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Scheibentönung

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Scheibentönung
By wladi (217.231.38.16) on Samstag, den 21. September, 2002 - 18:56:

Hallo! Darf man die Scheiben der Fahrer bzw. Beifahrertür tönen? Wie ist die Rechtslage? Kann man das evtl. im Internet nachlesen?

By bjo (217.187.171.66) on Samstag, den 21. September, 2002 - 22:40:

Benutz mal die Suchfunktion!

By Bluey (80.130.169.78) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 12:12:

Nein. Darf man definitiv nicht!

§ 40 StVZO

(1) Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können.
Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

In diesem Zusammenhang finden u.U. auch die §§ 23 StVO; 22a, 30, 35b StVZO und ferner die Verlautb. des BMV „Aufbringen von Folien auf Scheiben von Fzn“ in VkBl. 86, 306 Anwendung.

By Oliver (217.0.236.153) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 12:19:

Also ich habe mal gehört, dass es spezielle (nur ganz leicht getönte) Folien gibt, die auch für die Seiten und Frontscheibe erlaubt sind, allerding bringt dir das Ganze so gut wie nix, weil manns eh nicht sieht!

Ausserdem du darfst doch mit deinem Auto eh alles machen, so lange du dann nicht mehr auf deutschen Straßen fährst!

By Ghostrider (217.228.233.60) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 14:14:

Ich erinnere mich an einen Bericht der AutoBild, wonach getönte Folien für Front/Seiten kurz vor der Zulassung stehen.

By passagier02 (80.129.44.64) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 20:46:

Heck und hintere Seitenscheiben zu 100%
Seitenscheiben vorne bis zu 30 %
Frontscheiben bis 20 %
alles mit TÜV!

Gruss

passagier02

By wladi (217.231.14.70) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 13:26:

an Bluey und alle anderen:
aber man darf es jedoch machen, solange man mit einem nicht in D. zugelassenen Fahrzeug fährt?

By Bluey (80.130.174.201) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 18:16:

Solange es "nur" ein StVZO-Verstoß ist und OHNE daß durch die Veränderung (z.B. Folie) eine Gefährdung entsteht JA. Die StVZO gilt nicht für im Ausland zugelassene Fze.

By FirefoxUltra (195.170.108.10) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 12:02:

Bei mir in der Strasse steht seit Jahren ein grüner Mercedes Vito, alles duster bei dem auch vorne an den Seiten und die Frontscheibe. Der Fahrer ist kaum zu erkennen, es soll aber legal sein habe ich gehört, schließlich fährt er schon seit Jahren so. Soll ne Folie sein die je nach Licht heller oder dunkler wird.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 16:11:

@ffu
nur kein Neid, damit hat der coole Typ nämlich ein Abonnnement darauf von den Asphaltförstern regelmässig kontrolliert zu werden.Kann er nur noch steigern, wenn er noch Super-Breitreifen aufzieht.
Na ja, wer´s mag! Mir wärs zu lästig, wenn da dauernd so eine grüne Mütze ins Fenster reinschaut.


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