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Will links abbiegen, aber Hintermann überholt... Schuldfrage.

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Will links abbiegen, aber Hintermann überholt... Schuldfrage.
By wayko (212.80.58.129) on Freitag, den 13. September, 2002 - 09:10:

Ich habe mich ja schon fast daran gewöhnt, daß ich eine gefährliche Hofausfahrt/-einfahrt habe. Ungünstig ist nur, daß die Unfallwahrscheinlichkeit Fahrerseite:Heckeinschlag 2:1 ist.

Was mich interessieren würde ist, wie die rein rechtliche Seite in folgenden Fällen ist: ich will nach links in meinen Hof einbiegen. Es ist das einzige (gut sichtbare) Haus auf weiter Strecke, 100km/h ist an der Stelle erlaubt, ich blinke 200-300m vorher schon links, bremse kurz vorher ab – und wieder einmal meint einer aus der Kolonne, es müsse genau jetzt überholen.

Wer ist nun schuld, wenn so ein Idiot mir in die Seite kracht, und wer ist schuld, wenn ich den an der Seite erwische?

Gut, ich halte so einen Unfall letztendlich für relativ unwahrscheinlich, da ich diese Situation schon öfters erlebt habe und ich daher die Augen in dem Moment fast nur noch im Rückspiegel habe. Aber was wäre wenn...?

By farendil (217.85.231.144) on Freitag, den 13. September, 2002 - 10:06:

generell sit es so, daß du immer vor dem abbiegen dich vergewissern mußt, daß frei ist.

andererseits darf der andere dann nicht mehr überholen, wenn du dich links eingeordnet hast.

wenn du ncith beweisen kannst, daß der andere erst dannach ausgeschert ist, sieht es wohl schlecht für dich aus.

selbst wenn du es nachweisen kannst, tippe ich auf eine schdensteilung.

By wayko (212.80.58.129) on Freitag, den 13. September, 2002 - 10:53:

Na, mit links einordnen geht da nicht viel, das ist eine 2-spurige Straße, also bleibt für mich nur (m)eine Spur. Wenn kein Gegenverkehr zu sehen ist, fahr ich mit Blinker eh schon kurz vorher ein Stück auf die Gegenfahrbahn, damit man ihn wirklich sieht, aber trotzdem hat es einer geschafft, auch so noch zu überholen.

Naja, bleibt halt das übliche: man muß für die anderen mitdenken, ansonsten wird man bestraft...

By klausk (80.142.115.224) on Freitag, den 13. September, 2002 - 11:50:

Hallo wayko,
so ein ähnlicher Fall wurde vor nicht allzu langer Zeit vor Gericht verhzandelt: Eine Frau wollte von der Linksabbiegerspur abbiegen und wurde trotzdem überholt. Sie bekam eine Teilschuld (30% ???), trotz Blinker und mehrerer Zeugen.
Ich versuche mal an das Urteil und den genauen Sachverhalt zu kommen.

Grüße
Klaus

By chiko (195.243.22.35) on Freitag, den 13. September, 2002 - 11:57:

Da das Linksabbiegen in der StVO zu den gefährlichsten Vorgängen gehört, gilt hier die sogenannte "doppelte" Rückschaupflicht. Du musst dich also nach hinten vergewissern, bevor du dich links einordnest (auf deinem Fahrstreifen eben möglichst weit richtung Mitte), und unmittelbar vor der eigentlichen Linksbewegung beim Abbiegen (und zwar mit über die Schulter schauen). Wenn dort dann einer überholt, kannst Du ihn ja dann sehen und musst einfach den Abbiegevorgang abbrechen, ansonsten ist eine Teilschuld fällig.

By Meinungsbildner (80.133.165.16) on Freitag, den 13. September, 2002 - 12:03:

Mal ne Frage: Ist denn das Überholen einer Kolonne, bei der ganz vorne einer den Blinker links gesetzt hat, nicht ein Vergehen im Sinne der StVO ?

By wayko (212.80.58.129) on Freitag, den 13. September, 2002 - 12:08:

Daß ich doppelt und dreifach schaue ist eh klar, schon aus Interesse an der eigenen Gesundheit. Daß es rechtlich so heftig wird, hätte ich nicht gedacht.

Das wird bestimmt mal lustig, anstatt abzubiegen haue ich den Stachel rein, weil von Hinten einer überholt, und dann knallt mir der Hintermann ins Heck, weil der damit nicht rechnet *g*. Na, wenigstens ist das für mich gesünder, und der Hintermann ist diesmal schuld. Trotzdem werde ich versuchen, mir das Kennzeichen des Überholers zu merken, da kann dann mein Hintermann denjenigen wenigstens auf Teilschuld verklagen.

By farendil (217.225.252.148) on Freitag, den 13. September, 2002 - 12:40:

@meinungsbildner: es ist ein vergehen, wenn du das die ganze kolone überholen willst (ja, es ist duchaus erlaubt, eine kolone auch in mehrern "zügen" zu überholen, auch wenn das viele zeitgenossen nicht glauben udn denken, sie dürften einen dann zumachen) UND das fahrzeug, welches abbigen will, den blinker schon gesetzt hat, als der hintere ausscherte.

im zweifelsfalle ist bei einem unfall aber die rechtliche konstellation eine andere:
willst du geld von jemadem haben, mußt DU beweisen, daß der andere schuld war.


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