hat gedacht ich hätte einfach mal wieder falsch geparkt...(ich war ja schliesslich im Urlaub,konnte mich also nicht äussern..)
Sie hätte mich nicht "ausgeliefert" wenn sie die Hintergründe gekannt hätte..

@alberto

Erstmal danke für die sachlichen Informationen..
Habe jetzt aber ein anderes Problem:
Überweisung istam Freitag Abend eingeworfen...gut,dass könnte ich vielleicht noch zurückhalten,jedoch kam der BGB schon am 13.09.,kann ich da noch Berufung einreichen??
Falls die Überweisung schon raus ist geht nix mehr,oder?
Selbst wenn ich noch Berufung einlegen könnte!?!

Danke im vorraus

By dagegen (134.147.40.93) on Montag, den 30. September, 2002 - 15:48:

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung (steht auf dem blauen Umschlag). Mit Ablauf dieser Frist oder mit Zahlung wird der BuGeBe rechtskräftig.

By Olli83 (195.14.203.18) on Montag, den 30. September, 2002 - 16:08:

@dagegen

das habe ich auch gelesen....aber sind es 14 Tage oder 14 werktage??

By dagegen (134.147.40.93) on Montag, den 30. September, 2002 - 16:23:

Das sind 14 Kalendertage (2 Wochen, also z.B. von Montag bis Montag)

By Olli83 (195.14.203.18) on Montag, den 30. September, 2002 - 16:25:

scheisse......naja,trotzdem danke...wer zu spät kommt den.....!!!!


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