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Schilderbrücken - Einige Fragen dazu

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Schilderbrücken - Einige Fragen dazu
By Schmuckmischa (217.84.165.200) on Freitag, den 27. September, 2002 - 17:20:

Hi Leuts.
Eine Frage an die Leute, die es wissen müssten.

Wir alle kennen die Schilderbrücken über den Autobahnen, die lustig mit verschiedenen Verboten und Warnungen leuchten.
Stellen wir uns also eine Autobahn vor, die auf etlichen km mit derartigen Schilderbrücken ausgerüstet ist.

In dem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

1. Wie lange sind die angezeigten Verbote gültig?
Sehr oft sehe ich, dass eine Schilderbrücke ein Tempolimit anzeigt, aber eine folgende Brücke nichts zeigt, auch keine Aufhebung.

2. Liebevoll sind auch einige Schilderbrücken mit Radarfallen gekoppelt.
Bestes Beispiel ist die A8 Stuttgart - Ulm.
Die Frage hierzu lautet:
Wie lange dauert es, bis nach Anzeige eines Tempolimits die Falle "scharf" ist?
Ich denke da an die Situation, dass ich mich auf einer bisher unlimitierten Autobahn einer Schilderbrücke nähere (Tempo 160 oder mehr) und diese sich 200m vor mir mit Tempolimit 100 einschaltet.

Bin gespannt auf eure Antworten.

Gruss Mischa

By farendil (217.225.249.12) on Freitag, den 27. September, 2002 - 21:41:

1: bis zu einer aufhebung. dies kann ein anders schild sein oder ein eindeutiges, geschwindigkeitsregelndes zeichen (z.b. ortschild)

das problem sind natürlich auffahrten (analog zum abbiegen an kreuzungen) wenn das limit ncith wiederholt wird.

eine schilderbrücke OHNE ein verkehrzeichen hat keine beduetung (auch wenn sie etwas anzeigen KÖNNTE)

2: die messung erfolgt VOR der brücke, also wird auf das limit gemessen, das bis vor der brücke gilt.
es wird eine ausreichende karenzzeit eingeräumt. im zweifelsfalle läßt sich ein ausdruck der genauen schaltung anfordern.
soclhe knappen sachen mußt du sowieso nicht befürchten.

By ecd (195.93.74.151) on Freitag, den 27. September, 2002 - 23:16:

Auf der A9 Nürnberg-München ist der erste Fall oft zu beobachten. An einer Schilderbrücke wird ein Tempolimit angezeigt, die nächste ist dunkel (keine Wiederholung, keine Aufhebung).
Die wenigsten Autofahrer scheinen zu wissen, wie lang man sich ans Tempolimit halten muss, denn nach spätestens drei Schilderbrücken ohne Geschwindigkeitsbeschränkung wird wieder Vollgas gegeben. Warum durch Wiederholung bzw. Aufhebung keine Klarheit geschaffen wird, ist mir schleierhaft. Man kann nur hoffen, dass diese Verunsicherung unter den Autofahrern nicht zur Abzocke missbraucht wird.

By Pete (141.76.1.121) on Samstag, den 28. September, 2002 - 01:34:

Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, so etwas habe ich auch schon auf der A 44 (Kassel Richtung Dortmund kurz vor AK Werl) erlebt. Eine Schilderbrücke zeigte ein offensichtlich unsinniges Tempolimit von 100 an und die nachfolgenden drei oder vier Schilderbrücken waren dunkel (kaum Verkehr, keine schlechten Witterungsbedingungen, normalerweise kein Limit). Bin dann halt bis zur nächsten Auffahrt (Parkplatz) mit etwas unter 120 "dahergezuckelt" und habe anschließend beschleunigt.

Im Unterschied zur Kreuzungsproblematik kann in diesem Fall nicht zwischen Ortskenntnis und Ortsunkenntnis unterschieden werden. Wenn ich z.B. fünf Stunden auf dem Parkplatz im Wagen penne, kann ich ja schlecht wissen, dass hinter mir ein Tempolimit angeordnet wurde. Gibt es hierzu schon Urteile?

By michael (80.138.139.155) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 12:46:

@Pete:

Ja, dazu gab's mal ein Urteil - bezog sich allerdings auf ein ausgeschaltetes Wechselverkehrszeichen an einer BAB-Auffahrt. Aktenzeichen habe ich im Moment nicht zur Hand, aber der Tenor lief darauf hinaus, daß der Kraftfahrer sich an die Geschwindigkeit des übrigen Verkehrsflusses anpassen muß, bis er zu einem nächsten geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen kommt.


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