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Sind Beamte, speziell Polizeibeamte verpflichtet.......

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Sind Beamte, speziell Polizeibeamte verpflichtet.......
By neu hier (62.104.207.64) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 13:03:

....ihren Namen zu sagen wenn man sie danach fragt?
Soweit ich mal gehört habe ist das so, da sie ja im öffentlichen Dienst stehen.
Ich wurde neulich geblitzt und da keiner im Auto saß und nur 2 Leute + ne halbe Familie noch an dem Auto rumstanden hab ich angeholten und gefragt werd denn zu dem Auto gehört. Dann wollte ich mich nach dem Namen erkundigen damit ich weiß mit wem ich es zu tun habe, aber die wollten mir keine Auskunft geben. Sind mir nur dumm gekommen. Bis ich mir dann die Ausweise zeigen lassen hab. Trotzdem komm ich mir verarscht vor, kann ich dagegen was unternehmen???
Es geht mir ja auch darum evtl. ein "Druckmittel" gegen die Blitzaktion zu haben.

By Leo (193.194.7.158) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 13:17:

Ich glaube, Namen ist nicht. Aber Dienstnummer allemal !

Leo, der lieber mal nett fragen würde, als gleich auf seine Rechte zu pochen

By farendil (217.235.61.117) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 13:27:

@neu hier: wenn du betroffener bist (immer wenn die was von dir wollen) müssen sie ihren namen sagen und sich auf verlangen auch ausweisen.


@leo: es gibt meist keine dienstnummern - mur die dienstausweise haben eine nummer

By Goose (80.135.125.108) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 13:29:

Das Thema hatten wir schon mal. Wenn ich micht richtig erinnere, ergibt sich aus den Polizeigesetzen einiger Länder eine Verpflichtung, sich auszuweisen. In NRW besteht diese Verpflichtung nicht.
Wenn du gegen eine Maßnahme rechtlich vorgehen willst, muß diese Maßnahme ja zunächst vollzogen werden (in deinem Fall wirst du einen Anhörungsbogen bekommen, später einen BuGeBe) aus der Anzeige gehen die Namen des Anzeigenden und des Zeugen ja hervor.

@Leo: eine Dienstnummer gibt es auch nicht in allen Bundesländern.

Gruß
Goose

By Yoda (80.135.75.172) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 19:10:

@Goose

Das heißt also, daß in NRW sich jeder Clown eine Uniform im Kostümverleih besorgen kann und dann, ohne jemals den Dienstausweis vorzuzeigen, sich mit selbsterfundenen Verkehrskontrollen oder sonstwas belustigen kann? Wie soll ich erkennen können, ob eine vor mit stehende Person sich rechtmäßig als Polizist präsentiert?

--
Yoda

By Goose (80.135.125.108) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 19:20:

@Yoda: Theoretisch könnte dir das passieren. Aber auch die folgende Frage habe ich schon mehrfach hier im Forum gestellt: Wer von denen, die normalerweise nicht soviel mit der Polizei zu tun haben, weiß denn, wie ein Dienstausweis aussieht (zumal ja auch hier bundesweit noch keine einheitliche Regelung besteht)?

Ich bin mir aber jetzt auch nicht sicher, ob man im Kostümverleih eine original Polizeiuniform (mit Landeswappen etc.) bekommen kann.

Gruß
Goose

By Flo (195.93.74.6) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 19:41:

@farendil!
Zu der Sache Dienstnummern. Ich glaub die haben alle eine. Und die muessen sie auch raus geben, und wenn man ganz gut ist bekommt auch gleich den namen vom Vorgesetzten gesagt :) !
Da hab ich gleich noch ne Frage!
Und zwar hab ich mir mal sagen lassen - das wenn es jetzt rießen Aktion ist sprich so wie zur Loveparade auf der Autobahn gibt - das man verlangen kann mit dem Verantwortlichen vor Ort zu sprechen. Also der da nen "Chef" macht!
Stimmt das???

By Goose (80.135.125.108) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 19:48:

@Flo: Glaub mir, ich bin jetzt schon ein paar Jahre bei dem Verein, ich hatte nie eine Dienstnummer, ich habe im Moment keine Dienstnummer und ich werde wohl auch nie eine Dienstnummer haben. (und die Dienstausweisnummer ist so aussagekräftig wie deine Personalausweis- oder Führerscheinnummer)

Und wenn du bei mir in eine Kontrolle gerätst, mußt du auch mit mir Vorlieb nehmen. Da gibt es keine Alternative.

Gruß
Goose

By Bluey (80.130.184.84) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 19:52:

@Flo

Dienstnummern: (zum was weiß ich wievielten Mal)

Ob Du's nun glauben willst oder nicht (ist mir im Prinzip auch egal!), aber wir in NRW haben KEINE Dienstnummer. Und folglich MÜSSEN wir auch KEINE herausgeben!
Wenn Du meinen Vorgesetzten sprechen willst, sag ich Dir, wann er im Dienst ist. Namen von anderen Kollegen gebe ich persönlich grundsätzlich nicht preis. Ich würde Dir mitteilen, zu welcher Einheit ich gehöre und wo unser Sitz ist, so daß Du anschließend zur entsprechenden Wache fahren und den Leiter dieser Einheit sprechen/verlangen könntest.

Zu Deiner Frage: Was glaubst Du würde passieren, wenn jeder zweite den Einsatzleiter sprechen wollte und dieser dem Verlangen auch noch nachkommen müßte??!! Verlangen kannst Du viel, ist bloß die Frage, was Du unter'm Strich auch bekommst bzw. bekommen kannst.

Gruß
Bluey

By Flo (195.93.75.158) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 20:45:

Sorry, dass mit der Dienstnummer und Dienstausweisnummer hab ich jetzt verwechselt! Schuldigung! *aufkniefallundschuldigungsag* :)

@Bluey!
Das mit den Namen, ist das net egal ob Du als Polizist das nun sagt,oder ich das später rausbekomm? - Wobei ich sagen muss das ich das so richtig find, denn wer was will soll sich kümmern! - Weil früher oder später kommt es doch so oder so raus mit wem ich es zu tun hatte. Oder?
BTW: Wo wohnst Du in NRW?? Also falls Du es sagen willst!

By dutchie (80.140.57.182) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 21:12:

@goose, et al:

Aber wie kann ich, als normaler Buerger, dann erkennen ob du einen Polizist bist oder nicht?

Es soll oefter vorkommen dass Diebe in Polizei Uniforme Werttransporte zum Anhalten zwingen und dann mit der Beute abhauen.

Was kann man dagegen machen (ausser keine Wertsachen transportieren)?

By Bluey (217.82.93.12) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 23:04:

@Flo

Das mit den Namen, ist das net egal ob Du als Polizist das nun sagt,oder ich das später rausbekomm?
Im Prinzip ja. Ich persönlich habe i.d.R. auch keine Probleme damit, meinen Namen zu nennen. Das verstehe ich auch gewissermaßen als einen Akt der Höflichkeit. Wenn ich also z.B. einen VT anspreche, dann "begrüße" ich ihn und nenne ihm i.d.R. auch meinen Namen (Guten Tag, mein Name ist Bluey *gg*, Verkehrsdienst ...). So hat er zunächst die wichtigsten Daten meine Person und Tätigkeit betreffend erhalten.
Sehr wohl habe ich aber etwas dagegen, wenn irgend ein anderer MEINEN Namen heraus gibt. Wenn jemand meinen Namen wissen will, dann soll er zu mir kommen. Und genauso halte ich es mit Namen anderer Kollegen.

Wenn ich mich mit jemandem unterhalte und Du kämst z.B. dazu und wolltest quasi so just for fun meinen Namen wissen, so bin ich weder verpflichtet noch geneigt, ihn Dir zu nennen. Du würdest ihn auch später nicht erfahren. Warum auch?!

Wo wohnst Du in NRW?? Also falls Du es sagen willst!
Wenn Du mir mitteilst, weshalb Du das wissen möchtest, werde ich mir überlegen, ob ich es sage. O.k.? ;-)

Gruß
Bluey

By neu hier (62.104.207.66) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 23:04:

@Goose Also wenn du wirklich schon länger bei dem Verein bist, wie ich aus deiner Antwort entnehme

(By Goose (80.135.125.108) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 19:48:

@Flo: Glaub mir, ich bin jetzt schon ein paar Jahre bei dem Verein,...) dann müßtest du mir doch sagen können ob das in Thüringen so ist, das wenn ich vor Ort einen Beamten nach seinem Namen frage, er mir diesen Sagen muß oder nicht.
Ich habe mehrmals höflich darum gebeten, aber die sind mir nur dumm gekommen bis ich nach Ihren Ausweisen gefragt hab. Die haben sie mir dann gezeigt.
ABER, kann ich trotzdem diese "Namens-Verweigerung als "Druckmittel" nehmen??? Ich kann es mir nicht leisten punkte zu kassieren und auch noch die Kohle zu bezahlen. Und meiner Meinung war das eine reine Abzocke.

By Bluey (217.82.93.12) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 23:10:

@neu hier

Die "Pflicht", den Namen zu nennen oder nicht, ist meines Wissens von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Selbst wenn es so wäre, würde es allerhöchstens und möglicherweise innerdienstlich "Ärger" für den Kollegen geben. Die Maßnahme an sich würde dadurch nicht unrechtmäßig!

ABER, kann ich trotzdem diese "Namens-Verweigerung als "Druckmittel" nehmen???
Wofür??? Etwa dafür, daß sie von einer Anzeige gegen Dich absehen? Das glaubst Du doch wohl hoffentlich selbst nicht!

Ich kann es mir nicht leisten punkte zu kassieren und auch noch die Kohle zu bezahlen. Und meiner Meinung war das eine reine Abzocke.
Völlig irrelevant. Insbesondere die Abschlußbemerkung!

Gruß
Bluey

By Goose (217.81.253.81) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 13:39:

@dutchie: Die Gefahr, in eine solche Situation zu geraten, ist relativ gering. Aber ebenso könntest du die Frage stellen, wie du es vermeiden kannst, bei deinem nächsten Sparkassenbesuch Opfer einer Geiselnahme zu werden.
Die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, kann nie zu 100% ausgeschlossen werden.

@neu hier: ich bin Beamter der Landespolizei NRW. Das Landesrecht unterscheidet sich teilweise leicht voneinander. Daher weiß ich nicht, ob eine solche Pflicht in Thüringen besteht.
Den Rest hat Bluey bereits beantwortet.
Aber auch ich verstehe nicht, inwieweit du einen eventuellen Verstoß gegen diese Pflicht (falls sie in Thüringen besteht) als Druckmittel verwenden willst. Du willst doch wohl keine Erpressung begehen, oder ??? ;-)

Gruß
Goose

By Jan (141.53.194.251) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 14:39:

@Yoda

Polizeiuniformen gibts es NICHT in jedem Kostümhandel. Zwar kann sich jeder ein grünes Jackett kaufen, und eine beige Hose anziehen, aber eine "echte" Uniform darf man weder an Nichtberechtigte verkaufen, noch als ein solcher besitzen. Dasselbe gilt auch, wenn man eine Kelle mit der Aufschrift "Halt - Polizei" käuflich erwerben möchte. Wer also mal einen "Polizisten" ohne Landeskennzeichen auf der Jacke sieht, oder dem sons etwas fehlt, dann ist der nicht echt.

Freundlichen Gruss,
Jan

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 14:58:

@bluey: Du würdest ihn auch später nicht erfahren.
wieso nciht? wenn derjenige penetrant wird, wird er doch zum betroffenen.
:-)

@jan: Dasselbe gilt auch, wenn man eine Kelle mit der Aufschrift "Halt - Polizei" käuflich erwerben möchte.
haha! es ist kein problem, eine solche kelle (original, gleiches modell wie verwendet) zu besorgen!

By Jan (141.53.194.251) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 15:52:

@ farendil

Es mag ja durchaus sein, dass dies kein Problem ist. Trotzdem
a) verkaufen seriöse Anbieter (ich nenne da gern securitystore.de) auch über das Internet solche Kellen nur an Behörden. Wer die Teile frei verkauft - ist unseriös.
b) Wer diese Kellen verwendet, macht sich strafbar, wenn er sich damit als Polizeibeamter ausgibt. Wer diese Kellen also an Hinz und Kunz verkauft, ohne vorher die Verwendungsabsicht zu verifizieren - verübt eine Beihilfe.
Finden Sie das lustig?
Zwischen einem rein praktischen Können und einem juristischen Dürfen bestehen halt Unterschiede.

Mit freundlichem Gruss,
Jan

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 16:10:

@jan: mal angenommen ich will so ein teil haben: meisnt du, ich jammer dann rum, daß ich das ding ncith von jedem händler bekomme?
meinst du, es ist dann nicht egal, ob der händler seriös oder unseriös ist (zumal du das ja nur danach klassifizierst, ob er den gewünschten artikel verkauft)

Wer diese Kellen verwendet, macht sich strafbar, wenn er sich damit als Polizeibeamter ausgibt.
ja und? hab ich je was anderes behauptet?
ich hab nur gesagt, daß die beschaffung kein problem ist.

- verübt eine Beihilfe.
he he! sachte!
so leicht bekommst du den händler nicht dran!


Zwischen einem rein praktischen Können und einem juristischen Dürfen bestehen halt Unterschiede.
ach! ist ja ganz was neues! nur weil ich ein auto hab, was innerorts mehr als 50 fährt, darf ich das nciht? warum sagt mir das denn keiner???
*gg*

wie gesagt, besitzen darfst du das. mitführen darfst du das.
ausserhalb des geltungsbereichs der stvo darfst du damit machen was du willst.
nur nicht auf der straße damit rumwedeln.

p.s.: essen und wegwerfen sind auch erlaubt!:-)

By Jan (141.53.194.251) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 16:23:

@ farendil

Wenn Du das alles schon wusstest, verstehe ich das "HAHAHA" des Antwortpostings ehrlich gesagt nicht so ganz. Was genau war denn da jetzt so witzig? *grübel*

Mit freundlichem Gruss,
Jan

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:09:

@jan: Was genau war denn da jetzt so witzig? *grübel*
DEINE behauptung, daß es nicht möglich wäre, als zivilperson eine original-kelle käuflich zu erwerben.
kurz:
daß der verkauf, kauf und besitz verboten sei!

By Jan (141.53.194.251) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:29:

@ farendil

Ach so. Naja. Also, um mal für weitere Heiterkeit zu sorgen: Natürlich hast Du Recht, die Aussage war unglücklich (oder vielmehr falsch) formuliert. Das gebe ich gern zu. Genau so wie mit einer Polizeiuniform verhält es sich sicher nicht. Trotzdem, und da sind wir uns ja wohl einig, KANN eine Benutzung dieser Kelle im öffentlichen Bereich einen Verstoss gegen §§ 132, 132a StGB dastellen, nicht wahr? Bin gerne bereit, das zuzugeben, und korrigiere dies hiermit. Trotzdem sehe ich nach wie vor nicht ganz ein, warum man einen sachlichen Fehler nicht argumentativ widerlegt, anstatt sich darüber lustig zu machen. Übrigens: für den Händler kann der Tatbestand der Beihilfe i.S.d § 27 I StGB durchaus in Frage kommen, wenn man den tatbestandsmässigen Vorsatz als einen dolus eventualis vorliegen hat. Trotzdem, auch hier bin ich bereit, zu relativieren, wird das in der Praxis kaum Auswirkungen haben.

Mit freundlichem Gruss,
Jan

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 18:10:

@jan: Trotzdem, und da sind wir uns ja wohl einig, KANN eine Benutzung dieser Kelle im öffentlichen Bereich einen Verstoss gegen §§ 132, 132a StGB dastellen, nicht wahr?
klar sind wir uns da einig!

Trotzdem sehe ich nach wie vor nicht ganz ein, warum man einen sachlichen Fehler nicht argumentativ widerlegt, anstatt sich darüber lustig zu machen.
he, ja - nun mal nicht so bierenst!
das sollte kein lustig-machen sein. wenn du es so empfunden hast, dann entschuldige.
ich hab nur nicht immer die lust, alles ganz genau darzulegen, besonders dann, wenn cih denke daß es sowieso klar oder aber unerheblich ist.

By Jan (141.53.194.251) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 18:18:

@ farendil

Na dann ist ja alles gut :)

Bevor wir diesen Thread noch auf 50 Postings raufquälen, schönen Abend noch!

Mit freundlichem Gruss,
Jan

By Flo (195.93.67.154) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 18:34:

@Bluey!
Hab bis vor 3 Jahren in NRW gewohnt, und wollt mal hören aus welcher "Ecke" du kommst! Deswegen eigentlich nur... Möchte auch net irgend welche Nummern von Dir wissen *g*!

By Bluey (217.82.85.253) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 21:57:

@farendil

wieso nciht? wenn derjenige penetrant wird, wird er doch zum betroffenen.
Kommt drauf an! Wenn's möglich ist, laß ich ihn "dumm" stehen und fahre weg.
Und gesetzt den Fall, ich müßte noch eine Weile ausharren und er würde mich bei einer Tätigkeit/einem Einschreiten oder anderem stören, so daß er z.B. einen Platzverweis erteilt bekäme, würde oder muß ich ihm immer noch nicht unbedingt meinen Namen sagen.

Treibt er es hingegen so weit, daß ich ihm eine Anzeige schreiben würde, könnte er meinen Namen später derselben entnehmen :-).


@Flo
Ich wohne im nördlichen OWL. Reicht Dir das? In welcher "Ecke" hast Du denn gewohnt?

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 22:17:

@bluey: so daß er z.B. einen Platzverweis erteilt bekäme, würde oder muß ich ihm immer noch nicht unbedingt meinen Namen sagen.
wieso? dann ist er doch betroffener!
dann mußt du es doch auf verlangen tun!
oder willst du mir erzählen, daß ihr da in nrw eine sonderregel (lex bluey) habt??

By Goose (217.81.250.178) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 22:28:

@farendil: Ich habe ein Problem, muß ich gestehen. Da ich eine gute Erziehung genossen habe, ist es für mich normalerweise selbstverständlich, mich vorzustellen, wenn ich ein Gespräch beginne. Aus diesem Grund hat wohl auch jeder Betroffene meinen Namen mitbekommen.
Aufgrund dieser Erziehung habe ich mich aber auch noch nie mit irgendwelchen Vorschriften beschäftigt, die eine Sache regeln, die für mich ja ohnehin selbstverständlich ist.
Es mag auch an der späten Stunde, den vielen geleisteten Überstunden oder am Gutenachtwein liegen, aber mir fällt die Rechtsnorm im Moment beim besten Willen nicht ein, nach der wir beim Betroffenen zur Namensnennung verpflichtet sind.
Also, sags mir, gib mir einen Tip ;-)

Gruß
Goose

By Bluey (80.130.181.137) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 22:33:

@farendil

daß ihr da in nrw eine sonderregel (lex bluey) habt??
Nö, die haben wir bestimmt nicht (obwohl mir der Gedanke schon gefallen könnte *gg*).

Aber ernsthaft: auch mich würde mal interessieren, wo das denn stehen soll, daß ich meinen Namen nennen MUß!

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 23:23:

@bluey/goose: muß ich erst mal in das landespolizeigesetz von nrw schauen.

in sachsen steht ausdrücklich drin, daß sich die beamten "auf verlangen ausweisen" müssen.
da ist dann die bloße nennung des namens hinfällig.

bei nrw wars anders, das haben wir aber schon mal geklärt.

By Flo (195.93.73.177) on Freitag, den 20. September, 2002 - 16:58:

@bluey!
Düsseldorf!


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