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Eigenanteil bei Verkehrsunfall ?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Eigenanteil bei Verkehrsunfall ?
By Klaus (80.131.250.12) on Freitag, den 20. September, 2002 - 01:58:

Eine kurze Frage an das geballte Fachwissen des Forums: Ich hatte kürzlich einen Unfall in einem Baustellenbereich. Ein LKW hatte einen kompletten Reifen verloren (zerfetzt) und dieser schleuderte gegen Frontschürze und riss den Endtopf am Fahrzeug ab. Mit langsamer Fahrt und unguten Geräuschen vom Wagenboden fuhr ich bis zum Ende der Bausstelle, wo bereits mehrere Fahrzeuge mit Warnblinklicht und der unfallverursachende LKW standen. Soweit so gut, die Polizei deutete auch sofort die Schuldfrage auf den LKW und nahm den Unfall auf. In der Nacht noch wurde der Auspuff notdürftig repariert und am nächsten Tag die Reparatur über die gegnerische Versicherung veranlasst (Auspuff + Frontschürze).

Nun kam die Abrechnung der Versicherung und dort wurde ein Abschlag beim Auspuffreparaturpreis vorgenommen mit der Begründung, dass der neue Auspuff ja neuwertiger als der alte sei... Schwerwiegender noch ist allerdings die pauschale Kürzung des Gesamtbetrages um 20% wegen "nicht angepasstem Fahren, bzw. Möglichkeit des rechtzeitigen Anhaltens". Ist dies rechtens?

Der Unfall passierte in einer Baustelle, ich überholte gerade langsam einen anderen Wagen, es regnete und es war Nacht. Meine Geschwindigkeit war definitiv unter den erlaubten 80 (mein Tacho zeigte genau 70 und geht vor). Ein Ausweichen bei 2m Fahrbahnbreite war nicht möglich - Gegenfahrbahn oder Nebenwagen. Wenn ich ein schwarzes zerfetztes LKW-Reifenteil rechtzeitig bei diesen Witterungsbedingungen erkennnen wollte, müsste ich Schrittgechwindigkeit fahren... Bei allem Verständnis, aber ich komme mir dezent düpiert vor. Wie würdet ihr vorgehen, um nicht durch diesen Unfall schlechter hingestellt zu werden, als vorher? Leider liegt keine Rechtschutzversicherung vor...

Dank und Grüße,
Klaus

Für alle betroffenen Versicherungsbearbeiter: alles rein hypothetisch...

By Schmuckmischa (217.84.173.6) on Freitag, den 20. September, 2002 - 02:41:

Hi Klaus

Damit wirst du leben müssen.
Nicht angepasste Geschwindigkeit hat nichts mit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun, sondern mit den Begleitumständen wie Wetter, Tageszeit und Fahrbahnzustand.
Das geht nach dem Motto: Wärst du anständig gefahren, hättest du früh genug anhalten können.
Wenn du als Beispiel in einer Kurve, begrenzt auf 70, mit 40 wegen Glatteis in die Leitplanken rutschst, zählt das als unangepasste Geschwindigkeit.
Auf einen Kampf mit der Versicherung würde ich mich ohne Rechtsschutz nicht einlassen, das wird teuer.

Gruss Mischa

By Brian (62.227.205.116) on Freitag, den 20. September, 2002 - 08:34:

Hi,
ein Abzug "neu für alt" ist in einem Schadengutachten normal, wenn es sich nicht um neuwertige Fahrzeugteile handelt die bei einem Unfall beschädigt wurden. Die Höhe dieses Abzuges, der sich auch nur auf das zu ersetzende Ersatzteil bezieht und nicht auf die Arbeitszeit, bestimmt allerdings der begutachtende Sachverständige und nicht der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung.
Was die pauschale Kürzung des Gesamtbetrages um 20% wegen "nicht angepasstem Fahren" angeht, handelt es sich meiner Meinung nach mal wieder offensichtlich um einen der Versuche einen Geschädigten "dabeizukriegen" sprich über´s Ohr zu hauen.
Ich an Deiner Stelle würde mir sofort einen Anwalt nehmen und den gesamten Reparaturkostenaufwand ggf. zuzüglich Wertminderung und Nutzungaausfallentschädigung (soweit entstanden bzw. relevant) einfordern.
Deinen Anwalt muss die gegnerische Versicherung definitiv und ohne wenn und aber bezahlen. Hierzu brauchst Du keine Rechtschutzversicherung.

Diese Informationen findest Du übrigens auf sehr vielen Pages, auch u.a. beim ADAC usw.

By Fahrer (80.128.228.2) on Freitag, den 20. September, 2002 - 08:46:

Halt Vorsicht!

Die gegnerische Versicherung muss nur dann den Anwalt zahlen wenn Sie im Verfahren unterliegt.

So wie es aussieht bleibt abzuwägen zwischen Kosten für Rechtsstreit selber zahlen oder zähne knirschen , ärgern und verzichten .

Eine Dritte Möglichkeit scheint es mir wert zu prüfen.Bei versicherungen gibt es auch "Schlichtstellen" die man kostenlos um Vermittlung bitten kann.Es lohnt sich vielleicht erst ein Schlichtungsverfahren anzustreben.
Kommst Du so nicht weiter bleibt Dir immer noch der Rechtsweg.

By Alberto (62.158.213.46) on Freitag, den 20. September, 2002 - 09:16:

Ich mache es immer so....
Ich rufe den gegnerischen Schadenssachbearbeiter an und erkläre ihm....
1 Tag Reparatur= 1 Tag Leihwagen.
2. Ich akzeptiere diese 20% nicht - sie sind nicht rechtens...
Den Abzug "neu für alt" akzeptiere ich allenfalls als Abzug von max. 30% des reinen Wertes des neuen Ersatzteiles - hier: Auspuff.

Nun könnte ich auf den Leihwagen und einen Anwalt verzichten (Anwaltskosten....locker 500 Euro), wenn er mir nun sofort schriftlich bestätigt, daß er von diesen 20% pauschalen Abzuges Abstand nimmt.

Meistens knicken sie dann ein - die versuchen es eben....

Anmerkung:

Der Anwalt streitet nicht um den Abzug neu für alt. Er streitet um diese 20%! In genau dieser Sache wird er gewinnen - und die Anwaltskosten landen beim Versicherer.
Das werden die sich - einschließlich Leihwagen - gut überlegen (das sind nocmals ca. 200 Euro).

So würde ich es machen, denn.... laß dich nicht ins Boxhorn jagen. Die Schuldfrage ist eindeutig. Es gilt das verursacherprinzip. Und, da es keinen Personenschaden gegeben hat, wird man auch nicht auf den Meter genau untersuchen, ob du hättest bremsen können oder nicht. Die versicherung muß zahlen - und das wird sie, - spätestens bei der Androhung des Anwaltes - auch.

Selbst, wenn du eine 10% ige teilschuld bekämst, - so blieben der Versicherung immer noch 90% deiner Anwaltskosten zusätzlich... das weden sie sich überlegen.

By farendil (217.85.231.32) on Freitag, den 20. September, 2002 - 12:26:

@klaus: wennd er reifen gegen deine frontschürze geschleudert wurde, so sehe ich die 20% abzug für nicht gerechtfertigt an.

selbst bei noch langsamerer fahrweise wärst du zumindest über den reifen drüber gefahren.

insoweit gebe ich alberto und brian völlig recht.


das mit dem auspuff ist o.k. - der abzug wird auch nur aufs material gemacht (keine sorge, alberto)

dein fehler war, die schadensabwicklung der versicherung zu übergeben!

im übrigen bin ich der festen überzeugung, daß, wen der reifen schäden an der frontschürze und am auspuff verursacht aht, andere stellen des unterbodens auch schäden aufweisen.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 20. September, 2002 - 13:03:

Wieder mal ein typischer Fall, wo einer gutgläubig, um Kosten zu sparen sich direkt an die andere Versicherung gewandt hat und nun von einem kleinen Sachbearbeiter über den Tisch gezogen wird. Wenn es nicht nur ein wirklich kleiner Auffahrunfall ist, gehe ich zuallererst zu meinem Anwalt, der schreibt das erste Schreiben an die Versicherung (...unser Mandant hat uns mandat erteilt, Prozessvollmacht liegt bei...)Mit dem stimmt sich auch meine Werkstatt ab, die dieganze Abwicklung übernimmt. Ich hatte bei einem Auffahrunfall auf meinen 4 Jahre alten Wagen, auch den Ersatz von einem der beiden Gewebekompensatoren und des Haupt- und Nachschalldämpfers nötig, aber Abzug hat es keinen gegeben.
Die Versicherungen sind es selbst Schuld, wenn man es so teuer machen muss. Anwaltskosten des Geschädigten müssen die immer übernehmen. Wenn der Schädiger seiner Versicherung später den Schaden zurückzahlt um seinen SFR zu erhalten, dürfen sie ihm diese Anwaltskosten nicht in Rechnung stelllen.

By Cosmo (217.82.51.59) on Freitag, den 20. September, 2002 - 13:15:

Brian und Alberto haben vollkommen recht.
Die Versicherungen (zumindest die miesen) versuchen es eben.
Einen kleinen Fehler hast Du gemacht, daß Du nicht sofort einen unabhängigen Gutachter eingeschaltet hast, der Abzug "neu für alt" ist prinzipiell rechtens, die Höhe hängt eben vom Gutachter ab, keinesfalls von einem Sachbearbeiter!
Falls es eine Vertragswerkstatt repariert hat, dort bestätigen bzw. nachträglich begutachten lassen, zahlt die Gegnerversicherung.

Genau wie Alberto sagt, erst den Sachbearbeiter anrufen, falls Du keinen Bock darauf hast, gleich die ganze Sache zum Anwalt, die Anwaltkosten trägt mit ziemlicher Sicherheit die gegnerische Versicherung, einen Prozeß werden die meiden wollen, falls doch, kann Dir Dein Anwalt bestimmt nach Sichtung der Unterlagen eine Einschätzung auf Siegchancen geben und bei geringen Chancen evt. einen Vergleich, der Dich höchstwahrscheinlich besser als die aktuelle Situation stellt, erreichen.
Auf jeden Fall Ausfallkosten fordern, aber das sagt Dir ggf. alles Dein Anwalt.

By Cosmo (217.82.51.59) on Freitag, den 20. September, 2002 - 13:21:

Zusatz zum "neu für alt": Ist gebräuchlich, unterliegt aber den Vorschriften der gesetzlichen Haftpflicht nach BGB §823ff, bzw. der speziellen KFZ-haftpflichtbestimmungen, die da sagen, daß Du nach einem unverschuldetem Unfall nicht schlechter als vorher gestellt sein darfst.
Daher erreicht man mit einem guten Gutachter oft den Wegfall des "neu für alt", da Reperaturen nur begrenzt Sinn machen (diese müßte die Versicherung voll tragen), und daher auch ein neues Teil oft komplett bezahlt wird. Alles eine Frage der Argumentation bzw. des Gutachters in Zusammenarbeit mit dem Anwalt.

Aber so wie Du es oben beschreibst, würde ich denen das nicht durchgehen lassen.

By Klaus (217.226.148.59) on Samstag, den 21. September, 2002 - 02:37:

Vielen Dank für eure Antworten - ein Gespräch mit der Versicherung ergab nun ein positiveres Bild der Abwicklung. Das Argument, mit dem schwarzen Reifen auf der dunklen Fahrbahn hatte überzeugend gewirkt. Auch der Hinweis, dass man einerseits von den Versicherungen angehalten wird über ein kleineres Tier einfach hinüberzufahren anstatt auszuweichen war ganz sinnig (obwohl ich diese Gängelung seitens Versicherungen gegenüber Fahrern, die nicht den Mut aufbringen einfach ein kleines Tier zu überfahren, sehr übel finde) - zumal das Ganze in einem Baustellenbereich passierte...
Ich hoffe nun, dass der Versicherungssachbearbiter auch Wort hält, zu dem was er am Telefon sagte und eine neue Abrechnung zuschickt. Ich berichte, falls es hier nochmal Ärger geben sollte. Dann werde ich wohl Albertos kurze Kostenkalkulation mal lautmalerisch am Telefon anmerken...
Klaus
P.S.: Beim Auspuff werde ich die 50 Euro wohl zuzahlen, immerhin hat mich der Leihwagen nichts gekostet und wurde abgegolten...

By farendil (217.225.244.178) on Samstag, den 21. September, 2002 - 10:05:

@klaus: immerhin hat mich der Leihwagen nichts gekostet und wurde abgegolten...
ooohhhh, wahnsinn! du hast einen leihwagen bekommen?
wahrscheinlich eine klasse tiefer als dein eigener... -und bist noch froh drüber.

das war dein gutes recht! und für das geld, das die großen autovermiter für ein unfallersatzfahrezug von den versicherungen verlangen (wenn DU es anmietest und nciht die versicherung) kannst du ein auto mindestens zwei klassen größer bekommen.


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