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Frage an die Profis

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Frage an die Profis
By squirrel (217.85.229.107) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 17:44:

Fragen an die Profis

Dazu eine kleine Geschichte:
Gestern hatte ich Kontakt dritter Art: Die grünen Männlein hielten mich an und es folgte eine allgemeine Verkehrskontrolle. Soweit kein Problem da Führer- und Fahrzeugschein vorhanden. Während einer diese Daten abglich, schlich ein anderer uns Auto und sah meine Alufelgen und wollte die ABE dafür. Also gabs einen Mangelschein.
Dazu muss gesagt werden, dass die Felgen von einer mir unbekannten Firma sind, aber die Fahzeugfirma auf den Radnabenabdeckungen steht. Bislang dachte jeder Polizist, dass dies originale Anbauteile sind.
Der Wagen wurde 1995 mit diesen Felgen von meiner Mutter gebraucht beim Händler gekauft . (Die Felgen hat also der Vorbesitzer montiert)
TÜV wurde immer in der Werkstatt gemacht, so dass ich davon ausgegangen bin, die ABE liegt dort vor.
Ich fahr zum Händler und der findet eine ABE für die Felgen, aber da steht nur das Vorgängermodell drin.
Also meine Eltern (seit 1 1/2 Jahren ich) fahren seit 7 Jahren und >150.000 km mit nicht zugelassenen Felgen !

1. Ist dann nicht auch die ABE für das Auto erloschen?

2. Ist der Händler nach so langer Zeit (Kauf von Auto mit Felgen im Jahre 1995) haftbar?
der Händler bemüht sich nun eine ABE für diesen Fahrzeugtyp heranzuschaffen, aber ich weiss ja nicht ob es gelingt.

Danke für Antworten

By farendil (217.235.61.117) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 20:13:

@sqirrel:
1. auf der felge ist immer eine kba-nummer. anhand dieser läßt sich der original-hersteller herausfinden.

2. sind es felgen, die zu diesem fahrzeug vom werk aus lieferbar waren und ist die refengröße eingetragen sit der mängelschein unberechtigt ausgestellt worden.


3. sind es felgen, die von deinem fahrzeughersteller mal serienmäßig an anderen modellen ausgeliefert wurden, so hat der händler unterlage(oder kann diese besorgen) ob die felgen an deinem fahrzeug zulässig sind.


bei 2/3 ist es egal, wer der originalhersteller der felgen ist.
unterlagen gibts immer vom markenhändler.

By squirrel (217.225.255.57) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:16:

@farendil:

Der Hersteller der Felgen ist ARTEC. Das steht auf den Felgen, aber auf der Radnabenabdeckung steht der Name der Autofirma drauf. Nun dachten alle dies seien Originalfelgen was aber falsch ist.
ARTEC ist also Zubehörlieferant und hat eine KBA-Nr. und man braucht eine ABE.
Der Witz ist, dass der Markenhändler (bei dem Auto mit Felgen gekauft wurden) nur eine ABE für das Vorgängermodell des Autos hat. Mit dieser kann ich nicht zur Polizei gehen.

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:23:

@suirrel: nun ließ doch erst mal richtig!!!
es ist ganz normal, daß die felgen eine kba-númmer eines x-beliebigen herstellers haben, auch wenn sie die original-felgen sind, die mit dem auto verkauft wurden.

also: wurden diese felgen irgendwann mal direkt ab werk an irgendeinem modell deines autoherstellers ausgeliefert??????

By squirrel (217.85.228.245) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:56:

@farendil:

Das Fahrzeug ist zwar ein Sondermodell, aber es wurde ab Werk nie mit LM-Felgen ausgeliefert.
Diese Felgen sind also Zubehör und wahrscheinlich für das Vorgängermodell (als Zubehör) angeboten worden. Daher auch die ABE für das Vorgängermodell. Serie waren diese Felgen nie (lt Händler).

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 18:19:

@squirrel: könntest du dich bitte mal klar ausdrücken?

wenn ich das richtig verstehe, soll das ein "JA" auf meine letzte frage sein.

wenn dem so ist, muß der händler die unterlagen dazu haben!

1. ist die felge an sich für dein fahrzeug anbaubar?
d.h.: stimmen lochkreis, mittenzentrierung, felgengrößen und felgenbreite und ist genug freigängigkeit gewährleistet?

wenn ja:
2: ist die felge größenmäßig laut deinen fahrzeugpapieren zugelassen?

wenn ja:
3a:
muß der händler nur noch die utnerlagen über die tragfähigkeit raussuchen und dann kannst du mit dieser bestätigung die dinger eintragen lassen.

wenn nein:
3b:
mußt du mit den unterlagen über die tragfägigkeit eine einzelabnahme beim tüv machen lassen.

By squirrel (217.225.246.158) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 21:44:

@farendil:

1. Ja die Felgen sind anbaubar, keinerlei Probleme

2. Ja, die Radreifenkombination die auf der Felge ist. sowie der Felgendurchmesser ist auch in der Zulassung eingetragen.

3. Wer muss die Eintragung/Abnahme bezahlen ? Ist der Händler nach so langer Zeit noch haftbar?

PS: Hab vielen Dank für die Hilfe und entschuldige meine verunglückten Formulierungen

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 23:05:

3: wohl du. du könntest dir zwar versuchen, dieses geld vom verkäufer wiederzuholen, aber ob du nach dieser zeit damit erfolg hast....


viel interesanter erscheint mir folgender aspekt:
wenn diese rad/reifenkombination in der zulassung eingetragen ist und es felgen sind, die es vom hersteller gab, dann stellt sich die frage, ob eine eintragung überhaupt nötig ist.
forsche mal ganz genau nach, ob es keine variante gab, wo diese felgen an deinem auto vom werk (egal ob gegen mehrpreis oder nicht, wichtig ist das das auto so vom band rollte!) montiert wurden!
in diesem fall wäre die eintragung und die mängelkarte hinfällig.

anderseits siehe 3a.
oder aber den felgen-hersteller anschreiben, ob es eine abe gibt (wäre billiger, ist aber sehr unwahrscheinlich, wenn es felgen sind, die exclusiv für einen autohersteller produziert wurden)

By squirrel (217.235.46.144) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 11:00:

@farendil:

Gute Neuigkeiten: Der Händler hat eine ABE für mein Auto vom Felgenhersteller faxen lassen. Ich war auch schon auf der Polizei und habe meinen Stempel für die Mängelkarte bekommen. Diese Karte wird auf dem Dienstweg zu der zuständigen Stelle geschickt. Das ist Service : - )

Zu Deinen Aregungen:

Die Felgen wuden nur als Zubehör in der Zeit angeboten, als Vorgängermodell aktuell war, aber es wurde lt. Händler nie ein Fahrzeug (auch nicht Vorgängermodell) damit ausgestattet.

Die Felgen sind auch keine Besonderheit (sehen ziemlich sch***e aus), ich hätte dafür kein Geld bezahlt. Sie waren aber drann als das Auto gekauft wurde und werden es bleiben.

Nochmals Danke für Deine Mühen

By farendil (217.225.247.220) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 11:25:

@squirrel: nur mal interessehalber (weil ich diese vorgehnesweise, fremdfelgen über die markenhändler zu vertreiben nicht kenne): um was für eien automarke handelt es sich bei deinem fahrzeug?

By squirrel (217.235.58.157) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 14:08:

@farendil

Das Auto ist ein Mazda 626 Modell GE (die runde Form mit integriertem Heckspoiler)
Die GE's wurden von 92 - 97? gebaut. Angeboten wurden die Felgen für den 626 GD, das war der mit den breiten Frontscheinwerfern (Bauzeit 87 - 92).
Bei Mazda aber auch anderen Japanern ist/war es üblich Zubehör wie Felgen aber auch Autoradios von anderen Firmen zu verkaufen. Noch heute kann man Radios von Clarion u. a. beim Händler kaufen (wegen den ISO - Schächten). Aber der neue 6 er hat diese Schächte nicht mehr.
Bei Felgen wurde dann nur eine Radnabenkappe mit Mazda Logo montiert und schon denken alle (auch die Polizei bisher) es wären Originalfelgen.
Nun bin ich in eine Kontrolle mit wahrscheinlich Polizeischülern (sie hatten keine Sterne und waren jünger als 20) gekommen, die nun ihr ganzes erworbenes Wissen im Sinne der Verkehrssicherheit stellen ; - ) und genau auf die Felgen schauten.
Dann gab es einen Anschiss für die fehlende ABE, die immer mitzuführen ist und einen Anschiss für den Verbandskansten der in Folie eingewickelt war und auch bleibt damit ich die Vollständigkeit nachweisen kann.
Hoffentlich besitzen sie auch soviel Tatendrang bei der Ergreifung von Verbrechern, Drogendealern etc. oder Links- und Mittelspurschleichern.

By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:20:

@squirrel: und einen Anschiss für den Verbandskansten der in Folie eingewickelt war und auch bleibt damit ich die Vollständigkeit nachweisen kann.
und das ist auch richtig und legal so!
nur so kommt man bei unbequemen beamten um das auspacken (vollständigkeitsprüfung) drum herum.

wer dich seswegen anmotzt, den würde ich auf die polizeischule zurückschicken!

die nun ihr ganzes erworbenes Wissen im Sinne der Verkehrssicherheit stellen ; - ) und genau auf die Felgen schauten.
jaja, schon klar. nur bei ganz besonderen spezis bekommst du mit sowas ärger.
hast du nälich das herstellerlogo deiner autofirma auf den felgen kommst du sonst wenn die größe eingetragen ist zu 99,x% ohne probleme durch.

By squirrel (217.235.47.117) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 17:44:

Die Sache mit dem Verbandskasten wurde mir so erklärt, dass der Gesetzgeber vorschreibt , die Folie zu entfernen, damit man schneller an das Verbandszeug kommt. Ist zwar in gewisser Weise einleuchtend, ich werde es trotzdem nicht machen. Gesetz/Verodnung konnte mir der Mensch nicht nennen.
Bislang dachte ich immer, dass die Felgen Originale sind. Auch bei vorherigen Kontrollen, bei denen man einen Grund suchte um mich für schnelleres Fahren zu bestrafen, ist das nie aufgefallen.
Bei der letzten Kontrolle habe ich keinen Grund geliefert. Ich war werder zu schnell, noch hatte ich Nebelscheinwerfer an.
Ich denke die durften zum ersten Mal die schöne Uniform in freier Wildbahn anziehen und wollten, dass alle Angst vor ihnen haben.
Mir ist das alles eine Lehre, ich werde beim nächsten Auto genauer auf Anbauteile schauen.

By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 18:19:

@squirrel: Die Sache mit dem Verbandskasten wurde mir so erklärt, dass der Gesetzgeber vorschreibt , die Folie zu entfernen, damit man schneller an das Verbandszeug kommt
*brüll*
weisst du, normalerweise reagiere ich dann unfreundlich, wenn man etwas von mir verlangt, was ich ncith tun muß und derjenige das nciht einsieht...
aber in diesem fall hätte ich herzlich gelacht!
nette idee!

Gesetz/Verodnung konnte mir der Mensch nicht nennen.
wie auch, wenns die ncith gibt!

By squirrel (217.85.233.23) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 20:03:

@farendil:
Es ist doch beruhigend, dass es eine solche Verordnung nicht gibt. Obwohl ich es mir vorstellen könnte.
Aber gut, wieder etwas gelernt.


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